HGH Service gGmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bingen am Rhein; Insolvenzverwalter Jens Lieser benannt

HGH Service gGmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bingen am Rhein; Insolvenzverwalter Jens Lieser benannt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 39/26 Gericht: Bingen am Rhein Name, Vorname / Bezeichnung: HGH Service gGmbH Sitz / Wohnsitz: Bingen Register: Mainz, HRB 40989 4 IN 39/26 : Über das Vermögen der HGH Service gGmbH, Kapuzinerstraße 15-17, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 40989), vertr. d.: Michael Gutendorf, Im Leimen 10b, 55130 Mainz, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 09:06 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/30479-0, Fax: 0261/9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.08.2026

August 3, 2026

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote SportWoche für Alle - Die deutschlandweiten Angebote 2025 SportWoche für Alle das deutschlandweite Programm 2026 Inklusion durch Sport Vielfalt & 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE DAS ANGEBOT 2026 powered by: Foto © Jannik Czauderna Die SportWoche für Alle bietet vom 19. bis 26. September 2026 ein buntes und vielfältiges Breitensport- programm. Reingeschnuppert werden kann in Sportangebote für Menschen mit Behinderung und inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Deutschland. 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE Hier findet sie statt Veranstal­ tungen in: Baden-Württemberg ������������3 Bayern��������������������������������������9 Berlin��������������������������������������17 Brandenburg ������������������������18 Bremen����������������������������������19 Hessen�����������������������������������20 Mecklenburg- Vorpommern������������������������21 Niedersachsen ���������������������26 Nordrhein-Westfalen ���������28 Rheinland-Pfalz �������������������34 Saarland ��������������������������������36 Sachsen ���������������������������������39 Sachsen-Anhalt��������������������41 Schleswig-Holstein��������������42 Thüringen������������������������������44 Klicke auf die interaktive Karte, um Angebote der jeweiligen Bundesländer zu finden. Sei dabei ! ...

August 3, 2026

Stadt Osnabrück veranstaltet Programm zur Erinnerung an den Osnabrücker Handschlag 1648 in Osnabrück; Outdoor-Escape-Room beim IKFN

Stadt Osnabrück veranstaltet Programm zur Erinnerung an den Osnabrücker Handschlag 1648 in Osnabrück; Outdoor-Escape-Room beim IKFN Erneut weites Programm zur Erinnerung an den Osnabrücker Handschlag von 1648 – Stadt Osnabrück Erneut weites Programm zur Erinnerung an den Osnabrücker Handschlag von 1648 In diesem Jahr vor 378 Jahren, am 6. August 1648, haben sich die hochrangigen kurbrandenburgischen, kurbairischen, kurmainzischen, kaiserlichen und schwedischen Gesandten in Osnabrück auf einen Frieden geeinigt und diesen mit einem Handschlag besiegelt. Zum nun vierten Mal wird dieses Ereignis, das im prunkvollen Quartier des schwedischen Gesandten Johan Axelsson Oxenstierna, im heutigen Bischofsgarten, stattgefunden hat, gefeiert. Unter anderem mit einer Lesung von Rufus Beck am 09. August in der Kirche St. Marien. ...

August 3, 2026

Drucktools Rösch GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mainz; Insolvenzverwalter bestellt: Stephan Fluck

Drucktools Rösch GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mainz; Insolvenzverwalter bestellt: Stephan Fluck Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 280 IN 120/26 Gericht: Mainz Name, Vorname / Bezeichnung: Drucktools Rösch GmbH Sitz / Wohnsitz: Mainz Register: Mainz, HRB 8866 280 IN 120/26 : Über das Vermögen der Drucktools Rösch GmbH, vertr. d. d. GF Marco Rösch, Wernher-von-Braun-Straße 9, 55129 Mainz (AG Mainz, HRB 8866), ist am 31.07.2026 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Fluck, Walkmühlstraße 2, 65195 Wiesbaden, Tel.: 0611-7329960, Fax: 0611-732996111, E-Mail: info@ra-fluck.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (30.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mainz, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Mainz, 03.08.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agmz.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

August 3, 2026

1. FC Köln Männer testen Real Sociedad San Sebastian im RheinEnergieSTADION; Samstag 15:30 Uhr

FC Köln Männer testen Real Sociedad San Sebastian im RheinEnergieSTADION; Samstag 15:30 Uhr FC-Woche: Spanisches Flair in Müngersdorf | 1. FC Köln FC-Woche: Spanisches Flair in Müngersdorf 03.08.2026 Die Männer und Frauen haben ihre Trainingslager erfolgreich beendet. In dieser Woche wird wieder am Geißbockheim hart gearbeitet, denn am Wochenende stehen zwei weitere interessante Testspiele auf dem Programm. Parallel geht es für die Akademieteams bereits in der Liga zur Sache. Männer Für die FC-Männer starten am Montagnachmittag um 15 Uhr in die neue Trainingswoche. Die zweite öffentliche Einheit findet am Donnerstag um 11 Uhr statt. Am Dienstag, Mittwoch und Freitag bereitet sich der FC unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf das am Samstag anstehende Highlight-Testspiel gegen Real Sociedad San Sebastian vor. Die Partie gegen den spanischen Pokalsieger wird um 15.30 Uhr im RheinEnergieSTADION angepfiffen. Tickets gibt es hier! Frauen Die FC-Frauen sind ebenfalls zurück am Geißbockheim, haben aber am Montag und Dienstag noch frei. Am Mittwoch und Donnerstag trainiert die Mannschaft von Cheftrainerin Britta Carlson jeweils um 10 Uhr, am Freitag startet die Einheit um 14 Uhr. Am Samstag testet der FC dann gegen Twente Enschede aus den Niederlanden. Akademie In der Akademie stehen derweil die nächsten Pflichtspiele an. Die FC-U21 reist am Freitagabend (19.30 Uhr) zur Zweitvertretung von Borussia Dortmund. Die U20-Frauen sind auch auswärts gefordert und gastieren am Sonntag (14 Uhr) bei Hertha BSC. Für die U19 beginnt die Vorrunde der DFB-Nachwuchsliga mit einem Auswärtsspiel beim 1. FSV Mainz 05 (Sonntag, 14.30 Uhr). Das einzige Heimspiel des Wochenendes absolviert die U17 am Sonntag (14 Uhr) gegen den SV Sandhausen. Der Eintritt auf Platz 7 am Geißbockheim ist frei.

August 3, 2026

Fachstelle Mainz bietet KiBüAss-Kurs in Siegburg; Finanzielle Förderung: 415 Euro pro Präsenzphase

Fachstelle Mainz bietet KiBüAss-Kurs in Siegburg; Finanzielle Förderung: 415 Euro pro Präsenzphase Fachstelle für Katholische Büchereiarbeit - Bistum Mainz Datum: Mo. 3. Aug. 2026 Die Fachstelle fördert jährlich Teilnehmer innen aus dem Bistum Mainz. Die hochwertige Weiterbildung zur -assistenten (KiBüAss) erfolgt in drei Präsenzphasen und umfasst wesentliche Themengebiete der Büchereiarbeit. Melden Sie sich an und werden Sie zum KiBüAss in Ihrer Bücherei! -assistenten (KiBüAss) richtet sich an Büchereimitarbeiter innen, die ihre Kompetenzen für die Büchereiarbeit ausbauen und vertiefen möchten. ...

August 3, 2026

Rufus Beck Lesung in Kirche St. Marien, Osnabrück; Motto 'Miteinander feiern' stärkt Gemeinschaft

Rufus Beck Lesung in Kirche St. Marien, Osnabrück; Motto ‘Miteinander feiern’ stärkt Gemeinschaft Erneut weites Programm zur Erinnerung an den Osnabrücker Handschlag von 1648 - Osnabrücker Rundschau Erneut weites Programm zur Erinnerung an den Osnabrücker Handschlag von 1648 In diesem Jahr vor 378 Jahren, am 6. August 1648, haben sich die hochrangigen kurbrandenburgischen, kurbairischen, kurmainzischen, kaiserlichen und schwedischen Gesandten in Osnabrück auf einen Frieden geeinigt und diesen mit einem Handschlag besiegelt. Zum nun vierten Mal wird dieses Ereignis, das im prunkvollen Quartier des schwedischen Gesandten Johan Axelsson Oxenstierna, im heutigen Bischofsgarten, stattgefunden hat, gefeiert. Unter anderem mit einer Lesung von Rufus Beck am 09. August in der Kirche St. Marien. ...

August 3, 2026

Borromäusverein veröffentlicht neue Arbeitshilfe online für Buchsonntag 2026 im Bistum Mainz.

Borromäusverein veröffentlicht neue Arbeitshilfe online für Buchsonntag 2026 im Bistum Mainz. Fachstelle für Katholische Büchereiarbeit - Bistum Mainz Datum: Mo. 3. Aug. 2026 Arbeitshilfen zur Gottesdienstgestaltung und Veranstaltungen Am Buchsonntag, der in 2026 am 8. November stattfindet, wird traditionell auf die Arbeit in den Katholischen Öffentlichen Büchereien, den diözesanen Fachstellen und im Borromäusverein aufmerksam gemacht. Der Borromäusverein stellt jedes Jahr eine Arbeitshilfe zur Vorbereitung eines speziellen Gottesdienstes bereit. Die Arbeitshilfe enthält Predigtanregungen und Materialien zu Wort-Gottes-Feiern für Kinder, Erwachsene und für KÖB-Teams. Die verschiedenen Elemente sind das ganze Jahr über einsetzbar. Die neue Arbeitshilfe zum Buchsonntag 2026 ist nun online. ...

August 3, 2026

FC-Männer testen gegen Real Sociedad San Sebastian im RheinEnergieSTADION am Samstag um 15:30; Highlight-Testspiel gegen spanischen Pokalsieger

FC-Männer testen gegen Real Sociedad San Sebastian im RheinEnergieSTADION am Samstag um 15:30; Highlight-Testspiel gegen spanischen Pokalsieger FC-Woche: Spanischer Flair in Müngersdorf | 1. FC Köln FC-Woche: Spanischer Flair in Müngersdorf 03.08.2026 Die Männer und Frauen haben ihre Trainingslager erfolgreich beendet. In dieser Woche wird wieder am Geißbockheim hart gearbeitet, denn am Wochenende stehen zwei weitere interessante Testspiele auf dem Programm. Parallel geht es für die Akademieteams bereits in der Liga zur Sache. Männer Für die FC-Männer starten am Montagnachmittag um 15 Uhr in die neue Trainingswoche. Die zweite öffentliche Einheit findet am Donnerstag um 11 Uhr statt. Am Dienstag, Mittwoch und Freitag bereitet sich der FC unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf das am Samstag anstehende Highlight-Testspiel gegen Real Sociedad San Sebastian vor. Die Partie gegen den spanischen Pokalsieger wird um 15.30 Uhr im RheinEnergieSTADION angepfiffen. Tickets gibt es hier! Frauen Die FC-Frauen sind ebenfalls zurück am Geißbockheim, haben aber am Montag und Dienstag noch frei. Am Mittwoch und Donnerstag trainiert die Mannschaft von Cheftrainerin Britta Carlson jeweils um 10 Uhr, am Freitag startet die Einheit um 14 Uhr. Am Samstag testet der FC dann gegen Twente Enschede aus den Niederlanden. Akademie In der Akademie stehen derweil die nächsten Pflichtspiele an. Die FC-U21 reist am Freitagabend (19.30 Uhr) zur Zweitvertretung von Borussia Dortmund. Die U20-Frauen sind auch auswärts gefordert und gastieren am Sonntag (14 Uhr) bei Hertha BSC. Für die U19 beginnt die Vorrunde der DFB-Nachwuchsliga mit einem Auswärtsspiel beim 1. FSV Mainz 05 (Sonntag, 14.30 Uhr). Das einzige Heimspiel des Wochenendes absolviert die U17 am Sonntag (14 Uhr) gegen den SV Sandhausen. Der Eintritt auf Platz 7 am Geißbockheim ist frei.

August 3, 2026

RMM Rhein-Main Monteure GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Offenbach am Main; Eigenverwaltung angeordnet

RMM Rhein-Main Monteure GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Offenbach am Main; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 445/26 Gericht: Offenbach am Main Name, Vorname / Bezeichnung: RMM Rhein-Main Monteure GmbH Sitz / Wohnsitz: Langen (Hessen) Register: Offenbach am Main, HRB 54549 8 IN 445/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der RMM Rhein-Main Monteure GmbH, Bahnstraße 26, 63225 Langen (Hessen) (AG Offenbach am Main , HRB 54549), vertreten durch: Maximilian Lukas Zinn, (Geschäftsführer), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hezel Hancke Partner, Kaiserstr. 39, 55116 Mainz, wird heute, am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO eröffnet. Die Verfahren 8 IN 445/26 und 8 IN 639/26 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 445/26 führt. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Rittmeister, -Reimer Rechtsanwälte-, Bockenheimer Landstraße 94-96, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/203476-0, Fax: 069/203476-99, E-Mail: t.rittmeister@reimer-rae.de Es wird Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO). Verbindlichkeiten, die nicht zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehören, soll die Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters eingehen. Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. G r ü n d e : Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. . Dies steht zur Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Thomas Rittmeister vom 28.07.2026. Die Anordnung der Eigenverwaltung ist von der Schuldnerin beantragt worden. Es sind keine Umstände bekannt geworden, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 01.08.2026

August 3, 2026