Bezirksgruppe Lüneburg lädt Seniorentreffen am 13. November 2026 im Jeddinger Hof, Heidmark 1, 27374 Visselhövede; Martin Hellweg neu im Bundesseniorenvorstand

Bezirksgruppe Lüneburg lädt Seniorentreffen am 13. November 2026 im Jeddinger Hof, Heidmark 1, 27374 Visselhövede; Martin Hellweg neu im Bundesseniorenvorstand Einladung zum Seniorentreffen der Bezirksgruppe Lüneburg am 13. November Einladung zum Seniorentreffen der Bezirksgruppe Lüneburg am 13. November Aktuelles aus der Polizeidirektion Lüneburg zur Personalentwicklung in den letzten Jahren, besondere Einsatzlagen oder die Gebäudesituation. Darüber wird Jörg Wesemann berichten und natürlich auch Fragen beantworten. Termin : Freitag, 13. November 2026 von 10.00 bis ca. 15.00 Uhr ...

August 5, 2026

Bürgerwindpark Wendhausen II GmbH beantragt Genehmigung für sieben NORDEX N175-6.8 MW WEA in Neetze Reinstorf; Inbetriebnahme 2028

Bürgerwindpark Wendhausen II GmbH beantragt Genehmigung für sieben NORDEX N175-6.8 MW WEA in Neetze Reinstorf; Inbetriebnahme 2028 A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Durch die Bürgerwindpark Wendhausen II GmbH & Co. KG wurde mit Antrag vom 16.02.2026 bei der unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Lüneburg die Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 in Verbindung mit § 10 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel des Gesetzes vom 29. März 2023 (BGBl. I Nr. 84), und der Ziffer 1.6.2 des Anhangs zur 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (4.BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. I S. 355), für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt sieben Windenergieanlagen (WEA) im Außenbereich der Gemeinde Neetze, Reinstorf beantragt. Die WEA sollen nach Durchführung des Genehmigungsverfahrens errichtet und voraussichtlich 2028 in Betrieb genommen werden. ...

August 4, 2026

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr B 209 Ortsdurchfahrt Adendorf Fertigstellung verzögert sich; Vollsperrung bis 21. August

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr B 209 Ortsdurchfahrt Adendorf Fertigstellung verzögert sich; Vollsperrung bis 21. August B 209 (Ortsdurchfahrt Adendorf): Fertigstellung verzögert sich | Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr B 209 (Ortsdurchfahrt Adendorf): Fertigstellung verzögert sich Verkehrsfreigabe im Laufe des 21. August Seit Beginn der niedersächsischen Sommerferien am 2. Juli wird die Ortsdurchfahrt Adendorf (Landkreis Lüneburg) im vierten und letzten Bauabschnitt erneuert. Aufgrund zusätzlicher Arbeiten an der Straßenentwässerung bleibt die B 209 im betroffenen Abschnitt bis zum 21. August voll gesperrt. ...

August 4, 2026

Landesarbeitsgemeinschaft Kirchliche Büchereiarbeit in Rheinland-Pfalz – Fortbildung 'Du bist dran! – Spiele in der Bücherei' Vallendar; Brettspiele fester Bestandteil moderner Büchereiarbeit

Landesarbeitsgemeinschaft Kirchliche Büchereiarbeit in Rheinland-Pfalz – Fortbildung ‘Du bist dran! – Spiele in der Bücherei’ Vallendar; Brettspiele fester Bestandteil moderner Büchereiarbeit Du bist dran! – Spiele in der Bücherei Fachstelle Büchereiarbeit im Bistum Mainz Datum: Mo. 3. Aug. 2026 Du bist dran! – Spiele in der Bücherei Ökumenische Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Büchereimitarbeiterinnen und -mitarbeiter in Rheinland-Pfalz vom 19. bis 20. Juni 2026. Vallendar. Unter dem Titel „Du bist dran! – Spiele in der Bücherei“ lud die Landesarbeitsgemeinschaft Kirchliche Büchereiarbeit in Rheinland-Pfalz am 19. und 20. Juni 2026 zu einer Fortbildung nach Vallendar ein. Im Forum Vinzenz Pallotti trafen sich 23 Mitarbeitende kirchlicher öffentlicher Büchereien, um sich intensiv mit den Möglichkeiten von Gesellschaftsspielen in der modernen Bibliotheksarbeit auseinanderzusetzen. ...

August 3, 2026

20 Absolventinnen und Absolventen der Landwirtschaft in Brietlingen; 18 Urkunden verliehen

20 Absolventinnen und Absolventen der Landwirtschaft in Brietlingen; 18 Urkunden verliehen Ernte eingefahren: 20 Landwirte*innen feiern ihren Abschluss : Landwirtschaftskammer Niedersachsen Juli 2026, Brietlingen – Die Freisprechungsfeier der Landwirtinnen und Landwirte aus den Landkreisen Lüneburg und Harburg stand in diesem Jahr unter besonderen Vorzeichen. Während draußen das Wetter einmal mehr seine Kapriolen schlug und zwischen Sonne, Wind und Regenschauern wechselte, feierten 20 Absolventinnen und Absolventen gemeinsam mit ihren Familien, Freunden, Ausbildern und Ehrengästen den Abschluss ihrer dreijährigen Ausbildung. Freisprechungsfeier der Landwirte Lüneburg und Harburg 2026 Martin Hagemann ...

August 3, 2026

Durchschnittliche Erst- und Wiedervermietungsmieten in Niedersachsen steigen; 4,4 Prozent pro Jahr 2015–2025

Durchschnittliche Erst- und Wiedervermietungsmieten in Niedersachsen steigen; 4,4 Prozent pro Jahr 2015–2025 BFW Newsroom - Mietenanstieg in Niedersachsen Die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten in Niedersachsen sind zwischen 2015 und 2025 um 4,4 Prozent pro Jahr gestiegen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung ( 21 7303 ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke ( 21 7082 ) hervor. Danach hatte die Nettokaltmiete 2015 bei 6,31 Euro pro Quadratmeter gelegen und war bis 2025 auf 9,69 Euro pro Quadratmeter gestiegen. ...

August 3, 2026

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Lokale Justiz gewinnt neuen Richter

Dr. Simon Schoenmaker zum Richter am Amtsgericht Meppen; Lokale Justiz gewinnt neuen Richter Aboservice für Presseinformationen | Amtsgericht Meppen Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung ...

August 1, 2026

Dr. Simon Schoenmaker ernannt zum Richter am Amtsgericht Meppen; Neuer Richter stärkt Meppens Justiz

Dr. Simon Schoenmaker ernannt zum Richter am Amtsgericht Meppen; Neuer Richter stärkt Meppens Justiz Aboservice für Presseinformationen | Amtsgericht Meppen Ministerien Ministerpräsident Staatskanzlei Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Finanzministerium Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kultusministerium Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Justizministerium Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung ...

August 1, 2026

Verena Batt, Mitglied des Advisory Boards von CareerZone, Zürich; steigert Sichtbarkeit im digitalen Recruiting

Verena Batt, Mitglied des Advisory Boards von CareerZone, Zürich; steigert Sichtbarkeit im digitalen Recruiting Dr. Verena Batt | FHNW Dozentin, Institute for Competitiveness and Communication Verena Batt ist Dozentin für Digital Marketing am Institute for Competitiveness and Communication an der FHNW mit den Schwerpunkten Digital Interactions und Branding. Parallel ist sie Lehrbeauftragte für Marketing an der Universität Basel und Mitglied des Advisory Boards von CareerZone, einem auf Digital Recruiting spezialisierten Startups in Zürich. ...

August 1, 2026

KRAL Ausbau GmbH Insolvenzverfahren Lüneburg; Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks ernannt.

KRAL Ausbau GmbH Insolvenzverfahren Lüneburg; Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks ernannt. Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 47 IN 27/26 Gericht: Lüneburg Name, Vorname / Bezeichnung: KRAL Ausbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Adendorf Register: Tostedt, HRB 205526 47 IN 27/26 : Über das Vermögen der KRAL Ausbau GmbH, Bültenweg 3, 21365 Adendorf (AG Tostedt, HRB 205526), vertr. d.: Naci Akcay, Möllner Landstraße 50c, 22117 Hamburg, (Geschäftsführer), ist am 31.07.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ricco Bent Braucks, Sülztorstraße 1, 21335 Lüneburg, Tel.: 04131/245 567, Fax: 04131/245 568, E-Mail: KANZLEI@RA-BRAUCKS.DE, Internet: WWW.RA-BRAUCKS.DE. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 09.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lüneburg, 31.07.2026 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz_und_datenschutzbeauftragter/datenschutz-und-datenschutzbeauftragter Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

July 31, 2026