Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland arbeiten an einem Gesetzesentwurf zum Staatsvertrag über Zusammenarbeit bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte; Zweckverbände gründen, keine Mehrbelastung erwartet

Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland arbeiten an einem Gesetzesentwurf zum Staatsvertrag über Zusammenarbeit bei der Beseitigung tierischer Nebenprodukte; Zweckverbände gründen, keine Mehrbelastung erwartet Präsident des Landtags von Baden-Württemberg Herrn Thomas Strobl MdL Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Straße 3 70173 Stuttgart Juli 2026 Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden- Württemberg, dem Freistaat Bayern, dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zusammenarbeit im Bereich der Beseitigung tierischer Ne- benprodukte ...

July 28, 2026

Atrium Apartments GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Koblenz; Gläubigerforderungen bis 23.09.2026 anmelden

Atrium Apartments GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Koblenz; Gläubigerforderungen bis 23.09.2026 anmelden Veröffentlichungsdatum: 28.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 21 IN 48/26 Gericht: Koblenz Name, Vorname / Bezeichnung: Atrium Apartments GmbH Sitz / Wohnsitz: Karbach Register: Koblenz, HRB 30577 21 IN 48/26 : Über das Vermögen der Atrium Apartments GmbH, St. Quintinstraße 22, 56281 Karbach (AG Koblenz, HRB 30577), vertr. d.: Martin Kleemann, (Geschäftsführer), ist am 23.07.2026 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261/ 304 - 790, Fax: 0261/ 911 - 4729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de, Internet: http://www.lieser-rechtsanwaelte.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 23.09.2026 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 23.10.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (23.09.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (23.10.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Koblenz, 27.07.2026 Hinweise zum Datenschutz: Die Datenschutzerklärung zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), § 55 Bundesdatenschutzgesetz und § 43 Landesdatenschutzgesetz finden Sie auf der Startseite des Internetauftritts des Gerichts: www.agko.justiz.rlp.de. Auf Wunsch übersenden wir diese Information auch in Papierform.

July 28, 2026

Eulen Ludwigshafen vs. HC Elbflorenz Dresden 25. Spieltag Friedrich-Ebert-Halle, Ludwigshafen

Eulen Ludwigshafen vs. HC Elbflorenz Dresden 25. Spieltag Friedrich-Ebert-Halle, Ludwigshafen Spieltag Eulen Ludwigshafen vs. HC Elbflorenz - HC Elbflorenz Dresden 2027 gegen Eulen Ludwigshafen Friedrich-Ebert-Halle, Erzbergerstraße 89, 67063 Ludwigshafen 20270327 – 00:00 Uhr Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden. Mehr InformationenDas ist ein Platzhalterinhalt von Instagram. Um dem Instagram-Feed anzuzeigen, klicke auf die Schaltfläche unten. Bitte beachte, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden. Mehr Informationen

July 28, 2026

NAVIS Seehafen-Hinterlandtransporte reduziert Rhein-Containertransporte am Rhein in Deutschland; Kapazitätsengpässe und Kostenerhöhung

NAVIS Seehafen-Hinterlandtransporte reduziert Rhein-Containertransporte am Rhein in Deutschland; Kapazitätsengpässe und Kostenerhöhung Seehafen-Hinterlandtransporte: Niedrigwasser schränkt Transporte auf dem Rhein ein | NAVIS – the cargo company Seehafen-Hinterlandtransporte: Niedrigwasser schränkt Transporte auf dem Rhein ein Juli, 2026 Export-See , Import-See Für Containertransporte von und zu den Westhäfen Rotterdam und Antwerpen kann je nach Lade- bzw. Entladeort in Deutschland der kombinierte Verkehr per Binnenschiff und Lkw eine kostengünstige Option sein, sofern die Wasserstände auf dem Rhein dies zulassen. ...

July 28, 2026

Deutscher Wetterdienst warnt vor Hitze in Deutschland, besonders Westen und Süden, mit Höchstwerten 35–39 Grad; Hitzewelle hält sich bis Wochenende

Deutscher Wetterdienst warnt vor Hitze in Deutschland, besonders Westen und Süden, mit Höchstwerten 35–39 Grad; Hitzewelle hält sich bis Wochenende Hitze erreicht Deutschland - bis 39 Grad möglich - RADIO RST Offenbach (dpa) - Die angekündigte Hitze breitet sich am Mittwoch in Deutschland aus. Fast im ganzen Land wird die 30-Grad-Marke überschritten, wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) mitteilte. In einigen Regionen werden es mehr als 35 Grad. Das sind der Vorhersage zufolge Teile Nordrhein-Westfalens und Hessens sowie Rheinland-Pfalz und das Saarland, weite Teile Baden-Württembergs und Teile Frankens, wie DWD-Meteorologe Thorsten Kaluza sagte. ...

July 28, 2026

Friedrich Merz benennt Franziska Hoppermann zur Generalsekretärin Berlin; Unmut in CDU wächst über Führungsstil

Friedrich Merz benennt Franziska Hoppermann zur Generalsekretärin Berlin; Unmut in CDU wächst über Führungsstil Hoppermann neue CDU-Generalsekretärin - Merz unter Druck - RADIO RST Berlin (dpa) - Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz hat seine Personalrochade fortgesetzt und die Bundestagsabgeordnete Franziska Hoppermann zur neuen Generalsekretärin seiner Partei gemacht. Auf seinen Vorschlag wählte der CDU-Vorstand die bisherige Schatzmeisterin der Partei aus Hamburg einstimmig zur Nachfolgerin von Carsten Linnemann, der Gesundheitsminister wird. Der Unmut in der Union über die Personalentscheidungen des Kanzlers und den persönlichen Umgang mit einzelnen Politikern wird aber immer größer und immer offener. Der CDU-Landesverband Rheinland-Pfalz geht wegen der geplanten Entlassung von Verkehrsminister Patrick Schnieder auf die Barrikaden. Der bisherige Gesundheitsstaatskretär Tino Sorge, der seine Posten ebenfalls verliert, warf Merz ebenfalls öffentlich schlechten Stil vor. ...

July 28, 2026

Bundesbank Longer-term refinancing operation – Allotment Tender-ID: 20260066 Germany; reverse transaction

Bundesbank Longer-term refinancing operation – Allotment Tender-ID: 20260066 Germany; reverse transaction Longer-term refinancing operation – AllotmentTender-ID: 20260066 | Reverse transaction Longer-term refinancing operation – Allotment Tender-ID: 20260066 | Reverse transaction Fotolia Green Finance Climate change poses huge challenges for the financial sector, too. The Bundesbank supports the transition to a low-carbon economy. Green Finance back hide navigation Overview Bundesbank Organisation back Overview Organisation Executive Board back Overview Executive Board Professor Joachim Nagel Dr Sabine Mauderer Burkhard Balz Lutz Lienenkämper Michael Theurer Professor Fritzi Köhler-Geib COO and Directorates Compliance and legal regulations GTC and legal basis Mission Statement and Strategy of the Bundesbank The Bundesbank: key figures Directions Regional Offices and branches back Overview Regional Offices and branches Baden-Württemberg back Overview Baden-Württemberg Branches President Bavaria back Overview Bavaria Branches President Berlin and Brandenburg back Overview Berlin and Brandenburg Branch President Bremen, Lower Saxony and Saxony-Anhalt back Overview Bremen, Lower Saxony and Saxony-Anhalt Branches President Hamburg, Mecklenburg-West Pomerania and Schleswig-Holstein back Overview Hamburg, Mecklenburg-West Pomerania and Schleswig-Holstein Branches President Hesse back Overview Hesse Branch President North Rhine-Westphalia back Overview North Rhine-Westphalia Branches President Rhineland-Palatinate and Saarland back Overview Rhineland-Palatinate and Saarland Branches President Saxony and Thuringia back Overview Saxony and Thuringia Branches President Research and Research Data back Overview Research and Research Data Research Centre back Overview Research Centre Research Professors, Research Council and Research Fellows Research Areas and Programme People Research Brief Discussion Papers Refereed Publications Seminars Invited Speakers Series Research Data and Service Centre back Overview Research Data and Service Centre Research Data Your research project at the RDSC About the RDSC INEXDA Publications Conferences Research Visit and Internship Panel on Household Finances (PHF) back Overview Panel on Household Finances (PHF) About the PHF Methodology User-Documentation Data access and data protection Links and documents Survey on Consumer Expectations (BOP‑HH) Survey of firms (BOP-F) Green Finance Library and archives back Overview Library and archives Library Historical archive Euro pavilion Art back Overview Art Exhibitions & viewing times Paintings and works on paper Sculptures and installations Publications Numismatics back Overview Numismatics Collection Selected objects Pictures archive Publications Exhibition Numismatic library Contact Money Museum back Overview Money Museum Visitor Information Exhibitions Offers for Groups Lectures Museum discovery tours History International Central Bank Dialogue back Overview International Central Bank Dialogue About us International Central Banking Courses back Overview International Central Banking Courses Application procedure Past courses Bilateral cooperation EU-funded projects Frequently asked questions Representative network Newsletter Contact Eurosystem ...

July 28, 2026

DB InfraGO setzt Regelungen des Trassennutzungsvertrages bundesweit aus; Mehr Reserven, verlässlicher Bahnverkehr

DB InfraGO setzt Regelungen des Trassennutzungsvertrages bundesweit aus; Mehr Reserven, verlässlicher Bahnverkehr Planbare Entlastung: Bahnverkehr soll bei Extrem-Hitze verlässlicher werden Artikel: Planbare Entlastung: Bahnverkehr soll bei Extrem-Hitze verlässlicher werden Die DB InfraGO reagiert künftig früher, wenn sich Extremwetterlagen abzeichnen. Ziel ist es, Kundinnen und Kunden frühzeitig und transparent zu informieren und einen möglichst verlässlichen Bahnbetrieb sicherzustellen. Eine neue Regelung sieht vor, dass Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen zur Stabilisierung des Systems weniger Züge fahren lassen können, wenn sie das wollen. Die DB InfraGO wird dafür für festgelegte Zeiträume entsprechende Regelungen des Trassennutzungsvertrages aussetzen – wie etwa Stornokosten. Die Regelung gilt auch für den Personenfern- und den Güterverkehr. ...

July 28, 2026