Steffen Bilger ist Bundesminister für Verkehr in Deutschland; Ernennung am 29. Juli 2026

Steffen Bilger ist Bundesminister für Verkehr in Deutschland; Ernennung am 29. Juli 2026 Hinweis zum Datenschutz E-Mail per E-Mail teilen, Lebenslauf Facebook per Facebook teilen, Lebenslauf Threema per Threema teilen, Lebenslauf WhatsApp per Whatsapp teilen, Lebenslauf X per X teilen, Lebenslauf Steffen Bilger ist Bundesminister für Verkehr. Geboren am 16. Februar 1979 in Schongau Seit 1996 Mitglied der CDU 1999 bis 2004 Studium der Rechtswissenschaft, Tübingen 2004 bis 2006 Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart ...

July 30, 2026

Die Bundesregierung beschließt den Entwurf des Bundeshaushalts 2027 in Deutschland; 1,2 Mrd Euro weniger für die Schiene

Die Bundesregierung beschließt den Entwurf des Bundeshaushalts 2027 in Deutschland; 1,2 Mrd Euro weniger für die Schiene Die Schiene im Bundeshaushaltsentwurf 2027 Die Schiene im Bundeshaushaltsentwurf 2027 Im Juli hat die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts 2027 beschlossen und an den Bundestag überwiesen. Wie viele Mittel sieht die Regierung für die Stärkung der Schiene vor? Wird nachhaltige Mobilität endlich priorisiert oder bleibt die Lage prekär? Wir geben einen ersten Überblick. ...

July 30, 2026

Berliner HC-Herren verpflichten Noah Hagen, Yannick Koch, Loïc Berlinghof, Theo Belhustede in Berlin; Vier Neuzugänge stärken Rückkehr in die 1. Liga

Berliner HC-Herren verpflichten Noah Hagen, Yannick Koch, Loïc Berlinghof, Theo Belhustede in Berlin; Vier Neuzugänge stärken Rückkehr in die 1. Liga EIN NEUES QUARTETT VERSTÄRKT DIE BHC-HERREN Der Hockeyliga e.V. ist verantwortlich für die Organisation und Vermarktung der 1. und 2. Hockey-Bundesligen auf dem Feld und in der Halle. Insgesamt sind über 60 Vereine unter dem Dach der Hockeyliga organisiert, sowohl im Herren als auch im Damen Bereich. Der Hockeyliga e.V. ist zudem verantwortlich für die Organisation und Durchführung der Final4 Events, der deutschen Hockey-Meisterschaften. ...

July 30, 2026

Ruberd GmbH eröffnet Insolvenzverfahren über Vermögen der Ruberd GmbH, Kochendorfer Straße 1, 74196 Neuenstadt am Kocher; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch bestellt

Ruberd GmbH eröffnet Insolvenzverfahren über Vermögen der Ruberd GmbH, Kochendorfer Straße 1, 74196 Neuenstadt am Kocher; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch bestellt Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 3 IN 681/26 Gericht: Heilbronn Name, Vorname / Bezeichnung: Ruberd GmbH Sitz / Wohnsitz: Neuenstadt am Kocher Register: Stuttgart, HRB 801061 3 IN 681/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Ruberd GmbH, Kochendorfer Straße 1, 74196 Neuenstadt am Kocher, vertreten durch den Geschäftsführer Willi Reimer Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 801061 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Überdachungen, Carports, Markisen u.a. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 29.07.2026 um 14.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O3 11+12, 68161 Mannheim Telefon: 0621 53392291 Telefax: 0621 53392299 Email: birn@ernestus.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 03.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 21.09.2026, 15:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 21.09.2026, 15:00 Uhr, Sitzungssaal 7, EG, Rollwagstraße 10/1, 74072 Heilbronn Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 30, 2026

Baris Atik verlängert Vertrag bis 2029 beim 1. FC Magdeburg; 180 Pflichtspiele, 121 Scorerpunkte

Baris Atik verlängert Vertrag bis 2029 beim 1. FC Magdeburg; 180 Pflichtspiele, 121 Scorerpunkte Atik-Magdeburg-Match: 1. FC Magdeburg News Kategorien Alle News Profis NLZ U23 Frauen Verein Fans Tickets Business E-Sport KidsClub Kategorien Alle News Profis NLZ U23 Frauen Verein Fans Tickets Business E-Sport KidsClub Tickets Ticketinfos Tagestickets Gruppentickets VIP-Dauerkarte VIP-Tageskarte Gutscheine Ticketzweitmarkt – Clubsale Deine Dauerkarte 2026 27 FAQ & ATGB Dauerkarte FAQ & ATGB Tagestickets Ansprechpartner Rückerstattung Darmstadt Testspiele 2026 ...

July 29, 2026

Muhammad Afzal erhält Rettungsmedaille in Mannheim; verhinderte weitere Todesfahrt

Muhammad Afzal erhält Rettungsmedaille in Mannheim; verhinderte weitere Todesfahrt Muhammad Afzal mit der Rettungsmedaille ausgezeichnet: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg Muhammad Afzal mit der Rettungsmedaille ausgezeichnet Innenminister Manuel Hagel ehrte Muhammad Afzal mit der Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg. Muhammad Afzal hatte am 3. März 2025 bei der Todesfahrt in der Mannheimer Innenstadt Schlimmeres verhindert. „Mit seinem geistesgegenwärtigen und couragiertem Einsatz hat Muhammad Afzal Anderen selbstlos das Leben gerettet und ein noch größeres Blutbad verhindert – ohne Rücksicht auf seine eigene Sicherheit, seine Gesundheit, sein eigenes Leben. In einer hochdynamischen Situation bewies er ein großes Maß an Entschlossenheit und Mut. All das ist außergewöhnlich. Als Zeichen der Anerkennung verleihe ich Muhammed Afzal die Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg. Ich danke ihm ganz persönlich für seinen Verdienst“, sagte der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Manuel Hagel MdL anlässlich der Übergabe der Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg an Muhammad Afzal am 28. Juli 2026 in Mannheim. ...

July 29, 2026

Muhammad Afzal erhält Rettungsmedaille Mannheim; Todesfahrt gestoppt, Täter festgenommen

Muhammad Afzal erhält Rettungsmedaille Mannheim; Todesfahrt gestoppt, Täter festgenommen Muhammad Afzal mit Rettungsmedaille ausgezeichnet: Beteiligungsportal Baden-Württemberg Muhammad Afzal mit Rettungsmedaille ausgezeichnet Innenminister Manuel Hagel hat Muhammad Afzal mit der Rettungsmedaille des Landes geehrt. Er hatte am 3. März 2025 bei der Todesfahrt in der Mannheimer Innenstadt Schlimmeres verhindert. „Mit seinem geistesgegenwärtigen und couragiertem Einsatz hat Muhammad Afzal Anderen selbstlos das Leben gerettet und ein noch größeres Blutbad verhindert – ohne Rücksicht auf seine eigene Sicherheit, seine Gesundheit, sein eigenes Leben. In einer hochdynamischen Situation bewies er ein großes Maß an Entschlossenheit und Mut. All das ist außergewöhnlich. Als Zeichen der Anerkennung verleihe ich Muhammed Afzal die Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg. Ich danke ihm ganz persönlich für seinen Verdienst“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Manuel Hagel anlässlich der Übergabe der Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg an Muhammad Afzal am 28. Juli 2026 in Mannheim. ...

July 29, 2026

Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau Baden-Württemberg; Effizienzgesetz auf den Weg gebracht

Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau Baden-Württemberg; Effizienzgesetz auf den Weg gebracht Baden-Württemberg.de: Der Newsletter der Landesregierung vom 28. Juli 2026: Baden-Württemberg.de Landesregierung beschließt Maßnahmen zum Bürokratieabbau Die Landesregierung hat wichtige Strukturentscheidungen zum Bürokratieabbau getroffen und mit dem Effizienzgesetz ein wegweisendes Projekt auf den Weg gebracht. Die Modernisierung des Staatswesens ist ein zentrales Projekt dieser Legislaturperiode. Positive Halbzeitbilanz der Landesgartenschau 2026 Muhammad Afzal mit Rettungsmedaille ausgezeichnet Erneut zwei Straftäter nach Afghanistan abgeschoben ...

July 29, 2026

Taxifahrer Muhammad Afzal stoppt Amokfahrer in Mannheim; Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg verliehen.

Taxifahrer Muhammad Afzal stoppt Amokfahrer in Mannheim; Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg verliehen. Amokfahrer gestoppt: Taxifahrer erhält Rettungsmedaille - RADIO RST Mannheim (dpa) - Taxifahrer Muhammad Afzal hat im März 2025 den Amokfahrer von Mannheim gestoppt - und ist dafür mit der Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet worden. «Auch wenn Sie kein Held sein wollen, so sind Sie doch einer geworden», sagte Innenminister Manuel Hagel (CDU) bei der Verleihung in Mannheim. «Das ist der Geist, den wir in diesem Land so dringend brauchen.» ...

July 29, 2026

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zu Hitzeaktionsplänen und Hitzeschutz im Land; 26 Kommunen melden Hitzeaktionspläne 2025

Landtag von Baden-Württemberg fordert Bericht zu Hitzeaktionsplänen und Hitzeschutz im Land; 26 Kommunen melden Hitzeaktionspläne 2025 Drucksache 18 / 162 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 162 26.6.2026 1 Eingegangen: 26.6.2026 / Ausgegeben: 29.7.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, in wie vielen und welchen Städten und Gemeinden bis jetzt ein Hitzeaktions­ plan erarbeitet und wann beschlossen wurde und welche weiteren Städte und Gemeinden sich bereits in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans befinden; wie viele der in den Hitzeaktionsplänen beschlossenen Maßnahmen bereits um­ gesetzt oder in Umsetzung sind; wie viele Städte und Gemeinden darüber hinaus Mittel des Landes zur Umset­ zung von Hitzeschutzmaßnahmen (insbesondere aus dem Programm „Klimo­ pass“) beantragt bzw. in Anspruch genommen haben; in welchem Umfang und aus welchen Programmen das Land im Jahr 2025 För­ dermittel für Hitzeschutzmaßnahmen an welche Städte und Gemeinden ausge­ reicht hat und wie viele Anträge auf die Förderung solcher Maßnahmen derzeit für 2026 vorliegen (mit Angabe auch bereits erteilte Fördermittelbescheide); inwieweit das Land mithilft, den Hitzeschutz insbesondere in Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Pflegeheimen zu verbessern; wie viele Angebote an kostenlosem Trinkwasser und kühlen, schattigen Auf­ enthaltsorten in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) geschaffen wurden; wie viele Städte und Gemeinden bereits über Wegweiser, Karten oder Apps verfügen, die auf „kühle Orte“ hinweisen; Antrag des Abg. Dr. Boris Weirauch u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Erarbeitung von Hitzeaktionsplänen und Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen im Land Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 162 2 8. wie insgesamt durch Begrünung und Baumpflanzung, Fassaden- und Dach­ begrünung die Überdeckung des Bodens in den Städten und Gemeinden des Landes in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) vorangeschritten ist; 9. welches die am häufigsten ergriffenen und geförderten Maßnahmen zum Hit­ zeschutz in den Städten und Gemeinden sind; 10. wie sie die Ergebnisse der Evaluation bestehender Hitzeschutzmaßnahmen im Land hinsichtlich Wirkung, Akzeptanz und Kosten bewertet; 11. welche weiteren Maßnahmen sie ergreifen will, um den Hitzeschutz in den Städten und Gemeinden künftig zu verbessern, insbesondere auch dadurch, die Erstellung von Hitzeaktionsplänen auch ab einer bestimmten Einwohner­ zahl, als gesetzlich verpflichtend festschreiben zu lassen. 25.6.2026 Dr. Weirauch, Binder, Dr. Kliche-Behnke, Dr. Fulst-Blei, Sigg SPD Begründung Die spürbaren Auswirkungen des Klimawandels machen einen konsequenten Ausbau des kommunalen Hitzeschutzes in Baden-Württemberg dringend erfor­ derlich. Da der Südwesten Deutschlands überdurchschnittlich von Temperatur­ erhöhungen sowie Extremtemperaturen betroffen ist, ist die Umsetzung konkreter Hitzeschutzmaßnahmen unumgänglich, um vulnerable Bevölkerungsgruppen ge­ zielt zu schützen. In der jüngst von der DUH (Deutsche Umwelthilfe) veröffentlichten „Rankingliste“ von Städten und ihrem Hitzeschutz waren fünf Kommunen des Landes unter den zehn Städten mit dem geringsten Hitzeschutz. Angesichts immer häufigerer Hitze­ wellen und Extremtemperaturen gerade auch im Südwesten Deutschlands muss das Land den Hitzeschutz deshalb weiter vorantreiben. ...

July 29, 2026