Stober Medien GmbH Insolvenzverfahren Karlsruhe; Gläubiger melden Forderungen bis 12.10.2026

Stober Medien GmbH Insolvenzverfahren Karlsruhe; Gläubiger melden Forderungen bis 12.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 50 IN 583/26 Gericht: Karlsruhe Name, Vorname / Bezeichnung: Stober Medien GmbH Sitz / Wohnsitz: Eggenstein-Leopoldshafen Register: Mannheim, HRB 728430 50 IN 583/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Stober Medien GmbH Industriestraße 12 76344 Eggenstein-Leopoldshafen vertreten durch den Geschäftsführer: Sinan Adali Registergericht: Amtsgericht Mannheim: HRB 728430 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 12.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Sandra Wirtz O 4, 13-16, 68161 Mannheim Telefon: 0621 12078-0 Telefax: 0621 153800 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 02.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 02.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 19.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihr die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden. Vielmehr werden diese nur noch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht. Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden Insolvenzverfahren. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026

VDP vonderpalette GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Haßloch; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch

VDP vonderpalette GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Haßloch; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 63/26 Gericht: Neustadt an der Weinstraße Name, Vorname / Bezeichnung: VDP vonderpalette GmbH Sitz / Wohnsitz: Haßloch Register: Ludwigshafen am Rhein, HRB 42856 1 IN 63/26 : Über das Vermögen der VDP vonderpalette GmbH, Kirchgasse 52, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 42856), vertr. d.: 1. Christian Wittmann, 67454 Haßloch, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/533 922-0, Fax: 0621/533 922 11, E-Mail: mannheim@ernestus.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 01.08.2026

August 3, 2026

GDL ruft Mitglieder bei Saarbahn GmbH zu Streik auf; Fahrgäste stark betroffen und Mobilität bedroht

GDL ruft Mitglieder bei Saarbahn GmbH zu Streik auf; Fahrgäste stark betroffen und Mobilität bedroht Saarbahn GmbH zeigt weiterhin kein Interesse an Verhandlungen – GDL ruft zu erneutem Streik auf Saarbahn GmbH zeigt weiterhin kein Interesse an Verhandlungen – GDL ruft zu erneutem Streik auf Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ruft ihre Mitglieder sowie nicht organisierte Arbeitnehmer bei der Saarbahn GmbH ab Montag, 3. August 2026, 11:00 Uhr, zu einer weiteren Streikmaßnahme auf. Das Ende des Streiks wird gesondert bekannt gegeben ...

August 3, 2026

MHFA Ersthelfer-Kurse in Hamburg; Frühintervention im Betrieb.

MHFA Ersthelfer-Kurse in Hamburg; Frühintervention im Betrieb. Mental Health First Aid (MHFA) | HAG TERMINE DER HAG Weiterbildung Gruppendynamische Prozesse in Seniorengruppen gut gestalten Angebot für Ehrenamtliche des Projekts GePEK, der Modellprojekte der Vernetzungsstelle Seniorenernährung sowie für Akteur:innen, die Mittagstische und oder Kochgruppen für Senior:innen anbieten. Di., 04.08.2026 Hamburg, 15:00 - 17:00 Netzwerktreffen Herausforderungen in der Rolle als Schatzsuche-Referent:in Erfahrungsaustausch für Schatzsuche-Referent:innen Mi., 19.08.2026 Hamburg, 09:00 - 12:00 Fortbildungsreihe Kurz & Knapp – Gesundheitsgespräche am Mittag „Young Carer – Wenn Kinder und Jugendliche Verantwortung für Pflege übernehmen“ Mi., 26.08.2026 Online, 12:00 - 13:30 ...

August 3, 2026

Martin Horn gewinnt OB-Wahl in Freiburg 2026; absolute Mehrheit im ersten Wahlgang

Martin Horn gewinnt OB-Wahl in Freiburg 2026; absolute Mehrheit im ersten Wahlgang OB-WAHL 2026 Ergebnisse und Analysen Inhaltsverzeichnis Kurz gefasst … 3 Ergebnisse in Freiburg 4 Politische Rahmenbedingungen 4 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 4 Kandidat*innen 5 Freiburger Stadtbezirke 6 Wahlbeteiligung 6 Kandidat*innen 8 Wahlorganisation 14 Gesetzliche Fristen 14 Wahlbezirke 14 Wahl im Wahllokal 15 Briefwahlbeantragung 15 Wahlhelfende 16 Historie der OB-Wahlen 17 3 Kurz gefasst … Die OB-Wahl) 2026 brachte ein eindeutiges Ergebnis. Der Amtsinhaber Martin Horn, der 2018 überra- schend in zwei Wahlgängen gegen den damaligen Amtsinhaber Dr. Dieter Salomon gewonnen hatte, konnte dieses Mal bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der Stimmen erringen, sodass keine Stichwahl erforderlich wurde. Dass OB-Wahlen Persönlichkeitswahlen sind wurde einmal mehr deutlich: Die Herausforderin Monika Stein, wie bereits 2018 die einzige Frau im Bewer- ber*innenfeld, wurde zwar von der Hälfte des Ge- meinderats unterstützt, errang aber nur ein Viertel der Stimmen. Der Wahlsieger Horn hatte dagegen nur ein Fünftel des Gemeinderats im Rücken. Der positive Trend bei der Wahlbeteiligung setzte sich auch bei der OB-Wahl fort. Im Vergleich der ba- den-württembergischen Großstädte liegt die Freibur- ger OB-Wahlbeteiligung aktuell sogar an der Spitze. Der Wahlsieger erreichte in allen Stadtbezirken mehr als 40 % Stimmenanteil. Seine besten Ergebnisse mit jeweils deutlich über 60 % wurden in den Ortschaften am Tuniberg, in Lehen und Hochdorf vermeldet. Horns Herausforderin Monika Stein konnte dagegen nur in den Stadtbezirken Vauban und Altstadt-Ring die meisten Stimmen einfahren. Insbesondere in den Tuniberg-Gemeinden fielen ihre Ergebnisse gering aus. Aus organisatorischer Sicht lief alles reibungslos, ob- wohl die Vorbereitung der OB-Wahl in die heiße Phase der Landtagswahl fiel und bei der Briefwahl und der Zahl der Unterstützungsunterschriften für die Kandidierenden neue OB-Wahl-Rekorde erreicht wurden. ...

August 1, 2026

Verena Batt, Mitglied des Advisory Boards von CareerZone, Zürich; steigert Sichtbarkeit im digitalen Recruiting

Verena Batt, Mitglied des Advisory Boards von CareerZone, Zürich; steigert Sichtbarkeit im digitalen Recruiting Dr. Verena Batt | FHNW Dozentin, Institute for Competitiveness and Communication Verena Batt ist Dozentin für Digital Marketing am Institute for Competitiveness and Communication an der FHNW mit den Schwerpunkten Digital Interactions und Branding. Parallel ist sie Lehrbeauftragte für Marketing an der Universität Basel und Mitglied des Advisory Boards von CareerZone, einem auf Digital Recruiting spezialisierten Startups in Zürich. ...

August 1, 2026

Jennifer Lautensack übernimmt Leitung des Führungs- und Einsatzstabes beim Polizeipräsidium Mannheim; neue stellvertretende Dienststellenleiterin

Jennifer Lautensack übernimmt Leitung des Führungs- und Einsatzstabes beim Polizeipräsidium Mannheim; neue stellvertretende Dienststellenleiterin Neue stellvertretende Leiterin beim Polizeipräsidium Mannheim: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg Neue stellvertretende Leiterin beim Polizeipräsidium Mannheim Jennifer Lautensack übernimmt die Leitung des Führungs- und Einsatzstabes und gleichzeitig die Aufgabe der stv. Dienststellenleiterin beim Polizeipräsidium Mannheim. Sie folgt damit auf Renato Gigliotti. Gigliotti wechselte als Polizeipräsident in das Polizeipräsidium Ravensburg. „Mit Jennifer Lautensack bekommt das Polizeipräsidium Mannheim eine äußerst engagierte und kompetente Führungspersönlichkeit. Sie ist fachlich versiert, entscheidungsstark und bewahrt auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf. Jennifer Lautensack verbindet nahbare Autorität und wertschätzende Führung und hat sich in ihren bisherigen Aufgaben für eine Spitzenfunktion bei der Polizei bestens bewährt. Für das neue verantwortungsvolle Amt wünsche ich ihr gutes Gelingen“, so Innenminister Manuel Hagel MdL anlässlich der Bestellung der neuen stellvertretenden Dienststellenleiterin. ...

July 31, 2026

FCH U19 und U17 stehen Vorrundengruppen fest in Heidenheim, U19 in Gruppe E, U17 in Gruppe D; Hauptrunde Liga A offen

FCH U19 und U17 stehen Vorrundengruppen fest in Heidenheim, U19 in Gruppe E, U17 in Gruppe D; Hauptrunde Liga A offen Gruppen und Spielpläne der FCH U19 und U17 stehen fest | 1. FC Heidenheim 1846 e. V. Für die Mannschaften aus dem HARTMANN NachwuchsLeistungsZentrum stehen die Vorrundengruppen der DFB-Nachwuchsliga fest. Sowohl die FCH U19 als auch die FCH U17 starten am 9. August zu Hause in die neue Saison und kämpfen in ihren jeweiligen Gruppen um die Qualifikation für die Hauptrunde Liga A. Für die FCH U19 beginnt die Pflichtspielsaison allerdings bereits an diesem Samstag, 1. August: In der ersten Runde des DFB-Pokals der Junioren treffen die Rot-Blau-Weißen auswärts auf den JFV Bremen. Anpfiff ist um 11:30 Uhr. ...

July 31, 2026

EnBW Klärschlamm-Heizkraftwerk Walheim; Deutschland könnte 40 Prozent seines Phosphorbedarfs decken

EnBW Klärschlamm-Heizkraftwerk Walheim; Deutschland könnte 40 Prozent seines Phosphorbedarfs decken Klärschlamm­verbrennung: So gewinnt man aus Abwasser wertvollen Phosphor Klärschlamm­verbrennung: So gewinnt man aus Abwasser wertvollen Phosphor Klärschlamm ist weit mehr als ein Reststoff. Vor allem der darin enthaltene Phosphor ist wertvoll. Doch um dieses Potenzial zu nutzen, braucht es moderne Monover­brennungs­anlagen – und genau hier besteht noch deutlicher Nachholbedarf, zumal ab 2029 alle Kläranlagen dazu verpflichtet sind, Phosphor zurückzugewinnen. Klärschlamm enthält wertvollen Phosphor, der für die Düngemittel­produktion benötigt wird und bisher meist importiert werden muss. ...

July 31, 2026

Angelika Dahlhaus und Rainer Dahlhaus Art d’Hommage-Programm in der Ottilienkapelle, Sankt Ottilien

Angelika Dahlhaus und Rainer Dahlhaus Art d’Hommage-Programm in der Ottilienkapelle, Sankt Ottilien DIE HEILIGE OTTILIA LICHTBRINGERIN DAS LEBEN EINER EUROPÄISCHEN HEILIGEN Art d`Hommage Rainer Dahlhaus Text Angelika Dahlhaus Klavier in der OTTILIENKAPELLE des Exerzitien- und Gästehauses SANKT OTTILIEN Eintritt frei – Spenden erbeten. 29.11. 2026 15:30 Uhr Programm Die heilige Ottilia – Lichtbringerin Den Namenstag der Heiligen Ottilia feiern wir jährlich am 13. Dezember. Wir befinden uns hier an einem historischen Ort der Wallfahrt zur Heiligen Ottilia, die bereits im 14. Jahrhundert Erwähnung findet. Das Chorherrenstift Dießen am Ammersee war ein frühes Zentrum der Ottilienverehrung und mag Einfluss auf die Begründung der Wall- fahrt gehabt haben. 1365 weist ein Eresinger Pfarrer auf die Kapelle hin. Unter dem barocken Kleid lässt die Kapelle noch ein gotisches Chorgewölbe erkennen. Das Gewölbe wurde 1686 von Johann Schmuzer mit dem Stuck des frühen Wessobrun- ner Stils gestaltet. Im Zug der Renovierung in den zwanziger Jahren wurde die zuvor schmucklose Decke des Schiffes mit barock nachempfundenen Stuckranken und einem Freskenzyklus von Prof. Alois Miller geschmückt. Dieser zeigt im Zentrum die Fürbitte der hl. Ottilia, die auch das Motiv auf dem Plakat und Programmheft darstellt. Die vier weiteren Fresken zeigen Szenen aus dem Leben der Jungfrau Maria: Verkündigung, Anbetung der Hirten, Darstellung im Tempel und Herabkunft des Heiligen Geistes. Die hl. Ottilia kam um 660 blind zur Welt und wurde deshalb von ihrem Vater, dem elsässischen Herzog Etich, verstoßen. Nach der Legende erhielt ein bayerischer Bischof in einer Vision den Auftrag, das von Nonnen aufgezogene Kind zu taufen. Dabei wurde Ottilia sehend. Später begründete Ottilia auf väterlichem Besitz zwei Klöster, darunter Hohenburg-Odilienberg. Sie starb um das Jahr 720, am 13. Dezem- ber, und wurde bald zur Patronin des Elsass. Im Mittelalter breitete sich die Verehrung der Heiligen über ganz Mitteleuropa aus. Sie wird vor allem bei Augenleiden angeru- fen. Ihre Attribute sind Buch, Kelch und ein Augenpaar. „Lumen Caecis“ – Licht den Blinden – unser Wahlspruch! Um dieses Licht den Blinden schenken zu können, ist es notwendig, selbst immer mehr zu einem Licht zu werden. Im Jahre 1884 gründete der Pater Andreas Amrhein in Reichenbach in der Oberpfalz eine Gemeinschaft auf der Grundlage des Verbindens benediktinischen Lebens mit der Missionstätigkeit. Im November 1886 erwarb er das Schloss und die Hofmark Emming wo am 6. Januar 1887 das klösterliche Leben begann. Der alte Weiler besaß eine kleine Kapelle, die der hl. Ottilia geweiht ist. Von der Legende der hl. Ottilia war der Gründer begeistert, sodass der Name des Klosters von nun an St. Ottilien war. „Lumen Caecis“ (Licht den Blinden) ist der Wahlspruch von St. Ottilien und der gesamten Kongrega- tion geworden. Wir Missionsbenediktiner versuchen dies durch ein Leben der beständigen Gott-Su- che, in Gemeinschaft, nach der Regel des hl. Benedikt, im täglichen Tagesablauf von Gebet, Lesung und Arbeit zu erreichen. Damit dies gelingt, dazu haben wir vom gro- ßen Licht, das keinen Anfang und kein Ende kennt, das Licht dass Gott ist, ein Beispiel erhalten. Jesus Christus hat uns die Kunde gebracht wie wir mit ihm und in ihm Söhne des Lichtes werden und unser Leben auf das Licht ausrichten und so unserem Leben eine Orientierung geben. Wie die Liebe Gottes in der Beziehung zwischen dem Vater und dem Sohn im Hl. Geist ihren Ausdruck findet, so wird diese Liebe in uns, zum Nächsten und zu Jesus Christus sichtbar und formt den einen Leib. Das ist die Botschaft, die wir von ihm gehört haben und euch verkünden: ...

July 30, 2026