Gemeinderat der Stadt Ravensburg hebt Baumschutzsatzung von 2021 auf; Inkrafttreten am Tag nach Bekanntmachung.

Gemeinderat der Stadt Ravensburg hebt Baumschutzsatzung von 2021 auf; Inkrafttreten am Tag nach Bekanntmachung. Seite 1 von 1 Öffentliche Bekanntmachung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und §§ 23, 24, 31 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG) hat der Gemeinderat der Stadt Ravensburg am 27.04.2026 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Ravensburg über den Schutz und die Förderung von Bäumen (Baumschutzsatzung) beschlossen. Artikel 1 – Aufhebung Die Satzung der Stadt Ravensburg über den Schutz und die Förderung von Bäumen (Baumschutzsatzung) vom 27.09.2021 wird aufgehoben. Artikel 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Ravensburg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder • der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat. Ravensburg, 28.04.2026 Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister Tag der Bereitstellung 28.04.2026

April 28, 2026

Gemeinderat Ravensburg beschließt Marktgebührenordnung Ravensburg; Inkrafttreten ab 01.01.2027

Gemeinderat Ravensburg beschließt Marktgebührenordnung Ravensburg; Inkrafttreten ab 01.01.2027 Öffentliche Bekanntmachung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Ravensburg am 27.04.2026 folgende Satzung beschlossen: Satzung über die Marktgebühren (Marktgebührenordnung) § 1 Gebührenpflicht Für die Benutzung der städtischen Märkte wird von den Markthändlern eine Gebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist derjenige Markthändler, der von der Stadt einen Standplatz zugewiesen bekommt. Wird ein Platz mehreren Personen gemeinsam zugewiesen, haften diese als Gesamtschuldner. § 2 Gebühren für Wochenmärkte (1) Die Gebühr für einen Jahresstandplatz beträgt je laufenden Meter Frontlänge: a) Wochenmarkt Innenstadt 105 € b) Wochenmarkt Weststadt 60 € c) Wochenmarkt Burach Ost 35 € Die Gebühr für einen Tagesstandplatz beträgt je laufenden Meter Frontlänge auf allen Wochenmärkten 2,50 €. (2) Für Imbissstände wird ein Zuschlag von 150 % auf die Gebühren in Absatz 1 erhoben. (3) Wird ein Jahresstandplatz während des Jahres zurückgegeben, wird die Gebühr anteilig erhoben. § 3 Gebühren für den Martinimarkt (1) Die Gebühr beträgt für die gesamte Marktdauer (2 Tage) je laufenden Meter Frontlänge 15,- €. Davon abweichend beträgt die Gebühr für Fahrgeschäfte je Quadratmeter 5,- €. (2) Für Imbissstände wird ein Zuschlag von 50 % auf die Gebühren in Absatz 1 erhoben. § 4 Gebühren für den Flohmarkt Die Gebühr für einen Standplatz beträgt je laufenden Meter Frontlänge 10 €. Für Kinder bis 14 Jahre ist der Standplatz vor der Bauhütte gebührenfrei. § 5 Gebühren für den Christkindlesmarkt (1) Die Gebühr für händlereigene Hütten beträgt je laufenden Meter Frontlänge pro Tag 6 €. Für Schulen, gemeinnützige Vereine, soziale und karitative Einrichtungen beträgt die Gebühr je laufenden Meter Frontlänge pro Tag 1 €. Wird eine städtische Hütte gestellt, beträgt die Gebühr pro Tag 40 €. (2) Auf die Gebühren nach Abs. 1 wird für Imbisshütten ein Zuschlag von 50 % erhoben. Für gewerbliche Imbisshütten oder wenn alkoholische Getränke angeboten werden, wird ein Zuschlag von 150 % erhoben. § 6 Gebühren für den Kunst- und Handwerkermarkt Die Gebühr beträgt für die gesamte Marktdauer (2 Tage) je laufenden Meter Frontlänge 30 €. § 7 Entstehung und Fälligkeit der Gebühren (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Zuweisung eines Standplatzes. Sie ist nach Aufforderung sofort zur Zahlung fällig. Die Gebühren werden, sofern sie nicht vorher bezahlt wurden, während des Marktes durch die Stadt eingezogen. (2) Ergeht abweichend von Abs. 1 Satz 2 ein schriftlicher Gebührenbescheid (Martinimarkt, Flohmarkt, Christkindlesmarkt, Kunst- und Handwerkermarkt, Jahresstandplatz Wochenmarkt), ist die Gebühr 2 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. (3) Bei Nichtentrichtung einer fälligen Gebühr kann der Standplatz entzogen werden. (4) Die Gebührenschuld entfällt, wenn ein zugeteilter Marktstand nicht in Anspruch genommen wird und dies mindestens 14 Tage vor Beginn des Marktes schriftlich der Stadt Ravensburg (Stadtmarketing) mitgeteilt wird. ...

April 28, 2026

Gemeinderat Ravensburg tagt im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Marienplatz 26, Ravensburg; Projektabschluss der Rathaus-Sanierung und Kostenfeststellung

Gemeinderat Ravensburg tagt im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Marienplatz 26, Ravensburg; Projektabschluss der Rathaus-Sanierung und Kostenfeststellung An die Mitglieder des Gemeinderats Am Montag, 11.05.2026 um 16:00 Uhr, Großer Sitzungssaal des Rathauses, Marienplatz 26, 88212 Ravensburg, tagt der Gemeinderat Zu dieser Sitzung lade ich Sie ein. Dr. Daniel Rapp Tagesordnung Öffentlich Mitteilungen des Oberbürgermeisters Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung Einwohnerfragestunde Sanierung Historisches Rathaus Ravensburg Projektabschluss Anerkennung Kostenfeststellung Vorberatung im TA am 06.05.2026 Beschluss Vorlage: 2026/108 Vorkaufsrechtssatzung für den Wohnbauschwerpunkt “Sickenried” ...

April 28, 2026

Freiwilligenagentur sammelt über 5.500 Brillen in Ravensburg; Ortschaften machen ab sofort mit

Freiwilligenagentur sammelt über 5.500 Brillen in Ravensburg; Ortschaften machen ab sofort mit Freiwilligenagentur sammelt über 5.500 Brillen – Ortschaften machen ab sofort mit | Stadt Ravensburg TourismusWillkommenÜbernachtenErlebnis-ShopStadtführungenStadturlaubFamilienferienWinterzeitTürme und ToreSehenswürdigkeitenGruppenSpazierwandernUmgebung & AusflugszieleRavensburger SpielelandErlebnisbauernhof Gut HügleMinigolfRadfahrenVeitsburgBarockstraße & Münster WeißenauBodensee Card PlusAnreise & MobilitätAnreiseMobil in RavensburgBusparkplätzeNachhaltigkeitSouvenir-ShopService & KontaktTourist InformationAnsprechpartnerKartenvorverkaufProspektbestellungNewsletterFür PartnerPressearchiv Umgebung & AusflugszieleRavensburger SpielelandErlebnisbauernhof Gut HügleMinigolfRadfahrenVeitsburgBarockstraße & Münster WeißenauBodensee Card Plus Anreise & MobilitätAnreiseMobil in RavensburgBusparkplätze Service & KontaktTourist InformationAnsprechpartnerKartenvorverkaufProspektbestellungNewsletterFür PartnerPressearchiv Kultur, Freizeit& EinkaufenErlebnis RavensburgVeranstaltungskalenderVeranstaltungshäuserMuseumsviertelMuseumsviertel RavensburgKunstmuseumMuseum Humpis-QuartierMuseum RavensburgerWirtschaftsmuseumKulturKultur erlebenClubsKinderkulturKinoKultur- und VereinsförderungKulturentwicklungsplanungKulturmagazin stadtlandseeKulturzeitKunst im öffentlichen RaumLiteraturMuseen & KunstMusik & KonzerteTheater & KleinkunstStadtarchivStadtarchiv im ÜberblickStadtbüchereiAktuellesService & FernleiheDigitale BüchereiBaustelle StadtbüchereiErwachsenenbüchereiJugendbüchereiKinderbüchereiBiBlogMedienwerkstatt BookyKitas & SchulenLeichte SpracheDownloadcenterEinkaufenEinkaufs- und ErlebnisstadtEinkaufsführerMärkteChristkindlesmarktGeschenkgutscheinÖffentliche ToilettenFreies WLANGastronomieGastronomiebetriebeFreizeitSpiel- & SportanlagenTrimm-dich-PfadeGrillplätzeKleintierzooMinigolfReitenRavensburger SpielelandSpielscheuneAusflugszieleSportSportstadtSport- und KletterhalleSportzentrumSkateparkPadel-AnlageGolfanlage RavensburgSportvereineSportverbandSportlerehrungFörderverein Sport hilftSportförderung - AnträgeFlappachbadÖffnungszeiten & PreiseKontakt, Lage, BadebusInformationen zum FlappachbadHallenbadÖffnungszeiten & PreiseKontakt, Lage, BusverbindungInformationen zum HallenbadEissport - CHG ArenaÖffnungszeiten & PreiseKontakt & LageInformationen zur EissporthalleVereine & Organisationen ...

April 28, 2026

Chor Weltenklang mit Angela Wiesmüller lädt Säulenhalle, Hofgartenklinik Bad Waldsee zum Mitsingen und Zuhören ein.

Chor Weltenklang mit Angela Wiesmüller lädt Säulenhalle, Hofgartenklinik Bad Waldsee zum Mitsingen und Zuhören ein. Singend in den Mai Der Chor Weltenklang mit Angela Wiesmüller lädt zum Mitsingen und Zuhören ein. Singend in den Mai - Der Chor Weltenklang mit Angela Wiesmüller lädt zum Mitsingen und Zuhören ein. Wann: 08. Mai 2026, 19:30 Uhr Wo: Säulenhalle, Hofgartenklinik Bad Waldsee Das könnte sie auch interessieren Oberschwaben-Allgäu lädt dazu ein, Körper und Seele etwas Gutes zu tun und sich eine Auszeit vom Alltag zu nehmen. Herrliche Natur, schützenswerte Moore, ausgezeichnete Radwege und zahlreiche Thermen bieten beste Voraussetzungen für Entspannung und Entschleunigung. ...

April 28, 2026

Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veröffentlicht Kursprogramm in Ravensburg März–April 2026; Vielfältiges, ortsübergreifendes Kursangebot 2026

Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veröffentlicht Kursprogramm in Ravensburg März–April 2026; Vielfältiges, ortsübergreifendes Kursangebot 2026 Kurs-Programm der Katholischen Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. August 2026 sortieren nach alle Kategorien Leben gestalten Sterben, Tod und Trauer Eltern Familie Paare Frauen Männer Seniorinnen Gesundheit Fortbildung für Beruf und Ehrenamt oder Monat - Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez suchen Di, 03. Mär. 2026, 18:00 Uhr | | Ravensburg ...

April 27, 2026

Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veröffentlicht Kurs-Programm Ravensburg; vierte Ravensburger Psalmen-Reihe in St. Jodok 2026

Katholische Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. veröffentlicht Kurs-Programm Ravensburg; vierte Ravensburger Psalmen-Reihe in St. Jodok 2026 Kurs-Programm der Katholischen Erwachsenenbildung Kreis Ravensburg e.V. August 2026 sortieren nach alle Kategorien Leben gestalten Sterben, Tod und Trauer Eltern Familie Paare Frauen Männer Seniorinnen Gesundheit Fortbildung für Beruf und Ehrenamt oder Monat - Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez suchen Di, 03. Mär. 2026, 18:00 Uhr | | Ravensburg ...

April 27, 2026

Nitratinformationsdienst NID beendet Saison 2026 in Baden-Württemberg; Nur noch Nitratgehalt späterer Proben berichtet

Nitratinformationsdienst NID beendet Saison 2026 in Baden-Württemberg; Nur noch Nitratgehalt späterer Proben berichtet Nitratinformationsdienst: NID-Artikel vom 27.04.2026 zur Veröffentlichung in den Landwirtschaftlichen Wochenblättern Ausgabe KW 18 Letzter NID-Artikel für die Saison 2026 Nitratinformationsdienst (Teil 10 und Abschluss 2026) Die Anzahl der beprobten Standorte ist in den vergangenen Wochen stark gesunken, daher wird mit diesem NID-Artikel die Saison 2026 beendet. Diese Woche werden bei den Ackerbaukulturen nur noch Kartoffel und Mais berichtet. Auf den mit Kartoffeln bestellten Flächen fanden sich in einer Tiefe von 0-60 cm 39 kg N je ha. Der Wert liegt damit fast unverändert im Vergleich zur Vorwoche. Auf Flächen, die für den Anbau von Körner- bzw. Silomais (erneut starke regionale Unterschiede, siehe Tabellenwerte!) vorgesehen sind, fanden sich 49 kg N/ha bzw. 54 kg N/ha jeweils in einer Bodentiefe bis 90 cm. Auch hier haben sich die Werte im Vergleich zur letzten Auswertung kaum verändert. Diese Woche bestehen bei den Reb- und Silomaisflächen zwischen den einzelnen NID-Regionen deutliche Unterschiede in der Höhe und der Verteilung der Nitratgehalte (s. Tabelle 1). ...

April 27, 2026

Gemeinderat der Gemeinde Meckenbeuren – beschloss Satzung über Formen der öffentlichen Bekanntmachungen; Mindestfrist der Bereitstellung im Internet beträgt einen Monat.

Gemeinderat der Gemeinde Meckenbeuren – beschloss Satzung über Formen der öffentlichen Bekanntmachungen; Mindestfrist der Bereitstellung im Internet beträgt einen Monat. Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachungen und der ortsüblichen Bekanntgaben der Gemeinde Meckenbeuren (Bekanntmachungssatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26) und des § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (DVO GemO) in der Fassung vom 11. Dezember 2000 (GBl. 2001, S. 2), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. November 2024 (GBl. S. 870, 875) hat der Gemeinderat der Gemeinde Meckenbeuren folgende Satzung beschlossen: Teil 1 Öffentliche Bekanntmachungen § 1 - Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Meckenbeuren im Sinne von § 1 DVO GemO erfolgen grundsätzlich durch Bereitstellung im Internet auf der Startseite der Internetseite der Gemeinde Meckenbeuren unter www.meckenbeuren.de im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung. Der Tag der Bereitstellung ist anzugeben. Die Mindestfrist der Bereitstellung im Internet beträgt einen Monat. (2) Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten im Rathaus, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeuren, einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt. Hierauf ist in der Internet- Bekanntmachung hinzuweisen. (3) Soweit spezialgesetzliche Bestimmungen einer Öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Meckenbeuren im Internet entgegenstehen, erfolgt diese durch Einrücken in die gedruckte Ausgabe des Mitteilungsblattes der Gemeinde Meckenbeuren. Dies gilt auch, wenn spezialgesetzliche Bestimmungen eine zusätzliche Bereitstellung im Internet vorsehen. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Erscheinungstag des Mitteilungsblattes der Gemeinde. ...

April 27, 2026