Waldfrieden Events GmbH Eilantrag abgelehnt vor Verwaltungsgericht Minden in Stemwede am 28. April 2026; Naturschutzrechtliche Befreiung fehlt, Genehmigung unwahrscheinlich
Waldfrieden Events GmbH Eilantrag abgelehnt vor Verwaltungsgericht Minden in Stemwede am 28. April 2026; Naturschutzrechtliche Befreiung fehlt, Genehmigung unwahrscheinlich Verwaltungsgericht Minden: Eilantrag der Waldfrieden Events GmbH erfolglos | NRW-Justiz Verwaltungsgericht Minden: Eilantrag der Waldfrieden Events GmbH erfolglos Das Verwaltungsgericht Minden hat mit Beschluss vom 28. April 2026 im einstweiligen Rechtsschutz den Antrag der Veranstalterin auf gerichtliches Einschreiten im Zusammenhang mit dem geplanten “Hai in den Mai Festival 2026“ abgelehnt. Die Antragstellerin begehrte, die Gemeinde Stemwede im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, über mehrere von ihr gestellte Anträge - auf Marktfestsetzung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung sowie gaststättenrechtliche Erlaubnis - zu entscheiden. ...