CJD wird Partner für Präventionsprogramme im Erzgebirgskreis; Alle Schulen im Erzgebirgskreis können die Programme buchen

CJD wird Partner für Präventionsprogramme im Erzgebirgskreis; Alle Schulen im Erzgebirgskreis können die Programme buchen Seelische Gesundheit früh stärken | CJD CJD wird Partner für Präventionsprogramme im Erzgebirgskreis Belastungen und Krisen gehören für viele Jugendliche heute zum Alltag. Um junge Menschen frühzeitig zu stärken und ihnen einen offenen Umgang mit seelischer Gesundheit zu ermöglichen, erweitert das CJD sein Angebot: Als offizieller Kooperationspartner des Leipziger Vereins Irrsinnig Menschlich e.V. startet das CJD ab dem neuen Schuljahr im Erzgebirgskreis mit den Präventionsprogrammen „Verrückt? Na und!“ sowie „Aufmachen!“. ...

August 10, 2026

DLR Rheinpfalz – Herbsttagung Pfalz, 'Aus der Forschung in die Praxis' – Neustadt an der Weinstraße; Seminar: Entalkoholisierte Weine

DLR Rheinpfalz – Herbsttagung Pfalz, ‘Aus der Forschung in die Praxis’ – Neustadt an der Weinstraße; Seminar: Entalkoholisierte Weine Herbsttagung Pfalz – „Aus der Forschung in die Praxis“ Kalender Wann: 18. August 2026 um 13:00 Uhr – 18:00 Uhr 2026-08-18T13:00:00+02:00 2026-08-18T18:00:00+02:00 Wo: Neustadt an der Weinstraße DLR Rheinpfalz - Weincampus (Aula) Breitenweg 71 Weinbau Herbsttagung Pfalz – „Aus der Forschung in die Praxis“ Veröffentlicht am 5. August 2026 5. August 2026 Autor alamb ...

August 6, 2026

Klinik Hetzelstift Neustadt Herzinfarktbehandlung Neustadt an der Weinstraße; Lebensrettung durch Klinikteam

Klinik Hetzelstift Neustadt Herzinfarktbehandlung Neustadt an der Weinstraße; Lebensrettung durch Klinikteam Erfahrungen mit Marienhaus Klinikum Hetzelstift Neustadt/Weinstraße in Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz, 04.08.2026 Weinstraße Stiftstraße 10 67434 Neustadt an der Weinstraße Rheinland-Pfalz Gefäßchirurgie - Gesamtzufriedenheit: - sehr zufrieden - Qualität der Beratung: - sehr zufrieden - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden - Verwaltung und Abläufe: - sehr zufrieden - Ausstattung und Gestaltung: - zufrieden - Pro: - Super Kompetenz - Kontra: - Krankheitsbild: - Verschluss Stent im rechten Bein - Privatpatient: - nein - Erfahrungsbericht: - Meinem Mann wurde am 17.07.26 in der Gefäßchirurgie ein Bypass im Bein gelegt. Heute wurde er entlassen. Ein super Ergebnis wurde erreicht. Vom Tag 1 an war die Behandlung top. Ärzte und Schwestern sehr, sehr freundlich. Wir können diese Abteilung wärmstens empfehlen Kardiologie - Gesamtzufriedenheit: - sehr zufrieden - Qualität der Beratung: - zufrieden - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden - Verwaltung und Abläufe: - zufrieden - Ausstattung und Gestaltung: - weniger zufrieden - Pro: - Positive - Kontra: - Essen - Krankheitsbild: - Herz Gefäß - Privatpatient: - ja - Erfahrungsbericht: - Klinik in Neustadt: Ein großes Danke an echte Lebensretter! ??Ich möchte heute ein großes Lob und meine tiefste Dankbarkeit für unser Krankenhaus in Neustadt aussprechen. Ja, die Klinik mag an einigen Stellen alt sein und die Gebäude haben Charakter – aber wenn es darauf ankommt, zählt nur eins: Hier arbeiten echte Lebensretter! Mir persönlich wurde in diesen Wänden das Leben gerettet, und ich werde dem fantastischen Ärzteteam und den engagierten Pflegekräften für immer dankbar sein.Wir sollten uns alle viel öfter bewusst machen, welch ein großes Geschenk es ist, so eine verlässliche medizinische Versorgung direkt vor der Haustür zu haben. Im Ernstfall zählt jede Sekunde. Schön, dass es euch gibt – ihr seid unersetzbar für unsere Stadt Lebensretter Klinik Neustadt Weinstrasse Kardiologie - Gesamtzufriedenheit: - sehr zufrieden - Qualität der Beratung: - sehr zufrieden - Mediz. Behandlung: - sehr zufrieden - Verwaltung und Abläufe: - sehr zufrieden - Ausstattung und Gestaltung: - sehr zufrieden - Pro: - Fürsorge, Empathie, Hingabe, Fokus auf den Menschen mit Charme und auch mal Witz, sodass man seine Sorgen für einen kurzen Moment - Kontra: - - - Krankheitsbild: - Herzinfarkt - Privatpatient: - nein - Erfahrungsbericht: - Diese Klinik, mit dem Personal, das Hand in Hand arbeitet, hat mir das Leben gerettet! Wäre dieses Team rund um die Kardiologie, Intensivstation aber auch generell, nicht gewesen, hätte ich vor etwa einer Woche die Augen für immer geschlossen. Ich habe diesen Leuten die mit ihrer unermüdlichen Arbeitsethik ...

August 4, 2026

Capaq GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Neustadt an der Weinstraße; Insolvenzverwalter Bidjan Payandeh bestellt

Capaq GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Neustadt an der Weinstraße; Insolvenzverwalter Bidjan Payandeh bestellt Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 64/26 Gericht: Neustadt an der Weinstraße Name, Vorname / Bezeichnung: Capaq GmbH Sitz / Wohnsitz: Lichtenau Register: Mannheim, HRB 708285 1 IN 64/26 : Über das Vermögen der Capaq GmbH, Austraße 25, 77839 Lichtenau (AG Mannheim, HRB 708285), vertr. d.: 1. Sergej Kurz, Im Unterfeld 19, 77836 Rheinmünster, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Bidjan Payandeh, c/o Ernestus Rechtsanwälte, O 3, 11 - 12, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/5539220, Fax: 0621/533 922 11. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 01.08.2026

August 3, 2026

VDP vonderpalette GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Haßloch; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch

VDP vonderpalette GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Haßloch; Insolvenzverwalter Steffen Rauschenbusch Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 63/26 Gericht: Neustadt an der Weinstraße Name, Vorname / Bezeichnung: VDP vonderpalette GmbH Sitz / Wohnsitz: Haßloch Register: Ludwigshafen am Rhein, HRB 42856 1 IN 63/26 : Über das Vermögen der VDP vonderpalette GmbH, Kirchgasse 52, 67454 Haßloch (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 42856), vertr. d.: 1. Christian Wittmann, 67454 Haßloch, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Steffen Rauschenbusch, c/o Ernestus Rechtsanwälte, O 3, 11 + 12, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/533 922-0, Fax: 0621/533 922 11, E-Mail: mannheim@ernestus.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.10.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 30.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (01.10.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (30.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: > Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. > Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 01.08.2026

August 3, 2026

Frau Gaby Beck 40jähriges Dienstjubiläum im CJD Rheinland-Pfalz; Krebsdiagnose 2022 überstanden

Frau Gaby Beck 40jähriges Dienstjubiläum im CJD Rheinland-Pfalz; Krebsdiagnose 2022 überstanden Mut, Engagement und Veränderung prägten 40 Jahre CJD | CJD 40jähriges Dienstjubiläum von Frau Gaby Beck im CJD Rheinland-Pfalz Frau Gaby Beck aus Essingen kann davon ein Lied oder auch mehrere singen: seit 1986 bewies sie immer wieder viel Herzblut für Ihren Job und großes Engagement im CJD Rheinland-Pfalz und kurzzeitig auch im CJD Berlin. Alles begann 1986 im CJD Wolfstein: sie wurde als gelernte Erzieherin eingestellt und die ihr anvertraute Mädchenwohngruppe blieb ihr in lebendiger Erinnerung. Sie baute sich hier ein gutes Fundament für ihre langjährige Tätigkeit in der Sozialpädagogischen Familienhilfe. ...

July 31, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

Datenportal Baden-Württemberg bündelt E-Scooter-Sharing-Daten in Baden-Württemberg; offene GBFS-Daten via GraphQL nutzbar

Datenportal Baden-Württemberg bündelt E-Scooter-Sharing-Daten in Baden-Württemberg; offene GBFS-Daten via GraphQL nutzbar Gebündelte Daten E-Scooter-Sharing Baden-Württemberg - Datensatz - MobiData BW® Dieses Datenprofil bündelt dynamische Daten zu Standorten und Verfügbarkeiten von E-Scootern in Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich (Region Grand Est). Die Daten setzen sich zusammen aus verschiedenen online verfügbaren GBFS-Feeds sowie eigens angebundenen und validierten Feeds. Detaillierte Informationen zum Datenprofil finden Sie im dazugehörigen Factsheet Datenprofil Sharing Mobility . Für Kommunen und Infrastrukturbetreiber gelten die Datenbereitstellungspflichten der Delegierten Verordnung (EU) 2024 ...

July 28, 2026