Richard Nennstiel Debattiert Leihmutterschaft Kölner Domradio; Milliardengeschäft

Richard Nennstiel Debattiert Leihmutterschaft Kölner Domradio; Milliardengeschäft Zum Kern der Debatte um Leihmutterschaft Zum Kern der Debatte um Leihmutterschaft „…die Frage der menschlichen Würde“ Für die Debatte um die Leihmutterschaft gilt laut dem Dominikaner Richard Nennstiel: „Es geht im Kern um die Frage der menschlichen Würde, um das menschliche Leben. Kann oder darf menschliches Leben in der Verfügung des Menschen stehen?“ In einem Beitrag für das Kölner Domradio schrieb Pater Richard: „Leihmutterschaft ist mittlerweile ein Milliardengeschäft. Wer sich eine Leihmutter in den USA (ca. 180.000 bis 250.000 Euro) nicht leisten kann, kann auf günstigere ‚Alternativen‘ zurückgreifen. Ukraine, Rumänien, Georgien sind günstiger. Die Not, die Armut und Bedürftigkeit sind der Hauptgrund für diese Frauen, ihren Körper zur Verfügung zu stellen“, fuhr der Dominikaner fort. „Eine neue Form der Ausbeutung. Vertraglich wird alles genau geregelt, allerdings häufig nur in der Theorie. Die Frauen sind teilweise moderne Sklaven, die die Wünsche von Käufern erfüllen sollen.“ ...

August 13, 2026

SIGNIS World Congress in Kigali, Ruanda; KI-Bildung und Ethik im Fokus

SIGNIS World Congress in Kigali, Ruanda; KI-Bildung und Ethik im Fokus Digitale Kommunikation muss dem Menschen dienen Digitale Kommunikation muss dem Menschen dienen Regensburg, 12. August 2026 Ein internationaler Medienkongress fand Anfang August in Kigali in Ruanda statt. Das Land erlangte durch einen Genozid traurige Berühmtheit, ist allerdings seitdem einen beachtlichen Weg der Versöhnung gegangen. Der SIGNIS World Congress zeigt die Kirche in Afrika als eine Kirche der Kommunikation. Vom 3. bis 8. August 2026 fand in Ruanda der SIGNIS World Congress statt. SIGNIS ist der katholische Weltverband für Kommunikation. Er entstand 2001 aus dem Zusammenschluss zweier traditionsreicher katholischer Organisationen für Film, Rundfunk und Fernsehen. Im Verband SIGNIS haben sich Journalisten, Medienschaffende, Filmemacher, Medienpädagogen, digitale Kommunikatoren und kirchliche Verantwortliche zusammengeschlossen. Dabei geht es dem Verband nicht bloß um Pressearbeit für kirchliche Institutionen. Katholische Kommunikation muss sich in unserer Zeit der Frage stellen, wie die Botschaft des Evangeliums in einer digitalen Welt verbreitet werden kann. ...

August 13, 2026

Kleinanzeigen-Mietwohnungen in ländlichen Regionen Deutschland; Stadtmieten in Hessen/Bayern ~67% höher als Land.

Kleinanzeigen-Mietwohnungen in ländlichen Regionen Deutschland; Stadtmieten in Hessen/Bayern ~67% höher als Land. BFW Newsroom - Ländlich heißt nicht gleich günstig: Wie stark das Preisgefälle wirklich ausfällt Ländlich heißt nicht gleich günstig: Wie stark das Preisgefälle wirklich ausfällt Die anhaltende Urbanisierung treibt immer mehr Menschen vom Land in die Stadt, während in (Groß-)Städten knapper Wohnraum und steigende Mieten Einwohnerinnen und Einwohner belasten. Eine Analyse von Kleinanzeigen zeigt, dass Mietwohnungen in ländlicheren Regionen innerhalb aller Bundesländer günstiger als in den dort betrachteten Großstädten sind , doch das Preisniveau auf dem Land unterscheidet sich bundesweit erheblich. ...

August 13, 2026

Herr Oliver Heiden wird ab 01.02.2027 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Regenstauf 2 bestellt.

Herr Oliver Heiden wird ab 01.02.2027 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für Regenstauf 2 bestellt. Schornsteinfegerrecht; Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Bekanntmachung der Regierung der Oberpfalz vom 13.08.2026 Az.: ROP-SG23-2206.1-364-4-7 „Herr Oliver Heiden wird mit Wirkung ab 01.02.2027 als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger auf den öffentlich ausgeschriebenen Kehrbezirk Regenstauf 2 bestellt.“ Hinweise: Die zuständige Behörde für Maßnahmen nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ist das Landratsamt Regensburg (§ 1 Abs. 1 ZustVSchfw). Dies gilt auch für Kehrbezirke, die sich im Bereich anderer Kreisverwaltungsbehörden (hier Landratsamt Schwandorf) befinden (§ 1 Abs. 3 ZustVSchfw). Der Kehrbezirksumfang kann auf der Internetseite BayernAtlas eingesehen werden. ...

August 13, 2026

VxLabs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Schwartz

VxLabs GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalter bestellt: Dr. Schwartz Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 4 IN 354/26 Gericht: Regensburg Name, Vorname / Bezeichnung: VxLabs GmbH Sitz / Wohnsitz: Regensburg Register: Regensburg, HRB 19099 4 IN 354/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. VxLabs GmbH, Franz-Mayer-Straße 1, 93053 Regensburg, vertreten durch die Gesellschafter Elkoumy Mostafa und Rofaiel Andrew Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19099 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: Entwicklung, Vermarktung, Vertrieb, Verkauf und Lizenzieren von Software u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 13.08.2026 um 08.40 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Schwartz Harald Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg Telefon: +49(941)461030-0 Telefax: +49(941)461030-1600 Email: regensburg@schwartz.in 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 01.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 13.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 06.07.2026 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Regensburg Augustenstr. 3 93049 Regensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 13.08.2026

August 13, 2026

Mieter in ländlichen Regionen Deutschlands zahlen niedrigere Medianmieten; Eigentumskauf: städtische Preise +108% in Hessen

Mieter in ländlichen Regionen Deutschlands zahlen niedrigere Medianmieten; Eigentumskauf: städtische Preise +108% in Hessen BFW Newsroom - Ländlich heißt nicht gleich günstig: Wie stark das Preisgefälle wirklich ausfällt Ländlich heißt nicht gleich günstig: Wie stark das Preisgefälle wirklich ausfällt Die anhaltende Urbanisierung treibt immer mehr Menschen vom Land in die Stadt, während in (Groß-)Städten knapper Wohnraum und steigende Mieten Einwohnerinnen und Einwohner belasten. Eine Analyse von Kleinanzeigen zeigt, dass Mietwohnungen in ländlicheren Regionen innerhalb aller Bundesländer günstiger als in den dort betrachteten Großstädten sind , doch das Preisniveau auf dem Land unterscheidet sich bundesweit erheblich. ...

August 13, 2026

Berlin Rebels spielen gegen Düsseldorf Panther in Mommsenstadion, Berlin; erster Heimsieg möglich

Berlin Rebels spielen gegen Düsseldorf Panther in Mommsenstadion, Berlin; erster Heimsieg möglich Do or Die in Berlin! - effect® ENERGY GFL Ein weiterer Gameday im heimischen Mommsenstadion steht am kommenden Samstag für die Berlin Rebels an. Zu Gast in der Hauptstadt an diesem WE: die Düsseldorf Panther. Der Nord-Staffel Gegner, der am weitesten von den Berlinern entfernt ist. Mit 3 Siegen und ebenfalls 6 Niederlagen stehen die Panther aktuell auf Platz 4 der Tabelle und hätten, Stand heute, einen Playoffs Platz. Für die Rebels sieht es gerade etwas düster aus. ...

August 12, 2026

Caritas lädt Pflegeprofis ins Caritas Beratungszentrum St. Gabriel, Regensburg, zum Workshop 'Wer, wenn nicht wir? Pflege.Macht.Politik.'; erste Trägerverband bietet Arbeitszeit-Workshops für Pflege.

Caritas lädt Pflegeprofis ins Caritas Beratungszentrum St. Gabriel, Regensburg, zum Workshop ‘Wer, wenn nicht wir? Pflege.Macht.Politik.’; erste Trägerverband bietet Arbeitszeit-Workshops für Pflege. Pflege braucht eine starke Stimme Pressemitteilung Pflege braucht eine starke Stimme Caritas lädt Pflegeprofis am 1. Oktober erneut zum berufspolitischen Workshop „Wer, wenn nicht wir? Pflege.Macht.Politik.“ ein. Erschienen am: 12.08.2026 Herausgeber: Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. Von-der-Tann-Straße 7 93047 Regensburg 0941 5021-0 0941 5021-125 0941 5021-0 0941 5021-125 0941 5021-125 info@caritas-regensburg.de www.caritas-regensburg.de ...

August 12, 2026

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Außervollzugsetzung der LadÖffVO 2026 in Nürnberg ab; Kosten trägt der Antragsteller; Streitwert 5.000 Euro.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Antrag auf Außervollzugsetzung der LadÖffVO 2026 in Nürnberg ab; Kosten trägt der Antragsteller; Streitwert 5.000 Euro. Gericht: VGH Aktenzeichen: 22 NE 26.773 Sachgebietsschlüssel: 492 Rechtsquellen: § 47 Abs. 6 VwGO; Art. 2 Abs. 2 BayLadSchlG; § 2 der Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen und in Nächten in 2026 (Ladenöffnungsverordnung 2026 – LadÖffVO 2026) der Stadt Nürnberg Hauptpunkte: Normenkontrollverfahren; Antrag auf einstweilige Außervollzugsetzung; Öffnung von personallos betriebenen Kleinstsupermärkten in den allgemeinen Ladenschlusszeiten; Einschränkung der Öffnungszeiten wegen Störung der Sonn- und Feiertagsruhe; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; legitimes Ziel und Geeignetheit einer Verordnung zur Einschränkung der Öffnungszeiten; Folgenabwägung ...

August 12, 2026

BayVGH Nürnberg Altstadt Teilschließung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft; Eilantrag abgelehnt

BayVGH Nürnberg Altstadt Teilschließung von Automatenläden an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft; Eilantrag abgelehnt per E-Mail München, 12. August 2026 Pressemitteilung Pressesprecher: E-Mail: Dienstgebäude: Internet: RiVGH Florian Schlämmer Telefon: 089/2130-338 RR Dr. Maximilian Ruhdorfer Telefon: 089/2130-264 presse@vgh.bayern.de Ludwigstr. 23 80539 München www.vgh.bayern.de BayVGH: Teilschließung von Automatenläden in der Nürnberger Alt- stadt an Sonn- und Feiertagen bleibt vorläufig in Kraft; Maßnahmen zur nächtlichen Lärmreduzierung in Regensburg und München beschäftigen ebenfalls die Verwaltungsgerichtsbarkeit ...

August 12, 2026