Oberverwaltungsgericht NRW lehnt Normenkontrollanträge gegen Bebauungsplan zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz ab; Umweltverbände können Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Oberverwaltungsgericht NRW lehnt Normenkontrollanträge gegen Bebauungsplan zur Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz ab; Umweltverbände können Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen: Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für die Erweiterung des “RheinEnergieSportparks” in Köln erfolglos Normenkontrollanträge gegen den Bebauungsplan für die Erweiterung des “RheinEnergieSportparks” in Köln erfolglos 14. August 2026 Das Oberverwaltungsgericht hat heute die Normenkontrollanträge von zwei anerkannten Umweltvereinigungen, die sich gegen den Bebauungsplan der Stadt Köln für die Erweiterung des “RheinEnergieSportparks” in Köln-Sülz richten, nach erneuter mündlicher Verhandlung abgelehnt. ...