Dachdecker Richter GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Mönchengladbach; Gläubiger melden Forderungen bis 22.09.2026

Dachdecker Richter GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Mönchengladbach; Gläubiger melden Forderungen bis 22.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 19 IN 57/26 Gericht: Mönchengladbach Name, Vorname / Bezeichnung: Dachdecker Richter GmbH Sitz / Wohnsitz: Viersen Register: Mönchengladbach, HRB 16252 Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 19 IN 57/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 16252 eingetragenen Dachdecker Richter GmbH, Schmaler Weg 9, 41748 Viersen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Stefanie Richter, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.08.2026, um 08:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Schütze, Willy-Brandt-Ring 24, 41747 Viersen, Telefon: 02162/1060726, Fax: 02166 912607. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 04.11.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - und gegebenenfalls zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert. Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 207 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 19 IN 57/26 Mönchengladbach, 04.08.2026

August 4, 2026

Baum stürzt auf ein Auto in Hamburg; Sieben Menschen verletzt

Baum stürzt auf ein Auto in Hamburg; Sieben Menschen verletzt Nach der Hitze kommt Unwetter mit Starkregen - RADIO RST Berlin (dpa) - Umgestürzte Bäume, beschädigte Oberleitungen, Stromausfall – während die Menschen in weiten Teilen Deutschlands noch unter schwüler Hitze ächzen, hat es in einigen Regionen bereits unwetterartige Gewitter mit Starkregen, Hagel und Orkanböen gegeben. In Thüringen wurde nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes (DWD) ein Ort durch eine «Superzelle» schwer verwüstet. Ob es sich um einen Tornado gehandelt hat, wird nun geprüft. Waren bisher vor allem der Norden und Osten betroffen, werden nun im Laufe des Tages kräftige Gewitter vor allem im Westen und Südwesten erwartet. ...

August 4, 2026

M40 Herren feiern Bronzemedaille bei WMH World Cup in den Niederlanden ungeschlagen durch Gruppenphase; 3:1 gegen Südafrika im Bronze-Spiel

M40 Herren feiern Bronzemedaille bei WMH World Cup in den Niederlanden ungeschlagen durch Gruppenphase; 3:1 gegen Südafrika im Bronze-Spiel M40 Herren feiern Bronzemedaille Der Deutsche Hockey-Bund e. V. (DHB) ist der Dachverband für Hockey in Deutschland mit Sitz im Hockeypark in Mönchengladbach. Der DHB ist der Zusammenschluss der deutschen Hockeyvereine, die in den 15 Landeshockeyverbänden organisiert sind. Zuständig ist der Deutsche Hockey-Bund außerdem für die deutschen Hockeynationalmannschaften. Der Deutsche Hockey-Bund ist Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund, sowie im Welthockeyverband FIH (Fédération Internationale de Hockey) und im europäischen Hockeyverband EH (European Hockey Federation). Der Deutsche Hockey-Bund (DHB) hat das Zertifikat des Nachhaltigkeitsstandards sustainAssociation in der Auszeichnungsstufe „Silber“ von Dekra überreicht bekommen. Der durch die DEKRA entwickelte Standard sustainAssociation bewertet die Verankerung von Nachhaltigkeit in Sportverbänden entlang ökologischer, sozialer und governance-bezogener Kriterien. ...

August 4, 2026

Giovanni Reyna verlässt Borussia Mönchengladbach nach Racing Straßburg; 19 Einsätze, 1 Tor, 1 Vorlage

Giovanni Reyna verlässt Borussia Mönchengladbach nach Racing Straßburg; 19 Einsätze, 1 Tor, 1 Vorlage Borussia Mönchengladbach verpflichtet Daiki Hashioka | Bundesliga Giovanni Reyna verlässt Borussia Mönchengladbach Giovanni Reyna verlässt Borussia Mönchengladbach und setzt seine Karriere in der französischen Ligue 1 fort. Der 23-Jährige wechselt zu Racing Straßburg. Bei den Fohlen konnte sich der US-Nationalspieler auch aufgrund wiederkehrender Verletzungsprobleme nicht dauerhaft durchsetzen. Borussia Mönchengladbach und Giovanni Reyna gehen künftig getrennte Wege. Der offensive Mittelfeldspieler schließt sich Racing Straßburg an. Reyna war nach seiner Teilnahme an der Weltmeisterschaft mit der US-Nationalmannschaft Mitte der vergangenen Woche nach Mönchengladbach zurückgekehrt und hatte dort die medizinischen Untersuchungen absolviert. ...

August 4, 2026

Deutscher Hockey-Bund erhält sustainAssociation-Silber von DEKRA im Hockeypark Mönchengladbach; Silber-Zertifikat erhöht Nachhaltigkeitsprofil des DHB deutlich.

Deutscher Hockey-Bund erhält sustainAssociation-Silber von DEKRA im Hockeypark Mönchengladbach; Silber-Zertifikat erhöht Nachhaltigkeitsprofil des DHB deutlich. Gewinnt das Goldene Feld Der Deutsche Hockey-Bund e. V. (DHB) ist der Dachverband für Hockey in Deutschland mit Sitz im Hockeypark in Mönchengladbach. Der DHB ist der Zusammenschluss der deutschen Hockeyvereine, die in den 15 Landeshockeyverbänden organisiert sind. Zuständig ist der Deutsche Hockey-Bund außerdem für die deutschen Hockeynationalmannschaften. Der Deutsche Hockey-Bund ist Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund, sowie im Welthockeyverband FIH (Fédération Internationale de Hockey) und im europäischen Hockeyverband EH (European Hockey Federation). Der Deutsche Hockey-Bund (DHB) hat das Zertifikat des Nachhaltigkeitsstandards sustainAssociation in der Auszeichnungsstufe „Silber“ von Dekra überreicht bekommen. Der durch die DEKRA entwickelte Standard sustainAssociation bewertet die Verankerung von Nachhaltigkeit in Sportverbänden entlang ökologischer, sozialer und governance-bezogener Kriterien. ...

August 4, 2026

Oliver Kirch übernimmt DSC Arminia Bielefeld; Direktes Duell zum Auftakt gegen Neuling

Oliver Kirch übernimmt DSC Arminia Bielefeld; Direktes Duell zum Auftakt gegen Neuling Die neuen Trainer der 2. Bundesliga | 2. Bundesliga Die neuen Trainer der 2. Bundesliga Die 2. Bundesliga startet in die Saison 2026 27! Die Clubs haben sich allerdings nicht nur auf dem Rasen neu aufgestellt – sondern auch daneben: bundesliga.de zeigt dir die neuen Trainer in der 2. Bundesliga. Oliver Kirch ( DSC Arminia Bielefeld ) Er kennt die 2. Bundesliga bestens: Oliver Kirch! Der einstige Defensivspieler hat in seiner Spielerkarriere unter anderem 27 Partien dort bestritten – neben 143 Spielen in der Bundesliga. 77 Pflichtspiele hat der 43-Jährige für die Bielefelder absolviert – nun gibt er den Takt am Teutoburger Wald vor. Kirch war zuletzt Coach in der Regionalliga West, führte Mönchengladbach II auf Rang 6. ...

August 3, 2026

Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Mönchengladbach; Insolvenzverwalter ernannt

Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Mönchengladbach; Insolvenzverwalter ernannt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 32 IN 19/26 Gericht: Mönchengladbach Name, Vorname / Bezeichnung: Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH Sitz / Wohnsitz: Mönchengladbach Register: Mönchengladbach, HRB 21910 Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 19/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 21910 eingetragenen Elite Krankenfahrtdienst Mönchengladbach GmbH, Nobelstraße 3-5, 41189 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Dennis Schäfer, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:34 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Schmitz, Burgfreiheit 78, 41199 Mönchengladbach, Telefon: 02166 / 9908332, Fax: 004921669908334. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 31.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), - zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 12.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 32 IN 19/26 Mönchengladbach, 01.08.2026

August 3, 2026

Lissowski Gebäudereinigung GmbH eröffnet Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach Aktenzeichen 20 IN 40/26; Insolvenzverwalter Pantlen ernannt; Gläubigerversammlung 26.10.2026

Lissowski Gebäudereinigung GmbH eröffnet Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Mönchengladbach Aktenzeichen 20 IN 40/26; Insolvenzverwalter Pantlen ernannt; Gläubigerversammlung 26.10.2026 Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 20 IN 40/26 Gericht: Mönchengladbach Name, Vorname / Bezeichnung: Lissowski Gebäudereinigung GmbH Sitz / Wohnsitz: Aachen Register: Aachen, HRB 2430 Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 40/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 2430 eingetragenen Lissowski Gebäudereinigung GmbH, Alsstraße 105a, 41063 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Hans Böhme, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Pantlen, Fliethstraße 112, 41061 Mönchengladbach, Telefon: 02161 / 2470646, Fax: 02161 / 2470647. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Montag, 26.10.2026, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, 1. Etage, Sitzungssaal C 115. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 20 IN 40/26 Mönchengladbach, 01.08.2026

August 3, 2026

FC Carl Zeiss Jena Frauen gewinnen 2:1 bei Borussia Mönchengladbach im Grenzlandstadion; Auftakt stark mit drei Punkten

FC Carl Zeiss Jena Frauen gewinnen 2:1 bei Borussia Mönchengladbach im Grenzlandstadion; Auftakt stark mit drei Punkten FC Carl Zeiss Jena startet mit Auswärtssieg in die Zweitliga-Saison Die FCC-Frauen sind erfolgreich in die neue Saison der 2. Frauen-Bundesliga gestartet. Beim Auftakt im Grenzlandstadion setzte sich die Zeiss-Elf bei Borussia Mönchengladbach nach einer intensiven Partie mit 2:1 durch. Jena übernahm von Beginn an die Kontrolle, hatte mehr Ballbesitz und suchte früh den Weg nach vorne. Nach einigen Ballverlusten im letzten Drittel belohnte sich die Mannschaft in der 16. Minute: Nach einer Ecke setzte Elira Terakaj nach und drückte den Ball aus kurzer Distanz nahezu per Seitfallzieher mit großer Wucht zum 1:0 ins Tor. ...

August 2, 2026

VfB Stuttgart erreicht zweite Runde bei JSG Schaumberg-Prims; 5:0-Auswärtserfolg

VfB Stuttgart erreicht zweite Runde bei JSG Schaumberg-Prims; 5:0-Auswärtserfolg 5:0! Titelverteidiger VfB Stuttgart erreicht zweite Runde 5:0! Titelverteidiger VfB Stuttgart erreicht zweite Runde Titelverteidiger VfB Stuttgart hat seine Aufgabe in der ersten Runde um den DFB-Pokal der Junioren gelöst. Das Team von Trainer Tobias Rathgeb ließ bei der JSG Schaumberg-Prims aus der Regionalliga Südwest nichts anbrennen und qualifizierte sich mit einem 5:0 (2:0)-Auswärtserfolg für Runde zwei, die für Ende August angesetzt ist. Vor 950 Zuschauer*innen brachte Almand Idrizi (27.) und Brayann Kenmoe (43.) die Schwaben schon vor der Pause auf die Siegerstraße. In der zweiten Halbzeit bauten Massimo Di Benedetto (75. ...

August 2, 2026