M.O. gegen Natalia Osman Schriftliche Klagebegründung eingereicht am 11. August 2026 vor zuständigem Kreisgericht Rorschach; Antwort innerhalb 30 Tagen erforderlich

M.O. gegen Natalia Osman Schriftliche Klagebegründung eingereicht am 11. August 2026 vor zuständigem Kreisgericht Rorschach; Antwort innerhalb 30 Tagen erforderlich Aufforderung zur Klageantwort Aufforderung zur Klageantwort Natalia Osman, geb. 14. April 1987, wohnhaft Ul. Leni Golikowa 50 – 22, RU-198255 St. Petersburg, wird im Verfahren M.O. gegen Natalia Osman betreffend Ehescheidung (IN.2022.104-RO1ZK-NIC) bekannt gegeben, dass M.O. am 11. August 2026 eine schriftliche Klagebegründung eingereicht hat. Natalia Osman hat die Möglichkeit, die schriftliche Klagebegründung nach telefonischer Voranmeldung auf der Gerichtskanzlei einzusehen. Natalia Osman wird aufgefordert, innert 30 Tagen die Klageantwort samt Akten mit Beilagenverzeichnis im Doppel einzureichen. Diese muss enthalten: - Bezeichnung der Prozessparteien und ihrer Vertreter - das Rechtsbegehren - die Angabe des Streitwerts - die Tatsachenbehauptungen (Darlegung, welche Tatsachenbehauptungen der klagenden Partei im Einzelnen anerkannt oder bestritten werden) - die Bezeichnung der einzelnen Beweismittel zu den behaupteten Tatsachen - das Datum und die Unterschrift - eine Vollmacht bei Vertretung - die verfügbaren Urkunden, die als Beweismittel dienen sollen (diese sind geordnet, fortlaufend nummeriert, geheftet und mit einem genauen Verzeichnis einzureichen) - ein Verzeichnis der Beweismittel (es sind alle Urkunden und sonstigen beantragten Beweismittel aufzuführen). Rorschach, 13. August 2026 Die Kreisgerichtskanzlei

August 14, 2026

Helene Malin, Kollokationsplan und Inventar, ausgeschlagene Erbschaft, Heiden AR, Schweiz; Fristen: 20 Tage, Endtermin 04.09.2026, Konkursamt St.Gallen

Helene Malin, Kollokationsplan und Inventar, ausgeschlagene Erbschaft, Heiden AR, Schweiz; Fristen: 20 Tage, Endtermin 04.09.2026, Konkursamt St.Gallen Kollokationsplan und Inventar Helene Malin, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Helene Malin, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Helene Malin, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Heiden (AR) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 28.07.1948 Todesdatum: 04.11.2025 Wohnhaft gewesen: Dorfstrasse 36 9425 Thal Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach Helene Malin, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Heiden (AR) Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 28.07.1948 Todesdatum: 04.11.2025 Wohnhaft gewesen: Dorfstrasse 36 9425 Thal Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach

August 13, 2026

LeoneCommerce, Inh. Guedes Leone, Rorschach; Einzelunternehmen erloschen infolge Geschäftsaufgabe

LeoneCommerce, Inh. Guedes Leone, Rorschach; Einzelunternehmen erloschen infolge Geschäftsaufgabe Löschung LeoneCommerce, Inh. Guedes Leone, Rorschach Löschung LeoneCommerce, Inh. Guedes Leone, Rorschach LeoneCommerce, Inh. Guedes Leone, in Rorschach, CHE-351.827.810, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 110 vom 09.06.2023, Publ. 1005765233). Das Einzelunternehmen ist infolge Geschäftsaufgabe erloschen.

August 13, 2026

Shero Bau GmbH Neueintragung Rorschach; Sacheinlage: 3'000 Laufmeter Doka-Träger

Shero Bau GmbH Neueintragung Rorschach; Sacheinlage: 3'000 Laufmeter Doka-Träger Neueintragung Shero Bau GmbH, Rorschach Neueintragung Shero Bau GmbH, Rorschach Shero Bau GmbH, in Rorschach, CHE-252.294.614, Tellstrasse 25, 9400 Rorschach, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neueintragung). Statutendatum: 28.07.2026. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Arbeiten und Dienstleistungen in der Baubranche, insbesondere von Schalungsarbeiten, Armierungsarbeiten, Gerüstbauarbeiten sowie Transportdienstleistungen aller Art. Sie kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Zudem kann sie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen beteiligen. Ferner kann sie Finanzierungen übernehmen sowie alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die direkt oder indirekt mit dem Gesellschaftszweck im Zusammenhang stehen. Stammkapital: CHF 20'000.00. Qualifizierte Tatbestände: Sacheinlage: Die Gesellschaft übernimmt bei der Gründung gemäss Vertrag und Inventarliste vom 24.07.2026 3'000 Laufmeter Doka-Träger und 200 Schalungsstützen, wofür 20 Stammanteile zu CHF 1'000.00 ausgegeben werden. Publikationsorgan: SHAB. Mitteilungen der Gesellschaft an die Gesellschafter erfolgen per Brief oder E-Mail an die im Anteilbuch verzeichneten Adressen. Gemäss Erklärung bei der Gründung der Gesellschaft wird auf eine eingeschränkte Revision verzichtet. Eingetragene Personen: Selimi, Sherif, nordmazedonischer Staatsangehöriger, in Rorschach, Gesellschafter und Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF 1'000.00.

August 13, 2026

Damian Benz, Kollokationsplan und Inventar, St.Gallen; Fristen: Kollokationsplan 04.09.2026; Inventar 24.08.2026

Damian Benz, Kollokationsplan und Inventar, St.Gallen; Fristen: Kollokationsplan 04.09.2026; Inventar 24.08.2026 Kollokationsplan und Inventar Damian Benz, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Damian Benz, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Damian Benz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Marbach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 11.04.1968 Todesdatum: 16.03.2026 Wohnhaft gewesen: Hauptstrasse 30 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach Damian Benz, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Marbach SG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 11.04.1968 Todesdatum: 16.03.2026 Wohnhaft gewesen: Hauptstrasse 30 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 24.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach

August 12, 2026

Baki Irin Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Signalstrasse 25, 9400 Rorschach; Schätzung CHF 750'000

Baki Irin Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Signalstrasse 25, 9400 Rorschach; Schätzung CHF 750'000 Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Baki Irin Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung Baki Irin Schuldner Baki Irin Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 15.04.1962 Signalstrasse 25 9400 Rorschach Steigerungsobjekte Angaben zur Steigerung 04.11.2026 um 14:00, Stadthof Rorschach, Saal B, Kirchstrasse 9, 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Betreibungsamt Region Rorschach, St. Gallerstrasse 50, 9400 Rorschach Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibungen auf Pfandverwertung. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Region Rorschach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder b) durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Region Rorschach ausgestellten Bankchecks (keine Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder c) Anzahlung CHF 100‘000.00 in bar. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Region Rorschach im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH59 0900 0000 9000 2250 8, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Betreibung 25006787 für den Fall des Zuschlags) oder in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 7 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Eingabefrist: 31.08.2026 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 05.10.2026 Kontaktstelle Betreibungsamt Region Rorschach St. Gallerstrasse 50 9400 Rorschach Bemerkungen Ab dem 5. Oktober 2026 finden Sie eine detaillierte Grundstückbewertung, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen unter www.rorschach.ch ...

August 11, 2026

ZimmerMeister RP GmbH Versteigerung von Grundstücken Rorschach; Beiden Grundstücke gesamthaft versteigert

ZimmerMeister RP GmbH Versteigerung von Grundstücken Rorschach; Beiden Grundstücke gesamthaft versteigert Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung ZimmerMeister RP GmbH Betreibungsamtliche Grundstücksteigerung ZimmerMeister RP GmbH Schuldner ZimmerMeister RP GmbH CHE-471.722.296 Pflanzschulstrasse 3 8400 Winterthur Steigerungsobjekte Angaben zur Steigerung 03.11.2026 um 15:00, Stadthof Rorschach, Saal B, Kirchstrasse 9, 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Betreibungsamt Region Rorschach, St. Gallerstrasse 50, 9400 Rorschach Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) sowie auf die Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewV) aufmerksam gemacht. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch die öffentlichen Bücher festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen. Publikation nach SchKG 133, 134, 135, 138; VZG vom 23. April 1920, Art. 29. Ergänzende rechtliche Hinweise Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung auf Pfandverwertung. Der Ersteigerer hat an der Steigerung, unmittelbar nach dem dritten Aufruf und vor dem Zuschlag, eine unverzinsliche Anzahlung von CHF 100'000.00 wie folgt zu leisten: a) durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz; BankG; SR 952.0) unterstehenden Bank zugunsten des Betreibungsamtes Region Rorschach, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlages stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss (keine Bedingung der Eigentumsübertragung im Grundbuch usw.), oder b) durch Vorlegung eines auf eine Bank mit Sitz in der Schweiz an die Order des Betreibungsamtes Region Rorschach ausgestellten Bankchecks (keine Privatcheck) in diesem Betrag (Bankchecks anderer Banken und Privatchecks werden nicht akzeptiert), oder c) Anzahlung CHF 100‘000.00 in bar. Die Anzahlung kann auch beim Betreibungsamt Region Rorschach im Voraus mittels Überweisung (IBAN CH59 0900 0000 9000 2250 8, Vermerk: Anzahlung Grundstücksteigerung in der Betreibung 25007662 für den Fall des Zuschlags) oder in bar hinterlegt werden. Die Gutschrift auf dem Konto des Betreibungsamtes hat spätestens zwei Arbeitstage vor der Versteigerung und die Hinterlegung in bar spätestens am Arbeitstag vor der Versteigerung zu erfolgen. Erfolgt die Gutschrift bzw. Hinterlegung in bar später, gilt die Anzahlung als nicht geleistet und ist an der Steigerung selbst wie oben beschrieben (gegebenenfalls nochmals) zu leisten. Eine solche Vorauszahlung wird nicht verzinst und dem Einzahler innert 7 Arbeitstagen nach der Grundstücksteigerung zurückerstattet, falls ihm das Grundstück nicht zugeschlagen wird. Die Restzahlung ist auf spezielle Aufforderung des Betreibungsamtes hin, welche nach Eintritt der Rechtskraft des Zuschlages erlassen wird, unter Ansetzung einer zehntägigen Zahlungsfrist zu leisten. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Eingabefrist: 31.08.2026 Auflagedatum der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis: ab dem 05.10.2026 Kontaktstelle Betreibungsamt Region Rorschach St. Gallerstrasse 50 9400 Rorschach Bemerkungen Ab dem 5. Oktober 2026 finden Sie eine detaillierte Grundstückbewertung, das Lastenverzeichnis und die Steigerungsbedingungen unter www.rorschach.ch ...

August 11, 2026

Connected4You, Inh. Degirmenci, Neueintragung als Einzelunternehmen, Scholastikastrasse 17, 9400 Rorschach, CHE-371.450.855; Eingetragene Personen: Degirmenci, Furkan; Janßen, Shiva Chayenne.

Connected4You, Inh. Degirmenci, Neueintragung als Einzelunternehmen, Scholastikastrasse 17, 9400 Rorschach, CHE-371.450.855; Eingetragene Personen: Degirmenci, Furkan; Janßen, Shiva Chayenne. Neueintragung Connected4You, Inh. Degirmenci, Rorschach Neueintragung Connected4You, Inh. Degirmenci, Rorschach Connected4You, Inh. Degirmenci, in Rorschach, CHE-371.450.855, Scholastikastrasse 17, 9400 Rorschach, Einzelunternehmen (Neueintragung). Zweck: Personalvermittlung in der Gastronomie. Eingetragene Personen: Degirmenci, Furkan, österreichischer Staatsangehöriger, in Rorschach, Inhaber, mit Einzelunterschrift; Janßen, Shiva Chayenne, deutsche Staatsangehörige, in Rorschach, mit Einzelunterschrift.

August 10, 2026

Mutation WMM Innovation AG, Minusio, ändert Sitz nach Rorschacherberg; neuer Verwaltungsrat mit drei Mitgliedern

Mutation WMM Innovation AG, Minusio, ändert Sitz nach Rorschacherberg; neuer Verwaltungsrat mit drei Mitgliedern Mutation WMM Innovation AG, Minusio, neu Rorschacherberg Mutation WMM Innovation AG, Minusio, neu Rorschacherberg WMM Innovation AG, bisher in Minusio, CHE-439.215.223, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 235 vom 02.12.2022, Publ. 1005618577). Statutenänderung: 11.05.2026. Sitz neu: Rorschacherberg. Domizil neu: c o Tobias Waltl, Wilenstrasse 10, 9404 Rorschacherberg. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Patenten und Marken sowie die Erteilung entsprechender Lizenzen im Bereich der Immobilienerstellung. Mitteilungen neu: Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre erfolgen durch geeignete Kommunikationsmittel, insbesondere per Brief oder E-Mail, an die im Aktienbuch verzeichneten Adressen. Vinkulierung neu: Die Übertragbarkeit der Namenaktien ist nach Massgabe der Statuten beschränkt. Gemäss Erklärung des Verwaltungsrates vom 18.11.2022 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. [Anpassung an deutsche Fassung] [bisher: Secondo dichiarazione del 18.11.2022 la società non è soggetta alla revisione ordinaria e rinuncia a una revisione limitata.]. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Fumagalli, Walter Viktor, da Rapperswil-Jona, in Brione sopra Minusio (Minusio), Mitglied, mit Einzelunterschrift. Eingetragene Personen neu oder mutierend: Waltl, Tobias, deutscher Staatsangehöriger, in Rorschacherberg, Präsident des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift [bisher: Präsident, mit Einzelunterschrift]; Marquardt, Matthias, deutscher Staatsangehöriger, in Kammlach (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien; Waltl, Sebastian, deutscher Staatsangehöriger, in Ingolstadt (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Kollektivunterschrift zu zweien.

August 8, 2026

Andri Matwiejko Kollokationsplan und Inventar; Rorschach, St.Gallen Klagefrist 20 Tage bis 04.09.2026

Andri Matwiejko Kollokationsplan und Inventar; Rorschach, St.Gallen Klagefrist 20 Tage bis 04.09.2026 Kollokationsplan und Inventar Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Kollokationsplan und Inventar Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Schuldner Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bischofszell TG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 13.07.1949 Todesdatum: 15.02.2026 Wohnhaft gewesen: Im Stadtwald 5 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach Andri Matwiejko, ausgeschlagene Erbschaft Heimatort: Bischofszell TG Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 13.07.1949 Todesdatum: 15.02.2026 Wohnhaft gewesen: Im Stadtwald 5 9400 Rorschach Rechtliche Hinweise Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG. Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage Ablauf der Frist: 04.09.2026 Anfechtungsfrist Inventar: 10 Tage Ablauf der Frist: 17.08.2026 Auflagestelle Konkursamt St.Gallen, Davidstrasse 27, 9000 St. Gallen Kontaktstelle für Beschwerden Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen Kontaktstelle für Klage und Anfechtung Kreisgericht Rorschach, 9401 Rorschach

August 8, 2026