Landkreis Leipzig Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain; nur temporäre Auswirkungen während der Baudurchführung

Landkreis Leipzig Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain; nur temporäre Auswirkungen während der Baudurchführung Wasserwirtschaft | Landkreis Leipzig - Vorhaben “Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain” Landkreis Leipzig - Vorhaben “Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain” Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Juni 2026, Gz.: 41-8301 die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen sowie keine oder ausschließlich äußerst geringe Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes „Lübschützer Teiche-Tresenwald“. ...

June 17, 2026

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH rehabilitiert Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain, Landkreis Leipzig; Keine UVP erforderlich

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH rehabilitiert Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain, Landkreis Leipzig; Keine UVP erforderlich Wasserwirtschaft | Landkreis Leipzig - Vorhaben “Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain” 31] Landkreis Leipzig - Vorhaben “Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain” Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 12. Juni 2026, Gz.: 41-8301 31 Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 5 Absatz 2 Sätze 1 bis 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist. Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Johannisgasse 9, 04103 Leipzig hat bei der Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde am 20. Februar 2026 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 30. März 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend: Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend: Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 41, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich. Diese Bekanntmachung ist auch unter www.uvp-verbund.de einsehbar. Leipzig, den 12. Juni 2026 Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH, Johannisgasse 9, 04103 Leipzig hat bei der Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde am 20. Februar 2026 die Feststellung beantragt, ob für das Vorhaben „Rehabilitation der Fernleitung Thallwitz zwischen Machern und Gerichshain“ eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das genannte Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen. Im Rahmen dieser Vorprüfung wurde am 30. März 2026 festgestellt, dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Umweltschutzgüter, die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu berücksichtigen sind. Für diese Einschätzung sind folgende wesentliche Gründe maßgebend: - die unerhebliche Nutzung natürlicher Ressourcen sowie - keine oder ausschließlich äußerst geringe Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes „Lübschützer Teiche-Tresenwald“. Für die Entscheidung, dass für das Vorhaben keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, sind die folgenden Merkmale des Vorhabens oder des Standortes maßgebend: - minimalinvasive Eingriffe, - lediglich temporäre Auswirkungen des Vorhabens im Zeitraum der Baudurchführung. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar. Die entscheidungsrelevanten Unterlagen sind der Öffentlichkeit in der Landesdirektion Sachsen, Referat 41, Braustraße 2, 04107 Leipzig, zugänglich. Diese Bekanntmachung ist auch unter www.uvp-verbund.de einsehbar. Leipzig, den 12. Juni 2026 Landesdirektion Sachsen Pabst Referatsleiter Pabst Referatsleiter

June 17, 2026