Ukrainischer Staatsbürger verurteilt wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken in Stuttgart; 1 Jahr 3 Monate Haft, zwei freigesprochen
Ukrainischer Staatsbürger verurteilt wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken in Stuttgart; 1 Jahr 3 Monate Haft, zwei freigesprochen Strafsenat:Verurteilung eines Angeklagten wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken und Freispruch zweier weiterer Angeklagter vom Vorwurf der Verabredung zur schweren Brandstiftung u. a. Strafsenat: Verurteilung eines Angeklagten wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken und Freispruch zweier weiterer Angeklagter vom Vorwurf der Verabredung zur schweren Brandstiftung u. a. Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat unter dem Vorsitz von Matthias Merz in einem Staatsschutzverfahren gegen drei ukrainische Staatsangehörige am heutigen 22. Verhandlungstag das Urteil verkündet. Ein 30 Jahre alter ukrainischer Staatsbürger, der zuletzt in der Schweiz lebte, wurde wegen Agententätigkeit zu Sabotagezwecken gemäß § 87 Absatz 1 Nr. 2, Absatz 2 Nr. 1 StGB zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Zwei weitere, 22 und 25 Jahre alte Angeklagte ukrainischer Staatsangehörigkeit wurden freigesprochen. ...