Regierung von Oberbayern Anhang 1 zum IE-Überwachungsplan Immissionsschutz; zahlreiche Standorte mit IE-RL-Überwachung vorgesehen

Regierung von Oberbayern Anhang 1 zum IE-Überwachungsplan Immissionsschutz; zahlreiche Standorte mit IE-RL-Überwachung vorgesehen IE-Überwachungsplan PDF Anhang 1 zum Überwachungsplan der Regierung von Oberbayern für den Bereich Immissionsschutz Überwachungsbehörde Name / Firma Standort Straße / Ortsteil Anlage Nr. Anhang I IE-RL Überwachung der Einleitung durch das Wasserwirtschaftsamt nur Haupttätigkeit in der Anlage Regierung/KVB/LfU/Bergamt Begriffsbestimmung entsprechend Artikel 3 Nr. 3 der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IE-RL Regierung von Oberbayern Biomasseheizkraftwerk Zolling GmbH 85406 Zolling Leininger Str. 1 Biomasse-Heizkraftwerk Zolling 5.2.b nein BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH 83301 Traunreut Werner-von-Siemens-Str. 200 Biomasse-Heizkraftwerk Traunreut 5.2.a nein Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG 85368 Moosburg a.d.Isar Neue Industriestr. 1 Sonderabfallzwischenlager Moosburg 5.5 nein Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co. KG 86972 Altenstadt Triebstr. 90 Biomasse-Heizkraftwerk Altenstadt 5.2.a ja Iqony Energies GmbH 85375 Neufahrn b.Freising Ludwig-Erhard-Str. 13 Biomasse-Heizkraftwerk Neufahrn 5.2.a nein Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA 85406 Zolling Leininger Str. 1, OT Anglberg Kraftwerk Zolling 1.1 ja Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 83022 Rosenheim Färberstraße 47 Heizkraftwerk Rosenheim 1.1 ja SWM Services GmbH 80797 München Kathi-Kobus-Str. 3 Heizwerk Kathi-Kobus-Straße 1.1 nein 80799 München Türkenstr. 42 a Heizwerk Theresienstraße 1.1 nein 80807 München Frankfurter Ring 181 Heizkraftwerk Freimann 1.1 nein 81249 München Bodenseestr. 351 Heizkraftwerk Freiham 1.1 nein 81371 München Schäftlarnstr. 15 Heizkraftwerk Süd 1.1 nein 81379 München Rupert-Mayer-Str. 43 Heizwerk Koppstraße 1.1 nein 81675 München Grillparzerstr. 22 Heizwerk Gaisbergstraße 1.1 nein 81735 München Karl-Marx-Ring 91 Heizwerk Perlach 1.1 nein 85774 Unterföhring Münchner Str. 22 Heizkraftwerk Nord 1.1 ja Uniper Kraftwerke GmbH 85088 Vohburg a.d.Donau Paarstr. 30, OT Irsching Kraftwerk Irsching 1.1 ja 85098 Großmehring Bayernwerkstr. 30 Kraftwerk Ingolstadt 1.1 ja Stadt Ingolstadt AUDI AG 85045 Ingolstadt Ettinger Str. Emulsionsverdampfungsanlage 5.1.b ja Heizhaus Ost und West 1.1 nein Lackiererei 6.7 ja BSR Bodensanierung Recycling GmbH 85053 Ingolstadt Bunsenstr. 19 Abfallzwischenlager 5.5 nein Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH 85053 Ingolstadt Robert-Bosch-Str. 1-5 Behandlungsanlage für gefährliche Abfälle 5.1.d nein Shredderanlage (vormals: Altholzshredder) 5.3.b.ii nein Karl Hülmeyer 85051 Ingolstadt Weiherstr. 25 Oberflächenbehandlung 2.6 nein Michael Oblinger Recycling GmbH & Co. KG 85055 Ingolstadt Moosmüllerweg 9 Abfallzwischenlager 5.5 nein Milchwerke Ingolstadt-Thalmässing eG 85051 Ingolstadt Münchener Str. 125 Milchwerk 6.4.c ja von 16 Seite 1 ...

August 6, 2026

Caritas Streetwork Verleihung des Zivilcouragepreises Arnstorf; 14.500 Schüler*innen seit 2010

Caritas Streetwork Verleihung des Zivilcouragepreises Arnstorf; 14.500 Schüler*innen seit 2010 Sie haben nicht weggeschaut! Pressemitteilung Sie haben nicht weggeschaut! Verleihung des Zivilcouragepreises von Caritas Streetwork Erschienen am: 06.08.2026 Herausgeber: Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Ringstraße 3 84347 Pfarrkirchen +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-555 geschaeftsstelle@caritas-rottal-inn.de Verleihung des Zivilcouragepreises von Caritas Streetwork Im Kutschenreuter Saal im Unteren Schloss in Arnstorf fand die Verleihung des Zivilcouragepreises statt. Außerdem erhielten die Sponsoren und Gäste der Veranstaltung interessante Informationen zu den Selbstbehauptungsworkshops “Wir gegen Gewalt” an Schulen sowie dem Projekt Safer Zone. ...

August 6, 2026

Patienten berichten über Erfahrungen im InnKlinikum Mühldorf a. Inn, Bayern; Durchgehend hohe Zufriedenheit mit Personal und Abläufen

Patienten berichten über Erfahrungen im InnKlinikum Mühldorf a. Inn, Bayern; Durchgehend hohe Zufriedenheit mit Personal und Abläufen Erfahrungen mit InnKlinikum Mühldorf a. Inn, Bayern, 06.08.2026 Sehr super alles gemacht und das Team ist einfach spitze Neurochirurgie | Loisl58 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: immer top Kontra: keine Krankheitsbild: Spinalkanal Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: am 22.06.2026 wurde ich am Spinalkanal operiert. Mein Dank gilt hier Frau Dr. med. Christina Onyinzo und Dr. Tomasimo,sowie dem gesammten Team hier, die mich auf der Station 1.3 so toll gepflegt haben. Darüber hinaus möchte ich auch noch gerne dem Pflegepersonal danke sagen hier wird man richtig unterstützt das finde ich echt toll. | Claudia19612 berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Prostatektomie Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Sehr professionelle und gute Betreuung seitens des Personals. Zimmer hell, sauber und, so gut wie möglich wenn man krank ist, angenehmes Aufenthalt. Das Essen war in Ordnung und das Personal hat sich bemüht den Patienten den Aufenthalt bequem zu gestalten. Wir sind dankbar und empfehlen das Mühldorfer Klinikum sehr. Liebe Patientin, herzlichen Dnak für Ihre netten Worte und das Lob an unser Team. Wir geben jeden Tag unser Bestes für die Versorgung aller Patientinnen und Patienten und freuen uns, wenn dies auch gesehen und wertgeschätzt wird. Wir wünschen Ihnen eine schnelle Genesung und senden viele Grüße aus dem InnKlinikum. Herzlichen Dank für Ihre super Bewertung! Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben gefühlt haben und wünschen Ihnen eine schnelle Genesung und alles Gute für die Zukunft. König Renate Unfallchirurgie | Nate4 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden (4 Zimmerbelegung) Pro: Kontra: Krankheitsbild: Oberschenkelhalsbruch Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Ich war mit der Versorgung sehr zufrieden. Ärzte,Personal alle sehr nett und kompetent. Einen Abzug gibt es, die Bettwäsche wurde in 14 Tagen nicht gewechselt Liebe Patientin, herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung und das Lob an unser Team. Wir wünschen Ihnen alles Gute und senden viele Grüße aus dem InnKlinikum. | Pati** berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Sehr empathisches und kompetentes Personal Kontra: Keine Krankheitsbild: Bypass-Operation Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Am 16.06.2026 hatte ich eine bariatrische Bypass-Operation. Eine Woche später musste ich erneut auf die Station 1.3 aufgenommen werden, die unter der Leitung von Prof. Dr. med. Stefan Schopf steht. Er ist ein fantastischer Chirurg, der sich sehr um seine Patienten kümmert. Das gesamte Oberarzt-Team besteht aus wunderbaren und professionellen Chirurgen. Der Funktionsoberarzt ist ein sehr empathischer und verständnisvoller Arzt, der jederzeit für die Patienten ansprechbar ist. Er kann alles hervorragend erklären und kümmert sich sehr um das Wohl der Patienten. ?Die MFA nimmt morgens professionell Blut ab und fragt ebenfalls mit großer Fürsorge nach dem Befinden der Patienten. Das gesamte Team der Krankenschwestern ist wunderbar, hilfsbereit und verfügt über ein großes Maß an Geduld – sie sind in jeder Situation zur Stelle. Ich habe ein unglaubliches Verständnis für meine Bedürfnisse nach der bariatrischen Operation erfahren. ?Ich möchte zudem ein großes Lob an das Anästhesie-Team im Operationssaal aussprechen. Sie unterhalten sich so einfühlsam mit dem Patienten, dass man den Stress vor der Operation völlig vergisst. Zudem geben sie sich große Mühe, damit die Narkose nach dem Aufwachen so wenig belastend wie möglich ist. Dank dieser guten Betreuung hatte ich bei meiner zweiten Laparoskopie keinerlei Beschwerden nach der Narkose. ?Ich kann diese wunderbare chirurgische Abteilung jedem wärmstens empfehlen. Liebe Patientin, wir freuen uns sehr über Ihr Lob an das gesamte Team und die tolle Bewertung. So eine nette Rückmeldung bestärkt uns in unserer täglichen Arbeit! Wir wünschen Ihnen alles Gute und senden viele Grüße aus dem InnKlinikum. | Fritz1810 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Nierenstein Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Die Aufnahme war sehr freundlich und professionell. Die Ärztin war schnell anwesend und hat mir das weitere Vorgehen sehr gut erklärt. Die weitere Behandlung und die OP waren gut strukturiert. Die Versorgung vom Stationspersonal war ausgezeichnet.Immer freundlich. Kann die Klinik jedem empfehlen. Lieber Patient, herzlichen Dank für Ihre positive Bewertung. Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem gesamten Aufenthalt zufriden waren und wünschen Ihnen ales Gute! | Klikipedra berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 Gesamtzufriedenheit: zufrieden Qualität der Beratung: zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden Pro: Freundlichkeit Kontra: Hektik Krankheitsbild: Schmerztherapie Privatpatient: ja Erfahrungsbericht: Aufnahme war in Ordnung. Personal auf der Station 1.3 sehr freundlich. Aber der entlassungstag war unterirdisch. Gleich nachdem der Arzt da war, wurde uns schon gesagt das sie das Zimmer brauchen. Meine frage ob wir noch ein Frühstück bekommen wurde mit ja beantwortet. Während des Frühstücks kam schon wieder eine Schwester und drängte uns dazu das wir das Zimmer räumen müssen weil die neuen Patienten schon warten. Ich sagte das wir bitte noch zuende Frühstücken. Kurz darauf kam die Schwester schon wieder und sagte wir könnten ja im Aufenthaltsraum noch sitzen können. Meinen Kaffee konnte ich nicht zuende trinken. Ich hatte meine Tasche kaum vom Bett genommen wurde schon das Bett schon raus gebracht und alles wurde im laufschritt gemacht. Ich dachte schon das das Krankenhaus evakuiert wird. Also ich hab schon viel erlebt was Krankenhäuser betrifft aber sowas ist weder mir noch Angehörigen von mir passiert. Ich bin im Nachhinein noch sehr verärgert. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrer Betreuung und der medizinischen Behandlung zufrieden waren. Schade, dass Ihre Entlassung anscheinend etwas hektisch verlaufen ist und Ihren Gesamteindruck beeinflusst hat. Wir geben Ihre Anmerkungen gerne weiter und werden dies intern noch einmal bsprechen. Viele Grüße aus dem InnKlinikum | Badener61 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Besuch des Chefarztes am Freitag abend kurz vor 20 Uhr Kontra: Krankheitsbild: Schilddrüsen OP Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Alles sehr gut organisiert. Das Personal immer freundlich und engagiert. Kritik: Papierkrieg. Es müssen oft Dinge mehrfach angegeben werden, aber das kenne ich auch schon von anderen Einrichtungen. Hier wäre ein großes Einsparpotential an Zeit und Personal. Herzlichen Dnak für Ihre tolle Bewertung und das Lob an unser Personal! Wir nehmen Ihre Anmerkung zur Kenntnis und werden Möglichkeiten prüfen. Viele Grüße aus dem InnKlinikum. Sehr geehrter Patient, wir freuen uns, dass Sie mit unserem Team und der Behandlung so zufrieden waren. Wenn in Kürze unser neues Bettenhaus in Betrieb geht, können wir hoffentlich auch mit der Ausstattung überzeugen. Viele Grüße aus dem InnKlinikum | Richter26. berichtet als Angehöriger eines Patienten | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Kontra: Krankheitsbild: Oberschenkelhalsbruch Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Hervorragendes Krankenhaus mit einem sehr freundlichen Team. Ärzte ,Pflegekräfte und alle Mitarbeiter waren stets hilfsbereit, aufmerksam und professionell. Meine Mutter war wärend ihres Aufenthalts besten aufgehoben. Herzlichen Dank für die ausgezeichnete Betreuung und Pflege. Lieber Angehöriger, wir freuen uns sehr, dass Sie sich die Zeit für diese tolle Rückmeldung genommen haben. Herzlichen Dank für Ihr Lob und viele Grüße aus dem InnKlinikum! | Anonymus642 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: zufrieden Pro: Schnelligkeit Kontra: Krankheitsbild: Darm Privatpatient: ja Erfahrungsbericht: Wunderbar freundliches Personal der Aufnahmestation! Besonders möchte ich die Kompetenz, die Ruhe und den diagnostischen Feinsinn von Fr. Jäger hervorheben! Bei ihr hatte ich immer und zu jeder Zeit das Gefühl gut aufgehoben zu sein und zu wissen, was als Nächstes auf mich zukommt. Lieber Patient, herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung. Wir freuen uns sehr, dass Sie so zufrieden mit Ihrem Aufenthalt waren. Viele Grüße aus dem InnKlinikum! Pneumonie Innere | Papi2 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Keine Beanstandungen Kontra: Keine Beanstandungen Krankheitsbild: Lungenentzündung Privatpatient: ja Erfahrungsbericht: Ärzte und Pflegepersonal sind alle sehr super ,freundlich und hilfsbereit. Einfach toll. Wir freuen uns sehr über Ihre tolle Bewertung! Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Wir wünschen Ihnen alles Gute und senden viele Grüße aus dem InnKlinikum. | Sepp602 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: sehr fürsorgliche, freundliche und nette Krankenschwestern Kontra: Krankheitsbild: Erfahrungsbericht: Sehr angenehmer Krankenhausaufenthalt. Besonders die Krankenschwestern waren sehr fürsorglich, freundlich und nett. Und auch das andere (Fach)Personal war kompetent und überaus hilfsbereit. Herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung. Wir freuen uns, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben gefühlt haben und wünschen Ihnen alles Gute. Notaufnahme Innere | Ascona2 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 26 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: sehr zufrieden Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: sehr zufrieden Pro: Menschliche nette verständigung Kontra: Keine kontras Krankheitsbild: Neutrophenie Privatpatient: nein Erfahrungsbericht: Vom Oberarzt bis runter zur Reinigungskraft möchte ich mich herzlich bedanken für Ihre Aufmerksamkeit. Ein nettes Team. Insgesamt sei erwähnt, dass ich das gesamte Team lo

August 6, 2026

MOHA Gastronomie GmbH Insolvenzantrag Wasserburg a. Inn am 04.08.2026 11:52 Uhr eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Florian Loserth

MOHA Gastronomie GmbH Insolvenzantrag Wasserburg a. Inn am 04.08.2026 11:52 Uhr eröffnet; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Florian Loserth Veröffentlichungsdatum: 05.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 601 IN 171/26 Gericht: Rosenheim Name, Vorname / Bezeichnung: Moha Gastronomie GmbH Sitz / Wohnsitz: Wasserburg Register: Traunstein, HRB 33733 608 IN 171/26 | In dem Verfahren über den Antrag der MOHA GASTRONOMIE GmbH, Salzburger Straße 2, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch die Geschäftsführerin Altmann Hannelore Lisa - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. MOHA GASTRONOMIE GmbH, Salzburger Straße 2, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch die Geschäftsführerin Altmann Hannelore Lisa Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 33733 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Betreiben von gastronomischen Objekten und Beteiligung an solchen sowie Durchführung von Veranstaltungen und Ausarbeitung von gastronomischen Konzepten für Dritte | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 04.08.2026 um 11.52 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Loserth Florian Richard-Wagner-Straße 12, 84453 Mühldorf a. Inn Telefon: +49(8631)160350 Telefax: +49(8631)160351 Email: anwalt@berater-kanzlei.com 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 27.04.2026 beim Insolvenzgericht Rosenheim eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rosenheim Bismarckstr. 1 83022 Rosenheim einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 05.08.2026

August 6, 2026

Bundesregierung Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf-Landshut in Bayern; NKV 1,6

Bundesregierung Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf-Landshut in Bayern; NKV 1,6 Deutscher Bundestag - Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf - Landshut Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf - Landshut HAU) Mit der Elektrifizierung der Schienenstrecke Mühldorf - Landshut wird laut Bundesregierung eine durchgehende elektrische Verbindung im Güterverkehr geschaffen, die perspektivisch zur Entlastung der bestehenden Nord-Süd-Achse (Hamburg - Hannover - Fulda - Würzburg - Nürnberg - Salzburg Passau) und insbesondere des Knotens München beiträgt. Das geht aus dem „Bericht über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung der Ausbaustrecke Mühldorf - Landshut“ hervor, der als Unterrichtung ( 21 ...

August 4, 2026

SV Wacker Burghausen feiert 2:0-Heimsieg gegen FC Bayern München II; Saisonstart mit makelloser Bilanz 2026

SV Wacker Burghausen feiert 2:0-Heimsieg gegen FC Bayern München II; Saisonstart mit makelloser Bilanz 2026 Blick über den Tellerrand – und Besuch bei den Nachbarn Blick über den Tellerrand – und Besuch bei den Nachbarn Sommerzeit ist Ferienzeit. Für die Fußballer gilt das nur bedingt. Die neue Saison steht bereits vor der Tür, daher sind die NLZ-Mannschaften in der Aufstellung für die Saison 2026 27 bereits fleißig am Trainieren. Trainer ist aber nicht alles. Heute geben ...

August 4, 2026

up-IT-service GmbH Insolvenz eröffnet in Mühldorf am Inn; Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis 30.09.2026 aufgefordert

up-IT-service GmbH Insolvenz eröffnet in Mühldorf am Inn; Gläubiger zur Forderungsanmeldung bis 30.09.2026 aufgefordert Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 76/26 Gericht: Mühldorf am Inn Name, Vorname / Bezeichnung: up-IT-service GmbH Sitz / Wohnsitz: Winhöring Register: Traunstein, HRB 24772 2.4. Veröffentlichung im Internet: Verfahrensnummer: FSND2908000410834681 (Eröffnung am 30.07.2026) in Kategorie „Eröffnungen" Text: ****************************************************************************************************** 602 IN 76/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. up-IT-service GmbH, Gewerbestraße 17, 84543 Winhöring, vertreten durch den Geschäftsführer Peters Mark Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 24772 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Erbringung von Dienstleistungen und Warenverkauf auf dem Gebiet der Telekommunikations- und Informationstechnik, insbesondere die Bereitstellung von Kabel, Internet und Phone in Hausverteilnetzen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.07.2026 um 09.55 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Fridgen Alexander Nymphenburger Straße 3b, 80335 München Telefon: +49 (89) 55066-420 Telefax: +49 (89) 55066-55420 Email: inso@bakertilly.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 26.05.2026 beim Insolvenzgericht Mühldorf a. Inn eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mühldorf a. Inn Innstr. 1 84453 Mühldorf a. Inn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 30.07.2026

July 30, 2026

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July 29, 2026

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July 29, 2026