Spezialkräfte der Bundespolizei untersuchen einen sprengstoffverdächtigen Gegenstand in Treuchtlingen (Mittelfranken), im Gleisbett der Bahnhofseinfahrt; Zugverkehr in Franken komplett lahmgelegt.

Spezialkräfte der Bundespolizei untersuchen einen sprengstoffverdächtigen Gegenstand in Treuchtlingen (Mittelfranken), im Gleisbett der Bahnhofseinfahrt; Zugverkehr in Franken komplett lahmgelegt. Sprengstoffverdacht legt Zugverkehr in Franken lahm - RADIO RST Treuchtlingen (dpa) - Spezialkräfte der Bundespolizei untersuchen einen sprengstoffverdächtigen Gegenstand in der mittelfränkischen Stadt Treuchtlingen. Ein Techniker habe das Objekt im Gleisbett an der Einfahrt zum Bahnhof der Stadt entdeckt, teilte ein Polizeisprecher mit. Ein Entschärfer-Team der Bundespolizei sei dabei, den Gegenstand zu untersuchen und zu klären, ob wirklich eine Gefährdung vorliegt. ...

August 13, 2026

DGB Bayern demonstriert in Nürnberg; Acht-Stunden-Tag auf der Kippe

DGB Bayern demonstriert in Nürnberg; Acht-Stunden-Tag auf der Kippe Darum demonstrieren wir am 26.09.2026 in Nürnberg | DGB Bayern Darum demonstrieren wir am 26.09.2026 in Nürnberg Die Bundesregierung unter Kanzler Merz nennt es Reformen. Für viele Beschäftigte bedeutet es vor allem eines: mehr Druck, weniger Sicherheit und die Gefahr, dass die Rechnung am Ende bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern landet. Der 8-Stunden-Tag steht auf der Kippe, der Sozialstaat soll umgebaut werden, bei Rente, Gesundheit und Pflege wird über Einsparungen diskutiert und soziale Leistungen geraten zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Gleichzeitig werden gute Arbeitsbedingungen und Arbeitnehmerrechte infrage gestellt. ...

August 13, 2026

Sr. Elisabeth Pak erinnert sich an ihren ersten Tag der Kandidatur in München; 70. Jahrestag ihrer Ankunft in München

Sr. Elisabeth Pak erinnert sich an ihren ersten Tag der Kandidatur in München; 70. Jahrestag ihrer Ankunft in München Gerufen und Gesandt - Teil 3: Der Weg zum Ordensleben - Congregatio Jesu Gerufen und Gesandt - Teil 3: Der Weg zum Ordensleben 2007 wurde Sr. Elisabeth Pak eingeladen, um ihr goldenes Ordensjubiläum an dem Ort zu feiern, wo ihre Ordenszugehörigkeit ihren Anfang genommen hatte: Nach München. Zu diesem Anlass verfasste sie eine Erinnerung an die Jahre ihrer Ausbildung in Nymphenburger Noviziat. Mit Hilfe ihrer ehemaligen Mit-Novizin Sr. Renata Lauber CJ brachte sie den Text im Deutschen ins Reine und las ihn den Mitschwestern bei der Feier vor. ...

August 13, 2026

TLA Wohnungsbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nürnberg; Exner Joachim als Insolvenzverwalter bestellt

TLA Wohnungsbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Nürnberg; Exner Joachim als Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IE 539/26 Gericht: Nürnberg Name, Vorname / Bezeichnung: TLA Wohnungsbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Erlangen Register: Fürth, HRB 14314 IE 539/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. TLA Wohnungsbau GmbH, Am Weichselgarten 11-13, 91058 Erlangen, vertreten durch die Geschäftsführer Hübner Simon Tobias Christian und Rudi Dominic Peter Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRB 14314 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: FINKENHOF Rechtsanwälte Partnergesellschaft mbB, Ulmenstraße 23-25, 60325 Frankfurt Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung und Bebauung sowie der Verkauf von Grundstücken, Vermittlung, An- und Verkauf von Immobilien; zu den Aufgaben der Gesellschaft gehören auch das Beschaffen von Finanzierungsmitteln sowie alle sonstigen mit Immobilien im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist ebenfalls berechtigt, mobile Investitionen vorzunehmen oder zu vermitteln, soweit die Rechtsgeschäfte keiner gesetzlichen Erlaubnis bedürfen. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Exner Joachim Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg Telefon: +49(911)9512850 Telefax: +49(911)95128510 Email: advo@ra-dr-beck.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 17.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 13.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 27.03.2026 beim Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

Sterne e. V. erweitert Angebot in Greven; bleibt zugleich in Reckenfeld präsent

Sterne e. V. erweitert Angebot in Greven; bleibt zugleich in Reckenfeld präsent Osnabrück - Aktuelles rund um Osnabrück. Mehr Nachrichten aus der Umgebung Belm Hasbergen Georgsmarienhütte Bissendorf Hagen Lotte Wallenhorst Bad Iburg Westerkappeln Lienen Ostercappeln Lengerich Hilter Bramsche Tecklenburg Bad Rothenfelde Bad Laer Mettingen Dissen Sterne e. V. wächst: Kultur und Sport bekommen mehr Raum in Greven August 2026 © 13. August 2026 © Sterne e. V. Das könnte Sie auch interessieren … ...

August 13, 2026

Autobahn GmbH des Bundes schließt Ein- und Ausfahrten Lenting A9 Richtung München; Umleitungen über Denkendorf bis Mitte 2027

Autobahn GmbH des Bundes schließt Ein- und Ausfahrten Lenting A9 Richtung München; Umleitungen über Denkendorf bis Mitte 2027 A9 Teilsperrung der Anschlussstelle Lenting | Die Autobahn GmbH des Bundes A9 Teilsperrung der Anschlussstelle Lenting • Vom 7. bis 24. August Sperrung der Ein- und Ausfahrten an der Anschlussstelle Lenting in Fahrtrichtung München • Keine Sperrungen in Fahrtrichtung Nürnberg Für die Erhaltungsmaßnahmen auf der A9 Nürnberg – München werden an der Anschlussstelle Lenting zwischen Freitag, 7. August 2026, 19 Uhr, bis voraussichtlich Montag, 24. August, 6 Uhr die Ein- und Ausfahrten in Fahrtrichtung München komplett gesperrt werden. In dieser Zeit steht die Anschlussstelle für Verkehrsteilnehmer, die von Norden kommend abfahren oder von Lenting auf die Autobahn in Richtung München auffahren wollen, nicht zur Verfügung. ...

August 13, 2026

Dynamo Dresden Fußballschule Sommercamps Ortrand; 550 Teilnehmer

Dynamo Dresden Fußballschule Sommercamps Ortrand; 550 Teilnehmer Der Sommer bei der DYNAMO DRESDEN FUSSBALLSCHULE | Sportgemeinschaft Dynamo Dresden - Die offizielle Website Der Sommer bei der DYNAMO DRESDEN FUSSBALLSCHULE Rückblick auf Feriencamps & Ausblick Richtung Herbst Die Sommerferien in Sachsen neigen sich dem Ende entgegen und mit dem Besuch in Ortrand steht in der kommenden Woche das letzte Sommercamp des Jahres an. In den vergangenen Wochen konnte die FUSSBALLSCHULE bei ihren Camps rund 550 fußballbegeisterte Mädchen und Jungen begrüßen. Die Veranstaltungen waren sehr gut besucht und sorgten erneut für viele sportliche Highlights, strahlende Kinderaugen und durchweg positives Feedback von Teilnehmenden und Eltern. ...

August 12, 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ in Bayern; Gilt ab 1. August 2026.

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus ändert Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ in Bayern; Gilt ab 1. August 2026. Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ Seite 1 von 7 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 326 12. August 2026 2230.1.3-K Änderung der Bekanntmachung über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juli 2026, Az. VII.5-BS9641.0-5/50/86 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Schulversuch „Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung“ vom 29. Juli 2024 (BayMBl. Nr. 371), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 20. August 2025 (BayMBl. Nr. 360) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.1 In Nr. 11.1.1 Satz 1 wird die Angabe „innerhalb der vergangenen drei Jahre“ gestrichen. 1.2 In Nr. 12.2 Satz 4 wird die Angabe „45“ durch die Angabe „30“ ersetzt. 1.3 Nr. 13.2 wird wie folgt geändert: 1.3.1 Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt: „4Die Noten der übrigen Fächer werden in gleicher Weise vor Beginn der mündlichen Prüfung festgesetzt und mitgeteilt.“ 1.3.2 Der bisherige Satz 4 wird Satz 5. 1.4 In Nr. 18.1 wird nach der Angabe „§ 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und 5 FSO“ die Angabe „mit der Maßgabe, dass in dem Fach Fachliche Vertiefung keine Leistungsnachweise zu erheben sind“ eingefügt. 1.5 In Nr. 19.4 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 24 Abs. 1“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt. 1.6 Die Anlage 1 wird durch folgende Anlage ersetzt: „Anlage 1: Am Schulversuch teilnehmende Fachschulen für Heilerziehungspflege“ 1.7 Die Anlage 2 wird durch folgende Anlage ersetzt: „Anlage 2: Heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr“ 2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2026 in Kraft. Martin W u n s c h Ministerialdirektor ...

August 12, 2026

Fachschulen für Heilerziehungspflege in Bayern nehmen am Schulversuch teil; breite Abdeckung in sieben Regierungsbezirken Bayerns

Fachschulen für Heilerziehungspflege in Bayern nehmen am Schulversuch teil; breite Abdeckung in sieben Regierungsbezirken Bayerns Anlage 1: Am Schulversuch teilnehmende Fachschulen für Heilerziehungspflege Anlage 1 Am Schulversuch teilnehmende Fachschulen für Heilerziehungspflege Regierungsbezirk Mittelfranken − Fachschule für Heilerziehungspflege Neuendettelsau der Diakoneo KdöR − Fachschule für Heilerziehungspflege Nürnberg der Diakoneo KdöR − Fachschule für Heilerziehungspflege Nürnberg der gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste – DAA – mbH − Augustinus-Schule, Fachschule für Heilerziehungspflege Gremsdorf der Barmherzigen Brüder gGmbH − Fachschule für Heilerziehungspflege Ebenried der Rummelsberger Dienste für Menschen gemeinnütziger GmbH − Fachschule für Heilerziehungspflege Herzogenaurach der gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste – DAA – mbH − Fachschule für Heilerziehungspflege Fürth der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gGmbH ...

August 12, 2026

Friedrich-Ebert-Stiftung lädt Filmvorführung und Gespräch im Scala Kulturpalast, Werder (Havel) ein; Publikumsgespräch mit Antisemitismusbeauftragtem des Landes Brandenburg

Friedrich-Ebert-Stiftung lädt Filmvorführung und Gespräch im Scala Kulturpalast, Werder (Havel) ein; Publikumsgespräch mit Antisemitismusbeauftragtem des Landes Brandenburg Filmvorführung und Gespräch in Werder (Havel): “Nürnberg” - Aktionsbündnis Brandenburg Details Datum: 27. August Zeit: 18:00 Website: https: 291219 Veranstalter Friedrich Ebert Stiftung Landesbüro Brandenburg Veranstalter-Website anzeigen Veranstaltungsort Scala Kulturpalast, Werder Eisenbahnstraße 182 Werder (Havel) , 14542 Deutschland Google Karte anzeigen Eigene Termine hier selbst eintragen Bei Fragen zum untenstehenden Termin wenden Sie sich bitte an die ...

August 12, 2026