Banken verweigern Kontoeröffnung für betreute Personen in NRW; UN-BRK Art.12 schützt Selbstbestimmung
BETREUUNGSRECHT IM BANKVERKEHR Ein Leitfaden der ÜAG NRW
BETREUUNGSRECHT IM BANKVERKEHR 2 3 Bei der Zusammenarbeit zwischen rechtlichen Be- treuerinnen und Betreuern und rechtlich betreuten Menschen einerseits und den Geldinstituten ande- rerseits gibt es vielfältige Berührungspunkte, bei denen es immer wieder zu Missverständnissen und unnötigem Reibungsverlust kommt. Die komplexen Vorgaben des Betreuungsrechts sind Mitarbeitenden der Geldinstitute nicht immer ver- traut, was zu Unsicherheiten im Umgang mit rechtli- chen Betreuer-/innen und Betreuten führen kann. Das Handeln der Bankmitarbeiter/-innen ist oftmals geprägt von der Haftungsfrage: „Wer haftet für mögli- cherweise entstandene bzw. zu erwartende Schäden?“ Da die Mitarbeitenden der Geldinstitute häufig an strikte Vorgaben ihrer Rechtsabteilungen gebunden sind, entsteht für die einzelnen Betreuer/-innen das Empfinden eines Machtgefälles. Durch die Fusion mehrerer Geldinstitute ist es noch schwieriger gewor- den, sich Banken gegenüber zu positionieren. Inzwischen verweigern manche Bankinstitute die Einrichtung eines Kontos für einen rechtlich betreu- ten Menschen. So kommt es zu einer Verlagerung zu einzelnen, spezialisierten Banken. Diese Entwicklung entspricht jedoch häufig nicht den Wünschen der be- treuten Menschen, die an ihrem vertrauten Bankinsti- tut festhalten möchten. Sie widerspricht insbesondere der rechtlichen Ver- pflichtung des Staates aus Artikel 12 der UN-Behinder- tenrechtskonvention, Menschen mit Behinderungen den Zugang zu der Unterstützung in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit ge- gebenenfalls benötigen. Das deutsche Betreuungsrecht soll der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskon- vention dienen und betrifft dementsprechend nicht nur betreute Menschen und rechtliche Betreuer, son- dern alle diesbezüglichen Rechtskontakte. Ziel ist es, das Selbstbestimmungsrecht und die freie Teilhabe für Menschen mit rechtlicher Betreuung auch im Umgang mit Banken zu sichern. Stigmatisierung und rechtliche Beschränkungen durch Maßnahmen von Banken, wie beispielsweise Kontensperrungen, sind zu verhindern. Mit dieser Broschüre wollen wir einen Überblick über die bestehenden Rahmenbedingungen und die An- wendung der verschiedenen Normen geben, die die Zusammenarbeit zwischen Betreuer/-innen, Betreu- ten und Geldinstituten regeln. Sie richtet sich somit an ehrenamtliche Betreuer/-innen und Berufsbetreuer/- innen, an Mitarbeiter/-innen von Geldinstituten sowie an Mitarbeiter/-innen von Betreuungsbehörden sowie selbstverständlich auch an Menschen mit einer recht- lichen Betreuung.
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