Kreisrundenwettkämpfe Gerätturnen Northeim-Einbeck; DTB/NTB LK-Programme und P-Stufen festgelegt

Kreisrundenwettkämpfe Gerätturnen Northeim-Einbeck; DTB/NTB LK-Programme und P-Stufen festgelegt Teil 3 Ausschreibungen der Kreisrundenwettkämpfe Gerätturnen 2026 Kreisrundenwettkämpfe Gerätturnen Es wird in fünf Wettkampfligen für Mannschaften bzw. Einzelturner-/innen geturnt, die jahrgangsoffen bzw. jahrgangsgebun- den sind. Im Wettkampfangebot A werden Kürübungen, im Wettkampfangebot B Pflichtübungen geturnt. Geturnt und bewertet wird nach den aktuellen Richtlinien des DTB und NTB bzw. Turnkreis. 1 Wettkampfangebot A In den Wettkämpfen der 1.- 3. Kreisliga turnen jahrgangsoffen die Mädchen einen Vierkampf und die Jungen einen Sechs- kampf. Kreisliga: Geturnt wird die LK 2 (Leistungsklasse) mit 6 Elementen + Abgang nach dem aktuellen LK-Programm des Deutschen Tur- ner-Bundes (aktuellem Code de Pointage und DTB-Elementtabelle). Stufenbarren: bei Versuch eines Flugelements Bonus 0,5 Balkenhöhe: 1,25 m Sprunghöhe: bis 14 Jahre wahlweise 1,10 oder 1,25 m, ab 15 Jahre Mädchen 1,25 m und Jungen 1,35 m Kreisliga: Geturnt wird die LK 3, mit 6 Elementen + Abgang nach dem aktuellen LK-Programm des Deutschen Turner-Bundes (aktu- ellem Code de Pointage und DTB-Elementtabelle). Balkenhöhe 1,25 m ...

August 8, 2026

Einbecker GRÜNE besichtigen Johanniter-Ortsverband Einbeck; Notfallsanitäter führen Behandlungen eigenständig durch

Einbecker GRÜNE besichtigen Johanniter-Ortsverband Einbeck; Notfallsanitäter führen Behandlungen eigenständig durch Ein Blick hinter die Kulissen der modernen Notfallmedizin Ein Blick hinter die Kulissen der modernen Notfallmedizin Einbecker GRÜNE besuchen den Ortsverband der Johanniter um sich über aktuelle Herausforderungen unserer Hilfsorganisation zu informieren. Wie ist der Rettungsdienst im Landkreis Northeim aufgestellt – und wie verändert sich die Notfallmedizin auf dem Land? Um sich aus erster Hand über die Arbeit, die Infrastruktur und aktuelle Herausforderungen der Hilfsorganisationen zu informieren, besuchte der Einbecker Ortsverband von BÜNDNIS 90 ...

August 7, 2026

147 niedersächsische Kommunen erhöhen Grundsteuer-B-Hebesatz 2026; Wahljahresbedingte Zurückhaltung erwartet 2027 mehr Erhöhungen

147 niedersächsische Kommunen erhöhen Grundsteuer-B-Hebesatz 2026; Wahljahresbedingte Zurückhaltung erwartet 2027 mehr Erhöhungen Grundsteuer B in Niedersachsen: Mehr als 15 Prozent der Kommunen haben 2026 den Hebesatz angehoben Grundsteuer B in Niedersachsen: Mehr als 15 Prozent der Kommunen haben 2026 den Hebesatz angehoben Kommunalwahl verschafft vielerorts kurze Atempause Laut einer aktuellen Erhebung des Bundes der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen haben im Jahr 2026 insgesamt 147 der 941 niedersächsischen Kommunen (15,6%) ihren Grundsteuer-B-Hebesatz angehoben. Das sind deutlich weniger Kommunen als im Vorjahr, in dem rund ein Drittel der Städte und Gemeinden die Grundsteuer B erhöht hatte. BdSt-Vorstand Jan Vermöhlen führt die diesjährige Zurückhaltung auf die anstehenden Kommunalwahlen zurück: ...

August 6, 2026

DW Fliesen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Göttingen; Insolvenzverwalter Dr. Peter Staufenbiel

DW Fliesen GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Göttingen; Insolvenzverwalter Dr. Peter Staufenbiel Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 71 IN 51/26 EIN Gericht: Göttingen Name, Vorname / Bezeichnung: DW Fliesen GmbH Sitz / Wohnsitz: Einbeck Register: Göttingen, HRB 207775 71 IN 51/26 EIN: Über das Vermögen der DW Fliesen GmbH, Ippensen 6, 37574 Einbeck (AG Göttingen, HRB 207775), vertr. d.: 1. Ramon Brödner, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Peter Staufenbiel, Reinhäuser Landstraße 38, 37083 Göttingen, Tel.: 0551/381450-10, Fax: 0551/381450-29, E-Mail: info@staufenbiel-rae.de, Internet: www.staufenbiel-rae.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Göttingen, 03.08.2026

August 3, 2026

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant

Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Antworten zu offenen Themenanforderungen 5. Sitzung Berlin; Breitband 3 Mrd. € Auszahlungen geplant Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung Deutscher Bundestag Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung Titel: Anlagenkonvolut zum Prot okoll Anlagenkonvolut zum Protokoll der 5. Sitzung am 14. Juli 2025 Einziger Tagesordnungspunkt Anlage Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung 21. Wahlperiode Dem Ausschuss ist das vorliegende Dokument in nicht barrierefreier Form zugeleitet worden. ...

July 31, 2026

K & G Hoch- und Tiefbau GmbH Northeim Insolvenzverfahren eröffnet am 24.07.2026 15:30 Uhr; Insolvenzverwalter Stefan Laupichler bestellt

K & G Hoch- und Tiefbau GmbH Northeim Insolvenzverfahren eröffnet am 24.07.2026 15:30 Uhr; Insolvenzverwalter Stefan Laupichler bestellt Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 71 IN 45/26 NOM Gericht: Göttingen Name, Vorname / Bezeichnung: K & G Hoch- und Tiefbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Northeim Register: Göttingen, HRB 207150 71 IN 45/26 NOM: Über das Vermögen der K & G Hoch- und Tiefbau GmbH, Schützenweg 7, 37154 Northeim (AG Göttingen, HRB 207150), vertr. d.: Noah Koch, (Geschäftsführer), ist am 24.07.2026 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Betriebswirt (B.A.) Stefan Laupichler, Bahnhofstraße 10, 37154 Northeim, Tel.: 05551/98878-0, Fax: 05551/98878-29, E-Mail: info@kanzlei-laupichler.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Göttingen, 27.07.2026

July 29, 2026

EU beschließt Sanktionen gegen Russland; Auswirkungen auf Handel unklar

EU beschließt Sanktionen gegen Russland; Auswirkungen auf Handel unklar GVN-Verbandsinformation KW 31-1/2026: GVN e.V. INTERNATIONALER VERKEHR, LUFT- UND SEEHAFEN ► EU-Sanktionen – 21. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen ► Ukraine: Test eines neuen Prioritätssystems im ukrainischen eQueue (eCherha) ► Verschiedenes aus deutschen Seehäfen und der Seeschifffahrt ► ifo Konjunkturtest Spedition und Logistik im Juli 2026 ► Diesel- und HVO100-Preise im Juni 2026 ► Bundesregierung beschließt Aktionsplan zu Tarifverhandlungen ► Öffnung der Delegiertenversammlung für alle Mitglieder - Einladung zur Sitzung am 01.09.2026 ...

July 28, 2026

Landwirtschaftskammer Niedersachsen veranstaltet Kennarten-Schulung in Elm; 18 Arten identifiziert vor Ort

Landwirtschaftskammer Niedersachsen veranstaltet Kennarten-Schulung in Elm; 18 Arten identifiziert vor Ort Auf der Suche nach den Kennarten : Landwirtschaftskammer Niedersachsen Die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland wird bei der Ökoregelung 5 und der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme GN 5 ergebnisorientiert über das Vorkommen bestimmter Kennarten gefördert. Für die Beantragung der Ökoregelung 5 sind vier Kennarten und für die Agrarumwelt- und Klimamaßnahme sechs oder acht Kennarten nachzuweisen. Es zählen aber nur Arten, die auf der niedersächsischen Kennartenliste stehen. ...

July 28, 2026