Yvo Biderbost – Nachhaltige Gesetzgebung im Familienrecht Zürich; Nachhaltige Gesetzgebung priorisiert Besonnenheit statt Schlagzeilen
Yvo Biderbost – Nachhaltige Gesetzgebung im Familienrecht Zürich; Nachhaltige Gesetzgebung priorisiert Besonnenheit statt Schlagzeilen Yvo Biderbost – «Nachhaltige Gesetzgebung sollte schon aktualitätsbezogen, aber nicht unhinterfragt schlagzeilengetrieben sein.» – legalis V VORGESTELLT Yvo Biderbost – «Nachhaltige Gesetzgebung sollte schon aktualitätsbezogen, aber nicht unhinterfragt schlagzeilengetrieben sein.» Familienrecht Prof. Dr. Biderbost studierte und doktorierte an der Universität Freiburg i.Ue. Seit dem Jahr 2005 ist er Leiter des Rechtsdienstes der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde der Stadt Zürich. Darüber hinaus besitzt er Lehraufträge an den Universitäten Luzern, Zürich und Freiburg und publiziert wiederkehrend in den Bereichen des Familienrechts, insbesondere des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Er ist Mitglied des Arbeitsausschusses der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) und des Redaktionsrates der Zeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz (ZKE). Welche Verbindung haben Sie zum Familienrecht? Zum Familienrecht habe ich in meiner Anstellung als Assistent am Lehrstuhl von Prof. Bernhard Schnyder gefunden. Ich habe dann auch eine Dissertation auf diesem Gebiet verfasst und bin nun seit bald 30 Jahren im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes berufstätig. Was sind Ihre alltäglichen Herausforderungen? Bei einer KESB geht es sehr lebendig zu und her. Herausforderungen sind da alltäglich. Manchmal ist es ein komplexes Rechtsproblem und manchmal ist es eher die sachdienliche Herangehensweise, auch an weniger komplexe Fälle, unter Einbezug aller Beteiligten und Aspekte. Im Kindes- und Erwachsenenschutz kommt der Spagat zwischen Hilfe ...