Daniela Binder Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft abgeschlossen in Caritas Seniorenheim Mariahilf Passau; erhöhte Pflegequalität im Heim und Fachkompetenz im Team

Daniela Binder Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft abgeschlossen in Caritas Seniorenheim Mariahilf Passau; erhöhte Pflegequalität im Heim und Fachkompetenz im Team Erfolgreiche Weiterbildung stärkt Pflegequalität im Seniorenheim Mariahilf Passau Pressemitteilung Erfolgreiche Weiterbildung stärkt Pflegequalität im Seniorenheim Mariahilf Passau Daniela Binder hat ihre Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft erfolgreich abgeschlossen. Das Caritas Senioren- und Pflegeheim Mariahilf Passau gratuliert herzlich zu diesem wichtigen Meilenstein und freut sich über die zusätzliche Fachkompetenz im Team. Erschienen am: 04.08.2026 Herausgeber: Caritas Seniorenheim Mariahilf Muffatstraße 8 94032 Passau +49 851 399-0 +49 851 399-121 +49 851 399-0 +49 851 399-121 +49 851 399-121 seniorenheim-mariahilf@caritas-passau.de www.seniorenheim-mariahilf.de ...

August 4, 2026

Dreiflüsse-Werkstätten feiern Gottesdienst und Sommerfest Gasthaus Knott in Jacking; Tag der offenen Tür am 24. Oktober 2026

Dreiflüsse-Werkstätten feiern Gottesdienst und Sommerfest Gasthaus Knott in Jacking; Tag der offenen Tür am 24. Oktober 2026 Gottesdienst und Sommerfest der Dreiflüsse-Werkstätten Pressemitteilung Gottesdienst und Sommerfest der Dreiflüsse-Werkstätten Zum anstehenden 50-jährigen Jubiläum feiern die Werkstätten Erschienen am: 04.08.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Passau e. V. Steinweg 8 94032 Passau 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-177 info@caritas-passau.de www.caritas-passau.de Vielen Dank für die Weiterempfehlung! Gottesdienst und Sommerfest der Dreiflüsse-Werkstätten ...

August 4, 2026

ADAC Stauprognose Deutschland; Rund 1.000 Autobahnbaustellen verschärfen Verzögerungen

ADAC Stauprognose Deutschland; Rund 1.000 Autobahnbaustellen verschärfen Verzögerungen ADAC Stauprognose: 7. bis 9. August ADAC Stauprognose: 7. bis 9. August Volle Autobahnen in alle Richtungen Am zweiten Augustwochenende müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer auf ein sehr hohes Verkehrsaufkommen einstellen. In Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland enden die Sommerferien, während sie in zahlreichen weiteren Bundesländern und vielen europäischen Nachbarstaaten noch andauern. Dadurch überlagern sich Hin- und Rückreiseverkehr. Dadurch sind gleichzeitig zahlreiche Urlauber auf der Hin- und Rückreise unterwegs. Staus auf den wichtigsten Fernstraßen sind nahezu unvermeidlich. ...

August 4, 2026

Patient bewertet Rehafachzentrum Passau; nicht erneut in Betracht ziehen.

Patient bewertet Rehafachzentrum Passau; nicht erneut in Betracht ziehen. Erfahrungen mit Rehafachzentrum Bad Füssing - Passau, Reha-Klinik, Bayern, 03.08.2026 Ein überragendes Rehafachzentrum sehr zu empfehlen Ich befinde mich aktuell in der 5. Woche meiner diabetischen Reha hier in Kohlbruck. Nach ein paar Tagen bei Beginn meiner Reha war mir sofort klar das ich die Zeit die ich hier in Anspruch nehmen kann ausschöpfe. Ich bin in der Station 4 untergebracht. Die Schwestern immer hilfsbereit, finden für alle Probleme die im Laufe der Zeit anfallen, immer eine Lösung. Auch die Ärzte sind sehr aufgeschlossen und haben mir immer geholfen wenn gesundheitliche Schwierigkeiten auftraten. Therapeuten sind alle Top! Das Küchenteam inkl Küchenchef habe ich ins Herz geschlossen! Das Essen einwandfrei und abwechslungsreich! Das ganze Haus sehr sauber und das Putzteam so lieb und aufgeschlossen. Ich komme gerne wieder hier her. Ich werde diese Zeit hier im Rehazentrum Kohlbruck nie vergessen. Macht weiter so und bleibt einfach wie ihr seid!! Ihr seid spitze!!!!! ...

August 3, 2026

Gaby's Pflegedienst GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 01.08.2026 Passau; Insolvenzverwalter bestellt: Markus Stoppelkamp

Gaby’s Pflegedienst GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 01.08.2026 Passau; Insolvenzverwalter bestellt: Markus Stoppelkamp Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 221/26 Gericht: Passau Name, Vorname / Bezeichnung: Gaby’s Pflegedienst GmbH Sitz / Wohnsitz: Passau Register: Passau, HRB 10693 IN 221/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Gaby’s Pflegedienst GmbH, Bockhof 2, 94034 Passau, vertreten durch die Geschäftsführer Thaler Gabriele und Thaler Rainer Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 10693 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fehse Sebastian, Alte Landstr. 25, 85521 Ottobrunn, Gz.: 35425 Geschäftszweig/Beschäftigung: Betrieb eines Pflegedienstes auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stoppelkamp Markus Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf Telefon: +49(991)37177-0 Telefax: +49(991)37177-10 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Donnerstag, 27.08.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 6, EG, Schustergasse 4, 94032 Passau Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 13.07.2026 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Passau Schustergasse 4 94032 Passau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 3, 2026

Sicheneder Werbeartikel GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Passau; Gläubiger melden Forderungen bis 14.09.2026.

Sicheneder Werbeartikel GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Passau; Gläubiger melden Forderungen bis 14.09.2026. Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 165/26 Gericht: Passau Name, Vorname / Bezeichnung: Sicheneder Werbeartikel GmbH Sitz / Wohnsitz: Passau Register: Passau, HRB 727 IN 165/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Sicheneder Werbeartikel GmbH, Kleiner Exerzierplatz 4, 94032 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Sicheneder Peter Registergericht: Amtsgericht Passau Registergericht Register-Nr.: HRB 727 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Handel mit Werbeartikeln auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Roggenhofer Elisabeth Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf Telefon: +49(991)3447678-0 Telefax: +49(991)3447678-25 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 14.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die Insolvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 14.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 09.06.2026 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Passau Schustergasse 4 94032 Passau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 03.08.2026

August 3, 2026

Bistum Passau organisiert Adoratio Altötting; 60€ Wochenendticket, 50% Rabatt

Bistum Passau organisiert Adoratio Altötting; 60€ Wochenendticket, 50% Rabatt Programm Adoratio 2026 | Bistum Passau Kongressende:: Sonntag, 11. Oktober 2026 mittags Vom 09. bis 11. Oktober findet Adoratio Altötting statt, unter dem Thema „Zur Liebe berufen“. Sprechen werden zu diesem Thema Bestsellerautor Tobias Haberl, Prof. Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz, P. Klaus Einsle LC und Bischof Stefan Oster SDB. „ Die Welt ist aus Lie­be geschaf­fen und aus Lie­be erlöst wor­den. Wel­ches The­ma soll­te also wich­ti­ger sein als die Lie­be?“, so Bischof Ste­fan Oster SDB , der Gast­ge­ber von Ado­ra­tio, dem Glau­bens­fest im Her­zen Bayerns. ...

August 3, 2026

Pfarrer des Pfarrverbands Freyung kündigt Ruhestand zum 01. September 2026 in Freyung-Grafenau an; Ruhestand nach 22 Jahren im Landkreis.

Pfarrer des Pfarrverbands Freyung kündigt Ruhestand zum 01. September 2026 in Freyung-Grafenau an; Ruhestand nach 22 Jahren im Landkreis. Freyung · Kreuzberg · Ringelai Pfarrverband Freyung Pfarrbrief für den Zeitraum vom 10. August 2026 bis zum 27. September 2026 (Pfarrbrief Nr. 05—Jahrgang 2026) 2 Inhaltsverzeichnis Titelbild: Gaby Bessen, in: Pfarrbriefservice.de. Geistliches Wort 3 Gottesdienstordnung für den Pfarrverband Freyung 6 Taufen und Tauftermine 8 Sterbefälle 9 Gottesdienstordnung 10.08.2026—27.09.2026 10 Vorstellung von Pastoralassistent Markus Prestel 23 Mitteilungen für den Pfarrverband 24 Aus den Pfarreien 30 Sie bewegt sich doch 51 Bibel für Kinder 52 Rätsel 53 Ansprechpartner und Kontakte 54 Pfarrverbandsbüro 55 ...

August 3, 2026

Autobahn GmbH des Bundes A3 Asphaltsanierung Passau-Nord bis Pocking; A3 bleibt befahrbar während Bauzeit

Autobahn GmbH des Bundes A3 Asphaltsanierung Passau-Nord bis Pocking; A3 bleibt befahrbar während Bauzeit A3 AS Passau-Nord - AS Pocking | Die Autobahn GmbH des Bundes A3 AS Passau-Nord - AS Pocking Verkehrseinschränkungen bei Baumaßnahmen an der A 3 im Raum Passau: Anschlussstelle Passau-Mitte in Fahrtrichtung Linz in der Nacht vom 6. auf den 7. August gesperrt ab Mitte August tagsüber einstreifige Abschnitte in Richtung Linz zwischen Passau-Mitte und Pocking ...

August 3, 2026

Bischof Stefan Oster startet neue Videoreihe zu Jesus-Fragen in Passau; Mehr als 300 Jesus-Fragen im Evangelium.

Bischof Stefan Oster startet neue Videoreihe zu Jesus-Fragen in Passau; Mehr als 300 Jesus-Fragen im Evangelium. Neue Videoreihe von Bischof Oster zu Jesus-Fragen | katholisch.de Erste drei Folgen bereits online Neue Videoreihe von Bischof Oster zu Jesus-Fragen VERÖFFENTLICHT AM 01.08.2026 UM 09:10 UHR – LESEDAUER: 1 MINUTE PASSAU - Mehr als 300 Fragen stellt Jesus im Evangelium. In einzelnen Videoclips will der Passauer Bischof Stefan Oster eine Auswahl von diesen aufgreifen und zum Nachdenken anregen. ...

August 1, 2026