Michaela Kaniber kündigt an, dass KULAP 2027 unverändert weiterläuft in Bayern; Mehr als 60.000 Neu- bzw. Wiederantragsteller

Michaela Kaniber kündigt an, dass KULAP 2027 unverändert weiterläuft in Bayern; Mehr als 60.000 Neu- bzw. Wiederantragsteller KULAP geht 2027 unverändert weiter - Kaniber: “Auf uns ist Verlass! Wir geben unseren Bauern Planungssicherheit” KULAP geht 2027 unverändert weiter - Kaniber: “Auf uns ist Verlass! Wir geben unseren Bauern Planungssicherheit” (31. Juli 2026) München - Unbeständiges Wetter, insgesamt schwierige Bedingungen und kaum verlässliche Aussichten: Bayerns Landwirtinnen und Landwirte brauchen gerade jetzt Planungssicherheit. Genau dafür sorgt jetzt Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber: “Ich habe entschieden, dass wir auch im kommenden Jahr alle unsere KULAP-Maßnahmen aus dem Jahr 2026 unverändert wieder für eine Neubeantragung anbieten.” ...

July 31, 2026

150 Gärtnerinnen und Gärtner erhalten Meisterbriefe in Trebgast; Meisterbonus von 3.000 € erhielten alle Absolventen

150 Gärtnerinnen und Gärtner erhalten Meisterbriefe in Trebgast; Meisterbonus von 3.000 € erhielten alle Absolventen 150 Gärtnerinnen und Gärtnern erhalten Meisterbriefe - Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus Aus Leidenschaft wird Meisterschaft: 150 Gärtnerinnen und Gärtnern erhalten Meisterbriefe (30. Juli 2026) Trebgast, Lkr. Kulmbach – Wer Verantwortung übernehmen, junge Menschen ausbilden und die Zukunft aktiv gestalten will, braucht Können, Leidenschaft und Durchhaltevermögen. Genau dafür steht der Meisterbrief, einer der begehrtesten und angesehensten beruflichen Abschlüsse - auch in den “Grünen Berufen”. ...

July 31, 2026

Global Climate GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eigenes Vermögen München; Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Global Climate GmbH Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über eigenes Vermögen München; Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1509 IN 2251/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: Global Climate GmbH Sitz / Wohnsitz: München Register: München, HRB 253725 1509 IN 2251/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Global Climate GmbH, August-Everding-Straße 25, 81671 München, vertreten durch den Geschäftsführer Günsoy, Altan Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 253725 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ELSÄSSER Rechtsanwälte PartG mbH, Theresienhöhe 28, 80339 München Geschäftszweig/Beschäftigung: Weltweite Unterstützung von Unternehmen und deren internationalen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen bei der Erreichung von gesetzlichen und freiwilligen Klimaschutzzielen durch Co2-Bilanzierung (Corporate Carbon Footprint), Beratung zu Beratung zu Co2-Reduktionsstrategien, Auswahl und Vermittlung von Co2-Kompensationen durch internationale Klimaschutzprojekte samt Zertifizierung, Berichterstattung nach nationalen und internationalen Standards und damit zusammenhängende Dienstleistungen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. de Bruyn Benedikt Ohmstraße 15, 80802 München Telefon: +49 (89) 215 268 300 Telefax: +49 (89) 215 268 305 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 16.06.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Hörer und Flamme GmbH Insolvenzverfahren eröffnet München; Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung 31.07.2026 10:00

Hörer und Flamme GmbH Insolvenzverfahren eröffnet München; Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung 31.07.2026 10:00 Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1513 IN 1911/26 Gericht: München Name, Vorname / Bezeichnung: Hörer und Flamme GmbH Sitz / Wohnsitz: München Register: München, HRB 213857 1513 IN 1911/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Hörer und Flamme GmbH, Lehrer-Götz-Weg 11, 81825 München, vertreten durch die Geschäftsführer Habicht, Florian und Kretzschmar, Ralph Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 213857 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dols, Franzke & Partner, Schlüterstraße 53, 10629 Berlin Geschäftszweig/Beschäftigung: Genehmigungsfreie Unternehmensberatung mit dem Schwerpunkt Marketing und Kommunikation sowie Marketing- und Vertriebsdienstleistungen aller Art; Konzeption von Marketing- und Vertriebslösungen; Übernahme von Beratungs- und Serviceaufträgen im Bereich von Marketing-, Vertrieb- und Kommunikation. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Herr Dr. Liebig Max Schäfflerstraße 3, 80333 München Telefon: +49(89)2500369-0 Telefax: +49(89)2500369-10 Email: kontakt@inso-liebig.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 18.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 30.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 20.05.2026 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht München Pacellistraße 5 80333 München einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Niederbayern Arbeitslosenquote 3,8% im Juli 2026 in Niederbayern; unter Bundesschnitt

Niederbayern Arbeitslosenquote 3,8% im Juli 2026 in Niederbayern; unter Bundesschnitt Aiwanger: “Niederbayern hält sich wacker - trotz Brüsseler Bürokratieknüppel” Aiwanger: “Niederbayern hält sich wacker - trotz Brüsseler Bürokratieknüppel” LANDSHUT Die Arbeitslosenquote in Niederbayern liegt im Juli bei 3,8 Prozent. Sie bleibt damit unter der bayerischen Arbeitslosenquote von 4,1 Prozent und deutlich unter dem Bundesniveau von 6,4 Prozent. Dazu Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger: „Niederbayern hält sich wacker – trotz Brüsseler Bürokratieknüppel. Unsere Betriebe leisten hervorragende Arbeit. Das zeigen die Zahlen, die leicht unter dem bayerischen und deutlich unter dem Bundesschnitt liegen. Dafür sollten ihnen die Bundesregierung und die EU den roten Teppich ausrollen, statt sie mit ideologischen Vorgaben zu überschütten. Schluss mit dem wirtschaftsfeindlichen Verbrenner-Aus, Schluss mit der CO2-Bepreisung und Schluss mit der einseitigen europäischen Subventionspraxis, für die wir die Zeche zahlen, aber vor allem unsere Nachbarn profitieren. 28 Prozent der Beschäftigten in Niederbayern arbeiten im verarbeitenden Gewerbe. Wenn hier die Rahmenbedingungen nicht endlich geändert werden, gefährdet das diese starke industrielle Basis.“ ...

July 31, 2026

Polster Catering verlängert Sponsoring beim FSV Zwickau; Verlängerung bis 2027 bleibt Teamsponsor

Polster Catering verlängert Sponsoring beim FSV Zwickau; Verlängerung bis 2027 bleibt Teamsponsor POLSTER CATERING VERLÄNGERT SPONSORING BEIM FSV ZWICKAU | FSV Zwickau Die erfolgreiche Partnerschaft zwischen dem FSV Zwickau und Polster Catering geht in die nächste Runde: Auch in der Saison 2026 2027 bleibt das Familienunternehmen aus Westsachsen ein starker und verlässlicher Partner der FSV Zwickau Spielbetriebsgesellschaft mbH. Wie schon im vergangenen Jahr erhöht Polster Catering erneut den Umfang seines Engagements und unterstützt den Verein künftig in der Sponsoringkategorie „Teamsponsor“. ...

July 31, 2026

Hoeneß über Kane, Olise und Díaz beim FC Bayern München; Kane-Verlängerung erwartet.

Hoeneß über Kane, Olise und Díaz beim FC Bayern München; Kane-Verlängerung erwartet. Hoeneß über Kane, Olise und Díaz: “Beste Trio der Welt” Hoeneß über Kane, Olise und Díaz: “Beste Trio der Welt” Das Trio um Harry Kane, Michael Olise und Luis Díaz wird trotz vieler Gerüchte auch in der Saison 2026 27 beim FC Bayern München spielen. Das bekräftigte jetzt auch FCB-Ehrenpräsident Uli Hoeneß. Uli Hoeneß ist für seine klaren Worte bekannt. Und so wundert es nicht, wie deutlich er sich zur Zukunft der Top-Spieler Harry Kane , Michael Olise und Luis Díaz äußerte. “Wir müssen doch bescheuert sein. Dann rennst du den anderen hinterher, von denen du nicht weißt, wie sie bei uns einschlagen”, sagte der 74-Jährige nach dem Testspiel gegen Rottach-Egern . ...

July 31, 2026

Hubert Aiwanger besucht Pumpspeicherkraftwerk Happurg; Stabilitätsanker der Energiewende in Bayern

Hubert Aiwanger besucht Pumpspeicherkraftwerk Happurg; Stabilitätsanker der Energiewende in Bayern Aiwanger: “Mit einer Leistung von 160 Megawatt und einer Speicherkapazität von 850 Megawattstunden wird Happurg nach der Sanierung ein Stabilitätsanker für die Energiewende in Bayern” Aiwanger: “Mit einer Leistung von 160 Megawatt und einer Speicherkapazität von 850 Megawattstunden wird Happurg nach der Sanierung ein Stabilitätsanker für die Energiewende in Bayern” HAPPURG Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat sich bei einem Besuch des Pumpspeicherkraftwerks Happurg ein Bild vom Fortgang der Sanierungsarbeiten gemacht. ...

July 31, 2026

Hubert Aiwanger ehrt die Preisträger von BAYERNS BEST 50 2026 im Schloss Schleißheim; 50 wachstumsstärksten mittelständischen Unternehmen ausgezeichnet

Hubert Aiwanger ehrt die Preisträger von BAYERNS BEST 50 2026 im Schloss Schleißheim; 50 wachstumsstärksten mittelständischen Unternehmen ausgezeichnet Preisverleihung BAYERNS BEST 50 2026 26 Juli 2022 Mittelstand Preisverleihung BAYERNS BEST 50 Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger zeichnet die Gewinner aus. Dienstag, 26. Juli 2022, 18:00 - 23:00 Uhr Mehr erfahren Termin speichern Preisverleihung BAYERNS BEST 50 2026 Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ehrt im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung die diesjährigen Preisträger des Wettbewerbs BAYERNS BEST 50 . ...

July 31, 2026

Hubert Aiwanger in München hat 50 wachstumsstarke mittelständische Unternehmen im Freistaat mit BAYERNS BEST 50 ausgezeichnet; 25. Auflage

Hubert Aiwanger in München hat 50 wachstumsstarke mittelständische Unternehmen im Freistaat mit BAYERNS BEST 50 ausgezeichnet; 25. Auflage Aiwanger: “Mittelständische Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, bilden junge Menschen aus und sichern die wirtschaftliche Stärke Bayerns. Dieses Engagement ehren wir mit BAYERNS BEST 50” Aiwanger: “Mittelständische Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, bilden junge Menschen aus und sichern die wirtschaftliche Stärke Bayerns. Dieses Engagement ehren wir mit BAYERNS BEST 50” MÜNCHEN – Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die 50 wachstumsstärksten mittelständischen Unternehmen im Freistaat mit dem Preis “BAYERNS BEST 50” ausgezeichnet. Aiwanger: “Mit BAYERNS BEST 50 würdigen wir in diesem Jahr bereits zum 25. Mal herausragende mittelständische Unternehmen in Bayern. Seit einem Vierteljahrhundert machen wir damit sichtbar, was unseren Wohlstand und hohen Lebensstandard in allen Regionen trägt: die Leistungskraft unseres Mittelstands. Mittelständische Unternehmen schaffen Arbeitsplätze, bilden junge Menschen aus und sichern die wirtschaftliche Stärke Bayerns. 75 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und 77 Prozent aller Auszubildenden in der Privatwirtschaft arbeiten im Mittelstand.” ...

July 31, 2026