Kevelaer Radstation an DeinRadschloss angebunden am Bahnhof; 222 Stellplätze erweitern Radstation-Netzwerk

Kevelaer Radstation an DeinRadschloss angebunden am Bahnhof; 222 Stellplätze erweitern Radstation-Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

FIEGE acquires five Mercedes-Benz eActros 600 trucks in Wörth; fleet expands to 25 heavy electric trucks.

FIEGE acquires five Mercedes-Benz eActros 600 trucks in Wörth; fleet expands to 25 heavy electric trucks. FIEGE acquires a further five electric trucks | FIEGE Logistics FIEGE Acquires a Further Five Electric Trucks FIEGE adds more vehicles to its e-fleet. Five new Mercedes-Benz eActros 600 trucks are joining its fleet of 20 heavy electric trucks. With this step, the Greven logistics company is further growing its zero-emission transportation offer for long-haul traffic. ...

August 4, 2026

FIEGE schafft fünf neue E-Lkw eActros 600 im Mercedes-Benz-Werk Wörth; Reichweite bis 500 km.

FIEGE schafft fünf neue E-Lkw eActros 600 im Mercedes-Benz-Werk Wörth; Reichweite bis 500 km. FIEGE schafft fünf weitere E-Lkw an | FIEGE Logistik FIEGE Schafft Fünf Weitere E-Lkw An FIEGE stockt seinen elektrifizierten Fuhrpark auf. Fünf neue Mercedes-Benz eActros 600 ergänzen die bereits 20 schwere E-Lkw umfassende Flotte. Damit baut der Grevener Logistikdienstleister sein emissionsfreies Transportangebot im Fernverkehr weiter aus. FIEGE treibt die Elektrifizierung seiner E-Lkw-Flotte kontinuierlich voran. Vergangene Woche hat der Logistikdienstleister im Werk von Mercedes-Benz in Wörth fünf neue Sattelzugmaschinen vom Typ eActros 600 in Empfang genommen. Dank drei LFP-Batteriepaketen mit einer Gesamtkapazität von etwa 621 Kilowattstunden verfügen die vollelektrischen Fahrzeuge über eine Reichweite von bis zu 500 Kilometern ohne Nachladen. Die zusätzlichen eActros 600, mit denen FIEGE die Zahl der schweren E-Lkw in seiner internationalen Flotte auf 25 erhöht, werden an den Niederlassungen in Rangsdorf und Bremen eingesetzt. ...

August 4, 2026

Kevelaer Radstation am Bahnhof Kevelaer ist an DeinRadschloss angebunden; 222 Stellplätze erweitert Radverkehrsnetz

Kevelaer Radstation am Bahnhof Kevelaer ist an DeinRadschloss angebunden; 222 Stellplätze erweitert Radverkehrsnetz Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

17 Physik-interessierte Schülerinnen und Schüler; Teilnahme am MINT-Camp „Astronomie 2.0“ 2026; Universität Münster, MExLab ExperiMINTe; Eigene Raumsonde entworfen und teils gebaut.

17 Physik-interessierte Schülerinnen und Schüler; Teilnahme am MINT-Camp „Astronomie 2.0“ 2026; Universität Münster, MExLab ExperiMINTe; Eigene Raumsonde entworfen und teils gebaut. MINT-Camp „Astronomie 2.0“ 2026 | Emsland Gymnasium Rheine Vom 29.06. bis zum 03.07.2026 durfte ich, an der Universität Münster, fünf spannende und lehrreiche Tage im MINT-Camp „Astronomie 2.0“ 2026 verbringen. Das Camp war im MExLab ExperiMINTe Gebäude der Universität Münster stationiert und es nahmen 17 Physik interessierte Schülerinnen und Schüler, von verschiedenen Schulen aus dem ganzen Münsterland, teil. Wir befassten uns mit verschiedenen Themen der Astronomie, außerdem beobachteten, fotografierten und beschrieben wir verschiedene Himmelsobjekte. Hier folgt ein kurzer Erfahrungsbericht: ...

August 4, 2026

Dynamo Dresden-Fans bewerten Auswärtsfahrten 25/26 in Berlin; Hertha-BSC Polizei-Verhalten 3,9 schlechtester Wert

Dynamo Dresden-Fans bewerten Auswärtsfahrten 25/26 in Berlin; Hertha-BSC Polizei-Verhalten 3,9 schlechtester Wert Auswärtsfahrten 25/26: Fans zufriedener, aber bekannte Kritikpunkte bleiben | Fanprojekt Dresden e.V. Fansozialarbeit Spieltag & Streetwork Jugendtreff Beratung Jugendfahrten Auswärtsfragebogen 1. FC Nürnberg Bildungsarbeit mit Schulen mit Nachwuchsteams im Jugendarrest Projekte an der Seitenlinie Über uns Fanhaus & Lernzentrum Team Verein Transparenz Aufgaben & Ziele Förderer 26: Fans zufriedener, aber bekannte Kritikpunkte bleiben Nach dem Aufstieg in die 2. Bundesliga erlebte die SG Dynamo Dresden in der Saison 2025 ...

August 4, 2026

Radstation am Bahnhof Kevelaer angeschlossen an DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk

Radstation am Bahnhof Kevelaer angeschlossen an DeinRadschloss; 222 Stellplätze erweitern das Netzwerk Mobilität für Menschen gestalten Bessere Luft, weniger Lärm, mehr Lebensqualität Eine Zukunft, in der wir alle uns jederzeit nachhaltig und klimaneutral fortbewegen – das wünschen wir uns für NRW. Zeit für Alternativen zur autozentrierten Denkweise. Erfahren Sie, wie Sie die Mobilitätswende in Ihrer Kommune gestalten können und wie Sie mit Ihrer Kommune davon profitieren können. Kevelaer macht den Anschluss: Radstation jetzt Teil von DeinRadschloss ...

August 4, 2026

Emsdettener Küchen- und Wohn-Studio GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Münster; Insolvenzverwalter ernannt Rechtsanwalt Holger Domeyer

Emsdettener Küchen- und Wohn-Studio GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Münster; Insolvenzverwalter ernannt Rechtsanwalt Holger Domeyer Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 86 IN 15/26 Gericht: Münster (Westfalen) Name, Vorname / Bezeichnung: Emsdettener Küchen- und Wohn-Studio GmbH Sitz / Wohnsitz: Emsdetten Register: Steinfurt, HRB 7024 Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 15/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 7024 eingetragenen Emsdettener Küchen- und Wohn-Studio GmbH, Borghorster Straße 146-148, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Wessling, Am Hain 1, 48282 Emsdetten Geschäftszweig: Betrieb eines Küchen- und Wohnmöbelgeschäfts wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Holger Domeyer, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Telefon: 02572 / 875-0, Fax: 0257287536. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 20.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem [NiederlegungTabelle.Datum.dk] zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts [Gericht.Ort], [OE.Raum_Anschrift], Zimmer Nr. [OE.Raum] niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 86 IN 15/26 Münster, 01.08.2026

August 4, 2026

ViamedGO Münster GmbH Insolvenzverfahren Münster; Insolvenzverwalterin Barbara Teerling ernannt

ViamedGO Münster GmbH Insolvenzverfahren Münster; Insolvenzverwalterin Barbara Teerling ernannt Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 79 IN 28/26 Gericht: Münster (Westfalen) Name, Vorname / Bezeichnung: ViamedGO Münster GmbH Sitz / Wohnsitz: Münster Register: Münster (Westfalen), HRB 21601 Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 28/26 Über das Vermögen des im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 21601 eingetragenen ViamedGO Münster GmbH, Gildenstr. 22, 48157 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Muhammed Duran, Sprickmannstr. 10, 48159 Münster wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Barbara Teerling, Neubrückenstr. 35/37, 48143 Münster. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person der Insolvenzverwalterin, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 16.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 220 B niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 79 IN 28/26 Amtsgericht Münster, 31.07.2026

August 4, 2026

Vivo Science GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Münster; Insolvenzverwalter ernannt: Stephan Michels

Vivo Science GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Münster; Insolvenzverwalter ernannt: Stephan Michels Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 75 IN 2/26 Gericht: Münster (Westfalen) Name, Vorname / Bezeichnung: Vivo Science GmbH Sitz / Wohnsitz: Gronau Register: Coesfeld, HRB 6115 Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 75 IN 2/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 6115 eingetragenen Vivo Science GmbH, Fabrikstraße 3, 48599 Gronau, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Eric Bernard Henriet, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 12.01.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Michels, Piusallee 8, 48147 Münster, Telefon: 0251/609652-0, Fax: 025160965229. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist der 20.10.2026. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen - zur Person des Insolvenzverwalters, - zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), - zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 06.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 217 B niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de 75 IN 2/26 Amtsgericht Münster, 01.08.2026

August 4, 2026