Dagmar Rosenbauer liest Der Wald ist stumm in Kyritz

Dagmar Rosenbauer liest Der Wald ist stumm in Kyritz LITERARISCHER BILDERBOGEN - Lesung mit Dagmar Rosenbauer: “Der Wald ist stumm” - Kyritz Geänderte Anfahrt zu Getränkehandel und Mosterei Wietz Bürgerhaushalt 2027: Jetzt abstimmen und Kyritz mitgestalten! ORP-Saisonverkehr: An Wochenenden mit dem Bus zum Kyritzer Untersee Aktuelle Stellenausschreibungen der Stadt Kyritz Schadstoffe aus privaten Haushalten werden wieder eingesammelt - in Kyritz am 14. und 21. August LITERARISCHER BILDERBOGEN - Lesung mit Dagmar Rosenbauer: “Der Wald ist stumm” ...

August 7, 2026

Neuruppiner Weinfest lädt Weinliebhaber ins Rosengarten und Schulplatz, Neuruppin; 31 Jahre Weingenuss und Gemeinschaft

Neuruppiner Weinfest lädt Weinliebhaber ins Rosengarten und Schulplatz, Neuruppin; 31 Jahre Weingenuss und Gemeinschaft Weinfest: Fontanestadt Neuruppin Das beliebte Neuruppiner Weinfest lädt vom 06. bis zum 08. August alle Weinliebhaber und Genießer herzlich ein, gemeinsam dieses gemütliche Fest zu genießen. Seit über drei Jahrzehnten bringt unser Weinfest Menschen zusammen, um die Vielfalt und Qualität unserer Partnerstadt Bad Kreuznach und der Nahe- Region zu feiern. In diesem Jahr erwartet sie wieder abwechslungsreiches Programm mit Live- Musik und kulinarischen Köstlichkeiten. ...

August 7, 2026

Marley Leonhardt (Polizeidirektion Neuruppin) ermittelt in Mordfall Holzdiebstahl und Vermisstenfall Denkmalschützerin in der Prignitz; Fälle könnten zusammenhängen.

Marley Leonhardt (Polizeidirektion Neuruppin) ermittelt in Mordfall Holzdiebstahl und Vermisstenfall Denkmalschützerin in der Prignitz; Fälle könnten zusammenhängen. LITERARISCHER BILDERBOGEN - Lesung mit Dagmar Rosenbauer: “Der Wald ist stumm” - Kyritz Geänderte Anfahrt zu Getränkehandel und Mosterei Wietz Bürgerhaushalt 2027: Jetzt abstimmen und Kyritz mitgestalten! ORP-Saisonverkehr: An Wochenenden mit dem Bus zum Kyritzer Untersee Aktuelle Stellenausschreibungen der Stadt Kyritz Schadstoffe aus privaten Haushalten werden wieder eingesammelt - in Kyritz am 14. und 21. August ...

August 6, 2026

Kulturministerin Manja Schüle und Infrastrukturminister Robert Crumbach besuchen Baruth, Altdöbern und Lauchhammer; EFRE-Projekt analysiert Klimaschäden in 300 Gärten.

Kulturministerin Manja Schüle und Infrastrukturminister Robert Crumbach besuchen Baruth, Altdöbern und Lauchhammer; EFRE-Projekt analysiert Klimaschäden in 300 Gärten. Denkmal-Pressefahrt zu historischen Gärten und Parks | Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur Downloads: Denkmal-Pressefahrt zu historischen Gärten und Parks - Pressemitteilung 06. August 2026 (144.3 KB) Sommer-Pressefahrt zu Brandenburgs historischen Gärten und Parks Kulturministerin Dr. Manja Schüle und Infrastrukturminister Robert Crumbach haben heute im Rahmen einer gemeinsamen Sommer-Pressefahrt mit Landeskonservator Prof. Dr. Thomas Drachenberg besondere Gartendenkmale und Projekte zur Erhaltung historischer Garten- und Parkanlagen besucht. Auf dem Programm standen die Schlossparks in Baruth (Teltow-Fläming), Altdöbern und Lauchhammer (beide Oberspreewald-Lausitz). Dabei ging es um Maßnahmen zur Anpassung von Gartendenkmalen an den Klimawandel, aktuelle Herausforderungen bei Pflege und Erhalt sowie die Arbeit der Jugendbauhütte Gartendenkmalpflege. ...

August 6, 2026

Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg kommt nach Neuruppin; Sprechstunde am 24. September 2026 13-16 Uhr

Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg kommt nach Neuruppin; Sprechstunde am 24. September 2026 13-16 Uhr Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg kommt nach Neuruppin / Landkreis Ostprignitz-Ruppin Petitionsausschuss des Landtages Brandenburg kommt nach Neuruppin Innerhalb der fünfjährigen Legislaturperiode des brandenburgischen Landtages findet in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt für Bürger:innen eine Sprechstunde des Petitionsausschusses statt. Im September dieses Jahres besuchen nun Ausschussmitglieder auch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Interessierten Bürger:innen wird angeboten, am 24. September 2026 in der Zeit von 13 bis 16 Uhr in der Kreisverwaltung in Neuruppin, Virchowstraße 14-16, im Raum 123 Abgeordneten des Petitionsausschusses persönlich ihre Anliegen vorzutragen und mit ihnen die Möglichkeiten einer Petition zu besprechen. Der Petitionsausschuss möchte dabei auch die Gelegenheit nutzen, über seine Arbeit und die Aufgaben zu informieren. In der Sprechstunde können auch bereits schriftlich abgefasste Petitionen übergeben werden. Dem Petitionsausschuss ist nach eigenen Angaben daran gelegen, durch die regelmäßig stattfindenden Sprechstunden das Petitionsrecht einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen sowie Bürger:innen in allen Landesteilen Gesprächsangebote zu unterbreiten. Um Anmeldung und Terminabsprache für eine Teilnahme wird gebeten, möglichst bis zum Vortag der Sprechstunde telefonisch unter 0331 ...

August 6, 2026

Unbekannter Täter Verdacht des Trickdiebstahls in einem Einfamilienhaus; Schmuckschatulle später auf Vordach gefunden

Unbekannter Täter Verdacht des Trickdiebstahls in einem Einfamilienhaus; Schmuckschatulle später auf Vordach gefunden Verdacht des Trickdiebstahls | Polizeimeldungen | Polizei Brandenburg Ein bislang Unbekannter steht im Verdacht, am Montagnachmittag gegen 14:10 Uhr während der Durchführung von Arbeiten an den Sanitäranlagen in einem Einfamilienhaus Schmuck entwendet zu haben. Zuvor hatte die 75-jährige Bewohnerin aufgrund einer Rohrverstopfung eine vermeintliche Fachfirma beauftragt. Während der Durchführung der Arbeiten klagte der Handwerker über angebliche Atemwegsprobleme infolge einer Allergie und bat die 75-Jährige, ihn für einen Moment allein zu lassen. Dieser Aufforderung kam die Bewohnerin zunächst nach. Da ihr die Situation jedoch verdächtig erschien, kehrte sie kurze Zeit später zurück. Dabei stellte sie das Fehlen ihrer Schmuckschatulle fest. Diese konnte wenig später auf dem Vordach der Hauseingangstür aufgefunden werden. Zur Sicherung möglicher Spuren wurde die Kriminaltechnik eingesetzt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Trickdiebstahls dauern an. ...

August 4, 2026

Pilmondo GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Neuruppin; Insolvenzverwalter bestellt: Rüdiger Wienberg

Pilmondo GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Neuruppin; Insolvenzverwalter bestellt: Rüdiger Wienberg Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 15 IN 153/26 Gericht: Neuruppin Name, Vorname / Bezeichnung: Pilmondo GmbH Sitz / Wohnsitz: Hennigsdorf Register: Neuruppin, HRB 6188 NP 15 IN 153/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Pilmondo GmbH, Am Yachthafen 7, 16761 Hennigsdorf, vertreten durch den Geschäftsführer Mahmoud Mohamed Hussein Hassanein Registergericht: Amtsgericht Neuruppin Register-Nr.: HRB 6188 NP - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte FRESHWATERS LEGAL LLP, Nürnberger Straße 24 a, 10789 Berlin Geschäftszweig/Beschäftigung: der Handel (Ex- und Import) mit Fliesen; der Erwerb und die Veräußerung sowie der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, insbesonere von Restaurants; der Handel und die Vermittlung sowie der Betrieb von Reisebüros u.a. | 1. Das am 29.05.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 26.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 05.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, hier insbesondere zur Veräußerung des operativen Geschäftsbetriebs in Form eines Asset Deals an eine nahestehende Person, 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Freitag, 25.09.2026, 10:15 Uhr, Sitzungssaal 3.25, 2. OG, Karl-Marx-Straße 18 a, 16816 Neuruppin Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Freitag, 25.09.2026, 10:15 Uhr, Sitzungssaal 3.25, 2. OG, Karl-Marx-Straße 18 a, 16816 Neuruppin Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Neuruppin Karl-Marx-Straße 18 a 16816 Neuruppin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Neuruppin - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 4, 2026

Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH sucht Projektleitung im Bereich Baumanagement in Neuruppin; unbefristete Vollzeitstelle

Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH sucht Projektleitung im Bereich Baumanagement in Neuruppin; unbefristete Vollzeitstelle Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH sucht eine Projektleitung (m/w/d) im Bereich Baumanagement | Stellenangebot, Neuruppin Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbH gestaltet und bewirtschaftet mit rund 4.000 Wohneinheiten maßgeblich den Wohnraum in der Fontanestadt Neuruppin. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und verantwortungsbewusste Persönlichkeit. Planung und Vorbereitung von Instandsetzungsmaßnahmen Mitwirkung an der termin- und kostengerechten Steuerung von Neubau- und Modernisierungsvorhaben ...

August 4, 2026

Prof. Dr. med. Joachim Behr übernimmt Dekan der FMP der MHB in Neuruppin; erstmals drei Universitätskliniken vertreten

Prof. Dr. med. Joachim Behr übernimmt Dekan der FMP der MHB in Neuruppin; erstmals drei Universitätskliniken vertreten Die Fakultät für Medizin und Psychologie an der MHB hat eine neue Leitung - MHB Fontane Die Fakultät für Medizin und Psychologie an der MHB hat eine neue Leitung Neuruppin, den 03. August 2026 Mit einer Amtsübergabe in Neuruppin hat die Fakultät für Medizin und Psychologie (FMP) der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane (MHB) Ende verganener Woche offiziell eine neue Leitung erhalten. Bereits am 16. Juli hatte der Fakultätsrat Prof. Dr. med. Joachim Behr zum Dekan gewählt. Er übernimmt das Amt von Prof. Dr. Christine Holmberg. Zum Prodekan für Studium und Lehre wurde Prof. Dr. med. Oliver Ritter gewählt. Die Aufgaben des Prodekans für Wissenschaft und Forschung übernimmt Prof. Behr zunächst kommissarisch; Prof. Dr. Anja Haase-Fielitz hat sich aber bereit erklärt, diese zu übernehmen. Mit der neuen Fakultätsleitung sind erstmals drei Universitätskliniken der MHB auf Leitungsebene der Fakultät vertreten. Prof. Behr ist am Universitätsklinikum Ruppin-Brandenburg (ukrb) in Neuruppin, Prof. Ritter am Universitätsklinikum Brandenburg an der Havel (UKB) und Prof. Haase-Fielitz am Immanuel Herzzentrum Brandenburg in Bernau tätig. Damit spiegelt die Fakultätsleitung die standortübergreifende Struktur der MHB wider und stärkt den Verbundgedanken der Hochschule. Die neue Fakultätsleitung folgt auf eine erfolgreiche Amtsperiode von Prof. Dr. Christine Holmberg, Prof. Dr. med. Thomas Stamm und Prof. Dr. med. Karsten-Henrich Weylandt. ...

August 3, 2026

Fontanestadt Neuruppin schließt sich der Behördennummer 115 an; Gebärdentelefon-Service verfügbar

Fontanestadt Neuruppin schließt sich der Behördennummer 115 an; Gebärdentelefon-Service verfügbar Fontanestadt Neuruppin schließt sich Behördennummer 115 an: Fontanestadt Neuruppin Fontanestadt Neuruppin schließt sich Behördennummer 115 an Die Fontanestadt Neuruppin ist ab sofort auch unter der einheitlichen Behördennummer 115 erreichbar. Damit wird der Kontakt in die Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen jetzt noch einfacher. Ob Reisepass, Geburtsurkunde oder Wohngeld: Von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr können Anrufende unter der 115 Ihre Fragen zur öffentlichen Verwaltung schnell und zuverlässig klären. ...

August 3, 2026