Prof. Dr.-Ing. Wenke Weinreich wird zweite Institutsleiterin am Fraunhofer IPMS; stärkt Transfer von Forschung in Industrie

Prof. Dr.-Ing. Wenke Weinreich wird zweite Institutsleiterin am Fraunhofer IPMS; stärkt Transfer von Forschung in Industrie Prof. Dr. Wenke Weinreich wird zweite Institutsleiterin am Fraunhofer IPMS - Fraunhofer IPMS Prof. Wenke Weinreich wird zweite Institutsleiterin am Fraunhofer IPMS Das Fraunhofer-Institut für Photonische Mikrosysteme IPMS erweitert seine Institutsleitung: Prof. Dr.-Ing. Wenke Weinreich übernimmt ab sofort die Position der zweiten Institutsleiterin und unterstützt damit den Institutsleiter Prof. Dr.-Ing. Harald Schenk in der strategischen und wissenschaftlichen Führung des Instituts. Gleichzeitig tritt sie an der Technischen Universität Dresden die Professur für Funktionalisierte Mikroelektronik für heterogene Systeme an. ...

August 4, 2026

Sandra Weckmar bietet denkmalgeschütztes Jurahaus in Kelheim, Altstadt; Preis 155.000 €, Denkmal-AfA möglich

Sandra Weckmar bietet denkmalgeschütztes Jurahaus in Kelheim, Altstadt; Preis 155.000 €, Denkmal-AfA möglich PowerPoint-Präsentation Jurahaus Exposé der Denkmal-Börse 93309 Kelheim Kaufpreis: 155.000 € Ansprechpartner: Sandra Weckmar (Inh.) Die Denkmalschutz Immobilie Tel.: 09141 - 8732 101 Mail: kontakt@die-denkmalschutz- immobilie.de Darstellung mittels KI generiert, mögliche, unverbindliche Visualisierung nach denkmalgerechter Instandsetzung Hinweis Alle Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernimmt keinerlei Haftung für evtl. nicht oder nicht mehr zutreffende Angaben. Der erfolgreiche Verkauf des Anwesens sowie anderweitige Sachverhaltsänderungen sind dem BLfD unverzüglich mitzuteilen. Die Beschreibung des Denkmals (Objektexposé) wird dann auf entsprechenden Hinweis des Verkäufers entfernt werden. Schäden, die durch unterlassene oder fehlerhafte Informationen des Verkäufers entstehen, sind von diesem zu tragen. Foto: Eigentümer des Anwesens ...

August 4, 2026

Dynamo Dresden-Fans bewerten Auswärtsfahrten 25/26 in Berlin; Hertha-BSC Polizei-Verhalten 3,9 schlechtester Wert

Dynamo Dresden-Fans bewerten Auswärtsfahrten 25/26 in Berlin; Hertha-BSC Polizei-Verhalten 3,9 schlechtester Wert Auswärtsfahrten 25/26: Fans zufriedener, aber bekannte Kritikpunkte bleiben | Fanprojekt Dresden e.V. Fansozialarbeit Spieltag & Streetwork Jugendtreff Beratung Jugendfahrten Auswärtsfragebogen 1. FC Nürnberg Bildungsarbeit mit Schulen mit Nachwuchsteams im Jugendarrest Projekte an der Seitenlinie Über uns Fanhaus & Lernzentrum Team Verein Transparenz Aufgaben & Ziele Förderer 26: Fans zufriedener, aber bekannte Kritikpunkte bleiben Nach dem Aufstieg in die 2. Bundesliga erlebte die SG Dynamo Dresden in der Saison 2025 ...

August 4, 2026

Diakoneo-Fachschulen in Neuendettelsau und Nürnberg verabschiedeten 62 Absolventinnen und Absolventen; Bestnoten bei mehreren Absolventinnen

Diakoneo-Fachschulen in Neuendettelsau und Nürnberg verabschiedeten 62 Absolventinnen und Absolventen; Bestnoten bei mehreren Absolventinnen Sechsmal die Bestnote: Erfolgreiche Abschlüsse in der Heilerziehungspflege | Diakoneo Sportlicher Einsatz, Teamgeist und soziales Engagement gingen im Juli an der Sonnenhofschule von Diakoneo Hand in Hand: Im Rahmen eines Sozialen Tages veranstaltete die Schule gemeinsam mit der Hilfsorganisation „Schüler*innen Helfen Leben“ einen Sponsorenlauf, dessen Erlös von 1.700 Euro Kindern… Mit Urkunden, Schultüten und einem selbst gestalteten Blumenkasten endete die diesjährige Generationenbrücke für sechs Kinder der Kita Altmühl-Schätze und die Seniorinnen und Senioren der Diakoneo Seniorentagesstätte Gunzenhausen. Über mehrere Monate hinweg hatten sich beide Generationen regelmäßig… ...

August 4, 2026

Autobahn GmbH des Bundes sperrt A73 und St2225 im Bereich der Anschlussstelle Wendelstein; Dauer ca. 10 Stunden

Autobahn GmbH des Bundes sperrt A73 und St2225 im Bereich der Anschlussstelle Wendelstein; Dauer ca. 10 Stunden A73: Sperrung der Autobahn A73 und der St2225 für den Einhub der Brückenträger des neuen Bauwerks an der Anschlussstelle Wendelstein A73: Sperrung der Autobahn A73 und der St2225 für den Einhub der Brückenträger des neuen Bauwerks an der Anschlussstelle Wendelstein Im Zuge der Erneuerung der Anschlussstelle Wendelstein werden in der Nacht vom 08.08.2026 auf 09.08.2026 die neuen Brückenträger eingehoben. Die Autobahn GmbH des Bundes sperrt hierfür ab Samstag, den 08.08.2026 ab ca. 22 Uhr bis Sonntag, den 09.08.2026 bis ca. 8 Uhr die A73 und die St2225 im Bereich der Anschlussstelle Wendelstein. ...

August 4, 2026

Bistum Eichstätt lädt zur Sommer-Oase Langwasser, Nürnberg; Am 19. August, 14:30–18:00

Bistum Eichstätt lädt zur Sommer-Oase Langwasser, Nürnberg; Am 19. August, 14:30–18:00 Bistum Eichstätt: Ihre Sommer-Oase in Langwasser In der Sommer-Oase erwarten Sie am 19. August, von 14.30 bis 18.00 Uhr ein kleiner Imbiss, Getränke und gemütliches Beisammensein unter den Bäumen des Kirchgartens. Lassen Sie einfach mal die Seele baumeln! Die Adresse: Annette-Kolb-Straße 57, 90471 Nürnberg PFR Hl. Edith Stein, Nürnberg

August 4, 2026

Kirchenchor aus Maria am Hauch zu Gast in Rögling; perfekter Tag mit herzlicher Gastfreundschaft

Kirchenchor aus Maria am Hauch zu Gast in Rögling; perfekter Tag mit herzlicher Gastfreundschaft Bistum Eichstätt: Kirchenchor aus Maria am Hauch zu Gast in Rögling Kirchenchor aus Maria am Hauch zu Gast in Rögling Mit einem feierlich gestalteten Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Petrus und Paulus begann der Ausflug des Kirchenchors aus Maria am Hauch (Nürnberg) nach Rögling. Für Pfarrer Tobias Scholz war es ein Wiedersehen mit vertrauten Gesichtern, denn Maria am Hauch gehört zu den drei Pfarreien, die er zuvor als Pfarrer geleitet hatte. Entsprechend herzlich begrüßte er die Sängerinnen und Sänger zu Beginn der Eucharistiefeier. ...

August 4, 2026

Nackte Frau randalierte in Nürnberg; zwei Beamte leicht verletzt

Nackte Frau randalierte in Nürnberg; zwei Beamte leicht verletzt Nackte Frau randaliert in Nürnberg - RADIO RST Nürnberg (dpa) - Eine nackte Frau soll mutmaßlich unter Einfluss von Betäubungsmitteln in Nürnberg mehrere Straftaten begangen haben. Die 39-Jährige beschädigte am Samstag zunächst das Auto eines 42-Jährigen und schlug den Mann dann, als er versuchte, sie festzuhalten, wie die Polizei am Montag mitteilte. Anschließend soll die Nackte einem Busfahrer das Handy abgenommen und es auf den Boden geworfen haben. Einen weiteren unbeteiligten Mann schlug sie mit der Faust gegen den Kopf. ...

August 4, 2026

TSV 1860 München Zwangsabstieg Deutschland

TSV 1860 München Zwangsabstieg Deutschland 3 Alle Angaben, Ergebnisse und Quoten ohne Gewähr. Spielteilnahme ab 18. Glücksspiel kann süchtig machen. Beratung unter 0800 1 37 27 00. Check-dein-spiel.de Erklärung: M = Meister, A = Absteiger, N = Neuling, P = Pokalsieger, L = Ligapokalsieger Ergebnis Tipp Chance auf den Höchstgewinn: 1 zu 1.594.323 Chance auf den Höchstgewinn: 1 zu 8.145.060 Wettrunde TOTO-Ergebnisse 1 WSG Tirol - Sturm Graz 1:1 0 2 FC RB Salzburg - TSV Hartberg 1:0 1 3 Wolfsberger AC - FK Austria Wien 3:0 1 4 SC Austria Lustenau - SV Ried 1:1 0 5 SK Rapid Wien - SCR Altach 1:0 1 6 FC Zürich - Servette FC 2:1 1 7 FC Basel 1893 - FC Lausanne-Sport 0:1 2 8 FC Thun - BSC Young Boys 0:6 2 9 FC Vaduz - FC St. Gallen 1879 2:3 2 10 FC Sion - FC Luzern 3:0 1 11 Grasshopper Club Zürich - FC Lugano 1:4 2 12 FC St. Johnstone - FC Kilmarnock 4:3 1 13 Hibernian Edinburgh - FC Motherwell 1:2 2 14 0:2 15 2:1 16 1:0 17 0:3 18 2:1 19 3:3 20 2:6 grün = Gewinnspiele 6aus45 Auswahlwette, * = Zusatzspiel, E = Ersatzauslosung 21 1:1* 22 2:0 23 1:2 24 0:3 25 3:0 26 2:0 27 0:1 28 0:1 29 1:0 30 3:2 31 1:1 32 1:1 33 2:1 34 0:1 35 2:0 36 0:0 37 1:1 38 4:4 39 0:2 40 0:3 41 2:2 42 6:4 43 2:2 44 4:1 45 0:2 Spieleinsatz 423.404,50 € Gewinnreihe 0 1 1 0 1 1 2 2 2 1 2 1 2 Klasse 1 (13 Richtige) unbesetzt 205.545,80 € Klasse 2 (12 Richtige) 42 x 1.209,70 € Klasse 3 (11 Richtige) 542 x 93,70 € Klasse 4 (10 Richtige) 4.536 x 14,00 € Spieleinsatz 141.764,35 € Gewinnspiele Zusatzspiel 1 4 19 38 41 43 21 Klasse 1 (6) unbesetzt 275.252,00 € Klasse 2 (5+ZS) unbesetzt 15.306,70 € Klasse 3 (5) 7 x 759,40 € Klasse 4 (4) 248 x 42,80 € Klasse 5 (3+ZS) 214 x 24,80 € Klasse 6 (3) 4.080 x 4,30 € vom 01./02.08.2026 (31. VA) Tabellen, Dienstag, 4. August 2026 - Montag, 10. August 2026 ...

August 4, 2026

Interfoods GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Am Westpark 6, 85057 Ingolstadt, 01.08.2026 08:30; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Wirth Michael

Interfoods GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Am Westpark 6, 85057 Ingolstadt, 01.08.2026 08:30; Insolvenzverwalter bestellt: Rechtsanwalt Wirth Michael Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 273/26 Gericht: Ingolstadt Name, Vorname / Bezeichnung: Interfoods GmbH Sitz / Wohnsitz: Ingolstadt Register: Ingolstadt, HRB 9204 IN 273/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Interfoods GmbH, Am Westpark 6, 85057 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Do Dung Anh Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9204 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: FREITEXT | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 08.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Wirth Michael Nordostpark 45, 90411 Nürnberg Telefon: 0911/955124-0 Telefax: 0911/955124-11 Email: info@schmitt-kanzlei.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten sowie über nachfolgende Anträge des Insolvenzverwalters a) (höchstvorsorglich) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Warenlager im Ganzen und unbewegliche Gegenstände aus freier Hand zu veräußern § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO. b) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das Unternehmen oder den Betrieb der Schuldnerin aus freier Hand zu veräußern, § 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO. c) Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO wird anberaumt auf Montag, 14.09.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 1 in der Proviantstraße 5a, 85049 Ingolstadt Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 14.09.2026, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 1 in der Proviantstraße 5a, 85049 Ingolstadt Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 19.05.2026 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ingolstadt Neubaustr. 8 85049 Ingolstadt einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 4, 2026