Stadtgrün Bern öffnet Vorpark Viererfeld; Ende Mai 2026 wieder zugänglich.
Der Vorpark Viererfeld als erster Baustein des künftigen Stadtteil- parks hat einen weiteren Ausbau- schritt hinter sich: Im Winter und Frühling 2026 fanden Umgebungs- arbeiten statt, ein grosser Bereich war für die Nutzung nicht zugäng- lich. Der Oberboden wurde abgetra- gen, neue Leitungen wurden verlegt und der Quartiertreffpunkt «Z’Vie- ri» wurde zur Modellierung des vom Quartier gewünschten grossen Sand- Matsch-Bereichs zum Spielen ver- setzt. Ab Ende Mai 2026 ist der Vor- park zu einem grossen Teil wieder zugänglich und kann für kleine und grössere Quartieranlässe genutzt werden. Am Samstag, 13. Juni 2026, findet das inklusive «Säbeli Bum Festival» im Vorpark statt. Auf einer neuen Website www.lernenderparkvierer- feld.ch werden Events und Aktivi- täten vor Ort zentral kommuniziert. Am Tag der Nachbarschaft, Freitag, 29. Mai 2026, wird die neue Saison im Vorpark Viererfeld offiziell er- öffnet. Am Nachmittag organisiert die Fachstelle DOK Impuls eine Mit- machbaustelle für Kinder aus dem Quartier: Um 14.30 Uhr und um 16.00 Uhr können die Kinder eine Fläche gemeinsam spielerisch ge- stalten. Um 17.30 Uhr beginnt die öf- fentliche Eröffnungsfeier: Stadtgrün Bern und die Begleitgruppe «Ler- nender Park Viererfeld» geben Ein- blicke in die bisherige Entwicklung und die kollaborativen Prozesse. Im Anschluss bieten die Betreibenden vor Ort ein Apéro und gemütliches Beisammensein im Vorpark. Am Tag der Nachbarschaft, Freitag, 29. Mai 2026, wird die neue Saison im Vor- park Viererfeld offiziell eröffnet. Am Nachmittag organisiert die Fachstel- le DOK Impuls eine Mitmachbaustel- le für Kinder aus dem Quartier: Um 14.30 Uhr und um 16.00 Uhr können die Kinder eine Fläche gemeinsam spielerisch gestalten. Um 17.30 Uhr beginnt die öffentliche Eröffnungs- feier: Stadtgrün Bern und die Begleit- gruppe «Lernender Park Viererfeld» geben Einblicke in die bisherige Entwicklung und die kollaborativen Prozesse. Im Anschluss bieten die Betreibenden vor Ort ein Apéro und gemütliches Beisammensein im Vor- park. Foto: C. Martig SARAH HAT RECHT Unser Chef hat eine Weiterbildung für uns Arbeitnehmende orga- nisiert. Da einige von uns auch am Samstag arbeiten, hat er die Weiterbildung auf den Sonntag gelegt, damit alle teilnehmen kön- nen. Darf er das? Nein, das darf dein Chef grundsätz- lich nicht. In der Schweiz ist die Beschäfti- gung von Arbeitnehmerinnen in der Zeit zwischen Samstag 23:00 Uhr und Sonntag 23:00 Uhr verboten. Wenn dein Chef dich dennoch am Sonntag beschäftigen möchte, braucht er eine Bewilligung der kantonalen Behörde sowie das Einverständnis von dir. Eine interne Weiterbildung, die planbar ist, lässt sich meist auf einen Werk- tag verlegen. Dass dies für einige Mitarbeitende weniger komfortabel ist, begründet keine Ausnahme vom Sonntagsarbeitsverbot. Falls du an einem Sonntag doch mal arbeiten müsstest, kannst du dich immerhin auf den Lohnzuschlag von 50 Prozent freuen.
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