Stefanie Heinrich, Tess Remy-Schumacher und Detlev Eisinger Konzert in Waldsassen; Remy-Schumacher Grammy-nominiert 2026

Stefanie Heinrich, Tess Remy-Schumacher und Detlev Eisinger Konzert in Waldsassen; Remy-Schumacher Grammy-nominiert 2026 Hochkarätiges Klaviertrio zu Gast in Waldsassen Hochkarätiges Klaviertrio zu Gast in Waldsassen Kammermusik auf internationalem Niveau erwartet die Besucher am Samstag, 26. September 2026, um 19 Uhr im Harmoniesaal des ehemaligen Abtschlosses Waldsassen. Die Geigerin Stefanie Heinrich, die Cellistin Tess Remy-Schumacher und der Pianist Detlev Eisinger gestalten gemeinsam einen Konzertabend mit Werken von Joseph Haydn, Frédéric Chopin und Felix Mendelssohn Bartholdy. ...

August 12, 2026

Young Faith erklärt den Weihrauch in Regensburg; Weihrauch begleitet Liturgie seit über 3.000 Jahren.

Young Faith erklärt den Weihrauch in Regensburg; Weihrauch begleitet Liturgie seit über 3.000 Jahren. Young Faith erkärt den Weihrauch Young Faith erkärt den Weihrauch Warum riecht die Kirche so? Weihrauch begleitet die Liturgie seit über 3.000 Jahren. Das Harz des Boswellia-Baums war in der Antike so wertvoll wie Gold, reiste 3.500 Kilometer entlang der Weihrauchstraße und gehörte zu den Geschenken der Weisen an das Kind in Bethlehem — kein Zufall, sondern Programm: Gold dem König, Weihrauch dem wahren Gott. Young Faith erklärt, woher die Tradition des Weihrauchs kommt. ...

August 12, 2026

Gebärende Patientinnen berichten über hervorragende Betreuung am Klinikum St. Marien Amberg; Herausragende Geburtserfahrung und Personalbetreuung

Gebärende Patientinnen berichten über hervorragende Betreuung am Klinikum St. Marien Amberg; Herausragende Geburtserfahrung und Personalbetreuung Erfahrungen mit Klinikum St. Marien in Amberg, Bayern, 12.08.2026 Wir waren letzte Woche Dienstag Morgen zum Kaiserschnitt in Amberg. Jeder Beteiligte war so nett und hilfreich. Vor allem der Anästhesist war super lieb und hat sich gut gekümmert. Ebenso war die Hebamme toll und hat uns unser Baby sofort auf die Brust gelegt. Die Stationsschwestern B2 haben mich wirklich überrascht, da zu jeder Zeit eine kompetente Beratung da war und sich Zeit genommen wurde - auch wenn viel zu tun war. Sie waren immer freundlich und man hat sich gut beraten gefühlt! Vielen lieben Dank dem tollen Team !! ...

August 12, 2026

Irena & Anton Daum Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalter bestellt

Irena & Anton Daum Verwaltungs GmbH Insolvenzverfahren Regensburg; Insolvenzverwalter bestellt Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 2 IN 289/26 Gericht: Regensburg Name, Vorname / Bezeichnung: Irena & Anton Daum Verwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Regensburg Register: Regensburg, HRB 20899 2 IN 289/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Irena & Anton Daum Verwaltungs GmbH, Dr.-Gessler-Straße 10, 93051 Regensburg, vertreten durch den Geschäftsführer Daum Anton Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 20899 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Bauer & Partner PartmbB, Augustenstraße 19, 93049 Regensburg, Gz.: 000050-26 MH Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen u.a. auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 12.08.2026 um 08.50 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Debus Stefan Prinz-Ludwig-Straße 15, 93055 Regensburg Telefon: +49(941)463926-0 Telefax: +49(941)463926-99 Email: regensburg@mhbk.de 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 30.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 12.11.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 02.06.2026 beim Insolvenzgericht Regensburg eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Regensburg Augustenstr. 3 93049 Regensburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 12.08.2026

August 12, 2026

Regensburg Phoenix gegen Straubing Spiders im städtischen Stadion am Weinweg 16:00 Uhr; letztes Heimspiel der Saison emotionaler Saisonabschluss

Regensburg Phoenix gegen Straubing Spiders im städtischen Stadion am Weinweg 16:00 Uhr; letztes Heimspiel der Saison emotionaler Saisonabschluss Nach 42:14 - Phoenix wollen auch zuhause dominieren - effect® ENERGY GFL Am Samstag, den 15. August 2026, steht für die Regensburg Phoenix das letzte Heimspiel der Saison in der effect® ENERGY GFL an. Zu Gast am Weinweg sind die Straubing Spiders. Die Straubing Spiders reisen mit dem klaren Ziel nach Regensburg, das Hinspiel vergessen zu machen. Die Phoenix hatten das erste Aufeinandertreffen mit 42:14 deutlich für sich entschieden und dabei gezeigt, wie gefährlich sie offensiv agieren können, wenn sie ins Rollen kommen. Straubing wird nun versuchen, mit einem physischeren, aggressiveren Ansatz dagegenzuhalten und den Rhythmus der Regensburger früh zu stören. ...

August 12, 2026

Kinderhort Wirbelwind in Sünching feiert 13. Jubiläum mit Sommerfest; Bürgermeister Bernhard Grundner zu Besuch

Kinderhort Wirbelwind in Sünching feiert 13. Jubiläum mit Sommerfest; Bürgermeister Bernhard Grundner zu Besuch Hortjubiläum wird zum bunten Fest für Groß und Klein Hortjubiläum wird zum bunten Fest für Groß und Klein Kinderhort „Wirbelwind" in Sünching feiert runden Geburtstag mit Sommerfest für die ganze Familie Sünching ■ Vor kurzem feierte der Johanniter Kinderhort „Wirbelwind“ sein 13. Jubiläum mit einem großen Sommerfest. Organisiert wurde die Veranstaltung gemeinsam vom Hortteam und dem Elternbeirat, die mit viel Herzblut ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine stellten. Kinder, Eltern und zahlreiche Gäste verbrachten gemeinsam einen fröhlichen Nachmittag rund um den Hort. ...

August 11, 2026

Fraktion SPD & FW Halle (Saale) – Anfrage zur Umsetzung neuer Formate der Job- und Ausbildungsplatzsuche in Halle (Saale); Stadt prüft Einführung eines Jobwalk-Formats

Fraktion SPD & FW Halle (Saale) – Anfrage zur Umsetzung neuer Formate der Job- und Ausbildungsplatzsuche in Halle (Saale); Stadt prüft Einführung eines Jobwalk-Formats Beschlussvorlage Anfrage Beratungsfolge Termin Status Stadtrat 26.08.2026 öffentlich Kenntnisnahme Betreff: Anfrage der Fraktion SPD & FW Halle (Saale) zur Umsetzung neuer Formate und Weiterentwicklung bestehender Formate zur Job- und Ausbildungssuche Der Arbeitsmarkt unterliegt seit einiger Zeit einem enormen Wandel. Dieser Wandel betrifft auch und vor allem diejenigen, die neu auf den Arbeitsmarkt kommen und sich dort orientieren und zurechtfinden müssen – also vor allem Schüler:innen, Auszubildende und Studierende, die zumeist bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche auf Unterstützung und Orientierung angewiesen sind. Im Gegensatz zu den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt sind die Angebote zur Information und Orientierung bei der Jobsuche weitestgehend gleichgeblieben. Das gilt auch für Halle. Klassische Jobmesse oder einzelne Beratungen mit Termin haben sicherlich noch ihre Berechtigung, sie wirken angesichts des rasanten Wandels auf dem Arbeitsmarkt und der Veränderungen innerhalb der Gesellschaft veraltet. Andere Städte, wie Jena, Erlangen oder Regensburg gehen in der Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung neue Wege. Ein Beispiel dafür ist der Jobwalk, der in den drei Städten seit mehreren Jahren durchgeführt wird. Hier wird die Jobsuche als lockeres Meet and Greet mit Benefits für die Jobsuchenden gestaltet. Neben Unternehmen, die sich unter freiem Himmel in lockerer Atmosphäre vorstellen, gibt es auch Angebote wie das Erstellen von Bewerbungsfotos, Bewerbungsmappenchecks, digitale Angebote zur Stellensuche und den Austausch zu Fragen des Arbeitsmarktes, um ein junges und vor allem breites Publikum anzusprechen und mit der lokalen Wirtschaft in Kontakt zu bringen. ...

August 11, 2026

Deutscher Schützenbund bestimmt Pistolenschützen in Suhl; Top-Dreier im Schnellfeuer nahezu uneinholbar

Deutscher Schützenbund bestimmt Pistolenschützen in Suhl; Top-Dreier im Schnellfeuer nahezu uneinholbar WM-Qualifikation Suhl: Entscheidung bei den Pistolenschützen WM-Qualifikation Suhl: Entscheidung bei den Pistolenschützen Vom 12. bis 15. August fällt am Bundesstützpunkt in Suhl die Entscheidung, welche Pistolenschützen den Deutschen Schützenbund bei der Weltmeisterschaft in Doha QAT (1. bis 14. November) vertreten werden. Die Sportlerinnen und Sportler mit Luft-, Sport- und Schnellfeuerpistole treten zu Teil zwei ihrer WM-Qualifikation an. Suhl ist nicht für seine hohen Temperaturen bekannt, doch in den nächsten Tagen könnte es heiß werden oder besser gesagt: heiß zugehen. Denn in einigen der Pistolen-Teildisziplinen ist Hochspannung vorprogrammiert. So beispielsweise in der Disziplin Luftpistole Männer. Dort rangieren die beiden Olympia-Teilnehmer Christian Reitz und Robin Walter nach einem von insgesamt drei 60-Schuss-Programmen lediglich auf den Plätzen vier (Reitz) und sieben (Walter). In Führung liegt Paul Fröhlich mit 579 Ringen, gefolgt von Michael Schwald (577) und Andreas Köppl (576). Demnach haben alle sieben Luftpistolen-Männer in den zwei nun kommenden Programmen die Chance, sich nach oben bzw. zur WM zu schießen. ...

August 11, 2026

Hannes Hermann feiert Profidebüt bei Viktoria Köln; 5:2-Sieg Debüt mit 21 Jahren, 139 Tagen

Hannes Hermann feiert Profidebüt bei Viktoria Köln; 5:2-Sieg Debüt mit 21 Jahren, 139 Tagen Hannes Hermann feiert Profidebüt in Regensburg | HSV.de Hannes Hermann feiert Profidebüt in Regensburg Beim Drittliga-Auftakt stand die HSV-Leihgabe als Nummer 1 zwischen den Pfosten. Was HSV-Torwarttrainer Sven Höh dazu zu sagen hat. Meilenstein für Hannes Hermann: Der junge Torhüter, der in der Saison 2026 27 vom Hamburger SV an den SSV Jahn Regensburg verliehen ist, hat sein Profidebüt gefeiert. Das HSV-Eigengewächs stand am vergangenen Sonnabend (8. August) beim 5:2-Sieg des Jahn bei Viktoria Köln zum Drittliga-Auftakt über die gesamte Spieldauer zwischen den Pfosten. Zuvor setzte sich der gebürtige Hamburger in der Vorbereitung – passend zu seiner Rückennummer – als Nummer 1 im Torwarttrio durch. ...

August 11, 2026

Landtag von Baden-Württemberg befasst sich mit Bericht zur landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 2025 in Baden-Württemberg; TSF-W-Beschaffung 2026 eingeleitet.

Landtag von Baden-Württemberg befasst sich mit Bericht zur landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 2025 in Baden-Württemberg; TSF-W-Beschaffung 2026 eingeleitet. Drucksache 18 / 259 Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 259 8.7.2026 1 Eingegangen: 8.7.2026 / Ausgegeben: 11.8.2026 Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, nach welchen Kriterien die für die landesweite Sammelbeschaffung von Lösch­ gruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 beauftragten Fachfirmen ausgewählt wurden; welche Ausgaben dem Land Baden-Württemberg für die Erstellung und Durch­ führung der Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 im Jahr 2025 entstanden sind; ob und gegebenenfalls in welchem Umfang für diese Ausgaben Mittel aus der Feuerschutzsteuer verwendet wurden; wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben; ob für die im Jahr 2026 eingeleitete Sammelbeschaffung von Tragkraftsprit­ zenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) ein Vergabeverfahren zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen durchgeführt wurde und wie dieses ausgestaltet war; welche Unternehmen oder Fachbüros mit der Erstellung der Ausschreibungs­ unterlagen sowie der Projektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W- Fahrzeugen im Jahr 2026 beauftragt wurden; welche Ausgaben für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Pro­ jektbegleitung der Sammelbeschaffung von TSF-W-Fahrzeugen im Jahr 2026 bereits entstanden sind beziehungsweise voraussichtlich noch entstehen werden; Antrag des Abg. Daniel Lindenschmid u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Sammelbeschaffungen, Feuerwehrförderung und Verwendung der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 259 2 8. welche weiteren Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen in den kommenden fünf Jahren geplant sind und welche Fahrzeugtypen hiervon je­ weils umfasst sein sollen; 9. welche Fahrzeugtypen nach Kenntnis der Landesregierung derzeit von den größten Beschaffungsengpässen und Lieferzeitverzögerungen betroffen sind; 10. wie viele Anträge auf Zuwendungen nach der Verwaltungsvorschrift Zuwen­ dungen Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu) im Jahr 2025 gestellt, bewilligt, zu­ rückgestellt oder nicht bewilligt wurden (aufgeschlüsselt nach Regierungsbe­ zirken) und welche Ursachen dazu führten, dass beantragte Maßnahmen nicht gefördert beziehungsweise zurückgestellt werden mussten; 11. wie hoch das Gesamtvolumen der im Jahr 2026 eingegangenen Förderanträge nach der Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen ist (bitte auf­ schlüsseln nach Regierungsbezirk, Fahrzeugtyp/Baumaßnahme/Sondermaß­ nahme, Zuschusshöhe Z-Feu, Sonderzuschuss); 12. wie sich die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2020 entwickelt haben (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Höhe der Ein­ nahmen sowie den jeweiligen Verwendungszwecken einschließlich der hier­ für eingesetzten Mittel). 7.7.2026 Lindenschmid, Klecker, Hegel, Baur, Schäfer AfD Begründung In dem Antrag mit der Drucksache 17/8995 „Zuschuss für die Feuerwehren im Jahr 2025“ wurden bereits wesentliche Aspekte der Feuerwehrförderung und der im Jahr 2025 erstmals durchgeführten landesweiten Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 thematisiert. Die Landesregierung verdeutlichte in ihrer Antwort, dass die Sammelbeschaffung von LF 10 auf eine hohe Nach­ frage der Kommunen traf und einen wesentlichen Bestandteil der Feuerwehrför­ derung im Jahr 2025 darstellte. Im Jahr 2025 wurde erstmals in Baden-Württemberg eine Sammelbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen LF 10 durchgeführt, an der sich die Kommunen be­ teiligen konnten. Für die Erstellung und Durchführung dieser Sammelbeschaffung wurden entsprechende Fachfirmen beauftragt. Im Jahr 2026 wurde dieses Instru­ ment erneut genutzt. Dieses Mal wurde eine Sammelbeschaffung von Tragkraft­ spritzenfahrzeugen mit Wassertank (TSF-W) eingeleitet, an der sich die Kommu­ nen ebenfalls beteiligen konnten. Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an den Kosten der Sammelbeschaffun­ gen, der Auswahl und Beauftragung externer Dienstleister, der Verwendung von Mitteln aus der Feuerschutzsteuer sowie an den weiteren Planungen der Landes­ regierung für zukünftige Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen. Darüber hinaus besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Entwicklung der Feuer­ wehrförderung. In einer Pressemitteilung des Ministeriums des Inneren, für Digi­ talisierung und Kommunen vom 20. August 2025 wurde der damals amtierende Innenminister Thomas Strobl mit der Aussage zitiert, dass alle förderfähigen An­ träge der Kommunen positiv bewilligt werden konnten und kein Antrag abgelehnt werden musste. Demgegenüber berichtete das Regierungspräsidium Stuttgart je­ doch in einer Pressemitteilung vom 23. Januar 2026, dass im Regierungsbezirk Stuttgart lediglich rund 80 Prozent der Anträge der Feuerwehren aufgrund der verfügbaren Mittel gefördert werden konnten. ...

August 11, 2026