Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Beleuchtung Rautenstrauchkanal

Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Beleuchtung Rautenstrauchkanal Beleuchtung Rautenstrauchkanal hier: Ergebnis des Prüfauftrages aus der Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 07.10.2021 (AN/2063/2021) Startseite Kalender Gremien Gremienmitglieder Rat Bezirksvertretungen Fachausschüsse und weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Aktuelle Vorgänge Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Nach Betreff Nach weiteren Filtern Nach Dokumentenart Weitere Informationen Infos & Anleitungen Datenschutz Impressum Toggle navigation Rechercheauswahl RSS-Feed Beleuchtung Rautenstrauchkanal hier: Ergebnis des Prüfauftrages aus der Sitzung des Ausschuss Klima, Umwelt und Grün vom 07.10.2021 (AN ...

April 30, 2026

Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Sachstand zu Positivplanung Windenergie, Sitzung

Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Sachstand zu Positivplanung Windenergie, Sitzung SessionNet | Sachstand zu Positivplanung Windenergie Startseite Kalender Gremien Gremienmitglieder Rat Bezirksvertretungen Fachausschüsse und weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Aktuelle Vorgänge Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Nach Betreff Nach weiteren Filtern Nach Dokumentenart Weitere Informationen Infos & Anleitungen Datenschutz Impressum Toggle navigation Rechercheauswahl RSS-Feed Sachstand zu Positivplanung Windenergie Informationen Beratungen 30.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün TOP 1.11 öffentlich - Antrag ...

April 30, 2026

RheinEnergie AG Energieerzeugungsbericht 2022 bis 2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün; öffentliche Entscheidung TOP 7.8

RheinEnergie AG Energieerzeugungsbericht 2022 bis 2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün; öffentliche Entscheidung TOP 7.8 SessionNet | RheinEnergie AG: Energieerzeugungsbericht 2022 bis 2024 Startseite Kalender Gremien Gremienmitglieder Rat Bezirksvertretungen Fachausschüsse und weitere Gremien Fraktionen und Gruppen Aktuelle Vorgänge Aktuelle Dokumente Aktuelle Vorlagen Recherche Nach Betreff Nach weiteren Filtern Nach Dokumentenart Weitere Informationen Infos & Anleitungen Datenschutz Impressum Toggle navigation Rechercheauswahl RSS-Feed RheinEnergie AG: Energieerzeugungsbericht 2022 bis 2024 Informationen Beratungen 30.04.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün TOP 7.8 öffentlich - Entscheidung 2 Dok. Zur Sitzung … EI Einladung TO Tagesordnung 11.05.2026 Finanzausschuss TOP 2.10 öffentlich - Kenntnisnahme (Mitteilung) 1 Dok. Zur Sitzung … EI Einladung

April 30, 2026

Bezirksvertretung Chorweiler beschließt Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler; mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht

Bezirksvertretung Chorweiler beschließt Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler; mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht Beschlussvorlage Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer AN/0314/2026 Stand: 24.04.2026 Sachstandsbericht Einrichtung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt die Einrichtung einer Jugendvertretung als bera- tendes Mitglied der Bezirksvertretung. Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen, organisatorischen und haushalterischen Voraussetzungen zur Einrich- tung einer Jugendvertretung in der Bezirksvertretung Chorweiler zu prüfen und umzu- setzen, sich bei der Ausgestaltung insbesondere an dem erfolgreichen Pilotmodell der Bezirks- vertretung Innenstadt zu orientieren, die Jugendvertretung als beratendes Mitglied mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht, auszugestalten, eine Aufwandsentschädigung analog zur Regelung für die Seniorenvertretung vorzu- sehen, der Jugendvertretung die Möglichkeit zur Einbringung von Anfragen einzuräumen, ein jährliches Entsendungsverfahren vorzusehen, bei dem der Vorstand der BSV Köln eine geeignete Person benennt, sicherzustellen, dass folgende Voraussetzungen gelten: o Wohnsitz im Stadtbezirk Chorweiler oder Besuch einer Schule im Stadtbezirk, o Mindestalter 16 Jahre, o Höchstalter 27 Jahre, eine jährliche Neuentsendung vorzusehen, wobei eine Wiederentsendung möglich ist, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung einen konkreten Umsetzungsvorschlag einschließlich rechtlicher Bewertung vorzulegen Status ...

April 30, 2026

Der Rat der Stadt Köln nutzt Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, Köln; Erhöht Bürgerbeteiligung durch Expertenmitwirkung

Der Rat der Stadt Köln nutzt Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, Köln; Erhöht Bürgerbeteiligung durch Expertenmitwirkung Anlage 2 – Aktualisierter Beschlussvorschlag zu Vorlage 0033/2025 Beschluss: Der Rat macht Gebrauch von der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 129 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und beschließt die Benennung weiterer sachkundiger Einwohner*innen sowie einer Stellvertretung durch folgende Träger: ...

April 30, 2026

Der Rat der Stadt Köln nutzt NRW-Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln; Beschluss gilt nicht für den Hauptausschuss.

Der Rat der Stadt Köln nutzt NRW-Ausnahmegenehmigung zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln; Beschluss gilt nicht für den Hauptausschuss. Anlage 3 – Aktualisierter Beschlussvorschlag zu Vorlage 0031/2025 Beschluss: Der Rat macht Gebrauch von der Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 129 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Besetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Köln mit sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern und setzt die Anzahl der sachkundigen Einwohnerinnen bzw. Einwohner wie folgt fest: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Der Beschluss gilt nicht für den Hauptausschuss.

April 30, 2026

Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung in Hilden; Teilnichtigkeit beider Hebesätze

Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilt zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung in Hilden; Teilnichtigkeit beider Hebesätze Mitteilung Dezernat, Dienststelle II/21/1 Vorlagen-Nummer 30.04.2026 1193/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.05.2026 Grundsteuerreform: Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 10. März 2026 (5 K 7062/25) zur Rechtmäßigkeit der Hebesatzdifferenzierung Das Verwaltungsgericht hat einer Klage gegen differenzierende Grundsteuer-Hebesätze mit Ur- teil vom 10.03.2026 stattgegeben und die differenzierende Hebesatzsatzung der Stadt Hilden für teilnichtig, sowohl hinsichtlich des Hebesatzes für Wohngrundstücke als auch für Nichtwohn- grundstücke, erklärt (5 K 7062/25). Hintergrund des Verfahrens war die differenzierende Grundsteuer-Hebesatzsatzung der Stadt Hilden, die ab dem Jahr 2025 für Wohngrundstücke einen Hebesatz in Höhe von 650 v.H. und für Nichtwohngrundstücke einen Hebesatz in Höhe von 1.300 v.H. vorsieht. Die Eigentümerin eines Geschäftsgrundstückes hatte gegen die ihr gegenüber festgesetzte Grundsteuer Widerspruch eingelegt und schließlich geklagt. Sie hatte insbesondere darauf abge- stellt, dass das Ziel, Wohnnebenkosten zu senken, allein nicht reiche, um die Ungleichbehand- lung in der hier gewählten Ausprägung verfassungsrechtlich zu rechtfertigen. Eine doppelte Steu- erlast für Nichtwohngrundstücke – insbesondere bei gemischt genutzten Grundstücken – sei mangels höherer Leistungsfähigkeit oder geringerer Schutzwürdigkeit verfassungswidrig. Zudem sei fraglich, ob die landesrechtliche Befugnisnorm verfassungsgemäß sei und die Grenzen dieser Norm eingehalten worden seien. Ungleichbehandlung gemischt genutzter Grundstücke Das Gericht stellte fest, dass eine Differenzierung von Hebesätzen auf Grundlage des nordrhein- westfälischen Landesrechts grundsätzlich zulässig ist und auch mit der Förderung des Wohnens durch Senkung bzw. Stabilisierung der Wohnnebenkosten begründet werden kann. Allerdings genüge die konkrete Ausgestaltung der Privilegierung von Wohnnutzung in der Sat- zung durch differenzierende Hebesätze den gleichheitsrechtlichen Anforderungen nicht, da der Kreis der Begünstigten nicht sachgerecht abgegrenzt sei. Das Gericht führt zur Begründung an, dass die Regelung in der streitgegenständlichen Satzung unberücksichtigt lasse, dass auch Nichtwohngrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke) zu dem privilegierten Zweck des Wohnens genutzt werden. Für die Privilegierung werde aber nicht auf die tatsächliche Wohnnutzung eines Grundstücks abgestellt, sondern nur auf die Zuordnung eines Grundstücks zur Gruppe der Wohngrundstücke. Hierdurch werde der Zweck der Förde- rung des Wohnens nicht in allen Fällen des Wohnens erreicht, sondern sogar im Gegenteil durch ...

April 30, 2026

Larbig & Mortag Renovierte Bürofläche zur Miete Bad Godesberg; 115 m², flexibler Grundriss

Larbig & Mortag Renovierte Bürofläche zur Miete Bad Godesberg; 115 m², flexibler Grundriss Renovated to the tenant’s specifications in the heart of Bad Godesberg! - Larbig & Mortag Interested in this property? Send us an inquiry now with no strings attached. Here you will find further properties that may be of interest to you Haven’t found the right property for your company in the Cologne-Bonn-Leverkusen area yet? Contact us! We are happy to help you. ...

April 30, 2026

Betriebsratsvorsitzender Sparte Entwicklung Braunkohle & Zentralfunktionen, RWE Power AG, Köln; Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Betriebsratsvorsitzender Sparte Entwicklung Braunkohle & Zentralfunktionen, RWE Power AG, Köln; Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Mitglied seit: 30. April 2026 Weiterqualifizierung zum „Diplomierten Einkaufsmanager“, BME Bachelor of Science „Betriebswirtschaftslehre & Wirtschaftspsychologie“ Betriebsratsvorsitzender Sparte Entwicklung Braunkohle & Zentralfunktionen, RWE Power AG Freigestelltes Betriebsratsmitglied, RWE Power AG Betriebsratsvorsitzender Zentrale Köln, RWE Power AG Stellv. Betriebsratsvorsitzender Zentrale Köln, RWE Power AG Strategischer Einkäufer im Konzerneinkauf, RWE Power AG Mess- und Regeltechniker im Kraftwerk Neurath, RWE Power AG ...

April 30, 2026

Chairman of the Works Council, Cologne Headquarters, RWE Power AG

Chairman of the Works Council, Cologne Headquarters, RWE Power AG Place of birth: Shymkent (Kazakhstan) Member since: 30 April 2026 Apprenticeship as a Mechatronics Technician Further Qualification as a “Certified Procurement Manager”, BME Bachelor of Science in Business Administration & Business Psychology Chairman of the Works Council for the Lignite Development & Central Functions Division, RWE Power AG Full-time Works Council member, RWE Power AG Chairman of the Works Council – Cologne Headquarters, RWE Power AG ...

April 30, 2026