Polizei Baden-Württemberg führt 46 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität in Baden-Württemberg 2025; Subventionsbetrug 693 Fälle; Schaden 37 Mio

Polizei Baden-Württemberg führt 46 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität in Baden-Württemberg 2025; Subventionsbetrug 693 Fälle; Schaden 37 Mio Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2025: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität im Jahr 2025 Die Polizei Baden-Württemberg hat im vergangenen Jahr 46 Ermittlungsverfahren gegen Gruppierungen der Organisierten Kriminalität geführt. Der Schwerpunkt liegt weiterhin im Bereich der Rauschgiftkriminalität. Gleichzeitig gewinnen Cyberkriminalität, Geldwäsche und komplexe Wirtschaftsstraftaten zunehmend an Bedeutung. ...

August 14, 2026

za:media GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mannheim; Stephan Rüdlin als Insolvenzverwalter bestellt

za:media GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Mannheim; Stephan Rüdlin als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 2 IN 1213/26 Gericht: Mannheim Name, Vorname / Bezeichnung: za:media GmbH Sitz / Wohnsitz: Mannheim Register: Mannheim, HRB 712711 2 IN 1213/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. za:media GmbH, Goethestraße 16 A, 68161 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Qamar Zaman Registergericht: Amtsgericht Mannheim Nr.: HRB 712711 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Höher + Kramp, Hessenring 120, 61348 Bad Homburg, Gz.: 43/26-GH Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Online- und Printmagazins namens india!, die digitale und klassische Medien- und Marketingkommunikation und die Organisation von Events, Promotion und Künstlervermittlung. | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stephan Rüdlin Friedrichsplatz 15, 68165 Mannheim 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 03.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 06.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 14, 2026

Maximilian Dallinger und Anna Janßen WM-Qualifikation München & Berlin; Nominierungsvorschlag an Bundesausschuss Spitzensport

Maximilian Dallinger und Anna Janßen WM-Qualifikation München & Berlin; Nominierungsvorschlag an Bundesausschuss Spitzensport WM-Qualifikation München & Berlin: Gewehrschützen und Skeeter gefordert WM-Qualifikation München & Berlin: Gewehrschützen und Skeeter gefordert Es wird ernst für zwölf Gewehrschützen und die Skeeter: Am 17. August tragen die Gewehrschützen auf der Olympia-Schießanlage in Garching-Hochbrück im Luftgewehr und im Kleinkaliber-Dreistellungskampf ihre Qualifikation für die Weltmeisterschaft in Doha QAT (1. bis 14. November) aus. Zuvor (14. bis 16. August) ermitteln die Skeeter in Berlin in der dritten und finalen Qualifikation ihre WM-Teilnehmer. ...

August 14, 2026

Oberlandesgericht Celle setzt Vortragsreihe fort in Celle; Seit vielen Jahren ausverkauft

Oberlandesgericht Celle setzt Vortragsreihe fort in Celle; Seit vielen Jahren ausverkauft 1 2 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E 3 4 O B E R L A N D E S G E R I C H T C E L L E 5 6 D E S O B E R L A N D E S G E R I C H T S C E L L E ...

August 13, 2026

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden setzt Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden setzt Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung Mediathek | Medienservice Sachsen Beschwerde gegen Verbot eines Fahrradkorsos auf der Autobahn A4 erfolglos Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen Eilanträge gegen eine Hochspannungsleitung zwischen Oberelsdorf und Röhrsdorf erfolglos Eine Gemeinde darf dem Träger eines freien beruflichen Gymnasiums kein Darlehen gewähren ...

August 13, 2026

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Antrag DIE LINKE zur Stadtratsreise nach Mannheim, Dresden; Stadtrat entscheidet selbst, Reise gehört nicht OB-Sache.

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, Antrag DIE LINKE zur Stadtratsreise nach Mannheim, Dresden; Stadtrat entscheidet selbst, Reise gehört nicht OB-Sache. Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen 27.06.2023, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell) ...

August 13, 2026

Der Oberbürgermeister Dresdens muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Stadtratsreise nach Mannheim auf die Tagesordnung setzen; Ratsbeteiligung statt Alleinentscheidung des Oberbürgermeisters

Der Oberbürgermeister Dresdens muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Stadtratsreise nach Mannheim auf die Tagesordnung setzen; Ratsbeteiligung statt Alleinentscheidung des Oberbürgermeisters Medienservice Sachsen - Pressemitteilung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Seite 1 von 2 Medieninformation Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ihre Ansprechpartnerin Peter Kober Durchwahl Telefon +49 3591 2175 420 Telefax +49 3591 2175 500 pressesprecher@ ovg.justiz.sachsen.de* 27.06.2023 Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer Reise nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung setzen Medieninformation 8/2023 Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Dresden muss einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zu einer geplanten Reise des Stadtrats nach Mannheim auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung des Dresdner Stadtrats setzen. Das hat der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 26. Juni 2023 entschieden. Der Oberbürgermeister lud im Februar 2023 alle Mitglieder des Dresdner Stadtrats zu einer gemeinsamen Reise am 7. und 8. Juli 2023 nach Mannheim ein. Der Stadtrat soll gemeinsam mit dem Oberbürgermeister die Bundesgartenschau besuchen sowie Vertreter der Stadt Mannheim und der Deutschen Bundesgartenschaugesellschaft treffen. Hintergrund sind Überlegungen, sich für die Ausrichtung einer künftigen Bundesgartenschau zu bewerben. Die Fraktion DIE LINKE reichte bereits am 1. März 2023 einen Beschlussvorschlag für eine Stadtratssitzung ein, dessen Ziel es ist, eine Beschränkung der Delegation des Stadtrats auf 10 Stadträtinnen und Stadträte und eine Verwendung der dadurch frei werdenden Finanzmittel für Zwecke der Sportförderung zu erreichen. Der Oberbürgermeister lehnte eine Aufnahme eines solchen Beschlussvorschlags auf die Tagesordnung des Stadtrats ab. Ein Eilantrag der Fraktion vor dem Verwaltungsgericht Dresden blieb ohne Erfolg. Die Mittel für die Reise stammten aus Haushaltsmitteln, die dem Oberbürgermeister als eigenes Budget für die Ausübung seiner Organstellung zugewiesen seien. Der Stadtrat könne diese Mittel dem Oberbürgermeister weder entziehen noch umwidmen, sodass der Oberbürgermeister nicht verpichtet sei, die Tagesordnung zu ergänzen. Hausanschrift: Sächsisches Oberverwaltungsgericht Ortenburg 9 02625 Bautzen www.justiz.sachsen.de/ovg www.justiz.sachsen.de/ovg ...

August 13, 2026

Albert-Einstein-Gymnasium Sportprofilklasse der 10. Klasse Abschlussfahrt nach Au in Vorarlberg, Österreich; 21 Abiturientinnen mit Eins vor dem Komma

Albert-Einstein-Gymnasium Sportprofilklasse der 10. Klasse Abschlussfahrt nach Au in Vorarlberg, Österreich; 21 Abiturientinnen mit Eins vor dem Komma Sportklassenfahrt nach Au in Vorarlberg - Albert-Einstein-Gymnasium Sportklassenfahrt nach Au in Vorarlberg Unsere Profilfahrt nach Mannheim und Heidelberg 21-mal die Eins vor dem Komma! Herzlichen Glückwunsch sagt das AEG Vom 13. bis 16. Juli war unsere Sportprofilklasse auf Abschlussfahrt in Au in Vorarlberg (Österreich). Am Montag trafen wir uns morgens am Bahnhof in Ravensburg und fuhren gemeinsam mit Zug und Bus nach Au. Nachdem wir unsere Zimmer in der Unterkunft bezogen hatten, ging es direkt weiter zum Aktivzentrum Vorarlberg. Dort absolvierten wir einen Klettergarten über der Bregenzer Ach, einem Fluss, mit verschiedenen Hindernissen und mehreren Seilrutschen. Trotz des anfänglichen Respekts vor der Höhe hatten alle viel Spaß. Am Abend kochte das Kochteam Maultaschen für die ganze Gruppe. Danach ließen wir den Tag ausklingen. ...

August 13, 2026

Autobahn GmbH des Bundes Sperrt Verbindungsrampen A6→A5 Heidelberg Walldorfer Kreuz; Umleitungen über Mannheim/Heidelberg ab 17.08.2026

Autobahn GmbH des Bundes Sperrt Verbindungsrampen A6→A5 Heidelberg Walldorfer Kreuz; Umleitungen über Mannheim/Heidelberg ab 17.08.2026 A5/A6 Autobahnkreuz Walldorf - Umbau der Verkehrsführung für nächste Bauphase | Die Autobahn GmbH des Bundes A6 Autobahnkreuz Walldorf - Umbau der Verkehrsführung für nächste Bauphase Nächste Bauphase beginnt: Verbindungsrampen von der A6 auf die A5 nach Hei-delberg gesperrt Die Autobahn GmbH Niederlassung Südwest setzt bis Ende 2026 die Verbindungsrampen und Neben-fahrbahnen am Walldorfer Kreuz instand. In der nächsten Bauphase stehen vom 17.08.2026, ca. 09:00 Uhr, voraussichtlich bis zur zweiten Septemberwoche die Rampen von der A6 aus Mannheim sowie von der A6 aus Heilbronn auf die A5 nach Heidelberg nicht zur Verfügung. Der Verkehr wird über das Auto-bahnkreuz Heidelberg bzw. Mannheim umgeleitet. ...

August 13, 2026

Maybach-Seminar „Wie kommt H2 zum Endkunden?“ DHBW Ravensburg Campus Friedrichshafen; Erstes Wasserstoff-Kernnetz nimmt Gestalt in Deutschland an

Maybach-Seminar „Wie kommt H2 zum Endkunden?“ DHBW Ravensburg Campus Friedrichshafen; Erstes Wasserstoff-Kernnetz nimmt Gestalt in Deutschland an Maybach-Seminar „Wie kommt H2 zum Endkunden?“ - IWT Wirtschaft und Technik GmbH Alle Veranstaltungen Maybach-Seminar „Wie kommt H2 zum Endkunden?“ Dienstag, 02.02.2027 18:00 - 20:00 Uhr Kostenlos Google Kalender iCal Export « Ausbildung der Ausbilder (AEVO) – Onlinekurs – Januar Februar 2027 Maybach-Seminar „Softwareentwicklung verstehen – Wie Erfahrung, Denkfehler und Unsicherheit unsere Arbeit prägen“ » ...

August 13, 2026