SC Freiburg U17 empfängt Stuttgarter Kickers im Möslestadion zum Saisonstart; neuer Co-Trainer Joschua Moser-Fendel.

SC Freiburg U17 empfängt Stuttgarter Kickers im Möslestadion zum Saisonstart; neuer Co-Trainer Joschua Moser-Fendel. Ivica Banovic vor dem Saisonstart der U17 | SC Freiburg Am Samstag, den 08. August, empfängt die U17 des SC Freiburg die Stuttgarter Kickers zum ersten Spiel der neuen DFB-Nachwuchsliga-Saison. Anpfiff im Möslestadion ist um 13 Uhr. Im Interview blickt Trainer Ivica Banovic auf die Vorbereitung, die Herausforderungen der Vorrunde und die Ziele seiner Mannschaft. Am Samstag geht es endlich wieder los und ihr startet mit der B-Jugend in die neue Saison der DFB-Nachwuchsliga. Wie zufrieden bist Du mit der Vorbereitung und worauf lag in den vergangenen Wochen der Schwerpunkt? ...

August 8, 2026

SC Freiburg II startet Saison in Aalen; Chicco Höfler neuer Kapitän.

SC Freiburg II startet Saison in Aalen; Chicco Höfler neuer Kapitän. Mit Vorfreude zum Auftakt in Aalen | SC Freiburg Mit Vorfreude zum Auftakt in Aalen Zum Start der neuen Saison in der Regionalliga Südwest ist der SC Freiburg II beim Aufsteiger VfR Aalen zu Gast. Das erste Punktspiel beginnt am Sonntag um 14 Uhr. Sechs Vorbereitungswochen liegen hinter der Zweiten Mannschaft des Sport-Club. In die Saison 2026 27 der Regionalliga Südwest startet das Team von Bernhard Weis mit einem Auswärtsspiel beim VfR Aalen. „Natürlich freuen wir uns, dass es losgeht“, sagt der U23-Trainer. „Dann werden wir auch sehen, wo wir nach der Vorbereitung stehen.“ ...

August 7, 2026

Rems-Murr-Kliniken suchen Stationsleitung im Pflegefachbereich Geriatrie am Klinikum Schorndorf; Verantwortung für Personalplanung und Qualitätsstandards

Rems-Murr-Kliniken suchen Stationsleitung im Pflegefachbereich Geriatrie am Klinikum Schorndorf; Verantwortung für Personalplanung und Qualitätsstandards Stationsleitung für den Pflegefachbereich Geriatrie und Ausbildungsstation - Rems-Murr-Kliniken Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) Ihr Start bei den Rems-Murr-Kliniken Informationen für Bewerbungen aus dem Ausland Leben und Arbeiten im Rems-Murr-Kreis Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit für unser Klinikum Schorndorf eine Stationsleitung für den Pflegefachbereich Geriatrie und Ausbildungsstation Abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachkraft (m ...

August 7, 2026

Aufsichtsrat der Landesgartenschau 2030 besucht Ellwangen; Begegnung mit Ministerin Marion Gentges.

Aufsichtsrat der Landesgartenschau 2030 besucht Ellwangen; Begegnung mit Ministerin Marion Gentges. Stadt Ulm - Aufsichtsrat der Landesgartenschau in Ellwangen Aufsichtsrat der Landesgartenschau in Ellwangen © Landesgartenschau Ulm 2030 gGmbH Am 31. Juli 2026 war der Aufsichtsrat der Landesgartenschau 2030 zu Gast in Ellwangen, um sich vor Ort ein Bild von der dortigen Landesgartenschau zu machen. Oberbürgermeister Michael Dambacher führte die Gruppe persönlich über das Gelände und gewährte dabei Einblicke in die dortige Daueranlage, die verschiedenen Ausstellungsbeiträge und das Veranstaltungsprogramm. ...

August 6, 2026

Küchenstudio Walther GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Jena; Insolvenzverwalterin Constance Rothamel bestellt.

Küchenstudio Walther GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Jena; Insolvenzverwalterin Constance Rothamel bestellt. Veröffentlichungsdatum: 06.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 8 IN 139/26 Gericht: Gera Name, Vorname / Bezeichnung: Küchenstudio Walther GmbH Sitz / Wohnsitz: Jena Register: Jena, HRB 516036 8 IN 139/26 In dem Verfahren über die Anträge der BARMER, vertreten durch d. Vorstand, Gottlieb-Daimler-Straße 19, 73529 Schwäbisch Gmünd, Gz.: 86681874 - antragstellende Gläubigerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Küchenstudio Walther GmbH, Saalstraße 10, 07743 Jena, vertreten durch die Geschäftsführerin Anne Kißling, geb. Witteck Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 516036 - Schuldnerin - | 1. Das am 30.04.2026 bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 05.08.2026 um 10.50 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Constance Rothamel Dalbergsweg 1, 99084 Erfurt Telefon: 0361 2602023 Telefax: 0361 2602024 Email: erfurt@feigl.biz 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 09.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Gera Rudolf-Diener-Straße 1 07545 Gera einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 05.08.2026

August 6, 2026

Kreis Heilbronn und Stadt Heilbronn Verlagerung der Fachklinik Löwenstein nach Heilbronn und Bad Friedrichshall; große Auswirkungen auf Versorgung

Kreis Heilbronn und Stadt Heilbronn Verlagerung der Fachklinik Löwenstein nach Heilbronn und Bad Friedrichshall; große Auswirkungen auf Versorgung Drucksache 18 / Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 271 13.7.2026 1 Eingegangen: 13.7.2026 / Ausgegeben: 6.8.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die geplante Schließung be­ ziehungsweise vollständige Verlagerung der Fachklinik Löwenstein? Welche Bedeutung nimmt die Fachklinik Löwenstein im Krankenhausplan Ba­ den‑Württemberg 2026 hinsichtlich ihres Versorgungsauftrags ein? Welche Leistungsgruppen sind der Fachklinik Löwenstein nach dem Kranken­ hausplan 2026 aktuell beziehungsweise perspektivisch zugeordnet? Welche medizinischen, strukturellen und wirtschaftlichen Kriterien wurden nach Kenntnis der Landesregierung zur Begründung der geplanten Schließung oder Verlagerung der Fachklinik Löwenstein herangezogen? Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die wohnortnahe Ver­ sorgung von älteren, chronisch kranken, mobilitätseingeschränkten und sozial schwachen Patientinnen und Patienten im bisherigen Einzugsgebiet der Fach­ klinik Löwenstein? Welche konkreten Fahrzeit‑ und Erreichbarkeitsveränderungen ergeben sich nach Kenntnis der Landesregierung für Patientinnen und Patienten sowie An­ gehörige aus den bisherigen Haupteinzugsgebieten der Fachklinik Löwenstein bei einer Verlagerung der Leistungen an die Standorte Heilbronn‑Gesundbrun­ nen und Bad Friedrichshall‑Plattenwald, einschließlich der Fahrzeiten mit dem öffentlichen Personennahverkehr und dem motorisierten Individualverkehr so­ wie der Bewertung der Zumutbarkeit dieser Veränderungen? Welche Investitions‑ und Betriebskosten entstehen nach Kenntnis der Landes­ regierung an den Zielstandorten Gesundbrunnen und Plattenwald durch die Übernahme der bisherigen Leistungen der Fachklinik Löwenstein? Kleine Anfrage der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Zukunft der Fachklinik Löwenstein Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 271 2 8. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Landesregierung für den Standort Löwenstein im Falle eines Leerstands oder Teilbetriebs, insbesondere für Hei­ zung, Instandhaltung, Sicherheit, technische Anlagen, Kläranlage, Küche und Rettungsdienststrukturen? 9. Welche Bewertung nimmt die Landesregierung hinsichtlich des Risikos vor, dass Ärztinnen, Ärzte, Pflegekräfte und sonstige Beschäftigte eine Verlage­ rung der Leistungen nicht mittragen, dadurch Fachkompetenz für die Lungen­ versorgung und andere spezialisierte Leistungen verloren geht? 10. Welche Alternativen zur vollständigen Schließung der Fachklinik Löwenstein wurden geprüft, insbesondere Varianten eines Erhalts als Fachklinik oder spe­ zialisiertes Lungenzentrum, Verbundmodelle mit anderen Häusern, Teilbe­ triebe oder gestufte Transformationsmodelle mit schrittweiser Anpassung der Leistungsstruktur? 13.7.2026 Dr. Kliche-Behnke SPD Begründung Die Fachklinik Löwenstein ist ein spezialisierter Klinikstandort mit besonderer Bedeutung für die pneumologische Versorgung für chronisch kranke Patien­ tinnen und Patienten in der Region Heilbronn-Franken. In Löwenstein stehen 205 Planbetten zur Verfügung, es werden rund 8 200 stationäre sowie rund 14 000 ambulante Fälle pro Jahr behandelt. Die beabsichtigte Verlagerung der Leistun­ gen an andere Standorte wirft erhebliche Fragen zur medizinischen Versorgung, zur Erreichbarkeit, zur Personalbindung, zu Investitions- und Leerstandskosten sowie zur Krankenhausplanung des Landes auf. Vor einer irreversiblen Standort­ entscheidung muss transparent sein, auf welcher Datenbasis die Entscheidung ge­ troffen wird und ob Alternativen zum vollständigen Wegfall des Standortes seriös geprüft wurden. Antwort Mit Schreiben vom 3. August 2026 Nr. 52-0141.5-018/271 beantwortet das Mi­ nisterium für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt: ...

August 6, 2026

SC Freiburg U23 startet Saison gegen VfR Aalen in der Regionalliga Südwest; 15 Neuzugänge prägen Kader

SC Freiburg U23 startet Saison gegen VfR Aalen in der Regionalliga Südwest; 15 Neuzugänge prägen Kader Interview vor dem Saisonstart mit Bernhard Weis | SC Freiburg Mit Freude am Fußball und richtig guten Talenten Die Sommerpause ist vorbei: Am Sonntag startet die U23 des SC Freiburg mit dem Auswärtsspiel beim VfR Aalen in die neue Saison der Regionalliga Südwest. Hinter der Mannschaft liegen intensive Vorbereitungswochen mit einem Trainingslager und mehreren Testspielen. Vor dem Auftakt haben wir mit Trainer Bernhard Weis über die vergangenen Wochen, den ersten Gegner und die Ziele für die kommende Spielzeit gesprochen. ...

August 6, 2026

Landtag von Baden-Württemberg Bericht: Entwicklung der Aktivität linksextremistische Gruppen im Rems-Murr-Kreis; Prognose: Intensität und Häufigkeit künftig steigen.

Landtag von Baden-Württemberg Bericht: Entwicklung der Aktivität linksextremistische Gruppen im Rems-Murr-Kreis; Prognose: Intensität und Häufigkeit künftig steigen. Drucksache 18 / 138 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 138 19.6.2026 1 Eingegangen: 19.6.2026 / Ausgegeben: 5.8.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung: Seit wann ist eine Zunahme der Aktivität und Dynamik linksextremistischer Gruppierungen im Rems-Murr-Kreis zu verzeichnen? Welche Maßnahmen hat sie als Konsequenz zu der Prognose des Verfassungs­ schutzes eingeleitet, wonach die Intensität und Häufigkeit linksextremistischer Aktivität künftig im Rems-Murr-Kreis, insbesondere an Schulen, zunehmen könnte? Welche Aufklärungsprojekte und Kampagnen gegen rechtsextremistische und linksextremistische Agitation wurden in den vergangenen fünf Jahren mit wel­ cher Summe vom Land bezuschusst (aufgeschlüsselt nach Jahr, Initiator des Projekts/Kampagne, Summe der Förderung durch das Land)? Welche weitere Schulhofkampagnen, die linksextremistische Gruppierungen in Baden-Württemberg innerhalb der letzten fünf Jahre organisiert haben, sind der Landesregierung bekannt (aufgeschlüsselt nach Jahr, Ort und Name der Schule, Gruppierung)? Wie viele Gefährderansprachen wurden im Rems-Murr-Kreis innerhalb der letzten fünf Jahre im Umfeld der im Landkreis aktiven linksextremistischen Gruppierungen durchgeführt? Wie viele Personen werden seit 2020 bis heute als linksextremistische Ge­ fährder bzw. Relevante Personen im Landkreis Rems-Murr eingestuft (aufge­ schlüsselt nach Jahren sowie nach Gefährdern und Relevanten Personen, Ge­ schlecht)? Kleine Anfrage des Abg. Daniel Lindenschmid AfD und Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Entwicklung der Aktivität und Dynamik von Linksextremis­ ten im Rems-Murr-Kreis Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 138 2 7. Wie viele Personen sind nach ihrer Kenntnis aus dem linksextremistischen Spektrum aus Baden-Württemberg bzw. aus dem Rems-Murr-Kreis zu den Demonstrationen nach Gießen am 29. November 2025 angereist? 8. Welche linksextremistischen Gruppierungen waren nach ihrer Kenntnis an der Organisation der Proteste in Gießen beteiligt (aufgeschlüsselt nach Gruppie­ rung, Landkreis, Anzahl der Teilnehmenden)? 19.6.2026 Lindenschmid AfD Begründung Die Pressemitteilung des Landesamts für Verfassungsschutz vom 22. Oktober 2025 warnt vor einer neuen „Schulkampagne“ der linksextremistischen Gruppierung Offenes Antifaschistisches Treffen Rems-Murr (OAT), die an Schulen u. a. in Waiblingen und Backnang Schüler zu rekrutieren versucht. In der Mitteilung heißt es, man rechne damit, dass die Intensität und Häufigkeit linksextremistischer Aktivität und Dynamik künftig im Landkreis weiter zunehmen werde. Die Kleine Anfrage möchte zu dieser Prognose Zahlen zum Personen- und Ak­ tivitätspotenzial linksextremistischer Gruppierungen erfragen, welche auch die Mobilisierung dieser Gruppierungen innerhalb Baden-Württembergs für das Demonstrationsgeschehen in Gießen am 29. November 2025 miteinschließt. Antwort*) Mit Schreiben vom 31. Juli 2026 Nr. IM6-0141.5-789/14/13 beantwortet das Mi­ nisterium des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Kleine Anfrage wie folgt: ...

August 5, 2026

SPD-Fraktion Korruptionsverdacht im Landesmedienzentrum; Erst die Wahl, dann die Staatsanwaltschaft?

SPD-Fraktion Korruptionsverdacht im Landesmedienzentrum; Erst die Wahl, dann die Staatsanwaltschaft? I Landtag von Baden-Württemberg Plenarprotokoll 18 / 10 23.7.2026 Stuttgart, Donnerstag, 23. Juli 2026 • Haus des Landtags Beginn: 9:36 Uhr Mittagspause: 12:32 bis 13:32 Uhr Schluss: 15:08 Uhr 10. Sitzung 18. Wahlperiode I N H A L T Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Eröffnung – Mitteilungen des Präsidenten����������������������259 1. Aktuelle Debatte – Wiederholte Neutralitätsver­ stöße des MP Özdemir? Opposition ausgegrenzt – Grundrechte und Verfassung schützen! – be­ antragt von der Fraktion der AfD������������������������������259 Abg. Martin Rothweiler AfD����������������������������259, 268 Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE������������������������������260 Abg. Guido Wolf CDU����������������������������������������������261 Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD ������������������263 Ministerpräsident Cem Özdemir������������������������������264 Abg. Sascha Binder SPD������������������������������������������270 Abg. Andreas Schwarz GRÜNE ������������������������������273 Abg. Tobias Vogt CDU ��������������������������������������������275 2. Aktuelle Debatte – Korruptionsverdacht im Lan­ desmedienzentrum: Erst die Wahl, dann die Staatsanwaltschaft? – beantragt von der Fraktion der SPD ��������������������������������������������������������������������277 Abg. Sascha Binder SPD����������������������������������277, 284 Abg. Ralf Nentwich GRÜNE������������������������������������277 Abg. Andreas Sturm CDU����������������������������������������279 Abg. Nikolaos Boutakoglou AfD������������������������������280 Staatssekretär Andreas Deuschle������������������������������281 Ministerin Theresa Schopper������������������������������������282 Abg. Martin Rothweiler AfD������������������������������������285 Abg. Sandra Boser GRÜNE (persönliche Erklä­ rung)��������������������������������������������������������������������������286 3. Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie­ rung – Zweiter Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (2. GlüÄndStV 2021) – Drucksache 18/191��������������������������������������287 Minister Manuel Hagel ��������������������������������������������287 Abg. Peter Seimer GRÜNE��������������������������������������288 Abg. Lorenzo Saladino CDU������������������������������������289 Abg. Daniel Rottmann AfD��������������������������������������289 Abg. Dr. Boris Weirauch SPD����������������������������������290 Beschluss������������������������������������������������������������������291 4. Fragestunde – Drucksache 18/94 4.1 Mündliche Anfrage des Abg. Stephan Schwarz AfD – Anbringung eines Graffitis mit der Pa­ role „Sozialismus oder dritter WK“ in Ver­ bindung mit dem Symbol von Hammer und Sichel in Waiblingen an einer Betonmauer an der Jesistraße im April 2026������������������������291 ...

August 5, 2026

ADAC Wanderbroschüre Weitblick präsentiert Römerwald Rundwanderweg, Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald nordöstlich von Stuttgart; Rundwanderweg verbindet Landschaft mit Römerzeit

ADAC Wanderbroschüre Weitblick präsentiert Römerwald Rundwanderweg, Naturpark Schwäbisch-Fränkischer Wald nordöstlich von Stuttgart; Rundwanderweg verbindet Landschaft mit Römerzeit Baden-Württemberg zu Fuß entdecken Raus aus dem Alltag, rein in die Natur: Baden-Württemberg zählt zu den abwechslungsreichsten Wanderregionen Deutschlands. Dichte Wälder, aussichtsreiche Höhen, stille Täler und glitzernde Seen machen die Region zu einem Paradies für alle, die Bewegung und Natur genießen möchten. Die ADAC Wanderbroschüre „Weitblick“ hält zahlreiche abwechslungsreiche Touren bereit. Eine davon stellen wir hier näher vor und zeigen, warum sie einen Wanderausflug wert ist. ...

August 5, 2026