Bezirksvertretung Chorweiler beschließt Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler; mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle IV/51
Vorlagen-Nummer AN/0314/2026 Stand: 24.04.2026 Sachstandsbericht Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler Beschluss:
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Einrichtung einer Jugendvertretung als bera- tendes Mitglied der Bezirksvertretung.
Die Verwaltung wird beauftragt,
die rechtlichen, organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen zur Einrich- tung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler zu prüfen und umzu- setzen, sich bei der Ausgestaltung insbesondere an dem erfolgreichen Pilotmodell der Bezirks- vertretung Innenstadt zu orientieren, die Jugendvertretung als beratendes Mitglied mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht, auszugestalten, eine Aufwandsentschädigung analog zur Regelung für die Seniorenvertretung vorzu- sehen, der Jugendvertretung die Möglichkeit zur Einbringung von Anfragen einzuräumen, ein jährliches Entsendungsverfahren vorzusehen, bei dem der Vorstand der BSV Köln eine geeignete Person benennt, sicherzustellen, dass folgende Voraussetzungen gelten: o Wohnsitz im Stadtbezirk Chorweiler oder Besuch einer Schule im Stadtbezirk, o Mindestalter 16 Jahre, o Höchstalter 27 Jahre, eine jährliche Neuentsendung vorzusehen, wobei eine Wiederentsendung möglich ist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich rechtlicher Bewertung vorzulegen Status
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