D-Mädchen Staffeleinteilung Hamburg Herbst 2026/2027

D-Mädchen Staffeleinteilung Hamburg Herbst 2026/2027 2026-08-05 Veröffentlichung Mädchen.xlsx STAFFELEINTEILUNG DER D-MÄDCHEN HERBST 2026/2027 MDOL MDBZL 01 MDBZL 02 Alstertal-Langenhorn 1.D-Mäd. Altona 93 2.D-Mäd. Condor 1.D-Mäd. Altona 93 1.D-Mäd. Komet Blankenese 1.D-Mäd. Eilbek 2.D-Mäd. Eimsbüttel 1.D-Mäd. (vorher MD-Single 01) SV Eidelstedt 1.D-Mäd. Süderelbe 1.D-Mäd. Rissen 1.D-Mäd. Union Tornesch 1.D-Mäd. Walddörfer 1.D-Mäd. St. Pauli 1.D-Mäd. VfL Pinneberg 2.D-Mäd. Wellingsbüttel 1.D-Mäd. VfL Pinneberg 1.D-Mäd. Victoria 1.D-Mäd. Victoria 2.D-Mäd. MDKL 01 MDKL 02 Alstertal-Langenhorn 2.D-Mäd. Bramfeld 1.D-Mäd. Eimsbüttel 2.D-Mäd. Condor 2.D-Mäd. GW Eimsbüttel 1.D-Mäd. Einigkeit 1.D-Mäd. St. Pauli 2.D-Mäd. 7er Urania 1.D-Mäd. Walddörfer 2.D-Mäd. MDKK 01 MDKK 02 MDKK 03 Lieth/Holsatia/Sparriesh. 1.D-Mäd. SG Glashütte 1.D-Mäd. AUFGELÖST Lurup 1.D-Mäd. Harburger Türk-Sport 1.D-Mäd. Nienstedten 1.D-Mäd. HEBC 1.D-Mäd. Rahlstedt 1.D-Mäd. SC V. M. 1.D-Mäd. 7er SV Wilhelmsburg 1.D-Mäd. SVNA 2.D-Mäd. UH-Adler 1.D-Mäd. (J1) VfL Pinneberg 3.D-Mäd. MD-Single 01 MD-Single 02 Blau-Weiß 96 1.D-Mäd. Concordia 1.D-Mäd. Ellerau 1.D-Mäd. Duvenstedt 1.D-Mäd. Germania 1.D-Mäd. FC Bergedorf 85 1.D-Mäd. Germania 2.D-Mäd. FSV Geesthacht 1.D-Mäd. Hasloh 1.D-Mäd. Lemsahl 1.D-Mäd. Rantzau 1.D-Mäd. Lohbrügge 1.D-Mäd. Sternschanze 1.D-Mäd. Nordlichter im NSV 1.D Mäd SV Eidelstedt 2.D-Mäd. Paloma 1.D-Mäd. SV Groß Borstel 1.D-Mäd. 7er Poppenbüttel 1.D-Mäd. Teutonia 10 1.D-Mäd. Reinbek 1.D-Mäd. VfL Pinneberg 4.D-Mäd. Reinbek 2.D-Mäd. Victoria 3.D-Mäd. SVNA 1.D-Mäd.

August 6, 2026

Hamburger Fußballverband veröffentlicht U9-Gruppeneinteilung Herbst 2026/2027 in Hamburg; umfangreiche Namenskorrekturen der Clubs

Hamburger Fußballverband veröffentlicht U9-Gruppeneinteilung Herbst 2026/2027 in Hamburg; umfangreiche Namenskorrekturen der Clubs 26-08-03 Veröffentlichung Einteilung Herbst.xlsx GRUPPENEINTEILUNG DER F-JUNIOREN Herbst 2026/2027 U9-Gruppe A U9-Gruppe B Alstertal-Langenhorn 1.F-Jun. (A1) Blankenese 1.F-Jun. (A1) Altona 93 1.F-Jun. (A1) Cosmos Wedel 2.F-Jun. (A2) Bergstedt 1.F-Jun. (A1) heißt richtig: Egenbüttel 1.F-Jun. (A1) Condor 1.F-Jun. (A1) heißt richtig: Egenbüttel 3.F-Jun. (A2) (vorher U9-Gr. A) Cosmos Wedel 1.F-Jun. (A1) Halstenbek-Rellingen 2.F-Jun. (A2) Eimsbüttel 1.F-Jun. (A1) heißt richtig: Halstenbeker TS 1.F-Jun. (A1) Einigkeit 1.F-Jun. (A1) Heidgraben 1.F-Jun. (A1) Eintracht Norderstedt 1.F-Jun. (A1) Hemdingen-Bilsen 1.F-Jun. (A1) Eintracht Norderstedt 3.F-Jun. (A3) Holm 1.F-Jun. (A1) Escheburg/Börnsen 1.F-Jun. (A1) SG Holsatia im EMTV 1.F-Jun. (A1) FC Veddel United 2.F-Jun. (A2) Lieth 1.F-Jun. (A1) Harburger SC 1.F-Jun. (A1) Nienstedten 2.F-Jun. (A2) Harburger Türk-Sport 1.F-Jun. (A1) Rantzau 1.F-Jun. (A1) HSV 1.F-Jun. (A1) Rasensport Uetersen 1.F-Jun. (A1) Niendorf 1.F-Jun. (A1) Rissen 1.F-Jun. (A1) Nienstedten 1.F-Jun. (A1) Rugenbergen 1.F-Jun. (A1) Oststeinbek 1.F-Jun. (A1) Sparrieshoop 1.F-Jun. (A1) St. Pauli 1.F-Jun. (A1) TuS Holstein 1.F-Jun. (A1) Süderelbe 1.F-Jun. (A1) Union Tornesch 1.F-Jun. (A1) Victoria 1.F-Jun. (A1) Union Tornesch 2.F-Jun. (A2) Victoria 2.F-Jun. (A2) VfL Pinneberg 1.F-Jun. (A1) Vorw. Wacker 1.F-Jun. (A1) Vorw. Wacker 2.F-Jun. (A2) Vorw. Wacker 4.F-Jun. (A3) Walddörfer 1.F-Jun. (A1) ...

August 6, 2026

Hamburger Fußballvereine ordnen B-JUNIOREN Herbst 2026/2027

Hamburger Fußballvereine ordnen B-JUNIOREN Herbst 2026/2027 26-08-03 Veröffentlichung Einteilung Herbst.xlsx STAFFELEINTEILUNG DER B-JUNIOREN Herbst 2026/2027 U17-OL U16-OL Alstertal-Langenhorn 1.B-Jun. (A1) Blankenese 1.B-Jun. (J1) Altona 93 1.B-Jun. (A1) Concordia 1.B-Jun. (J1) BU 1.B-Jun. (A1) Eimsbüttel 2.B-Jun. (J1) Dassendorf 1.B-Jun. (A1) Eintracht Norderstedt 2.B-Jun. (J1) Eimsbüttel 3.B-Jun. (A2) Glinde 1.B-Jun. (J1) Eintracht Norderstedt 1.B-Jun. (A1) HEBC 1.B-Jun. (J1) Sasel 1.B-Jun. (A1) Paloma 2.B-Jun. (J1) Süderelbe 2.B-Jun. (A1) Reinbek 1.B-Jun. (J1) SV Eidelstedt 1.B-Jun. (A1) Sasel 2.B-Jun. (J1) SV Groß Borstel 1.B-Jun. (A1) SVNA 2.B-Jun. (J1) SVNA 1.B-Jun. (A1) VfL Pinneberg 1.B-Jun. (J1) Victoria 1.B-Jun. (A1) Victoria 2.B-Jun. (J1) U17-LL 01 U17-LL 02 Blau-Weiß 96 1.B-Jun. (A1) Condor 2.B-Jun. (A2) Condor 1.B-Jun. (A1) DUWO 08 1.B-Jun. (A1) Cosmos Wedel 1.B-Jun. (A1) FSV Harburg-Rönneburg 1.B-Jun. (A1) Eintracht Lokstedt 1.B-Jun. (A1) Lohbrügge 1.B-Jun. (A1) Rantzau 1.B-Jun. (A1) Paloma 3.B-Jun. (A2) Rissen 1.B-Jun. (A1) Rahlstedt 1.B-Jun. (A1) Stellingen 1.B-Jun. (A1) Reinbek 2.B-Jun. (A1) Teutonia 05 1.B-Jun. (A1) Sasel 3.B-Jun. (A2) VfL Pinneberg 2.B-Jun. (A1) Schwarzenbek 1.B-Jun.(A1) Victoria 3.B-Jun. (A2) Vorw. Wacker 3.B-Jun. (A2) U16-LL 03 U16-LL 04 Altona 93 2.B-Jun. (J1) BU 2.B-Jun. (J1) Eimsbüttel 4.B-Jun. (J2) Curslack-Neuengamme 1.B-Jun. (J1) GW Eimsbüttel 1.B-Jun. (J1) Einigkeit 1.B-Jun. (J1) (vorher U16-LL 03) HEBC 2.B-Jun. (J2) HSV 3.B-Jun. (J1) Niendorf 3.B-Jun. (J2) Lemsahl 1.B-Jun. (J1) Poppenbüttel 1.B-Jun. (J1) (vorher U16-BZL 04) Niendorf 2.B-Jun. (J1) SV Eidelstedt 2.B-Jun. (J1) Rahlstedt 2.B-Jun. (J1) Teutonia 05 2.B-Jun. (J1) Süderelbe 3.B-Jun. (J1) Union Tornesch 1.B-Jun. (J1) tus BERNE 1.B-Jun. (J1) Victoria 4.B-Jun. (J2) Vorw. Wacker 2.B-Jun. (J1) ...

August 6, 2026

Luana Clean Power GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Schwarzenbek; Insolvenzverwalter bestellt: Vanja Alexander Kovacev

Luana Clean Power GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Schwarzenbek; Insolvenzverwalter bestellt: Vanja Alexander Kovacev Veröffentlichungsdatum: 04.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 19/26 Gericht: Schwarzenbek Name, Vorname / Bezeichnung: Luana Clean Power GmbH Sitz / Wohnsitz: Geesthacht Register: Hamburg, HRB 178350 1 IN 19/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Luana Clean Power GmbH, c/o Luana AG, Max-Planck-Straße 2, 21502 Geesthacht, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Florek Registergericht: Amtsgericht Hamburg Register-Nr.: HRB 178350 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Finkbeiner & Druckenbrodt Rechtsanwälte PartG mbB, Am Casinopark 15, 21465 Wentorf bei Hamburg, Gz.: 483-25 Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung von Projekten im Bereich der Energieversorgung oder Energietechnik, einschließlich des Erwerbs, der Finanzierung und des Betriebs thermischer und elektrischer Energieerzeugungsanlagen und der dazugehörigen technischen Komponenten sowie die Verwertung, Vermarktung und Veräußerung der damit erzeugten Energie. 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.08.2026 um 07.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev Stadthausbrücke 1-3, 20355 Hamburg Telefon: 040 37630700 Telefax: 040 37630799 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 22.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten sowie über die Betriebsveräußerung teilweise oder im Ganzen und über die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1, Möllner Str. 20, 21493 Schwarzenbek, 21493 Schwarzenbek Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 1, Möllner Str. 20, 21493 Schwarzenbek, 21493 Schwarzenbek Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Schwarzenbek Möllner Straße 20 21493 Schwarzenbek einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Schwarzenbek - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 4, 2026

Busfahrer*in Quereinstieg im Linienverkehr Betriebshof Lauenburg; direkter Einstieg möglich

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August 3, 2026

Daniel Günther wandert zum Landesgeburtstag durch Schleswig-Holstein; 80 Kilometer in fünf Tagen durch sechs Naturparke

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August 3, 2026

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August 3, 2026

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August 3, 2026

Gäste übernachten in fünf außergewöhnlichen Unterkünften Schleswig-Holstein; Panoramafenster mit Leuchtturmblick

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July 31, 2026

Magdalena Finke startet Sommerreise durch Schleswig-Holstein; 1,7 Mrd. Euro Soziale Wohnraumförderung; 400 Mio. 2025

Magdalena Finke startet Sommerreise durch Schleswig-Holstein; 1,7 Mrd. Euro Soziale Wohnraumförderung; 400 Mio. 2025 Sommerreise von Innenministerin Magdalena Finke vom 03. bis 12. August mit dem Schwerpunkt Bauen und Wohnen Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport : Thema: Ministerien & Behörden Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Ministerium Übersicht Staatssekretäre Organisation und Ansprechpartner Behörden und Institutionen Presse Übersicht Ansprechperson Pressemitteilungen Wochenkalender Videothek Akkreditierungen Service Übersicht So erreichen Sie uns Stellenausschreibungen Gesetzesvorhaben ...

July 30, 2026