Hiram Kümper Friedenstein-Fellow Universität Erfurt

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August 12, 2026

DF1 wählt erste Liveübertragungen der Hauptrunde 2026/27 der PENNY DEL; bis Ende November 27 Hauptrundenspiele live

DF1 wählt erste Liveübertragungen der Hauptrunde 2026/27 der PENNY DEL; bis Ende November 27 Hauptrundenspiele live PENNY DEL - DF1 wählt erste Liveübertragungen der Hauptrunde 2026/27 aus DF1 wählt erste Liveübertragungen der Hauptrunde 2026 MagentaSport zeigt wie gewohnt alle Partien der PENNY DEL live Der Free-TV-Sender DF1 hat die Übertragungen der Hauptrunde 2026 27 in der PENNY DEL bis Ende November ausgewählt. Zum Auftakt zeigt DF1 am zweiten Spieltag (20. September 2026) das Duell zwischen den Straubing Tigers und Aufsteiger Krefeld Pinguine. ...

August 12, 2026

Polizei Baden-Württemberg erhält 32 neue Motorräder in Baden-Württemberg; elf davon bereits ausgeliefert

Polizei Baden-Württemberg erhält 32 neue Motorräder in Baden-Württemberg; elf davon bereits ausgeliefert Neue Motorräder für die Polizei: Beteiligungsportal Baden-Württemberg Neue Motorräder für die Polizei Die Motorradstaffel der Polizei Baden-Württemberg erhält in diesem Jahr 32 neue Motorräder. Die Motorradstaffel der Polizei Baden-Württemberg trägt mit ihrer hohen Wendigkeit und schnellen Einsatzfähigkeit maßgeblich zur Verkehrssicherheit in Baden-Württemberg bei. Um deren Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern und die Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, wird die Fahrzeugflotte nach und nach erneuert. ...

August 12, 2026

Polizei Baden-Württemberg Motorradstaffel erhält 32 BMW R 1300 RT in Baden-Württemberg; 11 bereits an sechs Präsidien übergeben

Polizei Baden-Württemberg Motorradstaffel erhält 32 BMW R 1300 RT in Baden-Württemberg; 11 bereits an sechs Präsidien übergeben Neue Motorräder für die Polizei: Baden-Württemberg.de Neue Motorräder für die Polizei Die Motorradstaffel der Polizei Baden-Württemberg erhält in diesem Jahr 32 neue Motorräder. Die Motorradstaffel der Polizei Baden-Württemberg trägt mit ihrer hohen Wendigkeit und schnellen Einsatzfähigkeit maßgeblich zur Verkehrssicherheit in Baden-Württemberg bei. Um deren Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern und die Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, wird die Fahrzeugflotte nach und nach erneuert. ...

August 12, 2026

Polizei Baden-Württemberg erhält 32 BMW R 1300 RT Motorräder in Baden-Württemberg; Elf bereits übergeben

Polizei Baden-Württemberg erhält 32 BMW R 1300 RT Motorräder in Baden-Württemberg; Elf bereits übergeben Neue Motorräder für die Polizei: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa Baden-Württemberg Neue Motorräder für die Polizei Die Motorradstaffel der Polizei Baden-Württemberg trägt mit ihrer hohen Wendigkeit und schnellen Einsatzfähigkeit maßgeblich zur Verkehrssicherheit in Baden-Württemberg bei. Um deren Einsatzfähigkeit weiter zu verbessern und die Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer zu erhöhen, wird die Fahrzeugflotte nach und nach erneuert. ...

August 12, 2026

KAJA GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Pforzheim; Insolvenzverwalterin bestellt: Tanja Justin

KAJA GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Pforzheim; Insolvenzverwalterin bestellt: Tanja Justin Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 2 IN 555/26 Gericht: Pforzheim Name, Vorname / Bezeichnung: KAJA GmbH Sitz / Wohnsitz: Keltern Register: Mannheim, HRB 734131 2 IN 555/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KAJA GmbH, Neuberg 16, 75210 Keltern, vertreten durch die Geschäftsführer Karim Moussavi-Zadeh und Jan Philipp Steinle Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 734131 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte LSH Rechtsanwälte, Gewerbepark 16, 75331 Engelsbrand, Gz.: 1979/26AL/JJ | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 11.08.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Tanja Justin Leopoldstraße 12, 75172 Pforzheim Telefon: 07231 37409-0 Telefax: 07231 37409-50 Email: justin@hendriock.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 11.11.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 11.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 21.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Pforzheim Lindenstraße 8 75175 Pforzheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 12.08.2026

August 12, 2026

Autobahn GmbH West führt Fahrbahninstandsetzung A6 Kaiserslautern durch; A63 Vollsperrung Aug. 18–20, 2026

Autobahn GmbH West führt Fahrbahninstandsetzung A6 Kaiserslautern durch; A63 Vollsperrung Aug. 18–20, 2026 A63/A6: Fahrbahninstandsetzung führt erneut zu Verkehrseinschränkungen im Bereich des AD Kaiserslautern (Update) | Die Autobahn GmbH des Bundes A6: Fahrbahninstandsetzung führt erneut zu Verkehrseinschränkungen im Bereich des AD Kaiserslautern (Update) Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt, wie mitgeteilt, seit Juli 2026 bis voraussichtlich April 2027 im Zuge der A6 zwischen der Anschlussstelle (AS) Kaiserslautern-Einsiedlerhof und dem Autobahndreieck (AD) Kaiserslautern in beide Fahrtrichtungen die Fahrbahn instandsetzen. ...

August 12, 2026

Salty Tunes eröffnen BahnhofsBühne Karlsruhe am Karlsruher Hauptbahnhof; Konzertauftakt am 10.08.26

Salty Tunes eröffnen BahnhofsBühne Karlsruhe am Karlsruher Hauptbahnhof; Konzertauftakt am 10.08.26 Bahnhofsbühne Karlsruhe – Live Musik im Karlsruher Hauptbahnhof erleben Bahnhofsbühne Karlsruhe – Live Musik im Karlsruher Hauptbahnhof erleben True Crime Podcast „Stimmen im Kopf“ in den Bahnhöfen in NRW Spannung, Nervenkitzel und ein Gewinnspiel: Der Podcast „Stimmen im Kopf“ ist vom 01. bis 30.09.26 exklusiv und kostenlos an den teilnehmenden Bahnhöfen verfügbar Mitmachen und Umdenken im Hauptbahnhof Essen: Neun Monate Kunst, Kultur und Zukunftsfragen, offizielle Eröffnung am 10. Juli 2026 ...

August 12, 2026

Florian Bremm EM-Silber über 5.000 Meter bei den Europameisterschaften in Birmingham heute; Ingebrigtsen siegt knapp im Schlussspurt.

Florian Bremm EM-Silber über 5.000 Meter bei den Europameisterschaften in Birmingham heute; Ingebrigtsen siegt knapp im Schlussspurt. Bremm mit Silber-Spurt - Mabry sorgt für bronzenen EM-Start - RADIO RST Birmingham (dpa) - Erst stürmte Florian Bremm zu EM-Silber über 5.000 Meter, dann lief und hüpfte er wie ein Irrwisch vor der Tribüne mit einer deutschen Fahne auf und ab. Nach der erhofften Bronzemedaille durch Kugelstoß-Olympiasiegerin Yemisi Mabry setzte Bremm beim Start in die Leichtathletik-Europameisterschaften in Birmingham im nur spärlich gefüllten Alexander Stadium noch einen drauf. ...

August 11, 2026

Landtag von Baden-Württemberg ersucht Landesregierung, Bericht über Sicherheit im ÖPNV/SPNV in Baden-Württemberg; Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter am 2. Februar 2026

Landtag von Baden-Württemberg ersucht Landesregierung, Bericht über Sicherheit im ÖPNV/SPNV in Baden-Württemberg; Tödlicher Angriff auf Zugbegleiter am 2. Februar 2026 Drucksache 18 / 152 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 152 24.6.2026 1 Eingegangen: 24.6.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, wie viele Straftaten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienen­ personennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg seit Jahresbeginn 2026 bis­ her registriert wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Deliktsarten); wie sich diese Zahlen im Vergleich zu den in der Drucksache 17/9930 darge­ stellten Entwicklungen verändert haben; wie sie diese Entwicklung bewertet; wie viel Sicherheitspersonal derzeit regulär in den Zügen des Schienenperso­ nennahverkehrs in Baden-Württemberg eingesetzt wird (mit Angabe auf wel­ chen Verbindungen ein regelmäßiger Einsatz erfolgt und der Entwicklung des Umfangs dieses Einsatzes in den vergangenen fünf Jahren); in welchem Umfang bei Großveranstaltungen, Volksfesten, Fußballspielen, Konzerten oder vergleichbaren Ereignissen zusätzliches Sicherheits- und Be­ gleitpersonal im ÖPNV und SPNV eingesetzt wird (mit Angabe der Entwick­ lung dieses Umfangs in den vergangenen fünf Jahren); welche Maßnahmen sie gemeinsam mit Verkehrsunternehmen, Verkehrsver­ bünden und Sicherheitsbehörden ergreift, um Übergriffe auf Fahrgäste sowie auf das Fahr- und Begleitpersonal zu verhindern und das Sicherheitsgefühl im ÖPNV und SPNV zu stärken; Antrag der Abg. Silke Gericke und Niklas Nüssle u. a. GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Verkehr Entwicklung der Sicherheit im Schienenpersonennahverkehr und Öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 152 2 7. in welchem Umfang das Fahr- und Begleitpersonal der Eisenbahn- und Bus­ unternehmen Schulungen, Fortbildungen und Trainings insbesondere zu den Themen Deeskalation, Konfliktmanagement, Gewaltprävention und Eigen­ schutz erhält, wie sich diese Angebote in den vergangenen fünf Jahren ent­ wickelt haben und welche weiteren Ausbauschritte vorgesehen sind; 8. welche Maßnahmen infolge des tödlichen Angriffs auf einen Zugbegleiter am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und Homburg in Rheinland-Pfalz ergriffen wurden oder derzeit vorbereitet werden, um den Schutz des Fahr- und Begleitpersonals im ÖPNV und SPNV weiter zu verbessern; 9. welche Erkenntnisse ihr über das Anfang 2026 gestartete bundesweite So­ fortprogramm für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen vorliegen, insbesondere an den Bahnhöfen Stuttgart, Mannheim, Heidelberg und Ulm (mit Angabe der dort bislang umgesetzten Maßnahmen und der festgestellten Auswirkungen auf die Sicherheitslage); 10. inwiefern die von ihr und den Verkehrsunternehmen in den vergangenen Jah­ ren umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit – insbeson­ dere der Einsatz zusätzlichen Sicherheitspersonals, Videoüberwachung, Body­ cams, Notruf- und Meldesysteme sowie Doppelbesetzungen beziehungsweise Teamlösungen bei Fahrscheinkontrollen und Zugbegleitungen – zu messbaren Verbesserungen der Sicherheitslage geführt haben, welche Erfahrungen mit den erprobten Doppelbesetzungen beziehungsweise Teamlösungen vorliegen und welche Schlussfolgerungen sie daraus für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitskonzepte im ÖPNV und SPNV zieht; 11. welche Erkenntnisse seit Inkrafttreten des Waffenverbots im ÖPNV und SPNV in Baden-Württemberg zum 31. Juli 2025 über Verstöße gegen dieses Verbot vorliegen, wie viele Verstöße bislang festgestellt wurden (bitte auf­ geschlüsselt nach Monat, Art des Verstoßes und Verkehrsmittel) und welche ordnungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen daraus gezogen wurden. 24.6.2026 Gericke, Nüssle, Eichin, Hentschel, Joukov, Katzenstein, Sperling GRÜNE Begründung Ein leistungsfähiger und attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr setzt voraus, dass Fahrgäste sowie das Fahr- und Begleitpersonal sicher unterwegs sein kön­ nen. Sicherheit ist eine zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz und Nutzung von Bus und Bahn. Gleichzeitig wird regelmäßig über Belästigungen, Gewaltvor­ fälle, Sachbeschädigungen und Übergriffe gegenüber Fahrgästen und Beschäf­ tigten im öffentlichen Verkehr berichtet. Neben den Folgen für die Betroffenen entstehen den Verkehrsunternehmen erhebliche Aufwendungen für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen, Reinigung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffungen. Besondere Aufmerksamkeit hat der tödliche Angriff auf einen Zugbegleiter am 2. Februar 2026 in einem Regionalexpress zwischen Landstuhl und Homburg in Rheinland-Pfalz ausgelöst. Der Vorfall hat bundesweit Fragen nach dem Schutz des Fahr- und Begleitpersonals, der Wirksamkeit bestehender Sicherheitskonzepte und dem Umgang mit Gewalt im öffentlichen Verkehr aufgeworfen. Der anschlie­ ßende Sicherheitsgipfel der Deutschen Bahn am 13. Februar 2026 in Berlin sowie weitere Initiativen von Bund, Ländern und Verkehrsunternehmen haben deutlich gemacht, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht. Zugleich zeigen aktuelle Vor­ fälle in Baden-Württemberg, dass das Thema weiterhin hohe Relevanz besitzt. So wurde Mitte Juni 2026 ein Lokführer am Bahnhof Rheinfelden nach einer Auseinandersetzung mit einem Fahrgast körperlich angegriffen und verletzt. Ge­ ...

August 11, 2026