Vier Magdeburger Talente gewinnen U18-EM-Gold in Serbien; vierter deutscher U18-Titel seit 2008

Vier Magdeburger Talente gewinnen U18-EM-Gold in Serbien; vierter deutscher U18-Titel seit 2008 Vier Magdeburger Talente feiern U18-EM-Gold mit Deutschland – Handball in Sachsen-Anhalt. Vier Magdeburger Talente feiern U18-EM-Gold mit Deutschland Großer Erfolg für den deutschen Nachwuchshandball – und ein besonderer Grund zur Freude für den Handball-Verband Sachsen-Anhalt: Die deutsche U18-Nationalmannschaft hat bei der Europameisterschaft 2026 in Serbien den Titel gewonnen. Vier Spieler des SC Magdeburg gehörten im Turnierverlauf zum deutschen Aufgebot und dürfen sich damit über einen außergewöhnlichen internationalen Erfolg freuen. ...

August 16, 2026

Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Beschluss im Insolvenzverfahren, Saarbrücken/Sulzbach; Berichtigung des Datums auf 31.07.2026

Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Beschluss im Insolvenzverfahren, Saarbrücken/Sulzbach; Berichtigung des Datums auf 31.07.2026 Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 109 IN 47/26 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH Sitz / Wohnsitz: Saarbrücken Register: Saarbrücken, HRB 6089 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26 109 IN 47/26 AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Vogelgesang, wird der Beschluss vom 31.07.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form eines Tippfehlers hinsichtlich des Datums am Ende wie folgt berichtigt: Statt “Sulzbach, 28.07.2026 Amtsgericht” muss es richtig heißen “Sulzbach, 31.07.2026 Amtsgericht”. Gründe: Die Berichtigung erfolgt nach § 4 S. 1 InsO i.V.m. § 319 Abs. 1 ZPO analog von Amts wegen aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers. Der Beschluss datiert auf den 31.07.2026, was sich im Übrigen auch aus der elektronischen Signatur ergibt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 319 Abs. 3 ZPO gegeben. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken oder dem Landgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Sulzbach, 12.08.2026 Amtsgericht Wagenpfeil Richterin 109 IN 47/26 Saarbrücken, 31.07.2026

August 13, 2026

NovaBau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach; Gläubiger melden Forderungen bis 24.09.2026

NovaBau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach; Gläubiger melden Forderungen bis 24.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 105 IN 51/25 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: NovaBau GmbH Sitz / Wohnsitz: Perl Register: Saarbrücken, HRB 110765 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 51/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110765 eingetragenen NovaBau GmbH, Saarwellinger Straße 55, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Vitalij Kulis, und Herrn Mathias Fronski, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.08.2026, um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 15.10.2026, 09:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 7 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 105 IN 51/25 Saarbrücken, 11.08.2026

August 12, 2026

Kampfrichtereinteilung DTL - Saison 2026; Start 26.09.2026

Kampfrichtereinteilung DTL - Saison 2026; Start 26.09.2026 Kampfrichtereinteilung DTL - Saison 2026 Stand: 10.08.2026 1.Wettkampftag 2. Buli Nord, 3.Buli Nord 19.09.2026 2.Bundesliga Nord PF-NS TSG Günstadt TuS Vinnhorst II Grünstadt Leo Vepa BY Nils Staecker BA Moritz Herb BA SL-RL TG Saar II Metropole Ruhr Dillingen Helmut Metz PF Thomas Dreyer PF Jean-Baptiste Fischer LUX HE-HE TSG Sulzbach KTV Obere Lahn Sulzbach Reinhard Knatz HE Yves Matthess HE Joachim Alt MR SW-BA MTV Ludwigsburg TSV Grötzingen Karlsruhe Martin Timmann NS Danut Crainic BA Nick Ackermann SW 3.Bundesliga Nord PF-MR TG Pfalz KTV Koblenz II Grünstadt Leo Vepa BY Nils Staecker BA Moritz Herb BA WF-RL TuS Leopoldshöhe TV Wanheimerort Leopoldshöhe Florian Lindner SC Daniel Wolf TH Adrian Pflüger Sa-A HE-BY TV Weißkirchen TV Hösbach Hösbach Michael Junker PF Hans-Peter Hertel PF Steffen Meißner SW RL-HE KTT Oberhausen MT Melsungen Oberhausen Juan Pablo Ramirez Carmona COL Matthias Mismahl WF Michael Alfermann WF OK E 1 E 2 Kampfrichtereinteilung DTL - Saison 2026 Stand: 10.08.2026 OK E 1 E 2 2.Wettkampftag 2. Buli Nord, 3.Buli Nord; 1.Wettkampftag 2. Buli Süd, 3.Buli Süd 26.09.2026 2.Bundesliga Nord NS-SL TuS Vinnhorst II ...

August 11, 2026

JGV Hohenlohe veranstaltet HZP o.Sp. Oettingen i. Bay.

JGV Hohenlohe veranstaltet HZP o.Sp. Oettingen i. Bay. HZP 2026.xlsx Bundesland Verein Prüfungsvariante Datum (von) Ort Ansprechpartner Weitere Daten Baden-Württemberg 1007 - JGV Hohenlohe HZP o.Sp. 13.09.2026 Oettingen i. Bay. Christoph Veile, c.veile@jgvhohenlohe.de, 0176-82500080 Baden-Württemberg 1007 - JGV Hohenlohe in Arge mit 2404 - DL-Verein Baden-Württemberg HZP o.Sp. 01.09.2026 Oettingen i. Bay. Christoph Veile, c.veile@jgvhohenlohe.de, 0176-82500080 Baden-Württemberg 1041 - JGV Oberländer HZP o.Sp. 05.09.2026 76351 Linkenheim Melissa Michel, Pruefung@jgv-oberlaender.de, 0176- 23914660 Baden-Württemberg 1082 - Ver.z.Züchtg.u.Prüfg.- Württemberg HZP o.Sp. 05.09.2026 Raum Ulm Alexander Krauß, alexander.m.krauss@arcor.de, 0170 90 29 128 Baden-Württemberg 1082 - Ver.z.Züchtg.u.Prüfg.- Württemberg HZP o.Sp. 12.09.2026 Raum Forchtenberg Alexander Krauß, alexander.m.krauss@arcor.de, 0170 90 29 128 Baden-Württemberg 1082 - Ver.z.Züchtg.u.Prüfg.- Württemberg HZP o.Sp. 19.09.2026 Raum St. Leon-Rot Alexander Krauß, alexander.m.krauss@arcor.de, 0170 90 29 128 Baden-Württemberg 1082 - Ver.z.Züchtg.u.Prüfg.- Württemberg HZP o.Sp. 20.09.2026 Raum St. Leon-Rot Alexander Krauß, alexander.m.krauss@arcor.de, 0170 90 29 128 Baden-Württemberg 2107 - VDD - Gruppe Baden HZP o.Sp. 19.09.2026 Neuried Bernd Kress, berndkress@gmx.net, 07646/1066 Baden-Württemberg 2107 - VDD - Gruppe Baden HZP o.Sp. 26.09.2026 Schützenhaus Eggenstein Bernd Kress, berndkress@gmx.net, 07646/1066 Baden-Württemberg 2108 - VDD - Gruppe Württemberg HZP o.Sp. 19.09.2026 Raum Heilbronn Claudia Klein, cp-klein@web.de, 01718831966 Baden-Württemberg 2115 - VDD - Gruppe Rhein-Neckar HZP o.Sp. 05.09.2026 Kirrlacher Str. 64, 76709 Kronau Fee Noller, feenoller@gmx.de, 0172-8052073 Baden-Württemberg 2120 - VDD - Gruppe Oberschwaben HZP o.Sp. 05.09.2026 siehe Homepage Daniel Pohl, anmeldung.vddos@gmx.de, 0179-1038905 Baden-Württemberg 2120 - VDD - Gruppe Oberschwaben HZP o.Sp. 19.09.2026 siehe Homepage Daniel Pohl, anmeldung.vddos@gmx.de, 0179-1038905 Baden-Württemberg 2307 - KlM Baden HZP o.Sp. 12.09.2026 Au am Rhein Manuel Fehrenbach, manuel.fehrenbach@klm-baden.de, 0176 45636029 Baden-Württemberg 2307 - KlM Baden HZP o.Sp. 19.09.2026 Kehl Stefan Rauch, stefan.rauch@klm-baden.de, 0172 6258069 Baden-Württemberg 2313 - KlM Württemberg-Hohenlohe HZP o.Sp. 05.09.2026 Assamstadt Anke Nawratil-Stütz, nawratil-stuetz@web.de, 07931 44083 Baden-Württemberg 2313 - KlM Württemberg-Hohenlohe HZP o.Sp. 12.09.2026 Aldingen/Tuttlingen Manfred Gruhler, manfred.gruhler@t-online.de, 0173 8465663 Baden-Württemberg 2313 - KlM Württemberg-Hohenlohe HZP o.Sp. 19.09.2026 Assamstadt Anke Nawratil-Stütz, nawratil-stuetz@web.de, 07931 44083 Baden-Württemberg 2404 - DL-Verein Baden-Württemberg HZP o.Sp. 26.09.2026 Karlsruhe Leonard Kloos, leonard.kloos@web.de, 0152-33604266 Baden-Württemberg 2508 - VGM-LG.Baden-Württemberg HZP o.Sp. 12.09.2026 Neuburg an der Kammel Christiane Avi, c.avi@marcavi.de, 01785602052 Baden-Württemberg 2700 - Weimaraner-Klub HZP o.Sp. 12.09.2026 76706 Dettenheim Michael Meny, michael.meny@t-online.de, 0151-56154595 Baden-Württemberg 2900 - Verein Ungarischer Vorstehhunde HZP o.Sp. 12.09.2026 72513 Hettingen Jürgen Rundel, zw-bw@bw.de, 01736070872 Baden-Württemberg 2930 - Verein “BBFL” HZP o.Sp. 26.09.2026 Heilbronn Neckar Jens Lederer, baden-wuerttemberg@vbbfl.de, 0176-70438477 Baden-Württemberg 4056 - Badische Jäger-KV Rast. Baden- Baden HZP o.Sp. 12.09.2026 Raum Rastatt Sahim Focic, hundewesen-badischejaeger@outlook.de, +491733283185 Baden-Württemberg 4058 - Kreisjägervereinigung Göppingen e.V. HZP o.Sp. 05.09.2026 Raum Ulm Ulrich Merkel, ulrich.merkel@t-online.de, 07161/79679, 0171/4804471 Bayern 1001 - JGV Main-Spessart-Ecke HZP o.Sp. 12.09.2026 63776 Mömbris Georg Fecher, georg.fecher@gmail.com, 01746382669 Bayern 1001 - JGV Main-Spessart-Ecke HZP o.Sp. 19.09.2026 63776 Mömbris Georg Fecher, georg.fecher@gmail.com, 01746382669 Bayern 1003 - JGV Augsburg HZP o.Sp. 12.09.2026 Laub Franz Mayrhörmann, franz.mayrhoermann@jgv-augsburg.de, 08294/2060, 0171/2682651 Bayern 1006 - Nordfränkischer JGV HZP o.Sp. 19.09.2026 Bad Staffelstein Udo Krämer, u.c.kraemer@t-online.de, 0151/41835700 ...

August 11, 2026

Kommunale Kernhaushalte in Hessen 2025 Schulden gestiegen; Plus 1,8 Mrd Euro gegenüber 2024

Kommunale Kernhaushalte in Hessen 2025 Schulden gestiegen; Plus 1,8 Mrd Euro gegenüber 2024 Schulden der kommunalen Kernhaushalte 2025 auf 18,5 Milliarden Euro gestiegen | Hessen Statistik Schulden der kommunalen Kernhaushalte 2025 auf 18,5 Milliarden Euro gestiegen Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster ...

August 11, 2026

Pfarrei Hl. Maria Magdalena Taunusblick – gemeinsame Wallfahrt nach Maria Sternbach; lebendiges Zeichen des Zusammenwachsens unserer noch jungen Pfarrei

Pfarrei Hl. Maria Magdalena Taunusblick – gemeinsame Wallfahrt nach Maria Sternbach; lebendiges Zeichen des Zusammenwachsens unserer noch jungen Pfarrei Ich habe den Herrn gesehen: Gemeinsame Pfarreiwallfahrt am 9. August Ich habe den Herrn gesehen : Gemeinsame Pfarreiwallfahrt am 9. August „Ich habe den Herrn gesehen“ – Pfarreiwallfahrt nach Maria Sternbach (09.08.2026) Unter dem Leitwort der heiligen Maria Magdalena „Ich habe den Herrn gesehen“ (Joh 20,18) machte sich die Pfarrei Hl. Maria Magdalena Taunusblick am 9. August auf den Weg zur traditionellen Wallfahrt nach Maria Sternbach. Bereits im Vorfeld waren verschiedene Pilgerwege organisiert: Einige Gläubige pilgerten zu Fuß vom Bahnhof, andere vom Gedenkkreuz aus, wieder andere kamen mit dem Fahrrad oder auf direktem Weg zum Wallfahrtsort. So wurde die Vielfalt der Pfarrei sichtbar – vereint in dem einen Ziel, gemeinsam Christus zu begegnen, an dem Wort wo Gott bestimmte als Heilige Ort. ...

August 10, 2026

Kraftwerk Deutschland GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Saarbrücken; Eigenverwaltung angeordnet

Kraftwerk Deutschland GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Saarbrücken; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 103 IN 35/26 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: Kraftwerk Deutschland GmbH Sitz / Wohnsitz: Schwalbach Register: Saarbrücken, HRB 105507 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 103 IN 35/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 105507 eingetragenen Kraftwerk Deutschland GmbH, Saarlouiser Straße 43, 66773 Schwalbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Müller, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 26.05.2026 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Lukas Eisenhuth, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 29.09.2026, 14:05 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung bzw. Verkauf des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 15.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 26 niedergelegt. Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 103 IN 35/26 Saarbrücken, 31.07.2026

July 31, 2026

Haus Sankt Martin übergibt Publikationen an das Stadtarchiv Hattersheim; Bestände erweitern sich um Zeugnisse der Stadtgeschichte.

Haus Sankt Martin übergibt Publikationen an das Stadtarchiv Hattersheim; Bestände erweitern sich um Zeugnisse der Stadtgeschichte. Wertvolle Zeugnisse sozialer Stadtgeschichte Pressemitteilung Wertvolle Zeugnisse sozialer Stadtgeschichte Haus Sankt Martin übergibt Publikationen an das Stadtarchiv Hattersheim Erschienen am: 30.07.2026 Herausgeber: Stadt Hattersheim Vielen Dank für die Weiterempfehlung! Haus Sankt Martin übergibt Publikationen an das Stadtarchiv Hattersheim Das Stadtarchiv Hattersheim hat eine Reihe an Publikationen aus der langjährigen Arbeit der Wohnungslosenhilfe des Hauses Sankt Martin am Autoberg in Hattersheim übernommen. Übergeben wurden die Materialien durch den scheidenden Leiter der Einrichtung, Klaus Störch, der diese über mehr als zwei Jahrzehnte geprägt und weit über die Region hinaus Maßstäbe in der sozialen und kulturellen Arbeit mit wohnungslosen Menschen gesetzt hat. ...

July 30, 2026

Hessische Kommunen erzielten 3,8 Milliarden Euro Gewerbesteueraufkommen in Hessen; Frankfurt am Main, Kassel und Eschborn führten Zuwächse

Hessische Kommunen erzielten 3,8 Milliarden Euro Gewerbesteueraufkommen in Hessen; Frankfurt am Main, Kassel und Eschborn führten Zuwächse Gewerbesteueraufkommen in Hessen um 6,0 Prozent gestiegen | Hessen Statistik Gewerbesteueraufkommen in Hessen um 6,0 Prozent gestiegen Die hessischen Kommunen haben im ersten Halbjahr 2026 insgesamt ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro erzielt. Die Steigerung von 6,0 Prozent im Vorjahresvergleich war insbesondere auf Zuwächse in den Städten Frankfurt am Main, Kassel und Eschborn zurückzuführen. Pro Kopf betrug das Gewerbesteueraufkommen in Hessen 610 Euro. ...

July 28, 2026