RVZ Ostwestfalen GbR 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 561 im Stadtbezirk Innenstadt; Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2)

RVZ Ostwestfalen GbR 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 561 im Stadtbezirk Innenstadt; Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht | Beteiligung NRW Beteiligungsformat Mehrfachauswahl: 0 Einträge ausgewählt. Dialog 0 Dialog: 0 Ergebnisse Meldeverfahren 0 Meldeverfahren: 0 Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung 0 Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 Ergebnisse Petitionsverfahren 0 Petitionsverfahren: 0 Ergebnisse Raumordnungs- Bauleitplan: 0 Ergebnisse Umfrage 0 Umfrage: 0 Ergebnisse Veranstaltung 0 Veranstaltung: 0 Ergebnisse Verfahren 0 Verfahren: 0 Ergebnisse 8 Einträge verfügbar. Benutzen Sie “Pfeiltaste oben” und “Pfeiltaste unten” zum Navigieren. ...

August 16, 2026

Deutscher Hockey-Bund e. V. (DHB) erhält SustainAssociation-Silber-Zertifikat von Dekra in Mönchengladbach; und stärkt Nachhaltigkeitsposition im olympischen Sport

Deutscher Hockey-Bund e. V. (DHB) erhält SustainAssociation-Silber-Zertifikat von Dekra in Mönchengladbach; und stärkt Nachhaltigkeitsposition im olympischen Sport Spielplan Sonntag 16.08.2026 Alle Spiele Aktueller Spieltag Der Deutsche Hockey-Bund e. V. (DHB) ist der Dachverband für Hockey in Deutschland mit Sitz im Hockeypark in Mönchengladbach. Der DHB ist der Zusammenschluss der deutschen Hockeyvereine, die in den 15 Landeshockeyverbänden organisiert sind. Zuständig ist der Deutsche Hockey-Bund außerdem für die deutschen Hockeynationalmannschaften. Der Deutsche Hockey-Bund ist Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund, sowie im Welthockeyverband FIH (Fédération Internationale de Hockey) und im europäischen Hockeyverband EH (European Hockey Federation). Der Deutsche Hockey-Bund (DHB) hat das Zertifikat des Nachhaltigkeitsstandards sustainAssociation in der Auszeichnungsstufe „Silber“ von Dekra überreicht bekommen. Der durch die DEKRA entwickelte Standard sustainAssociation bewertet die Verankerung von Nachhaltigkeit in Sportverbänden entlang ökologischer, sozialer und governance-bezogener Kriterien. ...

August 16, 2026

StFw. Meyer lehrt Erst- und Selbstversorgung von Verletzungen unter Gefechtsbedingungen Ukrainekrieg

StFw. Meyer lehrt Erst- und Selbstversorgung von Verletzungen unter Gefechtsbedingungen Ukrainekrieg Militärische Ausbildung - Reservistenverband Am Freitag den 14.08.2026 wurde eine erfreulich große Runde von Kameraden durch unseren militärischen Ausbilder StFw. Meyer zum Thema „Erst- und Selbstversorgung von Verletzungen unter Gefechtsbedingungen“ unterrichtet. Nach kurzer Einweisung in die aktuellen Erkenntnisse aus dem Ukrainekrieg ging es auch schon los! Wie lege ich mir selbst einen Tourniquet an, verteidige mich dabei und schleppe mich dann auch ...

August 16, 2026

RK Barbis 82 unterstützt Gedenkfeier in Bad Lauterberg; Vier Kameraden beteiligt

RK Barbis 82 unterstützt Gedenkfeier in Bad Lauterberg; Vier Kameraden beteiligt RK Barbis 82 unterstützt Gedenkfeier in Bad Lauterberg - Reservistenverband RK Barbis 82 unterstützt Gedenkfeier in Bad Lauterberg Die Reservistenkameradschaft (RK) Barbis 82 unterstützte mit vier Kameraden die Reservistenkameradschaft Bad Lauterberg bei der traditionellen Gedenkfeier anlässlich des Bad Lauterberger Schützenfestes. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand das Gedenken an die Gefallenen der beiden Weltkriege. Im Rahmen der feierlichen Zeremonie wurde ein Kranz niedergelegt und damit ein Zeichen des Erinnerns und der Verbundenheit gesetzt. ...

August 16, 2026

Neunte Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen 36. Satzungsänderung; Geschäf tsführung mind. zwei Mitglieder, Haftung unbeschränkt.

Neunte Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte in Nordrhein-Westfalen 36. Satzungsänderung; Geschäf tsführung mind. zwei Mitglieder, Haftung unbeschränkt. 15.8. Justizministerialblatt NRW 2026 Nr. 16 vom 15. August 2026 399 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen 36. Satzungsänderung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein- Westfalen…………………………………………………………………………………………. 399 Bestellung zum Mitglied der Geschäftsführung bei dem Versorgungswerk der Rechtsan- wälte im Lande Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………… Bekanntmachung des Rentensteigerungsbetrages………………………………………….. 403 403 Personalnachrichten…………………………………………………………………….…….. 404 Ausschreibungen………………………………………………………………………………. 409 Bekanntmachungen Hinweis: Die im JMBl. NRW Nr. 15 vom 1. August 2026, S. 386, veröffentlichte Bekanntmachung der 36. Satzungsänderung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen ent- hielt nicht den Genehmigungsvermerk der Aufsicht. Die 36. Satzungsänderung wird daher hiermit im JMBl. NRW Nr. 16 vom 15.08.2026 erneut bekanntgemacht. Nur die Bekanntmachung vom 15.08.2026 ist für die 36. Satzungsänderung maßgeblich. ...

August 15, 2026

Ausbildungszentrum CIR Pöcking gewinnt den 42. Internationalen Mönchengladbacher Militärwettkampf in Mönchengladbach-Rheindahlen; Ehrenteller vom Verteidigungsminister verliehen

Ausbildungszentrum CIR Pöcking gewinnt den 42. Internationalen Mönchengladbacher Militärwettkampf in Mönchengladbach-Rheindahlen; Ehrenteller vom Verteidigungsminister verliehen IMM | Internationale Kameradschaft und soldatische Ausbildung auf hohem Niveau - Reservistenverband IMM | Internationale Kameradschaft und soldatische Ausbildung auf hohem Niveau Konzentration und Geschick waren auf dem Seilsteg in den Ayrshire Barracks gefragt. Foto IMM RvL Antreten der Funktioner Foto Mario F Beim Schlauchbootrennen auf dem Rheydter Stadtweiher waren Teamarbeit, Koordination und Ausdauer gefragt. Foto IMM RvL ...

August 15, 2026

Ausbildungszentrum CIR Pöcking gewinnt 42. Internationale Mönchengladbacher Militärwettkampf in Mönchengladbach-Rheindahlen; Siegerpokal und Ehrenteller

Ausbildungszentrum CIR Pöcking gewinnt 42. Internationale Mönchengladbacher Militärwettkampf in Mönchengladbach-Rheindahlen; Siegerpokal und Ehrenteller IMM | Internationale Kameradschaft und soldatische Ausbildung auf hohem Niveau - Reservistenverband IMM | Internationale Kameradschaft und soldatische Ausbildung auf hohem Niveau Konzentration und Geschick waren auf dem Seilsteg in den Ayrshire Barracks gefragt. Foto IMM RvL Antreten der Funktioner Foto Mario F Beim Schlauchbootrennen auf dem Rheydter Stadtweiher waren Teamarbeit, Koordination und Ausdauer gefragt. Foto IMM RvL ...

August 15, 2026

MTE Haustechnik GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Amtsgericht Mönchengladbach; Gläubiger melden Forderungen bis 14.10.2026

MTE Haustechnik GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Amtsgericht Mönchengladbach; Gläubiger melden Forderungen bis 14.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 14.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 20 IN 63/26 Gericht: Mönchengladbach Name, Vorname / Bezeichnung: MTE Haustechnik GmbH Sitz / Wohnsitz: Hückelhoven Register: Mönchengladbach, HRB 18172 Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 63/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18172 eingetragenen MTE Haustechnik GmbH, Neckarstraße 15, 41836 Hückelhoven, vertreten durch die Geschäftsführerin Marina Makarow, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14.08.2026, um 09:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.07.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Müller-Stein, Schützenstraße 5, 50126 Bergheim, Telefon: 02271 / 76 91 - 0, Fax: 02271769110. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 14.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 26.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 204 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 20 IN 63/26 Mönchengladbach, 14.08.2026

August 14, 2026

RVZ Ostwestfalen GbR 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 561 (Solardach) Ringstraße, Innenstadt vorgesehen; Öffentlichkeitsbeteiligung online gem. §3(2)

RVZ Ostwestfalen GbR 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 561 (Solardach) Ringstraße, Innenstadt vorgesehen; Öffentlichkeitsbeteiligung online gem. §3(2) Beteiligungs- und Veranstaltungsübersicht | Beteiligung NRW Beteiligungsformat Mehrfachauswahl: 0 Einträge ausgewählt. Dialog 0 Dialog: 0 Ergebnisse Meldeverfahren 0 Meldeverfahren: 0 Ergebnisse Öffentlichkeitsbeteiligung 0 Öffentlichkeitsbeteiligung: 0 Ergebnisse Petitionsverfahren 0 Petitionsverfahren: 0 Ergebnisse Raumordnungs- Bauleitplan: 0 Ergebnisse Umfrage 0 Umfrage: 0 Ergebnisse Veranstaltung 0 Veranstaltung: 0 Ergebnisse Verfahren 0 Verfahren: 0 Ergebnisse 8 Einträge verfügbar. Benutzen Sie “Pfeiltaste oben” und “Pfeiltaste unten” zum Navigieren. ...

August 14, 2026

Caritasverband Region Mönchengladbach startet neuen Qualifizierungskurs für ehrenamtliche Hospizbegleitende in Mönchengladbach; 100 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung

Caritasverband Region Mönchengladbach startet neuen Qualifizierungskurs für ehrenamtliche Hospizbegleitende in Mönchengladbach; 100 Stunden theoretischer und praktischer Ausbildung Start im Oktober: Bald neuer Qualifizierungskurs: Hospizbegleitende der Caritas stehen Sterbenden bei Pressemitteilung Bald neuer Qualifizierungskurs: Hospizbegleitende der Caritas stehen Sterbenden bei Ehrenamtlich in ihrer Freizeit stehen Frauen und Männer beim regionalen Caritasverband schwerstkranken und sterbenden Menschen bei. Im Oktober beginnt ein neuer Qualifizierungskurs. Erschienen am: 13.08.2026 Herausgeber: Caritasverband Region Mönchengladbach e. V. Albertusstraße 36 41061 Mönchengladbach +49 2161 8102-0 +49 2161 8102-52 +49 2161 8102-0 +49 2161 8102-52 +49 2161 8102-52 infos@caritas-mg.de ...

August 13, 2026