AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg beantragt Bericht zur Netto-Null-Flächenverbrauch 2035; Priorisierung ungenutzter PV-Potenziale
Drucksache 18 / 95
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 95 12.6.2026 1 Eingegangen: 12.6.2026 / Ausgegeben: 28.7.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
wie die Landesregierung das mehrfach genannte Ziel eines Netto-Null- Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2035 zu erreichen beabsichtigt, obwohl gleichzeitig in erheblichem Umfang neue Windkraftanlagen und Frei flächen-Photovoltaik geplant und genehmigt werden; welche ungenutzten Potenziale für die Errichtung von Photovoltaikanlagen der Landesregierung insbesondere auf Autobahn- und Schienenrandstreifen, Super markt- und Gewerbeparkplätzen, Industriebrachen sowie auf Haus-, Hallen- und Scheunendächern bekannt sind (insbesondere die Nennung ungenutzter Potenziale auf Gebäuden und Flächen im Besitz des Landes ist erwünscht); welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um sicherzustellen, dass das bislang ungenutzte Potenzial für Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Flächen, insbesondere auf Autobahn- und Schienenrand streifen, Supermarkt- und Gewerbeparkplätzen, Industriebrachen und Haus-, Scheunen- und Hallendächern sowie auf Liegenschaften des Landes vorrangig ausgeschöpft wird, bevor weitere landwirtschaftliche Flächen für die Energie erzeugung in Anspruch genommen werden; inwiefern die Landesregierung Interessenkonflikte zwischen landwirtschaft lichen Pächtern und Flächeneigentümern vor dem Hintergrund beurteilt, dass wirtschaftliche Anreize zu einer Verlagerung der Flächennutzung von der land wirtschaftlichen Produktion hin zur energetischen Nutzung von Ackerflächen führen können, und welche Auswirkungen sie hierdurch auf die landwirtschaft liche Bewirtschaftung und die Pachtpreisentwicklung erwartet; Antrag des Abg. Udo Stein u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Verschleiß hochwertiger Ackerböden Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 95 2 5. wie die Landesregierung die Einführung eines grundsätzlichen Ausschlusses von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen mit einer Ackerzahl ab 40 (ab Ackerzahl 40 durchschnittlicher landwirtschaftlicher Boden) bewertet, um ertragreiche landwirtschaftliche Böden vor einer Umnutzung zur Energie erzeugung zu schützen; 6. wie die Landesregierung eine vorrangige Förderung von Agri-Photovoltaik anlagen im Sinne einer Doppelnutzung auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu einer Ackerzahl von 40 bewertet und unter welchen Voraussetzungen sie den Einsatz von Agri-Photovoltaikanlagen auf Böden mit einer Ackerzahl von über 40, insbesondere bei Sonderkulturen, für vertretbar hält; 7. welche Möglichkeiten die Landesregierung im Bau- und Planungsrecht, in der Flurbereinigung, der Regionalplanung sowie im Rahmen des § 37c EEG sieht, um den Flächenverbrauch hochwertiger Ackerböden durch Freiflächen-Photo voltaikanlagen wirksam zu begrenzen, in welchem Umfang sie von diesen Instrumenten bereits Gebrauch macht und ob beziehungsweise inwieweit sie beabsichtigt, diese künftig verstärkt einzusetzen; 8. unter welchen Voraussetzungen die Landesregierung Ausnahmen für Frei flächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen mit überdurch schnittlicher Bodenqualität zulässt und ob sie eine vollständige Kompensation durch die Entsiegelung gleichwertiger Böden für erforderlich oder sinnvoll hält; 9. inwiefern eine prozentuale Abnahmepflicht des Solarstroms für Landwirte sinnvoll ist, die auf ihren Ackern Strom erzeugen, um die Netze zu entlasten und gezielte Eigennutzung zu fördern; 10. wie viel Ackerfläche prozentual pro Anlage derzeit von einer durchschnitt lichen Freiflächen- bzw. Agri-Photovoltaikanlage versiegelt wird. 11.6.2026 Stein, Eisenhut, Haug, Gerner, Boutakoglou, Grammel AfD Begründung Nicht nur die absolute Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe nimmt in Baden- Württemberg kontinuierlich ab, sondern auch die relativ zur Gesamtfläche ge nutzte landwirtschaftliche Fläche: Seit den 1980er Jahren ist ein Rückgang der gesamten Ackerfläche um etwa zehn Prozent zu konstatieren (Quelle: Statista; 8,9 Prozent von 1980 bis 2022). Gleichzeitig wächst der Flächendruck durch Sied lung, Verkehr und Industrie. Hinzu kommen Solarparks: Der Ausbau von Freiflä chen-Photovoltaik wird im Zuge der sogenannten Energiewende der Bundesregierung politisch und finanziell begünstigt. Ende 2024 waren bundesweit circa 45 000 Hektar mit Freiflächen-Photovoltaik belegt, davon ein erheblicher Teil auf ehemaligen Ackerflächen. Auch wenn der prozentuale Anteil an der Gesamtackerfläche aktuell noch gering ist (ca. 0,1 bis 0,3 Prozent), ist die Tendenz steigend. Vor dem Hintergrund der Ausbauziele der Bundesregierung von 215 Gigawatt Photovoltaik bis 2030 droht eine weitere sig nifikante Konkurrenz zur heimischen Nahrungsmittelproduktion. Insofern stellen sich Fragen zu einer potenziellen Gefährdung der Ernährungssicherheit und zum Erhalt der heimischen Landwirtschaft. Fruchtbare Ackerböden sind keine beliebig vermehrbare Ressource. Einmal ver siegelt oder bebaut, verlieren ökologisch wertvolle Böden oftmals dauerhaft ihre
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