K.U.N.Z. Handels & Produktions GmbH Insolvenzverfahren über Vermögen Mannheim; Gläubigerforderungen bis 24.09.2026 anmelden

K.U.N.Z. Handels & Produktions GmbH Insolvenzverfahren über Vermögen Mannheim; Gläubigerforderungen bis 24.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 1441/26 Gericht: Mannheim Name, Vorname / Bezeichnung: K.U.N.Z. Handels & Produktions GmbH Sitz / Wohnsitz: Mannheim Register: Mannheim, HRB 709926 1 IN 1441/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. K.U.N.Z. Handels & Produktions GmbH, Oskar-von-Miller-Straße 29, 68309 Mannheim, vertreten durch den Geschäftsführer Qusay Al-Dabbas Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 709926, Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit beweglichen und erlaubnisfreien Sachen aller Art und Substanz/Aggregatzustand, namentlich mit Baustoffen, Einrichtungsgegenständen, Fahrzeugzubehör und -bauteilen, Geräten und Maschinen. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Produktion (Herstellung, Konstruktion) und der Vertrieb von stromerzeugenden und umwandelnden Geräten sowie von Bedien- und Steuerungselementen, namentlich von Generatoren, Transformatoren und Schalttafeln - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 13.08.2026 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim Telefon: 0621 53392291 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 24.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 19.10.2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 19.10.2026, 09:30 Uhr, Sitzungssaal 139, 1. OG, Schloss, Westflügel, 68159 Mannheim Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und Kostbarkeiten bei einem Kreditinstitut im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB zu hinterlegen sind, ferner, dass vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto dort anzulegen ist. 9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. 11. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht mitgeteilt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Dies bedeutet, dass aus der Insolvenzmasse zwar die Verfahrenskosten gedeckt sind, die Masse jedoch nicht ausreicht, um die sonstigen Masseverbindlichkeiten bei Fälligkeit in voller Höhe zu erfüllen (§ 208 Abs. 1 InsO). Die Rechtsfolgen der Anzeige ergeben sich aus den §§ 208 bis 211 InsO. Insbesondere sind nunmehr - nach den Verfahrenskosten - vorrangig diejenigen Masseverbindlichkeiten zu berichtigen, die nach der Anzeige begründet worden sind (§ 209 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 InsO). Außerdem ist seither jede Vollstreckung wegen einer vor der Anzeige begründeten Masseverbindlichkeit unzulässig (§ 210 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mannheim Schloss, Westflügel 68159 Mannheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

Björn Höcke bietet Sahra Wagenknecht Unterstützung als Ministerpräsidentin in Sachsen-Anhalt; AfD-Beteiligung an Landesregierung wahrscheinlicher

Björn Höcke bietet Sahra Wagenknecht Unterstützung als Ministerpräsidentin in Sachsen-Anhalt; AfD-Beteiligung an Landesregierung wahrscheinlicher Nachrichten aus Deutschland: Rechtsextremer Führer unterstützt Linkspopulisten – Dein Niedersachsen von Otto Hofmann 13. August 2026 Nachrichten aus Deutschland: Rechtsextremer Führer unterstützt Linkspopulisten Hier ist eine Zusammenfassung der Top-Storys, die am 13. August 2026 in Deutschland Schlagzeilen machten: Ein Angebot des AfD-Abgeordneten Björn Höcke, Sahra Wagenknecht vom BSW zu unterstützen, droht eine bestehende „Schutzmauer“ gegen eine Zusammenarbeit mit der extremen Rechten zu untergraben ...

August 13, 2026

Rechnungshof Baden-Württemberg untersucht Baustelleneinrichtungskosten bei Neubaumaßnahmen; Kosten je Baumaßnahme real verdoppelt.

Rechnungshof Baden-Württemberg untersucht Baustelleneinrichtungskosten bei Neubaumaßnahmen; Kosten je Baumaßnahme real verdoppelt. Drucksache 18 / 324 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 324 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 12.8.2026 Anlage zum Schreiben des Rechnungshofs vom 16. Juli 2026, Az.: RHP3-0451.1- 25/3/3: Das Land plante die Baustelleneinrichtung mehrerer Neubaumaßnah­ men unzureichend und nicht rechtzeitig. Dies führte zu vermeidbaren Mehrkosten. Zudem wurden Nebenleistungen von Bauunternehmen und Planungsleistungen für Baustellen doppelt beauftragt und vergütet. 24.1 Ausgangslage Das Land als Bauherr betreibt, vertreten durch seinen Landesbetrieb Vermögen und Bau, mehr als 150 Baustellen für große Baumaßnahmen. Die Anzahl gleich­ zeitiger Baustellen hatte 2017 ihren Höchststand mit 290 und ist seitdem stark rückläufig. Dagegen verdoppelte sich die Summe ihrer Gesamtbaukosten seit 2016 innerhalb von 9 Jahren von rund 2 auf 4 Mrd. € (siehe Abbildung 24-1). Betrachtet man die realen Gesamtbaukosten, also ohne die statistische Baupreis­ steigerung, verbleibt eine Steigerung von 11 %. Die Anzahl neu begonnener Bau­ stellen lag 2024 mit 33 nahezu gleichauf mit 35 fertiggestellten Baustellen. Mitteilung des Rechnungshofs Jahresbericht 2026 zur Haushaltsrechnung 2024 (vgl. Drucksache 18/300) hier: Beitrag Nr. 24 – Baustellenplanung bei Baumaßnahmen des Landes (Kapitel 1208) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. ...

August 13, 2026

Landtag von Baden-Württemberg ersucht Landesregierung, zu berichten über Hitzeperioden seit 2020 in Baden-Württemberg; Auswirkungen auf Infrastruktur und Bevölkerung

Landtag von Baden-Württemberg ersucht Landesregierung, zu berichten über Hitzeperioden seit 2020 in Baden-Württemberg; Auswirkungen auf Infrastruktur und Bevölkerung Drucksache 18 / 279 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 279 16.7.2026 1 Eingegangen: 16.7.2026 / Ausgegeben: 13.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, wie viele Hitzeperioden, d. h. wie viele Tage mit Temperaturen über 30 Grad Celsius und Nächte mit über 20 Grad Celsius (sogenannte Tropennächte) in Baden-Württemberg pro Jahr seit 2020 gemessen wurden und wie sich diese auf die Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg verteilen; wie sich die Anzahl an heißen Tagen mit Temperaturen über 30 Grad Celsius und Nächten mit Temperaturen über 20 Grad Celsius seit Beginn der Wetter­ aufzeichnungen prozentual verändert hat; welche Gefahren für die Bürgerinnen und Bürger, systemkritische Infrastruktur und die Gesellschaft aus Sicht der Landesregierung mit diesen Temperaturver­ änderungen einhergehen; welche Kenntnis sie über die kühlende Wirkung von Stadtbäumen, unversie­ gelten Flächen und Beschattungsmaßnahmen hat; wie häufig die LGVFG Förderung für die Entsiegelung von Verkehrsflächen und die Entsiegelungsprämie seit Programmbeginn beantragt wurden; mit welchen Maßnahmen sie Städte und Gemeinden bei deren Bestrebungen zur Klimaanpassung und zum Hitzeschutz unterstützt; wie die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg nach Kenntnis der Lan­ desregierung bezüglich ihrer Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen, auch im Bundesvergleich, aufgestellt sind; Antrag der Abg. Cindy Holmberg und Florian Kollmann u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Hitzeschutz als Aufgabe der Daseinsvorsorge – Umsetzung in Stadträumen und Wohngebäuden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 279 2 8. welche Temperatur in Wohnräumen, insbesondere in Schlafräumen, aus ge­ sundheitlicher Perspektive empfohlen ist und welche Gefahren von überhitz­ ten Wohnräumen für die Bewohnerinnen und Bewohner ausgehen; 9. ob und gegebenenfalls welche Kenntnis sie darüber hat, wie viel Prozent der Wohneinheiten in Baden-Württemberg in Hitzeperioden die empfohlene Raumtemperatur überschreitet; 10. welche baulichen, technischen oder weiteren Maßnahmen nach ihrer Kenntnis geeignet sind, um Wohnräume effektiv zu kühlen und ob und gegebenenfalls wie sie entsprechende Maßnahmen unterstützt; 11. welche rechtlichen oder planerischen Aspekte aus Sicht der Landesregierung dienlich sind, um Hitzeschutzmaßnahmen wie Entsiegelung, Begrünung, Ver­ schattung, helle Oberflächen, Frischluftschneisen oder baulichen Hitzeschutz in Städten und Gemeinden konsequenter umzusetzen und welche Änderungen die Landesregierung hierzu in der eigenen Gesetzgebung und der Landesent­ wicklungsplanung prüft oder an die Bundesregierung richtet; 12. welche Erkenntnisse sie aus den langjährigen Erfahrungen europäischer Nach­ barstaaten – insbesondere Frankreichs – mit Maßnahmen zur Hitzeprävention und Hitzeanpassung hat. 16.7.2026 Holmberg, Kollmann, Achterberg, Metzger, Tonojan, Tok, Joukov, Schweizer, Zimmer, Keune, Mettenleiter GRÜNE Begründung Die Auswirkungen des Klimawandels führen zu einer zunehmenden Zahl und Intensität von Hitzeperioden. Die Versiegelung von Flächen und der sogenannte Wärmeinseleffekt verstärken gesundheitliche Belastungen für die Bevölkerung. Kommunen nehmen beim Hitzeschutz eine zentrale Rolle ein. Sie sind unter an­ derem für die Stadtplanung, die Gestaltung öffentlicher Räume, den Betrieb kom­ munaler Einrichtungen sowie die Information der Bevölkerung verantwortlich. Gleichzeitig gewinnt der Schutz vor übermäßiger Hitze in Wohnräumen zuneh­ mend an Bedeutung, da hohe Innentemperaturen die Gesundheit und das Wohl­ befinden erheblich beeinträchtigen können. Der Bericht soll einen Überblick über bestehende Strategien, Maßnahmen und Unterstützungsangebote des Landes für Kommunen sowie zum Schutz vor Hitze in Wohngebäuden geben und dazu beitragen, bestehende Handlungsbedarfe zu identifizieren und gegebenenfalls weiteren politischen Handlungsbedarf aufzuzei­ gen. ...

August 13, 2026

Yemisi Mabry MTG Mannheim Kugelstoßen Bronze 19,50 m in Birmingham; Zwei BW-Medaillen zum EM-Auftakt

Yemisi Mabry MTG Mannheim Kugelstoßen Bronze 19,50 m in Birmingham; Zwei BW-Medaillen zum EM-Auftakt Sportsplitter aus BW - LSVBW August 2026 Was gibt es Neues im Sportland Baden-Württemberg? Wir tragen für Sie einmal wöchentlich eine Auswahl an Neuigkeiten, Angeboten, Terminen und Services in unseren Sportsplittern zusammen. Was gibt es Neues im Sportland Baden-Württemberg? Wir tragen für Sie einmal wöchentlich eine Auswahl an Neuigkeiten, Angeboten, Terminen und Services in unseren Sportsplittern zusammen. ...

August 12, 2026

Südzucker AG Zeitz Plant – Starch Factory EU-27 Wheat; GMP+ and EU sustainability certifications required

Südzucker AG Zeitz Plant – Starch Factory EU-27 Wheat; GMP+ and EU sustainability certifications required Musterfirma Seite 1 von 4 Südzucker AG ‧ Postfach 10 28 55 ‧ 68028 Mannheim ‧ Maximilianstraße 10 ‧ 68165 Mannheim Telefon +49 621 421-0 ‧ Telefax +49 621 421-393 ‧ Deutsche Bank AG, Mannheim ‧ BIC: DEUTDESM ‧ IBAN: DE12 6707 0010 0040 9623 00, USt.-IdNr.: DE143837220 Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Stefan Streng ‧ Vorstand: Dr. Niels Pörksen (Vorsitzender), Hans-Peter Gai, Stephan Meeder Sitz der Gesellschaft: Mannheim ‧ Registergericht: Amtsgericht Mannheim, Nr. HRB 0042 ...

August 12, 2026

Bundesregierung beantwortet Stand ABS Mannheim-Karlsruhe; Abschluss Phase 2 in vier bis fünf Jahren

Bundesregierung beantwortet Stand ABS Mannheim-Karlsruhe; Abschluss Phase 2 in vier bis fünf Jahren Aktueller Stand beim Schienenprojekt Mannheim-Karlsruhe - Deutscher Bundestag Aktueller Stand beim Schienenprojekt Mannheim-Karlsruhe HAU) Aktuell gibt es noch keinen Termin für die parlamentarische Befassung zum Schienenprojekt Ausbau- und Neubaustrecke Mannheim-Karlsruhe (ABS NBS Mannheim-Karlsruhe). Das geht aus der Antwort der Bundesregierung ( 21 7496 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 ...

August 12, 2026

PENNY DEL-Clubs bereiten sich auf Saisonstart 2026/27 in Deutschland vor; Start der 33. PENNY DEL-Saison am 17.09.2026.

PENNY DEL-Clubs bereiten sich auf Saisonstart 2026/27 in Deutschland vor; Start der 33. PENNY DEL-Saison am 17.09.2026. PENNY DEL - Vorbereitungsspiele für die PENNY DEL Saison 2026/27 Vorbereitungsspiele für die PENNY DEL Saison 2026 Die Termine für alle Testspiele in der Vorbereitung auf die Saison 2026 27 in der PENNY DEL stehen fest 27 steht in den Startlöchern, doch bevor am 17. September 2026 der erste Puck in der 33. Saison der PENNY DEL fällt, gehen die 14 Clubs aus dem Oberhaus in ihre Vorbereitungsspiele. ...

August 12, 2026

Ini58 berichtet als Patient über Klinikum Saarbrücken gGmbH; extreme Hitze im Zimmer, keine Kühlung

Ini58 berichtet als Patient über Klinikum Saarbrücken gGmbH; extreme Hitze im Zimmer, keine Kühlung Erfahrungen mit Klinikum Saarbrücken gGmbH, 12.08.2026 | Ini58 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: weniger zufrieden (Hitze, zimmersituation) Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: weniger zufrieden (Zimmersituation, fehlende Kühlung) Pro: Op Vorgespräch, Durchführung der Op, Neurochirurgen alles top Kontra: Hitzebelastung im Zimmer, Feuertür, die nicht arrettiertet werden darf, keine Ventilatoren. Krankheitsbild: Verengungung des Rückenmark C3 ...

August 12, 2026

Thekla Walker MdL Abfallbilanz 2025 Baden-Württemberg; 52 Prozent weniger Bodenaushub auf Deponien

Thekla Walker MdL Abfallbilanz 2025 Baden-Württemberg; 52 Prozent weniger Bodenaushub auf Deponien Abfallbilanz 2025 Abfallbilanz 2025 Ressourcen aus unserer kommunalen Kreislaufwirtschaft 3 2 Liebe Leserin, lieber Leser, die Kreislaufwirtschaft ist ein wichtiger Faktor für die Lebensqualität in unserem Land. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur kommunalen Daseinsvorsorge. Sie stärkt unsere Wirtschaft – nicht zuletzt durch die Bereitstellung von Energie und Sekundärrohstoffen aus unseren Abfällen. Die wachsende Anzahl an Green-Tech-Unternehmen in Baden-Württemberg, die in der Abfallverwertung tätig sind, zeigt, dass sich etwas bewegt. Der grundlegende Umbau unserer Wirtschaft hin zu einer echten Kreislaufwirtschaft ist in Gang gekommen. Aus guten Gründen haben wir viele wichtige Themen der Kreislaufwirtschaft in den aktuel­ len Koalitionsvertrag aufgenommen. Wir wollen Landesgesetze und -vorgaben vereinfachen und verschlanken. Genehmigungsverfahren wollen wir beschleunigen und den Umgang mit Abfällen praxisgerechter gestalten. Im Land wollen wir mit dem Innovationszentrum „Zirkuläres Bauen“ (InZiBau) bei der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) sowie der Weiter­ entwicklung des Strategiedialogs „Wohnen und Innovatives Bauen“ (SDB) die Kreislaufwirtschaft im Bauwesen voranbringen. Ein großes Potenzial sehen wir auch bei der gesteigerten Nutzung von Bioabfällen für die Produktion von Biogas und hochwertigen Komposten. Dies geht Hand in Hand mit der Umsetzung des Abfallwirtschaftsplans für Baden-Württemberg. Mit diesem Plan verfolgen wir ehrgeizige Ziele: Neben dem Ausbau unserer Deponiekapazitäten wollen wir die Restabfallmengen durch eine Opti­ mierung der getrennten Bioabfall- und Wertstoff­ sammlung deutlich vermindern. Alle gesammelten häuslichen Bioabfälle sollen zukünftig auch energetisch verwertet und zur Biogaserzeugung genutzt werden. Daraus folgt ein erheblicher Mehrbedarf an Bioabfall-Vergärungsanlagen, die zeitnah im Land errichtet werden müssen. Unsere Abfallbilanz zeigt auch die Leistungs­ fähigkeit und das hohe Qualitätsniveau der kom­ munalen Kreislaufwirtschaft auf: Die Entwicklung ist im Jahr 2025 von großer Kontinuität geprägt. Wichtige Daten zu den häuslichen Abfällen haben sich gegenüber dem Vorjahr nur wenig geändert. Demgegenüber fällt auf, dass das 2024 erlassene Deponierungsverbot für verwertbare Abfälle bereits Wirkung zeigt. Seit 2024 finden kaum noch Ablagerungen auf Deponien für unbelastetes Erdmaterial statt. Die Ablagerungsmengen von Bodenaushub auf kom­ munalen Deponien sind zwischen dem Jahr 2023 und dem Jahr 2025 auf rund 1,5 Millionen Tonnen zurückgegangen. Das entspricht – sicher auch durch die Baukon­ junktur beeinflusst – einem Minus von 52 Prozent. An diesem Beispiel wird deutlich, welches Poten­ zial Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallver­ wertung und -vermeidung haben können. Am Anfang von Abfallvermeidung und -verwertung tragen wir die Verantwortung. Wir definieren bereits mit unseren Kaufentscheidungen, was wir wieder entsorgen müssen. Bewusste Kaufent­ scheidungen und eine gute Abfalltrennung bilden die essenzielle Voraussetzung für eine effiziente und gut funktionierende, echte Kreislaufwirt­ schaft. Auch deswegen ist mir die Abfallbilanz als wichtige Information für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. Vielen Dank an Alle, die bewusst zur Abfallvermeidung und einer nachhaltigen Verwertung beitragen. Bei der Abfallbilanz arbeiten Land, Kommunen und Wirtschaft seit vielen Jahren sehr erfolg­ reich zusammen. Für die zeitnahe Bereitstellung der Daten durch die öffentlich-rechtlichen Ent­ sorgungsträger und die wichtige Pflege unserer Abfalldatenbank durch das Statistische Landes­ amt bedanke ich mich bei allen Beteiligten ganz herzlich. Diese enge Zusammenarbeit ist eine gute Basis für alle Maßnahmen zur Weiterentwicklung unserer Kreislaufwirtschaft. Ich bin mir sicher: Auf diese Weise werden wir die Herausforderungen der Zukunft erfolgreich meistern. Thekla Walker MdL Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg ...

August 12, 2026