Hofanlage mit Zehnstadel in Neuhaus a. Inn - Vornbach zum Verkauf; Zehnstadel seit 1718, 370 m² Grundfläche

Hofanlage mit Zehnstadel in Neuhaus a. Inn - Vornbach zum Verkauf; Zehnstadel seit 1718, 370 m² Grundfläche Hofanlage mit Zehntstadel in Neuhaus a. Inn - Vornbach Hofanlage mit Zehntstadel in Neuhaus a. Inn - Vornbach Einzigartige Hofanlage mit mächtigem, viergeschossigen Zehnstadel an der österreichischen Grenze Ein wahres Paradies auf der bayerischen Seite des Inns! Eine Hofanlage mit turmartigem Zehntstadel, jüngerem Wohnhaus und Wirtschaftsgebäuden! Dazu ein großzügiges Grundstück im Landschaftsschutzgebiet, bestens geeignet für Tierhaltung und Eigenanbau! Solch ein ländliches Anwesen wartet in Vornbach am Inn, nahe Passau, an der Grenze zum Nachbarland Österreich auf Sie. Sein Markenzeichen ist sein hoch emporragender, viergeschossiger Zehntstadel, dessen Geschichte bis ins Jahr 1718 zurückreicht. Dieser – mit ca. 370 m² Grundfläche, darunter umfangreichen, mit Kreuzgratgewölbe ausgestatteten Stallungen – erlebte in den Jahren 1979 - 1981 eine aufwendige Teilsanierung und fand zuletzt als Künstleratelier Verwendung. Zusammen mit seinem Wohnhaus aus den 1950er Jahren und den beiden Wirtschaftsgebäuden eröffnet er vielfältige Möglichkeiten für eine neue Nutzung. Diese werden durch das große Gartengrundstück mit altem Obstbaumbestand weiter unterstützt. Wenn Sie einen Platz für sich, Ihre Familie und Ihre Ideen an einem der schönsten Fleckerl zwischen Bayern und Österreich suchen, sollten Sie jetzt Kontakt aufnehmen! ...

July 29, 2026

Sparda-Bank Passau unterstützt Tafel Passau in Passau mit 10.000 Euro; Neue Kühltheken angeschafft

Sparda-Bank Passau unterstützt Tafel Passau in Passau mit 10.000 Euro; Neue Kühltheken angeschafft Mehr Unterstützung für Menschen in Not: 10.000 Euro für die Tafel Passau Pressemitteilung Mehr Unterstützung für Menschen in Not: 10.000 Euro für die Tafel Passau Die Sparda-Bank Passau unterstützt die Tafel Passau mit einer Spende in Höhe von 10.000 Euro. Mit der Förderung können unter anderem neue Kühltheken angeschafft und die wichtige Arbeit für Menschen in schwierigen Lebenslagen weiter gestärkt werden. Erschienen am: 29.07.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Passau e. V. Steinweg 8 94032 Passau 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-177 info@caritas-passau.de www.caritas-passau.de ...

July 29, 2026

Ministrant/innen-Ausflug Emmerting; Vormittagsgottesdienste entfallen

Ministrant/innen-Ausflug Emmerting; Vormittagsgottesdienste entfallen Microsoft Word - 31.2026 fuer Homepage Informationsblatt Emmerting - Mehring Nr. 31/2026 02.– 09. August 2026 Sonntag im Jahreskreis Lesung: Jesaja 55,1-3 Lesung: Römer 8,35.37-39 Evangelium: Matthäus 14,13-21 »Dann ordnete er an, die Leute sollten sich ins Gras setzen. Und er nahm die fünf Brote und die zwei Fische, blickte zum Himmel auf, sprach den Lobpreis, brach die Brote und gab sie den Jüngern; die Jünger aber gaben sie den Leuten und alle aßen und wurden satt. Und sie sammelten die übrig gebliebenen Brotstücke ein, zwölf Körbe voll.« ...

July 29, 2026

KDFB Passau Filmvorführung 'Bis zur Wahrheit' und anschl. Filmgespräch mit Regisseurin Saralisa Volm Passau; Q&A mit Regisseurin Saralisa Volm

KDFB Passau Filmvorführung ‘Bis zur Wahrheit’ und anschl. Filmgespräch mit Regisseurin Saralisa Volm Passau; Q&A mit Regisseurin Saralisa Volm Herzlich willkommen im KDFB! - Frauenbund Passau Weitere Veranstaltungen aus dem Themenbereich Gesellschaft und Politik Fr 20.11.2026, 18:30 - 21:00 Uhr Ausstellungseröffnung “Was ich anhatte” Fr 27.11.2026, 18:00 - 19:30 Uhr Nur noch ein einziges Mal Fr 27.11.2026, 18:00 - 20:00 Uhr Nur noch ein einziges Mal Fr 27.11.2026, 19:00 - 21:00 Uhr Nur noch ein einziges Mal Sa 28.11.2026, 19:30 - 21:30 Uhr Nur noch ein einziges Mal Sa 28.11.2026, 20:00 - 22:00 Uhr Nur noch ein einziges Mal Di 01.12.2026, 18:00 - 21:00 Uhr Filmvorführung “Bis zur Wahrheit” und anschl. Filmgespräch mit Regisseurin Saralisa Volm ...

July 29, 2026

Sparda-Bank Passau spendet 10.000 Euro an die Tafel Passau; neue Kühltheken angeschafft

Sparda-Bank Passau spendet 10.000 Euro an die Tafel Passau; neue Kühltheken angeschafft Mehr Unterstützung für Menschen in Not: 10.000 Euro für die Tafel Passau Pressemitteilung Mehr Unterstützung für Menschen in Not: 10.000 Euro für die Tafel Passau Die Sparda-Bank Passau unterstützt die Tafel Passau mit einer Spende in Höhe von 10.000 Euro. Mit der Förderung können unter anderem neue Kühltheken angeschafft und die wichtige Arbeit für Menschen in schwierigen Lebenslagen weiter gestärkt werden. Erschienen am: 29.07.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Passau e. V. Steinweg 8 94032 Passau 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-177 info@caritas-passau.de www.caritas-passau.de ...

July 29, 2026

Sparda-Bank Passau unterstützt Tafel Passau mit 10.000 Euro Spende; Arbeit für Menschen in Not gestärkt

Sparda-Bank Passau unterstützt Tafel Passau mit 10.000 Euro Spende; Arbeit für Menschen in Not gestärkt Mehr Unterstützung für Menschen in Not: 10.000 Euro für die Tafel Passau Pressemitteilung Mehr Unterstützung für Menschen in Not: 10.000 Euro für die Tafel Passau Die Sparda-Bank Passau unterstützt die Tafel Passau mit einer Spende in Höhe von 10.000 Euro. Mit der Förderung können unter anderem neue Kühltheken angeschafft und die wichtige Arbeit für Menschen in schwierigen Lebenslagen weiter gestärkt werden. Erschienen am: 29.07.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Passau e. V. Steinweg 8 94032 Passau 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-0 0851 392-177 0851 392-177 info@caritas-passau.de www.caritas-passau.de ...

July 29, 2026

Bistum Passau stellt Jahresabschlüsse 2025 in Passau vor; 1,4 Mio Euro Überschuss

Bistum Passau stellt Jahresabschlüsse 2025 in Passau vor; 1,4 Mio Euro Überschuss Jahresabschlüsse 2025 | Bistum Passau Hohe Nachfrage bei Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher: Bistum Passau stellt Jahresabschlüsse 2025 vor. In der Ver­öf­fent­li­chung der Jah­res­ab­schlüs­se für das Jahr 2025 weist das Bis­tum Pas­sau für den Rechts­trä­ger Diö­ze­se einen Über­schuss von 1 , 4 Mil­lio­nen Euro aus. Dies steht einem Jah­res­fehl­be­trag von rund 5 Mil­lio­nen Euro im Vor­jahr gegen­über. Das Bis­tum freut sich ins­be­son­de­re über die hohe Nach­fra­ge nach Qua­li­fi­zie­rungs­an­ge­bo­ten für Ehren­amt­li­che, die 2025 finan­ziert wer­den konn­ten. ​ „ Ins­ge­samt ist das ein sehr erfreu­li­ches Ergeb­nis, das maß­geb­lich durch beson­de­re Effek­te beein­flusst wor­den ist“, so Finanz­di­rek­tor Dr. Josef Sonn­leit­ner zu den Jahresabschlüssen. ...

July 29, 2026

Emeritenanstalt der Diözese Passau Jahresabschluss 31.12.2025; Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12,50 Mio EUR

Emeritenanstalt der Diözese Passau Jahresabschluss 31.12.2025; Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12,50 Mio EUR Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 der Emeritenanstalt der Diözese Passau Körperschaft des öffentlichen Rechts 2 EMERITENANSTALT DER DIÖZESE PASSAU Emeritenanstalt der Diözese Passau Körperschaft des öffentlichen Rechts Passau Bilanz zum 31.12.2025 31.12.2025 31.12.2024 EUR EUR A K T I V A A. UMLAUFVERMÖGEN Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen gegen diözesannahe Rechtsträger und Einrichtungen 178.394.099,00 174.955.717,00 B. NICHT DURCH EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG 12.498.643,69 6.542.948,24 190.892.742,69 181.498.665,24 31.12.2025 31.12.2024 EUR EUR P A S S I V A A. EIGENKAPITAL I. Verlustvortrag -6.542.948,24 -3.655.573,84 II. Jahresergebnis -5.955.695,45 -2.887.374,40 -12.498.643,69 -6.542.948,24 nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12.498.643,69 6.542.948,24 0,00 0,00 B. RÜCKSTELLUNGEN ...

July 29, 2026

Luther GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Passau; Insolvenzverwalterin Roggenhofer Elisabeth bestellt

Luther GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Passau; Insolvenzverwalterin Roggenhofer Elisabeth bestellt Veröffentlichungsdatum: 29.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 106/26 Gericht: Passau Name, Vorname / Bezeichnung: Luther GmbH Sitz / Wohnsitz: Passau Register: Passau, HRB 6786 IN 106/26 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Luther GmbH, Walter-Schuster-Straße 5, 94036 Passau, vertreten durch den Geschäftsführer Luther Johann Registergericht: Amtsgericht Passau Register-Nr.: HRB 6786 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Garten- und Landschaftsbau sowie Pflasterarbeiten 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähig- keit und Überschuldung am 23.07.2026 um 10.30 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Roggenhofer Elisabeth Bahnhofstraße 57, 94469 Deggendorf Telefon: +49(991)3447678-0 Telefax: +49(991)3447678-25 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 03.09.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; die In- solvenzverwalterin kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängi- ges Dateiformat vorgeben. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Über- mittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten.Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg er- reichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zu- stimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sol- len die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. So- fern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elek- tronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2026 den Forderungsanmeldungen schrift- lich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Ent- scheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Wa- renlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbin- dung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehren- der Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechts- streits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fort- setzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigen- verwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antrag- stellung bis 03.09.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen wer- den kann. Zu 44 Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzver- walterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entste- hungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzu- nehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese er- folgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentli- chung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des In- solvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Zu 44 Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 24.03.2026 beim Insolvenzgericht Passau eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Passau Schustergasse 4 94032 Passau einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zu- stellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustel- lung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genann- ten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwalt- liche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthal- ten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch ei- ne Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Do- kument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Per- son versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: - auf einem sicheren Übermittlungsweg oder - an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwal- Zu 44 tungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hin- sichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be- sondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Passau - Insolvenzgericht - 23.07.2026 ***********

July 29, 2026

40 Seniorinnen und Senioren aus dem Bistum Passau reisen nach Salzburg; Ausstellung LebensKunst begeistert Besucher.

40 Seniorinnen und Senioren aus dem Bistum Passau reisen nach Salzburg; Ausstellung LebensKunst begeistert Besucher. Auf den Spuren des Hl. Franz von Assisi Auf den Spuren des Hl. Franz von Assisi Am vergangenen Donnerstag, den 23.07.2026 machten wir uns von der Seniorenseelsorge auf nach Salzburg zu einer erlebnisreichen und eindrucksvollen Studienfahrt. Bereits wäh­rend der Bus­fahrt stimm­ten wir uns mit dem Mär­chen der Salz­prin­zes­sin auf unser Ziel ein. Zudem prob­ten wir den Kanon ​ „ Lobe den Herrn, mei­ne See­le“ aus dem Lied­blatt für den geplan­ten Wort­got­tes­dienst in der Fran­zis­ka­ner­kir­che. Ein Rei­se­se­gen soll­te uns behüten. ...

July 28, 2026