Hansestadt Lüneburg Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im Innenstadtbereich; Bußgeld bis 5.000 Euro.
Hansestadt Lüneburg Verordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums im Innenstadtbereich; Bußgeld bis 5.000 Euro. A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg B. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Hansestadt Lüneburg Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Begrenzung des Alkoholkonsums in einem Teilbereich der Innenstadt (Alkoholkonsumbegrenzungsverordnung AlkBegV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 C. Bekanntmachungen kommunaler Unternehmen und Verbände D. Bekanntmachungen anderer Dienststellen Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg 52. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am 30. 04. 2026 Nr. 4a Herausgeber: Landkreis Lüneburg, Hausanschrift: Auf dem Michaeliskloster 4, 21336 Lüneburg, Telefon 04131 / 26 - 0 (Zentrale). Druck und Verlag: Druckerei Buchheister GmbH, Inhaber Christoph Zühlke, August-Wellenkamp-Str. 13 - 15, 21337 Lüneburg, E-mail: info@druckereibuchheister. de Alle zur Veröffentlichung vorgesehenen Unterlagen sind direkt an den Verlag (s. o. ) zu richten. Für den Inhalt der Bekanntmachungen sind die jeweils zuständigen Personen verantwortlich. ...