Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen billigt Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 'Energiepark Unteresch' im Norden des Gemeindegebiets Oberteuringen; 63.156 Ökopunkte Ausgleichsüberschuss.
Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen billigt Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ‘Energiepark Unteresch’ im Norden des Gemeindegebiets Oberteuringen; 63.156 Ökopunkte Ausgleichsüberschuss. Bekanntmachung zur Veröffentlichung im Internet sowie zur öffentlichen Auslegung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Energiepark Unteresch” Der Gemeinderat der Gemeinde Oberteuringen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2026 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan “Energiepark Unteresch” mit Begründung jeweils in der Fassung vom 09.04.2026 gebilligt und für die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt. Das Plangebiet liegt im Norden des Gemeindegebietes Oberteuringen, im Gewann “Unteresch” westlich und südlich des Weilers “Behweiler”. Es umfasst die Grundstücke mit Flst.-Nrn. 1035 (Teilfläche), 1040 (Teilfläche), 1050 (Teilfläche), 1050/1 (Teilfläche), 1060 (Teilfläche), 1061 (Teilfläche), 1063 (Teilfläche) und 1065 (Teilfläche) der Gemarkung Oberteuringen. Der räumliche Geltungsbereich ist im abgebildeten Lageplan dargestellt. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage in diesem Bereich. Nach Betrachtung der Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung verbleibt ein rechnerischer Ausgleichsüberschuss von 63.156 Ökopunkten (siehe Ziffern 7.2.4.2 ff. des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes). Dies liegt insbesondere an den festgesetzten Feldhecken und Streuobstflächen (Pflanzungen 1 bis 3; siehe Ziffern 2.16 bis 2.18 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) und der dadurch erreichbaren Aufwertung bestehender Biotope. Ein externer Ausgleich ist nicht erforderlich. Der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.04.2026 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 22.06.2026 bis 21.07.2026 im Internet auf der Internetseite https://www.oberteuringen.de/leben-wohnen/bauen-mieten/bebauungsplaene der Gemeinde Oberteuringen veröffentlicht. Zusätzlich als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.04.2026 und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 22.06.2026 bis 21.07.2026 im Rathaus der Gemeinde Oberteuringen (St.-Martin-Platz 9, 88094 Oberteuringen), Zimmer 3, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie Mittwochnachmittag von 14:00 bis 18:00 Uhr.) Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet und zur öffentlichen Auslegung kann der Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 09.04.2026 und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen unter folgender Adresse im Internet eingesehen werden: https://www.uvp- verbund.de/freitextsuche?action=doSearch&q=oberteuringen&layer=zv&N=51.20&E=10. 45&zoom=5 Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt: − Umweltbericht in der Fassung vom 09.04.2026 (Ausführungen zu den Themen: Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf den ...