Elmshorn Fighting Pirates gegen Leipzig Lions in Markkleeberg, Sportpark Camillo Ugi; nächster Auswärtserfolg erwartet

Elmshorn Fighting Pirates gegen Leipzig Lions in Markkleeberg, Sportpark Camillo Ugi; nächster Auswärtserfolg erwartet Rückkehr nach Markkleeberg: Pirates wollen in Leipzig den nächsten Auswärtserfolg - effect® ENERGY GFL Nach dem überzeugenden Auswärtssieg in Minden und dem schweren Gastspiel in Rostock wartet auf die Elmshorn Fighting Pirates am kommenden Samstag, den 8. August, die nächste Herausforderung in der GFL2 Nord. Kickoff der Begegnung gegen die Leipzig Lions ist um 15:00 Uhr im Sportpark Camillo Ugi in Markkleeberg, der Heimspielstätte der Lions. ...

August 7, 2026

Autobahn Westfalen sperrt A30-Verbindung zur A2 im Kreuz Bad Oeynhausen; Umleitung über Kreiseln durch das Kreuz

Autobahn Westfalen sperrt A30-Verbindung zur A2 im Kreuz Bad Oeynhausen; Umleitung über Kreiseln durch das Kreuz A2/A30: Verbindung im Kreuz Bad Oeynhausen gesperrt | Die Autobahn GmbH des Bundes Bad Oeynhausen. Die Autobahn Westfalen saniert im Autobahnkreuz Bad Oeynhausen (A2 A30) Teile der Fahrbahn. Dafür muss am kommenden Montag (10.8.) von 8 Uhr bis 22 Uhr die direkte Verbindung von der A30 (Fahrtrichtung Bad Oeynhausen) zur A2 in Fahrtrichtung Dortmund gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über Kreiseln durch das Kreuz. ...

August 6, 2026

Straßen.NRW führt Schraubenwechsel an zehn Verkehrszeichenbrücken entlang der B61 und B65 in Porta Westfalica; Ersatzneubau soll Schraubwechsel künftig entfallen

Straßen.NRW führt Schraubenwechsel an zehn Verkehrszeichenbrücken entlang der B61 und B65 in Porta Westfalica; Ersatzneubau soll Schraubwechsel künftig entfallen B61/B65: Schraubenwechsel an Schilderbrücken in Porta Westfalica - Straßen.NRW B65: Schraubenwechsel an Schilderbrücken in Porta Westfalica Porta Westfalica (straßen.nrw). Straßen.NRW führt kommende Woche zwischen Montag und Freitag, 10. und 14. August, Wartungsarbeiten an insgesamt zehn Verkehrszeichenbrücken entlang der B61 und B65 durch. Für die Arbeiten sind jeweils kurzzeitige Verkehrseinschränkungen im Bereich der Schilderbrücken erforderlich, die in der Regel zwischen einer und drei Stunden dauern werden. ...

August 6, 2026

Straßen.NRW führt Brückenprüfung mit Teilsperrung der Plattenbrücke über die Bahnstrecke Minden–Hannover in Minden durch; zwei von drei Fahrspuren frei

Straßen.NRW führt Brückenprüfung mit Teilsperrung der Plattenbrücke über die Bahnstrecke Minden–Hannover in Minden durch; zwei von drei Fahrspuren frei B482: Brückenprüfung mit Teilsperrung am 14. August - Straßen.NRW B482: Brückenprüfung mit Teilsperrung am 14. August Minden (straßen.nrw). Die Straßen.NRW-Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe führt von Freitag (14.08.) ab voraussichtlich 19 Uhr bis Samstag (15.08.) um 4:30 Uhr eine Bauwerksprüfung der Plattenbrücke über die Bahnstrecke Minden-Hannover durch. Für die Arbeiten ist eine Teilsperrung erforderlich. Der Verkehr wird mithilfe einer mobilen Ampelanlage wechselseitig an dem Arbeitsgerät vorbeigeführt. ...

August 6, 2026

H&S GmbH Insolvenzverfahren eröffnet vor dem Amtsgericht Bielefeld; Gläubiger bis 06.10.2026 anmelden

H&S GmbH Insolvenzverfahren eröffnet vor dem Amtsgericht Bielefeld; Gläubiger bis 06.10.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 43 IN 420/26 Gericht: Bielefeld Name, Vorname / Bezeichnung: H&S GmbH Sitz / Wohnsitz: Hiddenhausen Register: Bad Oeynhausen, HRB 18338 Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 420/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 18338 eingetragenen H&S GmbH, Bünder Straße 205, 32120 Hiddenhausen, vertr. d. d. Gf. Geschäftszweig: Der Betrieb eines Gastronomiebetriebes mit Liefer- und Abholservice. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 09:19 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank Schorisch, Berliner Straße 3, 32052 Herford. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 27.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.124 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 43 IN 420/26 Bielefeld, 01.08.2026

August 4, 2026

Josef Rupprecht GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Bielefeld; Insolvenzverwalter benannt, Gläubiger melden Forderungen bis 06.10.2026

Josef Rupprecht GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Bielefeld; Insolvenzverwalter benannt, Gläubiger melden Forderungen bis 06.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 43 IN 425/26 Gericht: Bielefeld Name, Vorname / Bezeichnung: Josef Rupprecht GmbH Sitz / Wohnsitz: Bielefeld Register: Bielefeld, HRB 38558 Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 425/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 38558 eingetragenen Josef Rupprecht GmbH, Bornholmstr. 16, 33729 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Justin White, Geschäftszweig: Groß- und Einzelhandel mit Werkzeugen, Maschinen, Elektrogeräten, Eisenwaren, Befestigungstechnik, Betriebseinrichtungen, Industriebedarf und Gegenständen des Arbeitsschutzes sowie der Internethandel wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.08.2026, um 12:51 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. André Wehner, Ostertorstraße 7, 32312 Lübbecke. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 27.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - Ermächtigung zur Stilllegung des Betriebes der Schuldnerin Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.111 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 43 IN 425/26 Bielefeld, 01.08.2026

August 4, 2026

82-jährige Patientin in Notaufnahme Johannes-Wesling-Klinikum, Minden; Hirnblutung erst nach stundenlanger Verzögerung diagnostiziert

82-jährige Patientin in Notaufnahme Johannes-Wesling-Klinikum, Minden; Hirnblutung erst nach stundenlanger Verzögerung diagnostiziert Erfahrungen mit Johannes-Wesling-Klinikum in Minden, NRW, 04.08.2026 Trotz langer Geburt sehr gute Erfahrung im Kreißsaal Die Geburt unserer ersten Sohnes im Sommer 2026 dauerte vom Blasensprung bis zur Entbindung 30 Stunden, 17 Stunden davon waren mein Partner und ich unter Wehen im Kreißsaal und haben insgesamt vier Schichtwechsel mitbekommen. Während jeder Schicht waren die Mitarbeiterinnen sehr professionell, immer gut drauf und haben uns trotz der vielen sehr anstrengenden Stunden ein Gefühl von Sicherheit verliehen. Ich habe mich dort sehr gut aufgehoben und von allen wirklich sehr gut betreut gefühlt. Auch die Studentinnen leisteten mir auf eine sehr unterstützende Art und Weise Beistand. Für eine zweite Geburt würde ich den Kreißsaal definitiv noch einmal wählen. ...

August 4, 2026

Krebspatient berichtet schlechte Erfahrungen in Klinik Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, NRW; Sparprogramm dominiert Zeitverlust und Therapieverzögerung.

Krebspatient berichtet schlechte Erfahrungen in Klinik Porta Westfalica, Bad Oeynhausen, NRW; Sparprogramm dominiert Zeitverlust und Therapieverzögerung. Erfahrungen mit Klinik Porta Westfalica, Reha-Klinik in Bad Oeynhausen, NRW, 04.08.2026 Hinter der großartigen Deko nichts als Sparmaßnahmen! Ich war im Februar in dieser Klinik. Bis auf das Zimmer war nichts richtig gut. Mein Ziel, wenigstens mit dem Rollator besser laufen zu lernen, wurde eigentlich nur durch den weiten Weg zur Raucherecke gefördert. Man kannte mein sehr seltenes Krankheitsbild nicht. In der Muckiebude bekam ich Einweisungen für Geräte, die ich nicht bedienen konnte. Nach dem 3. Mal habe ich aufgegeben. Mein Arzt war sehr charmant und freundlich, aber keine wirkliche Hilfe. Er hatte immer Zeit, aber nur wenig Einfluss auf individuelle und damit teure Therpien. Ich bekam keine einzige Einzeltherapie durch einen Physiotherapeuten und auch keine Gehschule. Lymphdrainage durch Apparat, Reizstrom. Gute Hockergymnastik in einer großen Gruppe in einem viel zu kleinem Raum. Ich schwimme gerne, aber das große Becken war viel zu kalt. Auch das kleine für die Wassergymnastik war zu kalt. Alle Vorträge die ich hörte waren oberflächlich und zum Teil runtergerattert. Die Entspannungstherapie sowie die psychologische Beratung und auch die Ernährungsberatung waren fachlich top und menschlich sehr zugewandt. Warum das Essen so gelobt wird, kann ich nicht verstehen. Das Mittagessen war okay unter Einsatz vieler TIefkühlgemüse. 3 Wochen die gleichen Suppen, immer grüner Salat, Tomate, Krautsalat, grüner Paprika. Jeden Morgen und jeden Abend das nahezu gleiche lieblose Buffet, keinerlei Abwechslung. Man wurde satt und die Menschen vom Service waren trotz ihres hohen Laufpensums sehr freundlich. Kaffee und Tee waren unterirdisch, aber dafür gab es ja ein nettes Cafe mit moderaten Preisen. Ich habe in meinem Berufsleben drei Rehaklniken kennengelernt und weiß, das viel unfair gemeckert wird. Aber so etwas wie hier habe ich noch nicht erlebt. Die Zeit in dieser Klinik war komplett obsolet, weil ein einziges Sparprogramm. Wäre die Tischgemeinschaft nicht so nett gewesen, hätte ich abgebrochen. ...

August 4, 2026

Krefeld Ravens besiegen Hamburg Pioneers in Hamburg; Playoff-Qualifikation gesichert

Krefeld Ravens besiegen Hamburg Pioneers in Hamburg; Playoff-Qualifikation gesichert Ravens feiern nächsten Kantersieg beim 67:16 in Hamburg Die Krefeld Ravens haben auch ihr letztes reguläres Auswärtsspiel der Saison gewonnen. Bei den Hamburg Pioneers ließ das Team den Hausherren wie schon im Hinspiel keine Chance und siegte am Ende gleichermaßen deutlich wie verdient mit 67:16 (34:10). Dabei zeigte sich die Offense einmal mehr sehr ausgeglichen. Sechs unterschiedliche Spieler verbuchten Touchdowns, darunter Jakob Bojko deren drei, Stephen McCluskey und Akiva Wedge waren je zweimal erfolgreich. ...

August 3, 2026

PÄHA Spielhallenbetriebe GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bückeburg; Veräußerung des gesamten beweglichen Vermögens zu 11.000 EUR

PÄHA Spielhallenbetriebe GmbH Insolvenzverfahren eröffnet in Bückeburg; Veräußerung des gesamten beweglichen Vermögens zu 11.000 EUR Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 47 IN 35/26 Gericht: Bückeburg Name, Vorname / Bezeichnung: PÄHA Spielhallenbetriebe GmbH Sitz / Wohnsitz: Auetal Register: Stadthagen, HRB 201074 47 IN 35/26: Über das Vermögen der PÄHA Spielhallenbetriebe GmbH, Westerwalder Straße 6 b, 31749 Auetal (AG Stadthagen, HRB 201074), vertr. d.: Christian Pätzel, Westerwalder Straße 6 b, 31749 Auetal, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstraße 126, 32425 Minden, Tel.: 0571-64577-10, Fax: 0571-64577-39, E-Mail: info@sh-inso.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 22.09.2026, b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht wird hinsichtlich der ersten Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren durchgeführt und folgender Termin abgehalten: 1. am: Dienstag, 01.09.2026, 09:30 Uhr, 4117, Amtsgericht, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin); der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - den Verkauf des gesamten beweglichen Anlagevermögens und der Übertragung des Geschäftsbetriebes der Insolvenzschuldnerin zu einem Verkaufspreis in Höhe von 11.000,00 EUR (netto) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung, 2. Eine Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden (Prüfungstermin), wird vorerst nicht einberufen. Die Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.10.2026. Bis zu diesem Tag kann der Feststellung einer Forderung schriftlich widersprochen werden. Nach Ablauf der Frist wird das Ergebnis der Prüfungen in die Tabelle eingetragen. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (22.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bückeburg, 03.08.2026 Hinweise zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-bueckeburg.niedersachsen.de. Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

August 3, 2026