Fachbereichsleitung Pflegefachperson (m/w/d) – Rems-Murr-Kliniken, Rems-Murr-Kreis; Innovativer Pflegecampusaufbau und Curriculumsentwicklung

Fachbereichsleitung Pflegefachperson (m/w/d) – Rems-Murr-Kliniken, Rems-Murr-Kreis; Innovativer Pflegecampusaufbau und Curriculumsentwicklung Fachbereichsleitung Pflegefachperson (m/w/d) - Rems-Murr-Kliniken Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) Ihr Start bei den Rems-Murr-Kliniken Informationen für Bewerbungen aus dem Ausland Leben und Arbeiten im Rems-Murr-Kreis In unserem Bildungszentrum für Gesundheitsberufe Rems-Murr (BZG) bündeln wir unsere Kompetenz in der Ausbildung von Pflegefachkräften. Gemeinsam mit unseren beiden Ausbildungsträgern, der Rems-Murr-Kliniken gGmbH, und dem Zentrum für Psychiatrie, Klinikum Schloss Winnenden (ZfP), gestalten wir eine moderne, zukunftsorientierte und qualitativ hochwertige Ausbildung in den Pflege- und Gesundheitsberufen. Aktuell bieten wir rund 250 Ausbildungsplätze in der generalistischen Pflegeausbildung – mit und ohne Vertiefung Pädiatrie – sowie in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe an. Freuen Sie sich auf eine vielseitige Tätigkeit, die weit über die klassische Pflegepädagogik hinausgeht. Neben der Planung und Durchführung von Unterricht gestalten Sie die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres Curriculums aktiv mit und bringen Ihre Ideen in den Aufbau eines innovativen Pflegecampus ein. Werden Sie Teil unseres engagierten Teams und gestalten Sie die Zukunft der Pflegebildung mit. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen! ...

August 5, 2026

Gemeinde Kißlegg Baustellen belasten Verkehr und Parkplätze im Gemeindegebiet; Umleitungen und Parkdruck bis Winter erwartet.

Gemeinde Kißlegg Baustellen belasten Verkehr und Parkplätze im Gemeindegebiet; Umleitungen und Parkdruck bis Winter erwartet. Baustellen in Kißlegg: Gemeinde Kißlegg Öffnungszeiten Gäste- und Bürgerbüro Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag und Freitag Nachmittag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Samstag 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr Sonn- und Feiertage (April-Oktober, nur Gästebüro) 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Facebook Instagram Baustellen in Kißlegg icon.crdate04.08.2026 bringen vorübergehende Einschränkungen Viele Baustellen bringen vorübergehende Einschränkungen Auf dem gesamten Kißlegger Gemeindegebiet wird derzeit so viel gegraben wie wohl nie zuvor. Vor allem der Breitbandausbau und die Verstärkung des Stromnetzes stehen derzeit im Fokus von millionenschweren Zukunftsinvestitionen. Aber auch Straßensanierungen, Wasserleitungen, Abwasserkanäle, der Hochwasserschutz und Unterhaltungsarbeiten bei den Bahnlinien sorgen gerade für viele Grabarbeiten. Im Hochbaubereich ist die sichtbarste Baustelle das künftige „Bürgerhaus Löwen“ und ab September auch der Anbau des Hedwig-Kindergartens neben der Kißlegger Grundschule. Alle Baustellen haben gemeinsam, dass der Verkehr vorübergehend nicht mehr so rollen kann und auch Parkplätze nicht wie gewohnt nutzbar sind. Bis zum Einbruch des Winters ist deshalb an vielen Stellen auf dem Gemeindegebiet mit baubedingten Einschränkungen, Straßen und Wegesperrungen, Umleitungsverkehr und zusätzlichem Parkdruck zu rechnen. Bitte planen Sie deshalb mehr Zeit für Ihre Wegstrecken ein und üben bitte auch etwas Geduld! Anbau Kindergarten St. Hedwig: Der noch Mitte August 2026 beginnende Anbau des Kindergartens St. Hedwig bringt vorübergehende Einschränkungen für Anwohner, Eltern, Grundschul- und Kindergartenkinder, Lehrkräfte und Betreuungspersonal in und um die Grundschule Kißlegg mit sich. Ein Teil des Schönauwegs sowie die Parkplätze entlang der Hecke am Kindergartenspielplatz werden voraussichtlich bis 30.11.2026 gesperrt sein. Die Flächen dienen zur Baustelleneinrichtung und -zufahrt. In der Franz-Speth-Straße und in der Schellenbergstraße ist für die o.g. Dauer das Parken nicht erlaubt. Der Schönauweg wird eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit. Anwohner werden gebeten ihre Fahrzeuge auf Ihren privaten Grundstücken abzustellen. Sollten keine vorhanden sein, können Sie auf dem Schloss- ...

August 4, 2026

Gemeinde Kißlegg erweitert Kläranlage in Kißlegg; größtes Gemeindeprojekt sichert sauberes Wasser für Jahrzehnte

Gemeinde Kißlegg erweitert Kläranlage in Kißlegg; größtes Gemeindeprojekt sichert sauberes Wasser für Jahrzehnte Baustellen in Kißlegg: Gemeinde Kißlegg Öffnungszeiten Gäste- und Bürgerbüro Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag und Freitag Nachmittag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Samstag 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr Sonn- und Feiertage (April-Oktober, nur Gästebüro) 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Facebook Instagram Aktuelle Baumaßnahmen im Gemeindegebiet Erweiterung der Kläranlage Kißlegg An der Kißlegger Kläranlage laufen aktuell Arbeiten für den Neubau eines „Belebungsbeckens“. Das Belebungsbecken ist das Herz einer jeden Kläranlage. Hier wird das Abwasser biologisch gereinigt. Das ca. 1,6 Mio. Euro Projekt für die Erweiterung der Kläranlage Kißlegg schreitet voran. Die Bodenplatte für das 3. Belebungsbecken wurde bereits betoniert. Für das neue Belebungsbecken werden rund 450 m³ Stahlbeton für die Bodenplatte und etwa 80 Tonnen verbauter Betonstahl für Wände und Decken benötigt. Der Neubau dient als Ergänzung der vorhandenen biologischen Reinigung und wurde erforderlich, damit die heutigen und künftigen Anforderungen an sauberes Wasser eingehalten werden können. Aktueller Stand April 2026 Die Stahl- und Betonarbeiten am neuen Reinigungsbecken in der Kläranlage Kißlegg-Zaisenhofen wurden kürzlich erfolgreich abgeschlossen. Der schwierige Baugrund erforderte hier besondere bautechnische Herausforderungen, damit das derzeit wohl größte Erdbecken der Gemeinde mit einem Volumen von 990 Kubikmetern über Jahrzehnte stabil steht. Über dem mehr als 4m tiefen Becken wurde ein Gebäude errichtet, in dem die Gebläsestation untergebracht wird. Durch die eingeblasene Luft wird dann künftig die Biologie im Abwasser angeregt und damit gereinigt. Das Reinigungsbecken ist derzeit die größte Baumaßnahme der Gemeinde und sichert hier eine funktionierende Abwasserreinigung für die nächsten Jahrzehnte ab. Der Breitbandausbau in Kißlegg Bei der Fahrt durch das Gemeindegebiet wird deutlich: Das 35-Mio-Projekt Breitbandausbau läuft und die ersten Kilometer Rohre sind bereits in der Erde verschwunden. Insgesamt wurde das Gemeindegebiet in sieben Ausbaulose aufgeteilt. Die Tiefbauarbeiten im Gewerbegebiet Zaisenhofen im ersten Bauabschnitt sind nahezu abgeschlossen. Beim Bauhof wurde das erste zentrale Technikgebäude (POP) errichtet und derzeit mit Technik ausgestattet. Sobald diese Arbeiten beendet sind, wird in die Rohre das Glasfaserkabel eingeschoben und schließlich in dem Gebäude das Anschlussgerät installiert. Dieses Prozedere wird sich nun in alle sieben Bauabschnitten wiederholen. Derzeit arbeiten sich die Tiefbauer in Richtung Herrot vor. Ein Ausbau von Zaisenhofen-Ort ist nach den aktuell geltenden Förderrichtlinien nun doch möglich und wird zusammen mit dem Ausbauabschnitt Langenacker ...

August 4, 2026

Gemeinde Wilhelmsdorf veröffentlicht Übersicht Kindertagesbetreuung Wilhelmsdorf; Öffnungszeiten können zeitweise abweichen

Gemeinde Wilhelmsdorf veröffentlicht Übersicht Kindertagesbetreuung Wilhelmsdorf; Öffnungszeiten können zeitweise abweichen Übersicht Kindertagesbetreuung in der Gemeinde Wilhelmsdorf Stand: September 2026 Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Wilhelmsdorf: Ulrike Spindler, Tel. 07503/921-142, ulrike.spindler@gemeinde-wilhelmsdorf.de Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, mit der nachfolgenden Übersicht möchten wir Sie über die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Wilhelmsdorf und die jeweiligen Betreuungsangebote informieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wilhelmsdorf (www.gemeinde- wilhelmsdorf.de => Bildung und Soziales => Kindertagesbetreuung). Aufgrund des enormen Fachkräftemangels beim pädagogischen Personal hatten wir in der Vergangenheit leider immer mal wieder die Situation, dass wir in einzelnen Kindergärten offene Stellen hatten, die wir trotz intensiver Suche leider nicht zeitnah nachbesetzen konnten. Gesetzliche Vorgaben regeln, wieviel Personal für die einzelnen Betreuungszeiten vorhanden sein muss. Dies gibt der Mindestpersonalschlüssel vor. Wird der Mindestpersonalschlüssel unterschritten kann die Aufsichtspflicht nicht mehr eingehalten und gewährleistet werden. Die Folge war, dass Öffnungszeiten reduziert oder Gruppen zusammengelegt werden mussten. Sollte dies in Zukunft wieder mal der Fall sein, können die tatsächlichen Öffnungszeiten zeitweise von den regulären Öffnungszeiten abweichen. ...

August 4, 2026

Annika Eckart übernimmt Leitung des Geschäftsbereichs Jugend, Soziales und Migration, Landratsamt Lindau; Dienstbeginn 1. August 2026

Annika Eckart übernimmt Leitung des Geschäftsbereichs Jugend, Soziales und Migration, Landratsamt Lindau; Dienstbeginn 1. August 2026 Annika Eckart verstärkt das Führungsteam des Landratsamts Lindau zum 1. August 2026 als neue Geschäftsbereichsleiterin / Landkreis Lindau Bürgerservice Aktuell Karriere Bekanntmachungen Amtsblatt Dienstleistungen A-Z Formulare A - Z Das Landratsamt Kontakt Online-Bereich Online-Anträge Online-Dienste Kfz-Zulassungsstelle Online-Terminreservierung Bevölkerungsschutz Warn-App NINA Naturgefahrenportal des Deutschen Wetterdienstes Waldbrandgefahr Tipps bei Hitze Badegewässer Annika Eckart verstärkt das Führungsteam des Landratsamts Lindau zum 1. August 2026 als neue Geschäftsbereichsleiterin ...

August 4, 2026

DRK-Ortsverein Ravensburg e.V. verzeichnet vermehrte Sanitätsdienste beim Rutenfest 2026 in Ravensburg; 32 Festbesucher in Klinik teils lebensbedrohlich

DRK-Ortsverein Ravensburg e.V. verzeichnet vermehrte Sanitätsdienste beim Rutenfest 2026 in Ravensburg; 32 Festbesucher in Klinik teils lebensbedrohlich Rutenfestbilanz 2026 – DRK-Ortsverein Ravensburg e.V. Rutenfestbilanz 2026 Bereitschaftsleiterin Cornelia Barth konnte nach der Auswertung der elektronisch erfassten Protokolle feststellen, dass in diesem Jahr deutlich mehr Festbesucher*innen die Wachen am Waaghaus, in der Kuppelnauschule und am Scheffelplatz aufgesucht haben. Daneben mussten auch einige Kinder in der Oberschwabenhalle beim Tanzen – Spielen – Musizieren betreut werden. Über 120 meist harmlose Beeinträchtigungen wurden mit Pflastern oder Eisbeuteln versorgt. Hinzu kamen etwa 30 Insektenstiche, die glücklicherweise alle ohne allergische Reaktionen verliefen. Teilweise kamen fast ausschließlich Kinder mit ihren Eltern auf die Wachen. So musste am Dienstagnachmittag in einer Wache kein einziger Erwachsener sanitätsdienstlich versorgt werden. Eine Häufung von leichten Verbrennungen gab es durch eine von die Sonne aufgeheizte Metallstange auf dem Kinderspielplatz, an dieser sich die Kinder hinabrutschen ließen. Vom Festzug mussten vier Personen in die Klinik transportiert werden, darunter auch mit Einsatz eines Notarztes. Schwierig war die Zufahrt für den Rettungsdienst zum Festzug, da wegen der Pferde kein Martinshorn eingeschaltet werden durfte und viele Straßen abgesperrt waren. Bis Dienstagabend mussten 32 Festbesucher mit teilweise lebensbedrohlichem Zustand der Klinik zugeführt werden. Wie immer blieb auch der Alkoholmissbrauch nicht aus. Am Rutensonntag musste ein Festbesucher schon gegen 11.30 Uhr wegen alkoholbedingten Beschwerden versorgt werden. Bereitschaftsleiterin Cornelia Barth hatte es nicht leicht, für etwa 300 Dienste genügend ehrenamtliche Einsatzkräfte zu rekrutieren, zumal Freitag, Montag und Dienstag normale Arbeitstage sind und die im Berufsleben stehenden Helferinnen und Helfer Urlaub nehmen müssen. Der DRK-Ortsverein Ravensburg ist dankbar, dass alle Ortsvereine und Bereitschaften des DRK-Kreisverbands Ravensburg Dienste übernahmen. Die Fachgruppe Technik und Sicherheit ist jedes Jahr außerordentlich gefordert durch die Installation und dem Betrieb und dem Abbau der Beleuchtung auf dem Marienplatz sowie dem Aufbau des Glückhafens der Rutenfestkommission. Diese Gruppe hat auch dafür gesorgt, dass beim Stromausfall die DRK-Wachen problemlos weiterbetrieben werden konnten. Sanitätsdienstlich und technisch wurden etwa 2.700 ehrenamtliche Stunden geleistet und 215 Personen betreut. Nicht enthalten sind die Dienste beim Rutenvergraben, das in diesem Jahr bereits um 14 Uhr begann und wahrscheinlich bis in die frühen Morgenstunden des Sonntags gedauert hat.

August 3, 2026

Stadt Weingarten verkauft Bau- und Gewerbegrundstücke in Innenstadt und attraktiven Stadtgebieten; Frist 11. September 2026, 12 Uhr

Stadt Weingarten verkauft Bau- und Gewerbegrundstücke in Innenstadt und attraktiven Stadtgebieten; Frist 11. September 2026, 12 Uhr Bau- und Gewerbegrundstücke zu verkaufen Bau- und Gewerbegrundstücke zu verkaufen Die Stadt Weingarten verkauft mehrere Grundstücke, Gewerbeflächen sowie eine Immobilie in der Innenstadt und in attraktiven Stadtgebieten. Die Bewerbungsfrist für alle Angebote endet am Freitag, 11. September 2026, um 12 Uhr. Grundstücke in der Kirchstraße 11 und 13 Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens veräußert die Stadt Weingarten die Grundstücke Kirchstraße 11 und 13 im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens. Das rund 1.322 Quadratmeter große Areal in zentraler Innenstadtlage bietet Entwicklungspotenzial für eine Neubebauung. Der Verkauf erfolgt zu einem Festpreis von 1.100,00 € ...

August 3, 2026

Francesco Marschall Bescheid 8158.3540.830801; Landratsamt Ravensburg, Jobcenter Weingarten, Sauterleutestraße 34 Fristen laufen, Rechtsverluste drohen.

Francesco Marschall Bescheid 8158.3540.830801; Landratsamt Ravensburg, Jobcenter Weingarten, Sauterleutestraße 34 Fristen laufen, Rechtsverluste drohen. 8158.3540.830801 - Fischer, Atessa - 2026-07-31 - _34_L_Öffentliche_Zustellung.docx Jobcenter Öffentliche Zustellung gem. § 11 Landesverwaltungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg Name: Francesco Marschall Geburtsort: Nicht bekannt Letzte bekannte Anschrift: Nicht bekannt wird darüber benachrichtigt, dass ein Bescheid unter dem Aktenzeichen 8158.3540.830801 mit Datum vom 16.04.2026 ergangen ist. Der Bescheid kann beim Landratsamt Ravensburg, Jobcenter in 88250 Weingarten, Sauterleutestraße 34 in Zimmer 214 abgeholt werden. ...

August 3, 2026

FC Rosenharz der Stiftung Liebenau veröffentlicht Hymne in Bodnegg; Landesmeister Baden-Württemberg

FC Rosenharz der Stiftung Liebenau veröffentlicht Hymne in Bodnegg; Landesmeister Baden-Württemberg 20 Jahre FC Rosenharz - Stiftung Liebenau Rosenharz – Der FC Rosenharz brilliert auf dem Fußballplatz durch Können, menschliche Werte und Gemeinsinn. Vor 20 Jahren wurde er gegründet. Zum Jubiläum entstand jetzt eine „Hymne“ für das Fußballteam der Stiftung Liebenau, die das Lebensgefühl beschreibt, das durch das gemeinsame Kicken entsteht. Der FC Rosenharz rund um Trainer Holger Zielonka (hinten rechts) ist längst über die Region hinaus bekannt durch seine zahlreichen Erfolge. Jetzt hat die Mannschaft der Stiftung Liebenau zum 20-jährigen Bestehen einen eigenen Song bekommen, der die Lebensfreude und die Gemeinschaft ausdrückt. ...

August 3, 2026

AVIVA International Fashion Design & Sales GmbH Insolvenzverfahren Bitz; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Matthäus Rösch

AVIVA International Fashion Design & Sales GmbH Insolvenzverfahren Bitz; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Matthäus Rösch Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 10 IN 140/26 Gericht: Hechingen Name, Vorname / Bezeichnung: AVIVA International Fashion Design & Sales GmbH Sitz / Wohnsitz: Bitz Register: Stuttgart, HRB 401068 10 IN 140/26 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. AVIVA International Fashion Design & Sales GmbH, Olgastrasse 31, 72475 Bitz, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Lang und Günther Lohr Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 401068 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 284/2026/jb/so Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg - vorläufiger Insolvenzverwalter - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch Hirschgraben 3, 88214 Ravensburg Telefon: 0751 9771990 Telefax: 0751 97719920 Email: info@danckelmann.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 25.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 02.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2 (NG), EG, Heiligkreuzstraße 5, 72379 Hechingen Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Freitag, 16.10.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 2 (NG), EG, Heiligkreuzstraße 5, 72379 Hechingen Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hechingen Heiligkreuzstraße 9 72379 Hechingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 01.08.2026

August 3, 2026