DB InfraGO investiert in Infrastruktur in Düsseldorf; 35 Mio Euro für mehr Umleitungskapazität

DB InfraGO investiert in Infrastruktur in Düsseldorf; 35 Mio Euro für mehr Umleitungskapazität Für mehr Flexibilität im Zugverkehr: DB InfraGO investiert in Düsseldorfer Infrastruktur Artikel: Für mehr Flexibilität im Zugverkehr: DB InfraGO investiert in Düsseldorfer Infrastruktur Die DB InfraGO modernisiert ab Anfang September die Infrastruktur im Bereich Düsseldorf. In der Zeit von Freitag, 4. September 2026, bis Freitag, 2. Oktober 2026, richten die Fachleute einen Gleiswechselbetrieb zwischen Düsseldorf Hauptbahnhof, Düsseldorf-Gerresheim und dem Abzweig Hochdahl ein. Neue Signale und Kabel sorgen künftig dafür, dass der Zugverkehr im Fall von Störungen flexibler umgeleitet werden kann. Zudem führen die Fachleute Vorarbeiten für die Erneuerung der Eisenbahnbrücke „Ronsdorfer Straße“ in Düsseldorf durch. In beide Maßnahmen investiert die DB InfraGO – bei dem Brückenprojekt auch gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf – rund 35 Millionen Euro. Ziel ist es, die betriebliche Flexibilität zu erhöhen und die Infrastruktur im stark belasteten Knoten Düsseldorf zu stärken. ...

August 6, 2026

Securmatic Repair Center GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Düsseldorf; Insolvenzverwalter Dr. Marc d'Avoine ernannt

Securmatic Repair Center GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Düsseldorf; Insolvenzverwalter Dr. Marc d’Avoine ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 502 IN 107/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: Securmatic Repair Center GmbH Sitz / Wohnsitz: Ratingen Register: Düsseldorf, HRB 82455 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 107/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82455 eingetragenen Securmatic Repair Center GmbH, Halskestr. 36, 40880 Ratingen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Julia Gursky, Halskestraße 36, 40880 Ratingen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine, Calor-Emag-Straße 2, 40878 Ratingen. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet. Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 09.10.2026. Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S.3 InsO). Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 502 IN 107/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 4, 2026

MVZ gynbee GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 01.08.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Amtsgericht Düsseldorf; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Dirk Andres

MVZ gynbee GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 01.08.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Amtsgericht Düsseldorf; Insolvenzverwalter bestellt: Prof. Dr. Dirk Andres Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 500 IN 118/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: MVZ gynbee GmbH Sitz / Wohnsitz: Monheim Register: Düsseldorf, HRB 102099 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102099 eingetragenen MVZ gynbee GmbH, Hauptstr. 44, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christopher Altgaßen wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 27408569, Fax: 021127408570. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 23.09.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die eventuelle Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin - die eventuelle Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO) Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 500 IN 118/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 4, 2026

ruhrfibre Essen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter Dr. David Georg ernannt

ruhrfibre Essen GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Düsseldorf; Eigenverwaltung angeordnet, Sachwalter Dr. David Georg ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 505 IN 120/26 Gericht: Düsseldorf Name, Vorname / Bezeichnung: ruhrfibre Essen GmbH Sitz / Wohnsitz: Essen Register: Essen, HRB 33656 Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 505 IN 120/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33656 eingetragenen ruhrfibre Essen GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Herrn Jewgeni Elster und Herrn Dr. Christian Klein wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Der zugrunde liegende Antrag ist am 26.05.2026 bei Gericht eingegangen. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO). Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. David Georg, Ehrenhof 3, 40479 Düsseldorf. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt: ING Bank N.V., vertr. d. RA Dr. Stefan Sax, Junghofstraße 14, 60311 Frankfurt Versabau GmbH, vertr. d. Ralph Pasewaldt, Heinrich-Hertz-Straße 34, 40699 Erkrath Jakob Hafner, Nieper Straße 78, 47802 Krefeld. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, 30.09.2026, 12:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters, - die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere: - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.337 niedergelegt. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§179 Abs. 3 S. 3 InsO). Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 505 IN 120/26 Düsseldorf, 01.08.2026

August 4, 2026

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote SportWoche für Alle - Die deutschlandweiten Angebote 2025 SportWoche für Alle das deutschlandweite Programm 2026 Inklusion durch Sport Vielfalt & 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE DAS ANGEBOT 2026 powered by: Foto © Jannik Czauderna Die SportWoche für Alle bietet vom 19. bis 26. September 2026 ein buntes und vielfältiges Breitensport- programm. Reingeschnuppert werden kann in Sportangebote für Menschen mit Behinderung und inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Deutschland. 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE Hier findet sie statt Veranstal­ tungen in: Baden-Württemberg ������������3 Bayern��������������������������������������9 Berlin��������������������������������������17 Brandenburg ������������������������18 Bremen����������������������������������19 Hessen�����������������������������������20 Mecklenburg- Vorpommern������������������������21 Niedersachsen ���������������������26 Nordrhein-Westfalen ���������28 Rheinland-Pfalz �������������������34 Saarland ��������������������������������36 Sachsen ���������������������������������39 Sachsen-Anhalt��������������������41 Schleswig-Holstein��������������42 Thüringen������������������������������44 Klicke auf die interaktive Karte, um Angebote der jeweiligen Bundesländer zu finden. Sei dabei ! ...

August 3, 2026

KATHO Personal GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Duisburg wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Insolvenzverwalter Mark Steh ernannt, Gläubiger melden bis 08.09.2026

KATHO Personal GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Amtsgericht Duisburg wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung; Insolvenzverwalter Mark Steh ernannt, Gläubiger melden bis 08.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 620 IN 1371/26 Gericht: Duisburg Name, Vorname / Bezeichnung: KATHO Personal GmbH Sitz / Wohnsitz: Duisburg Register: Duisburg, HRB 35563 Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1371/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 35563 eingetragenen KATHO Personal GmbH, Sonnenwall 6, 47051 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Hans-Joachim Kanz, Warrington-Platz 20, 40721 Hilden und Herrn Mario Thomas, Hermann-Grothe-Straße 15, 47279 Duisburg wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 03.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Königstr. 88, 47198 Duisburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 08.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 20.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 22.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C201 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt: National-Bank AG Essen, IBAN: DE83 3602 0030 0009 0513 63, BIC: NBAGDE3EXXX. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Duisburg, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Duisburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 620 IN 1371/26 Duisburg, 01.08.2026

August 3, 2026

Zwei Löschhubschrauber kollidierten nahe Psatha, Griechenland; Tod zweier Besatzungsmitglieder.

Zwei Löschhubschrauber kollidierten nahe Psatha, Griechenland; Tod zweier Besatzungsmitglieder. Waldbrände: Feuer wütet bei Athen, Hubschrauber explodiert - RADIO RST Bordeaux (dpa) - Dichte Rauchschwaden liegen am Himmel, Flugzeuge lassen Wasser über Flammen und Glutnestern ab: Feuerwehren in Südeuropa kämpften auch über das Wochenende unentwegt gegen die Waldbrände. Während sich die Lage in Spanien sowie in der Türkei etwas entspannt, kämpft die griechische Feuerwehr weiter gegen einen großflächigen Brand nahe Athen. Die stürmischen Winde, die bis Samstag wüteten, haben nach Angaben der Meteorologen etwas nachgelassen. «Das macht uns Hoffnung», sagte ein Sprecher der griechischen Feuerwehr Medien. ...

August 3, 2026

TransUrban.NRW Reallabor in Nordrhein-Westfalen; Autarke Übergabestationen & TZ-Regelung

TransUrban.NRW Reallabor in Nordrhein-Westfalen; Autarke Übergabestationen & TZ-Regelung 03_Steingrube-Wilke_Reallabor-Transurban-NRW.pdf Dr. Annette Steingrube | Fraunhofer ISE Dr. Christian Wilke | E.ON Energy Solutions GmbH Geschäftsmodelle für sektorengekoppelte Niedertemperatur-Wärmenetze Ergebnisse aus dem Reallabor der Energiewende Transurban.NRW Übersicht über TransUrban.NRW Quartiere Shamrockpark Herne Seestadt mg + Wohnen am Stadtteilpark Hassel Düssel-Terrassen Erkrath Gebäudenutzung sehr diverses (Neubau und Bestand) Wohnen & Gewerbe (Neubau) Wohnen (Neubau) Wohnen & Kita (Neubau) Dämmung der Rohre Ja ja nein ja Leitertemperaturen konstant (12 °C / 22 °C) konstant (29 °C / 44 °C) variabel (min. WL 3 °C / max. 14 KL) konstant (ca. 45 °C) Medienstrom / Lage der Pumpen ungerichtet / dezentral gerichtet / zentral ungerichtet / dezentral gerichtet / zentral Konzept Übergabestation Wärmepumpe & direktes Kühlen direktes Heizen + Heizstab & Kompressionskälte Wärmepumpe & direktes Kühlen direktes Heizen + Heizstab in Pufferspeicher Regelungskonzept / MSR Übergeordnete Regelung des Gesamtsystems Zunächst autarke, später übergeordnet Regelung Autarke Übergabestationen & Regelung der TZ voraussichtlich übergeordnet Regelung Regenerative Wärmequelle Niedertemperatur- Abwärme Abwasser & Geothermie Geothermie & Luft Luft ...

August 1, 2026

Ampel an der Kreuzung L403 (Bergische Allee) und Professor-Sudhoff-Straße in Erkrath ausgefallen; Tempo 30 km/h bis Fertigstellung der Reparatur

Ampel an der Kreuzung L403 (Bergische Allee) und Professor-Sudhoff-Straße in Erkrath ausgefallen; Tempo 30 km/h bis Fertigstellung der Reparatur L403: Ausfall der Ampel an der Kreuzung Professor-Sudhoff-Straße in Erkrath - Straßen.NRW L403: Ausfall der Ampel an der Kreuzung Professor-Sudhoff-Straße in Erkrath Erkrath (straßen.nrw). Die Ampelanlage an der Kreuzung L403 (Bergische Allee) und Professor-Sudhoff-Straße in Erkrath ist derzeit nicht in Betrieb. Das Steuergerät ist ausgefallen und muss ausgetauscht werden. Diese Arbeiten werden voraussichtlich zum Ende der kommenden Woche abgeschlossen. Bis dahin gilt im Kreuzungsbereich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, die Kreuzung mit erhöhter Vorsicht zu befahren und die vorhandene Beschilderung zu beachten.

July 31, 2026

Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr saniert B1 Kölner Straße in Ratingen-Breitscheid; voraussichtlich elf Wochen Bauzeit

Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr saniert B1 Kölner Straße in Ratingen-Breitscheid; voraussichtlich elf Wochen Bauzeit B1: Sanierung der Kölner Straße in Ratingen - Straßen.NRW B1: Sanierung der Kölner Straße in Ratingen Ratingen (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ruhr saniert ab Mittwoch (12.8.) die B1 (Kölner Straße) in Ratingen-Breitscheid. Zwischen Baumschulenweg Am Est und An der Pönt Alte Kölner Straße wird die Fahrbahn auf einer Länge von rund 1,2 Kilometern erneuert. Dafür werden die Asphaltdecke sowie die Binder- und Tragschicht abgefräst und neu aufgebaut. Zeitgleich werden auf einer Länge von rund 1,4 Kilometern die begleitenden Geh- und Radwege saniert. Außerdem werden mehrere Verkehrsinseln erneuert und barrierefrei ausgebaut. Die Arbeiten werden in drei Bauabschnitte aufgeteilt und dauern voraussichtlich insgesamt etwa elf Wochen. ...

July 30, 2026