Gemeinderat der Stadt Ravensburg hebt Baumschutzsatzung von 2021 auf; Inkrafttreten am Tag nach Bekanntmachung.
Gemeinderat der Stadt Ravensburg hebt Baumschutzsatzung von 2021 auf; Inkrafttreten am Tag nach Bekanntmachung. Seite 1 von 1 Öffentliche Bekanntmachung Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und §§ 23, 24, 31 des Naturschutzgesetzes für Baden-Württemberg (NatSchG) hat der Gemeinderat der Stadt Ravensburg am 27.04.2026 die folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Ravensburg über den Schutz und die Förderung von Bäumen (Baumschutzsatzung) beschlossen. Artikel 1 – Aufhebung Die Satzung der Stadt Ravensburg über den Schutz und die Förderung von Bäumen (Baumschutzsatzung) vom 27.09.2021 wird aufgehoben. Artikel 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Ravensburg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder • der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat. Ravensburg, 28.04.2026 Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister Tag der Bereitstellung 28.04.2026