Gemeinderat der Stadt Markdorf beschließt die 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Markdorf; Gültig ab 01.01.2027
Gemeinderat der Stadt Markdorf beschließt die 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in Markdorf; Gültig ab 01.01.2027 Microsoft Word - 0016EEC2 Seite 1 von 3 Bodenseekreis SATZUNG zur 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungs- gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen vom 21.07.2015 (zuletzt geändert am 25.11.2025) Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Markdorf am 21.07.2026 folgende Satzung zur 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen beschlossen: Artikel 1 Das bislang gültige Gebührenverzeichnis der Satzung vom 21.07.2015 (gültig ab 01.01.2026) tritt außer Kraft. An seine Stelle tritt das dieser Änderung beiliegende Gebührenverzeichnis vom 21.07.2026 zum 01.01.2027 in Kraft. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2027 in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Satzung vom 21.07.2015 (zuletzt geändert am 25.11.2025) bleiben unberührt. ...