95 Absolventinnen und Absolventen der Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik in Regensburg erlangen Abschlusszeugnisse; 51 eine Eins vor dem Komma

95 Absolventinnen und Absolventen der Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik in Regensburg erlangen Abschlusszeugnisse; 51 eine Eins vor dem Komma Rekordzahl absolviert Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik Pressemitteilung Rekordzahl absolviert Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik Von 95 Absolventinnen und Absolventen haben 51 eine Eins vor dem Komma Erschienen am: 31.07.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. Von-der-Tann-Straße 7 93047 Regensburg info@caritas-regensburg.de www.caritas-regensburg.de Rekordzahl absolviert Caritas Fachakademie für Sozialpädagogik Von 95 Absolventinnen und Absolventen haben 51 eine Eins vor dem Komma ...

July 31, 2026

1. FC Rieden, SV Wiesenfelden, DJK Beucherling, DJK Nesslbach, SV Lauterhofen erhalten BLSV-Fitnesspreis Ostbayern Regensburg; 5 Sieger erhalten je 2.000 Euro.

FC Rieden, SV Wiesenfelden, DJK Beucherling, DJK Nesslbach, SV Lauterhofen erhalten BLSV-Fitnesspreis Ostbayern Regensburg; 5 Sieger erhalten je 2.000 Euro. Engagierte „Mobilmacher“ ausgezeichnet - BLSV Die Sport­be­zirke Nieder­bay­ern und Ober­pfalz prämie­ren mit dem Koope­ra­ti­ons­part­ner Sparda-Bank fünf Sport­ver­eine mit dem BLSV-Fitness­preis Ostbayern In der bereits sieb­ten Auflage des Wett­be­werbs „Mobil­ma­cher – BLSV-Fitness­preis Ostbay­ern“ wurden die besten Vereins­pro­jekte aus den Bezir­ken Nieder­bay­ern und Ober­pfalz gesucht, mit den die ehren­amt­li­chen Mitar­bei­ter über den Teller­rand hinaus­schauen, sich den aktu­el­len Heraus­for­de­run­gen der Gesell­schaft stel­len und aktiv eine nach­hal­tige Zukunft in ihrem Verein gestal­ten. 55 Sport­ver­eine hatten sich mit Maßnah­men bewor­ben und in ihrer Bewer­bung verra­ten, warum sie bereits ein Vorbild für andere Vereine sind. Fünf von ihnen wurden von einer Jury ausge­wählt und jetzt im Beach House der Armin-Wolf-Base­ball-Arena in Regens­burg mit einem Preis­geld von jeweils 2000 Euro belohnt. Das Preis­geld von insge­samt 10 000 Euro stellt der Gewinn­spar­ver­ein der Sparda-Bank Ostbay­ern zur Verfügung. ...

July 31, 2026

Hubert Aiwanger besucht Pumpspeicherkraftwerk Happurg; Stabilitätsanker der Energiewende in Bayern

Hubert Aiwanger besucht Pumpspeicherkraftwerk Happurg; Stabilitätsanker der Energiewende in Bayern Aiwanger: “Mit einer Leistung von 160 Megawatt und einer Speicherkapazität von 850 Megawattstunden wird Happurg nach der Sanierung ein Stabilitätsanker für die Energiewende in Bayern” Aiwanger: “Mit einer Leistung von 160 Megawatt und einer Speicherkapazität von 850 Megawattstunden wird Happurg nach der Sanierung ein Stabilitätsanker für die Energiewende in Bayern” HAPPURG Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat sich bei einem Besuch des Pumpspeicherkraftwerks Happurg ein Bild vom Fortgang der Sanierungsarbeiten gemacht. ...

July 31, 2026

Julia Werner, Bayerns Best 50 – Bayerische Unternehmerin des Jahres 2026, Bayern; Top-Auszeichnung stärkt Frauen in Führung

Julia Werner, Bayerns Best 50 – Bayerische Unternehmerin des Jahres 2026, Bayern; Top-Auszeichnung stärkt Frauen in Führung Bayerns Best 50 2026 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Preisträger BEST 50 Bayerns 2026 Der bayerische Mittelstand hat durch Leistung, Einsatz und Kreativität tausende Arbeitsplätze geschaffen und damit maß- geblich zum starken Wirtschaftswachstum und zum Wohl- stand im Freistaat beigetragen. Mit der Auszeichnung BAYERNS BEST 50 ehren wir in die- sem Jahr erneut mittelständische Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren trotz schwieriger nationaler und interna- tionaler Rahmenbedingungen ihre Mitarbeiterzahl und ihren Umsatz überdurchschnittlich gesteigert haben. Der Wettbewerb feiert in diesem Jahr seine 25. Auflage und rückt mittelständische Unternehmen in ihrer volkswirtschaftli- chen und sozialen Bedeutung stärker ins öffentliche Augen- merk – zugleich werden sie als unternehmerische Vorbilder sichtbar. Der demografische Wandel und die steigenden Anforderun- gen der modernen Arbeitswelt stellen den bayerischen Mit- telstand vor neue Herausforderungen bei der Fachkräftesi- cherung. Unsere Preisträger haben die Zeichen der Zeit erkannt und engagieren sich aktiv für die Gewinnung und Ausbildung junger Talente. Dieses Engagement rücken wir bei BAYERNS BEST 50 besonders ins Rampenlicht: Heraus- ragende Leistungen in der Berufsausbildung werden mit Son- derpreisen gewürdigt. Wir verleihen erneut den Preis „Bayerische Unternehmerin des Jahres“, um weibliches Unternehmertum zu würdigen und Frauen in Führungspositionen sichtbare Vorbilder zu ge- ben. Aus den Preisträgerinnen und Preisträgern zeichnen wir au- ßerdem besondere Leistungen im Bereich ESG (Environ- mental, Social, Governance) mit einem Sonderpreis aus, um nachhaltige und ethische Geschäftspraktiken zu stärken. Hubert Aiwanger, MdL Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ...

July 31, 2026

Corsol GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Landshut; Jochen Wagner als Sachwalter bestellt

Corsol GmbH eröffnet Insolvenzverfahren in Landshut; Jochen Wagner als Sachwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 412/26 Gericht: Landshut Name, Vorname / Bezeichnung: Corsol GmbH Sitz / Wohnsitz: Niederaichbach Register: Landshut, HRB 9097 IN 412/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Corsol GmbH, Am Weiher 15, 84100 Niederaichbach, vertreten durch die Geschäftsführer Brunner Andreas und Hierold Jasmin Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 9097 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dieckmann Matthias, Neustadt 471, 84028 Landshut, Gz.: 09119/26-D Geschäftszweig/Beschäftigung: Anlagenbau inklusive der Programmierung und elektrischen Ausstattung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 08.00 Uhr eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. 3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO). 4. Zum Sachwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Wagner Jochen Sebastianiweg 8, 84028 Landshut Telefon: +49(871)6600866 0 Telefax: +49(871)6600866 10 Email: la@wl-inso.de 5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.09.2026 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Sachwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Sachwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Sachwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 6. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Montag, 02.11.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 4, EG, Sitzungssaalbau, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 7. Prüfungstermin wird anberaumt auf Montag, 02.11.2026, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 4, EG, Sitzungssaalbau, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 10. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern: RAITEC AUTOMATION GmbH, Max-Anderl-Straße 2, 85375 Neufahrn vertreten durch Geschäftsführer Tilo Schumann Clive GmbH, Im Gewerbepark C25, 93059 Regensburg vertreten durch Geschäftsführer Jan Zyka Sebastian Stemmler, Bischof-von-Henle-Straße 2, 93051 Regensburg 11. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 01.06.2026 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landshut Maximilianstr. 22 84028 Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Lukas Anlagenbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Weiden i.d. OPf 31.07.2026 08.30 Uhr; Insolvenzverwalter benannt Florian Schott Forderungen bis 11.09.2026 anmelden

Lukas Anlagenbau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet Weiden i.d. OPf 31.07.2026 08.30 Uhr; Insolvenzverwalter benannt Florian Schott Forderungen bis 11.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 31.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 199/26 Gericht: Weiden i.d. OPf Name, Vorname / Bezeichnung: Lukas Anlagenbau GmbH Sitz / Wohnsitz: Waldthurn Register: Weiden i.d. OPf, HRB 1765 IN 199/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Lukas Anlagenbau GmbH, Albersrieth 27, 92727 Waldthurn, vertreten durch den Geschäftsführer Lukas Werner Josef - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Karg & Kollegen, Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, D.-Martin-Luther-Straße 15, 93047 Regensburg, Gz.: 26/000318 ME Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung und Produktion von sowie der Handel mit Maschinen für alle Bereiche der Elektrotechnik sowie An- lagenbau für industrielle Zwecke auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 31.07.2026 um 08.30 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Schott Florian Ernst-Kraus-Straße 1 b, 92665 Altenstadt Telefon: +49(9602)920220 Telefax: +49(9602)92022399 Email: altenstadt@sdk-rae.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 11.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 06.10.2026, 13:00 Uhr, Sitzungssaal 116, 1. Stock, Ledererstr. 9, 92637 Weiden Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 26.06.2026 beim Insolvenzgericht Weiden i.d. OPf. eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weiden i.d. OPf. Ledererstr. 9 92637 Weiden i.d. OPf. einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Weiden i.d. OPf. - Insolvenzgericht - 31.07.2026

July 31, 2026

Allgäu Comets empfangen ifm Razorbacks Ravensburg im Illerstadion, Kempten; 66:8-Sieg gegen Straubing Spiders

Allgäu Comets empfangen ifm Razorbacks Ravensburg im Illerstadion, Kempten; 66:8-Sieg gegen Straubing Spiders Nächstes Heimspiel: Comets empfangen starke Razorbacks - effect® ENERGY GFL Nach der deutlichen Auswärtsniederlage bei den Schwäbisch Hall Unicorns wartet auf die Allgäu Comets die nächste große Herausforderung. Am Samstag (Kickoff 16 Uhr) empfangen die Kemptener im Illerstadion die ifm Razorbacks Ravensburg zum vierten von insgesamt sechs Heimspielen der GFL-Saison. Für die Comets geht es in den verbleibenden Spielen um jeden einzelnen Sieg. Im Kampf um den direkten Klassenerhalt zählt jeder Punkt, denn der Tabellenletzte der GFL Süd steigt direkt ab, während der Vorletzte in die Relegation gegen den Letzten der GFL Nord müsste. Genau dieses Szenario wollen Head Coach Mark Priegnitz und seine Mannschaft vermeiden. Dafür gilt es, in den kommenden Wochen Boden auf Saarland und Regensburg gutzumachen und gleichzeitig die Straubing Spiders hinter sich zu halten. ...

July 31, 2026

Länderbahn awarded interim contract for Munich–Prague route on Bavarian section, covering Regensburg–Schwandorf–Furth im Wald; 1.76m train-km/year, end 2031, two extensions

Länderbahn awarded interim contract for Munich–Prague route on Bavarian section, covering Regensburg–Schwandorf–Furth im Wald; 1.76m train-km/year, end 2031, two extensions Länderbahn awarded Munich–Prague interim contract once again Länderbahn awarded Munich–Prague interim contract once again The Bavarian Railway Company (BEG), which is responsible for planning, financing and commissioning regional rail passenger services (SPNV) in the Free State of Bavaria, has once again awarded the interim contract for the Munich–Prague route to Länderbahn. The tender covered rail services on the Bavarian section of the route Munich – Regensburg – Schwandorf – Furth im Wald. As a result, Länderbahn will continue operating the alex RE 25 service, including one early morning ...

July 31, 2026

Länderbahn erhält Übergangsvertrag München–Prag; 1,76 Mio Zugkilometer/Jahr Laufzeit bis 2031, Verlängerung zweimal möglich

Länderbahn erhält Übergangsvertrag München–Prag; 1,76 Mio Zugkilometer/Jahr Laufzeit bis 2031, Verlängerung zweimal möglich Zuschlag für Übergangsvertrag München–Prag erneut an Länderbahn erteilt 31.07.2026 Zuschlag für Übergangsvertrag München–Prag erneut an Länderbahn erteilt Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die im Freistaat Bayern für die Planung, Finanzierung und Beauftragung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen (SPNV) verantwortlich ist, hat den Zuschlag für den Übergangsvertrag München–Prag an die Länderbahn erteilt. Ausgeschrieben waren die Verkehrsleistungen auf dem bayerischen Streckenabschnitt München – Regensburg – Schwandorf – Furth im Wald. Damit wird die Länderbahn den Betrieb der alex - Linie RE 25 inklusive eines Zugpaares in Tagesrandlage zwischen München – Hof (Linie RE 23) ab Dezember 2028 weiterführen. Der Verkehrsvertrag umfasst ca. 1,76 Millionen Zugkilometer jährlich und läuft zunächst mindestens bis Dezember 2031 und kann zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. ...

July 31, 2026

Länderbahn znovu získala zakázku na provoz linky Mnichov–Praha; 1,76 milionu vlakových kilometrů ročně

Länderbahn znovu získala zakázku na provoz linky Mnichov–Praha; 1,76 milionu vlakových kilometrů ročně alex pokračuje v jízdě: Länderbahn znovu získala zakázku alex pokračuje v jízdě: Länderbahn… alex pokračuje v jízdě: Länderbahn znovu získala zakázku Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), která je ve Svobodném státě Bavorsko odpovědná za plánování, financování a objednávku regionální železniční osobní dopravy (SPNV), znovu udělila společnosti Länderbahn zakázku na přechodný provoz linky Mnichov–Praha. Předmětem výběrového řízení byly dopravní výkony na bavorském úseku Mnichov – Řezno – Schwandorf – Furth im Wald. Společnost Länderbahn tak bude od prosince 2028 i nadále provozovat linku alex RE 25, včetně jednoho páru vlaků v okrajových časech dne mezi Mnichovem a Hofem (RE 23). Smlouva zahrnuje přibližně 1,76 milionu vlakových kilometrů ročně. Platnost kontraktu je zatím stanovena nejméně do prosince 2031 s možností dvou prodloužení, vždy o jeden rok. Dopravní výkony na území České republiky zadalo Ministerstvo dopravy České republiky. Oba vybraní železniční dopravci již zahájili jednání o budoucí spolupráci. ...

July 31, 2026