Gemeinnützige Tierschutzorganisationen fördern Tierheime in Brandenburg; Zuschuss bis zu 75 Prozent der Kosten
Gemeinnützige Tierschutzorganisationen fördern Tierheime in Brandenburg; Zuschuss bis zu 75 Prozent der Kosten Förderung von gemeinnützigen Tierheimen oder diesen ähnlichen Einrichtungen Förderung von gemeinnützigen Tierheimen oder diesen ähnlichen Einrichtungen (Tierheimförderrichtlinie) Die Veröffentlichung der Tierheimförderrichtlinie wurde am 30. April 2026 auf der dritten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg bekanntgegeben. Sie trat mit Bekanntgabe in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Weitere Informationen können unter www.ilb.de tierheimfoerderung abgerufen werden. (Tierheimförderrichtlinie) Die Veröffentlichung der Tierheimförderrichtlinie wurde am 30. April 2026 auf der dritten Tierschutzkonferenz des Landes Brandenburg bekanntgegeben. Sie trat mit Bekanntgabe in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028. Weitere Informationen können unter www.ilb.de ...