Gemeinde Westerhorn beschließt institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn in Elmshorn 2027; 311,22 €

Gemeinde Westerhorn beschließt institutionelle Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn in Elmshorn 2027; 311,22 € Amt Hörnerkirchen Der Amtsvorsteher Vorlage VO/2026/244 Gemeinde Westerhorn 1/1 Vorlage Federführend: FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren Vorlage-Nr.: Status: Verfasser: VO/2026/244 öffentlich Henning Gülck Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für das Jahr 2027 Beratungsfolge: Datum Gremium Zuständigkeit 31.08.2026 Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport Westerhorn Vorberatung 03.09.2026 Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung 09.09.2026 Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung ...

August 10, 2026

IG Bauen-Agrar-Umwelt besucht SPD-Kreisvorstand Pinneberg; Kontrollen gegen Schwarzarbeit gefordert

IG Bauen-Agrar-Umwelt besucht SPD-Kreisvorstand Pinneberg; Kontrollen gegen Schwarzarbeit gefordert Gewerkschaftliche Arbeit ist auch viel Kleinarbeit – und unverzichtbar! › SPD Kreis Pinneberg August 2026, 15:29 Uhr am 10. August 2026, 15:29 Uhr Gewerkschaftliche Arbeit ist auch viel Kleinarbeit – und unverzichtbar! Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt zu Gast beim Arbeitnehmergespräch des SPD-Kreisvorstandes Die IG Bauen-Agrar-Umwelt ist eine starke Gewerkschaft Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt ist mit über 220 000 Mitgliedern die fünftgrößte Einzelgewerkschaft im Deutschen Gewerkschaftsbund. In der bunten Folge der Gespräche zur Situation in der Arbeitswelt im Kreis Pinneberg hatten der AfA-Kreisvorsitzende Jürgen Heesch und Mitglieder des SPD-Kreisvorstandes kürzlich dazu eine Delegation von der örtlichen Gewerkschaftsorganisation in der SPD-Kreisgeschäftsstelle in Pinneberg zu Gast. Angeführt von der Branchensekretärin Baustoff und Bildungsbeauftragten für die Region Nord, Rita Müller, wurde dabei über Organisationsfragen im Kreis wie in der gemeinsamen Region Norddeutschland genauso berichtet wie über die Auftrags- und Beschäftigungslage in der Branche. ...

August 10, 2026

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Realsteuervergleich Schleswig-Holstein 2024

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Realsteuervergleich Schleswig-Holstein 2024 L II 7 - j 24 SH Kennziffer: L II 7 - j 24 SH 2024 STATISTISCHE BERICHTE Herausgegeben am: 10. August 2026 Realsteuervergleich in Schleswig-Holstein Herausgegeben von: Telefon: 0431 6895-9005 E-Mail: finanzen@statistik-nord.de E-Mail: info@statistik-nord.de Auskünfte: 040 42831-1766 Internet: www.statistik-nord.de – nichts vorhanden (genau Null) × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll Differenzen zwischen der Gesamtzahl und der Summe der Teilzahlen entstehen durch unabhängige Rundungen. Allen Rechnungen liegen ungerundete Zahlen zugrunde. – Anstalt des öffentlichen Rechts – Lübeckertordamm 1 – 3 Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Zeichenerklärung: Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Auskunftsdienst: 20099 Hamburg Timo Cebulla © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht L II 7 - j 24 SH ...

August 10, 2026

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) 2023 Schleswig-Holstein; Umsatzsteueraufkommen in Deutschland nur vom Einkommensteueraufkommen übertroffen.

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) 2023 Schleswig-Holstein; Umsatzsteueraufkommen in Deutschland nur vom Einkommensteueraufkommen übertroffen. L IV 1 - j 23 SH Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) Herausgegeben am: 10. August 2026 STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: L IV 1 - j 23 SH Die Umsätze der steuerpflichtigen Unternehmen in Schleswig-Holstein 2023 Herausgegeben von: Telefon: E-Mail: E-Mail: Auskünfte: Internet: www.statistik-nord.de Auszugsweise Vervielfältigung und Verbreitung mit Quellenangabe gestattet. 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts – nichts vorhanden (genau Null) ··· Angabe fällt später an · Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten × Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll a. n. g. anderweitig nicht genannt u. dgl. und dergleichen ( ) Zahlenwert mit eingeschränkter Aussagefähigkeit / Zahlenwert nicht sicher genug Zeichenerklärung: 20099 Hamburg Auskunft zu dieser Veröffentlichung: Dr. Egle Tafenau 0431 6895-9146 steuern@statistik-nord.de Auskunftsdienst: info@statistik-nord.de 040 42831-1766 © Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Hamburg 2026 Sofern in den Produkten auf das Vorhandensein von Copyrightrechten Dritter hingewiesen wird, sind die in deren Produkten ausgewiesenen Copyrightbestimmungen zu wahren. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten. Lübeckertordamm 1 – 3 Impressum Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein – Anstalt des öffentlichen Rechts – Statistikamt Nord 2 Statistischer Bericht L IV 1 - j 23 SH ...

August 10, 2026

Freiwillige Feuerwehr Pinneberg Einsatz wegen unklarer Substanz in der Wohnung Diesterwegstraße; Bewohner ins Krankenhaus gebracht

Freiwillige Feuerwehr Pinneberg Einsatz wegen unklarer Substanz in der Wohnung Diesterwegstraße; Bewohner ins Krankenhaus gebracht Unklare Substanz | Freiwillige Feuerwehr Pinneberg 2026 - Einsatzzeit: - Gestern, 06:57 Uhr - Einsatzort: - Diesterwegstraße - Stichwort: - TH K XY - Einsatzdauer: - 1 Stunde 19 Minuten - Mannschaftsstärke: - 7 - Fahrzeuge: - 2. HLF 20 16, 2. KdoW Einsatzbericht Am Sonntagmorgen wurden wir zusammen mit der Polizei, dem Rettungsdienst sowie dem Löschzug Gefahrgut aufgrund einer unklaren Substanz in einer Wohnung alarmiert. Der Bewohner der Wohnung klagte nach Kontakt mit der Substanz über Atemwegsreizung. Die Wohnung wurde durch einen Atemschutztrupp begangen und der Bewohner wurde zur Versorgung an den Rettungsdienst übergeben. Anschließend ging ein Atemschutztrupp des LZG in die Wohnung vor um die Reste der Substanz zu sichern und zu analysieren. Hierbei gab es keine Auffälligkeiten. Der Bewohner wurde zur Sicherheit und für weitere Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht.

August 10, 2026

Freiwillige Feuerwehr Pinneberg öffnet Wohnungstür Thesdorfer Weg; Übergabe an Polizei und Rettungsdienst.

Freiwillige Feuerwehr Pinneberg öffnet Wohnungstür Thesdorfer Weg; Übergabe an Polizei und Rettungsdienst. Notfall Tür verschlossen | Freiwillige Feuerwehr Pinneberg Einsatzzeit:: 8. August 2026, 13:13 Uhr 2026 - Einsatzzeit: - 8. August 2026, 13:13 Uhr - Einsatzort: - Thesdorfer Weg - Stichwort: - Notfalleinsatz RTW, Tür verschlossen - Einsatzdauer: - 31 Minuten - Mannschaftsstärke: - 18 - Fahrzeuge: - 1. HLF 20 16 Einsatzbericht Eine Wohnungstür wurde mit Spezialewerkzeug geöffnet. Anschließend wurde die Einsatzstelle an die Polizei und den Rettungsdienst übergeben.

August 10, 2026

Stadt Pinneberg koordiniert Interkulturelle Woche; bundesweit rund 6.000 Veranstaltungen

Stadt Pinneberg koordiniert Interkulturelle Woche; bundesweit rund 6.000 Veranstaltungen in Pinneberg 27. September — 4. Oktober KOSTENLOS! Die bundesweite Interkulturelle Woche (IKW) findet seit 1975 immer Ende September statt. In mehr als 750 Städten und Gemeinden werden rund 6.000 Veranstaltungen durchgeführt. „dafür!“ lautet das Motto für 2026. Rassismus und Nationalismus verstärken das Trennende und schüren Ängste. Angst ist immer ein schlechter Ratgeber. Gegen diese Anfein- dungen gilt es öffentlich Position zu beziehen. Kommt vorbei und macht mit bei der #IKWPinneberg! Worum geht es? Kontakt Katharina Kegel Integrationsbeauftragte der Stadt Pinneberg Tel.: 04101-211 1170 ­· E-Mail: kegel@pinneberg.de Website: pinneberg.de Zum Programm: ...

August 7, 2026

Stadt Tornesch beschließt Bebauungsplan 105 für Gebiet nordöstlich der A23, nordwestlich der Ahrenloher Straße; In Kraft ab 08.08.2026

Stadt Tornesch beschließt Bebauungsplan 105 für Gebiet nordöstlich der A23, nordwestlich der Ahrenloher Straße; In Kraft ab 08.08.2026 Bekanntmachung der Stadt Tornesch Beschluss des Bebauungsplans 105 der Stadt Tornesch für das Gebiet nordöstlich der Autobahn A 23 in einer Tiefe von 370 m und nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 720 m Die Ratsversammlung hat in der Sitzung am 13.12.2022 den Bebauungsplan 105 der Stadt Tornesch für das Gebiet nordöstlich der Autobahn A 23 in einer Tiefe von 370 m und nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 720 m, beste- hend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlos- sen. Dies wird hiermit bekannt gemacht. ...

August 7, 2026

Holland Graniet GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Kanalstraße 2, 48432 Rheine; Insolvenzverwalterin Jennie Best bestellt

Holland Graniet GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Kanalstraße 2, 48432 Rheine; Insolvenzverwalterin Jennie Best bestellt Veröffentlichungsdatum: 07.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 71 IN 140/26 Gericht: Pinneberg Name, Vorname / Bezeichnung: Holland Graniet GmbH Sitz / Wohnsitz: Bönningstedt Register: Steinfurt, HRB 15924 71 IN 140/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Holland Graniet GmbH, Kanalstraße 2, 48432 Rheine, vertreten durch den Geschäftsführer Arne Hansen Registergericht: Amtsgericht Steinfurt Register-Nr.: HRB 15924 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ABC-Straße 15, 20354 Hamburg, Gz.: 86/26 YZ/SaS/NaH | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 12.00 Uhr eröffnet. 2. Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt: Rechtsanwältin Jennie Best Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg Telefon: 040 432080-0 Telefax: 040 432080-400 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.10.2026 bei der Insolvenzverwalterin schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, die Insolvenzverwalterin kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Die Insolvenzverwalterin muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen der Insolvenzverwalterin oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 06.10.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 8, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld, 22869 Schenefeld Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 06.10.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal 8, Osterbrooksweg 42 + 44, 22869 Schenefeld, 22869 Schenefeld Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Die Insolvenzverwalterin wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Pinneberg Außenstelle Osterbrooksweg 42 + 44 22869 Schenefeld einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 04.08.2026

August 7, 2026

FDP-Fraktion beantragt Sicherstellung Hitze resilienter Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur im Kreis Pinneberg; Wärmepumpen, VRF, PV-Integration vorgesehen

FDP-Fraktion beantragt Sicherstellung Hitze resilienter Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur im Kreis Pinneberg; Wärmepumpen, VRF, PV-Integration vorgesehen ANT/FRA/2026/422 Vorlage Seite 1 von 2 Antrag ANT/FRA/2026/422 öffentlich Sicherstellung Hitze resilienter Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur im Kreis Pinneberg Antrag der FDP-Fraktion Eingereicht von: FDP-Fraktion Datum: 05.08.2026 Beratungsfolge Beratungsfolge Geplante Sitzungstermine Öffentlichkeitsstatus Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Sicherheit und Ordnung (Entscheidung) 18.08.2026 Ö Beschlussvorschlag Der Kreis Pinneberg erkennt die Notwendigkeit aktiver Kühlmaßnahmen in besonders sensiblen Bereichen der Gesundheits- und Pflegeinfrastruktur an, insbesondere in o Notaufnahmen, o Pflegeeinrichtungen mit immobilen oder hochbetagten Bewohnerinnen und Bewoh­ nern. ...

August 6, 2026