Amtsgericht München Pfandkammerversteigerung München; Nur 19.08.2026 statt Verwertung gem. § 983 BGB

Amtsgericht München Pfandkammerversteigerung München; Nur 19.08.2026 statt Verwertung gem. § 983 BGB Amtsgericht München Adresse: Amtsgericht München Versteigerungen/Pfandkammer Schragenhofstraße 27 80992 München Allgemeine Öffnungszeiten: Das Versteigerungslokal ist von Dienstag bis Donnerstag ab 08:45 Uhr geöffnet. Die Versteigerungen beginnen an diesen Tagen jeweils um 09:30 Uhr. Montag und Freitag ist das Versteigerungslokal geschlossen. Telefon: 089/14728509 oder 089/51399323 1 Pfandkammerversteigerungen in der Zeit vom 18.08. bis 20.08.2026 Bitte beachten Sie, dass sämtliche Artikel kurzfristig, auch am Tag der Versteigerung, zurückgezogen werden können. Es besteht kein Anspruch auf Aufwurf. Aufgrund evtl. technischer Probleme kann die Aktualität der Termine nicht gewährleistet werden. ...

August 13, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus schafft weitere Spielräume zur Futtergewinnung in Bayern; Prämien entfallen bei Nutzung der Flächen

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus schafft weitere Spielräume zur Futtergewinnung in Bayern; Prämien entfallen bei Nutzung der Flächen Bayern schafft weitere Spielräume für die Futtergewinnung - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Futtermangel durch Trockenheit: Bayern schafft weitere Spielräume für die Futtergewinnung (13.08.2026) München – Angesichts der anhaltenden Futterknappheit schafft Bayern weitere Möglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe, zusätzliche Flächen zur Futtergewinnung zu nutzen. Davon können sowohl konventionelle als auch ökologisch wirtschaftende Betriebe profitieren. So können freiwillige Brachen grundsätzlich zur Futtergewinnung genutzt werden. ...

August 13, 2026

Libanon Parlament verabschiedet Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe in Libanon nach langjährigem innerem und internationalem Druck; Ende der Hinrichtungen

Libanon Parlament verabschiedet Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe in Libanon nach langjährigem innerem und internationalem Druck; Ende der Hinrichtungen Libanon: Abschaffung der Todesstrafe ist ein Sieg für die Menschenrechte | Amnesty International Libanon: Abschaffung der Todesstrafe ist ein Sieg für die Menschenrechte Es ist ein historischer Schritt: Als erstes Land im Nahen Osten hat der Libanon die Todesstrafe abgeschafft. Am 11. August 2026 verabschiedete das libanesische Parlament ein Gesetz, das der Todesstrafe ein Ende setzt und Todesurteile durch lebenslange Freiheitsstrafe mit Zwangsarbeit ersetzt. ...

August 13, 2026

Jovana Damnjanovic startet zehnte Saison bei Bayern München; Duell mit Ex-Klub Wolfsburg

Jovana Damnjanovic startet zehnte Saison bei Bayern München; Duell mit Ex-Klub Wolfsburg Bayern-Stürmerin Damnjanovic: “Auf dem Weg, etwas ganz Großes zu schaffen” Google Pixel Supercup der Frauen Jovana Damnjanovic: “Auf dem Weg, etwas ganz Großes zu schaffen” Bayern-Angreiferin Jovana Damnjanovic: “Ich liebe große Spiele gegen starke Gegner” Beim Doublesieger FC Bayern München startet Stürmerin Jovana Damnjanovic bereits in ihre zehnte Spielzeit. Im ersten Pflichtspiel der Saison geht es am Samstag (ab 19.30 Uhr, live bei DF1 , MagentaTV und DFB.TV ) im Google Pixel Supercup der Frauen gegen Vizemeister VfL Wolfsburg. Im DFB.de -Interview spricht die 31 Jahre alte serbische Nationalstürmerin mit Mitarbeiter Ralf Debat über das Duell mit ihrem Ex-Klub. ...

August 13, 2026

Bayerischer Arbeitsmarktfonds fördert vier Projekte in Oberbayern; Gesamtfördervolumen 420.000 Euro

Bayerischer Arbeitsmarktfonds fördert vier Projekte in Oberbayern; Gesamtfördervolumen 420.000 Euro 13.08.2026 - PM 294.26 - Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Scharf: „Chancen eröffnen, Talente fördern, Fachkräfte sichern“ Arbeitsmarktfonds fördert mit rund 420.000 Euro vier Projekte in Oberbayern Der Zugang zu Ausbildung und Arbeit ist für viele Menschen in Bayern keine Selbstverständlichkeit. Hier setzt der Bayerische Arbeitsmarkfonds (AMF) an, stärkt passgenau diejenigen, die besondere Hürden überwinden müssen, und fördert innovative Projekte, die Perspektiven eröffnen und Teilhabe ermöglichen. ...

August 13, 2026

BLSV verlegt Bundesstützpunkt Freiwasserschwimmen von Würzburg künftig nach München; Signal für München als internationale Sportmetropole weltweit anerkannt

BLSV verlegt Bundesstützpunkt Freiwasserschwimmen von Würzburg künftig nach München; Signal für München als internationale Sportmetropole weltweit anerkannt BLSV begrüßt Verle­gung des Bundes­stütz­punkts Frei­was­ser­schwim­men nach München Menü Unser Verband Amtli­che Mitteilungen Anschluss­or­ga­ni­sa­tio­nen Ausschüsse und Kommissionen Baye­ri­sche Sportjugend Baye­ri­sche Sportstiftung Bezirke Jobs & Karriere Kontakt ​​Anfahrt Orga­ni­sa­tion Ehrenamt Orga­ni­sa­tion Hauptberuf Satzung und Ordnungen Sport­fach­ver­bände Verbände mit beson­de­rer Aufgabenstellung Zahlen Daten Fakten Verein BLSVdi­rekt Bera­tungs­ser­vice Verein Bildungs­an­ge­bote Verein Neuan­mel­dung Verein Sport- und Sozi­al­an­ge­bote Verein Sport­för­de­rung Verein Vereins­mai­ling Vereins­ver­wal­tung Wett­be­werbe Fach­ver­band Bera­tungs­ser­vice Bildungs­an­ge­bote Fachverband Sport- und Sozi­al­an­ge­bote Fachverband Sport­fach­ver­ban­d­IN­SIDE-ARCHIV Sport­fach­ver­bände im BLSV Sport­för­de­rung Fachverband Wett­be­werbe Öffent­li­che Hand Bildungs­an­ge­bote Öffent­li­che Hand Sport­för­de­rung Öffent­li­che Hand Wett­be­werbe Produkte Bera­tungs­ser­vice Bildungs­an­ge­bote verein360 Sport- und Sozialangebote Sport­för­de­rung Service BLSV Service-Center Doping­prä­ven­tion Media­da­ten Mitglie­der­vor­teile Präven­tion sexua­li­sier­ter Gewalt Pres­se­be­reich Sport­camps ...

August 13, 2026

DGB Bayern demonstriert in Nürnberg; Acht-Stunden-Tag auf der Kippe

DGB Bayern demonstriert in Nürnberg; Acht-Stunden-Tag auf der Kippe Darum demonstrieren wir am 26.09.2026 in Nürnberg | DGB Bayern Darum demonstrieren wir am 26.09.2026 in Nürnberg Die Bundesregierung unter Kanzler Merz nennt es Reformen. Für viele Beschäftigte bedeutet es vor allem eines: mehr Druck, weniger Sicherheit und die Gefahr, dass die Rechnung am Ende bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern landet. Der 8-Stunden-Tag steht auf der Kippe, der Sozialstaat soll umgebaut werden, bei Rente, Gesundheit und Pflege wird über Einsparungen diskutiert und soziale Leistungen geraten zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Gleichzeitig werden gute Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte infrage gestellt. ...

August 13, 2026

Sr. Elisabeth Pak erinnert sich an ihren ersten Tag der Kandidatur in München; 70. Jahrestag ihrer Ankunft in München

Sr. Elisabeth Pak erinnert sich an ihren ersten Tag der Kandidatur in München; 70. Jahrestag ihrer Ankunft in München Gerufen und Gesandt - Teil 3: Der Weg zum Ordensleben - Congregatio Jesu Gerufen und Gesandt - Teil 3: Der Weg zum Ordensleben 2007 wurde Sr. Elisabeth Pak eingeladen, um ihr goldenes Ordensjubiläum an dem Ort zu feiern, wo ihre Ordenszugehörigkeit ihren Anfang genommen hatte: Nach München. Zu diesem Anlass verfasste sie eine Erinnerung an die Jahre ihrer Ausbildung in Nymphenburger Noviziat. Mit Hilfe ihrer ehemaligen Mit-Novizin Sr. Renata Lauber CJ brachte sie den Text im Deutschen ins Reine und las ihn den Mitschwestern bei der Feier vor. ...

August 13, 2026

Playa Musical Produktions GmbH Insolvenzverfahren München am 10.08.2026 eröffnet über Vermögen der Schuldnerin; Insolvenzverwalter bestellt: Kuhne Marc-André

Playa Musical Produktions GmbH Insolvenzverfahren München am 10.08.2026 eröffnet über Vermögen der Schuldnerin; Insolvenzverwalter bestellt: Kuhne Marc-André Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1509 IN 1651/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: Playa Musical Produktions GmbH Sitz / Wohnsitz: Grünwald Register: München, HRB 284344 1509 IN 1651/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Playa Musical Produktions GmbH, Emil-Geis-Straße 5, 82031 Grünwald, vertreten durch die Geschäftsführer Fischer Ulrich und Reitinger Harald Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 284344 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb, Verwaltung und Vermarktung von Patenten, Copyrights und geistigen Eigentums, Patentmanagement, Merchandising, die Beratung von Unternehmen und Institutionen auf diesem Gebieten, die Produktion und Aufführung von Musicals und anderen Theaterveranstaltungen auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 10.08.2026 um 16.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Kuhne Marc-André Herzogstraße 60, 80803 München Telefon: +49(89)21703950 Telefax: +49(89)217039549 Email: muenchen@dkr-partner.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 06.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 29.04.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 12.08.2026

August 13, 2026

Patienten berichten über Gelenkersatz in der endogap Klinik fur Gelenkersatz im Klinikum Garmisch-Partenkirchen, Bayern; 130° Beugung nach 4 Wochen

Patienten berichten über Gelenkersatz in der endogap Klinik fur Gelenkersatz im Klinikum Garmisch-Partenkirchen, Bayern; 130° Beugung nach 4 Wochen Erfahrungen mit endogap Klinik fur Gelenkersatz im Klinikum Garmisch-Partenkirchen, Bayern, 13.08.2026 endogap Klinik fur Gelenkersatz im Klinikum Garmisch-Partenkirchen Auenstraße 6 82467 Garmisch-Partenkirchen Bayern Orthopädie - Gesamtzufriedenheit: - sehr zufrieden (ich habe mich immer gut betreut gefühlt) - Qualität der Beratung: - sehr zufrieden (Die Beratung war ausführlich und es wurde sich Zeit genommen) - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden (persönliche Betreuung durch den Operateur) - Verwaltung und Abläufe: - sehr zufrieden (Keine langen Wartezeiten bei der Aufnahme und den Untersuchungen) - Ausstattung und Gestaltung: - zufrieden (Dreibettzimmer - aber dafür gibt es ja Ohrenstöpsel ;-)) - Pro: - Kompetent, professionell und freundlich von A-Z - Kontra: - - ...

August 13, 2026