Brückenbauamt führt Brückensanierung B 20 bei Eggenfelden durch; Ende Oktober voraussichtlich statt Mitte September

Brückenbauamt führt Brückensanierung B 20 bei Eggenfelden durch; Ende Oktober voraussichtlich statt Mitte September Brückensanierung auf der B 20 bei Eggenfelden Brückensanierung auf der B 20 bei Eggenfelden Seit Anfang Mai werden zwei Brückenbauwerke an der B 20 bei Eggenfelden instandgesetzt. Betroffen sind die B 388-Brücke über die B 20 bei Eggenfelden-Altenburg sowie die Überführung der Färberstraße über die B 20. Ursprünglich sollte die Maßnahme bis Mitte September abgeschlossen sein. Doch die Leitungsarbeiten (Telekommunikation) haben sich erheblich verzögert, weshalb die Arbeiten und die damit verbundene halbseitige Sperrung nun voraussichtlich bis Ende Oktober dauern werden. ...

August 13, 2026

Schloss Peterskirchen stilvoll saniert in Dietersburg – Peterskirchen; Aufwendig sanierte Prachtanlage als exklusives Domizil

Schloss Peterskirchen stilvoll saniert in Dietersburg – Peterskirchen; Aufwendig sanierte Prachtanlage als exklusives Domizil Stilvoll saniertes Schloss in Dietersburg - Peterskirchen Stilvoll saniertes Schloss in Dietersburg - Peterskirchen Niederbayerischer Prachtbau von herrschaftlicher Herkunft und stilvoller Eleganz Ein Schloss, wie im Märchen! Ein Prachtbau, der keine Wünsche nach Komfort, Stil und Eleganz offenlässt! An einem Ort, an dem sich Bayern von seiner schönsten Seite zeigt! Solch ein einzigartiges Erlebnis wird Ihnen auf Schloss Peterskirchen in der Freizeit- und Golf-Region Rottal – Inn zuteil. Das im frühen 16. Jahrhundert errichtete Juwel der Frührenaissance lässt Sie dank seiner aufwendigen Sanierung an der Pracht vergangener Epochen teilhaben, ohne den Blick auf die Zukunft zu verstellen. Ob gehobener Landsitz oder repräsentativer Familien- oder Firmensitz, dieses herrschaftliche Domizil wird all Ihren Erwartungen gerecht werden. Ein malerischer Schlosspark sowie ein sog. Kavaliershaus unterstreichen dabei das besondere Lebensgefühl auf Schloss Peterskirchen. Wenn das Besondere gerade gut genug ist für Sie, führt an diesem Schloss kein Weg vorbei! ...

August 13, 2026

Dr. Joachim Weiß und Robert Niederleitner – neue Folge 'Gott und die Jugend' Regensburg; Suizidprävention im Fokus

Dr. Joachim Weiß und Robert Niederleitner – neue Folge ‘Gott und die Jugend’ Regensburg; Suizidprävention im Fokus Neue Folge „Gott und die Jugend“ Neue Folge „Gott und die Jugend“ Erlebnispädagogik, Outdoor Escape Games und Suizidprävention Regensburg, 12 . August 2026 In der Region Rottal-Inn steht die katholische Jugendfürsorge im Bistum Regensburg für ein breites Spektrum an Unterstützungsangeboten für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Beratungsstelle Rottal Inn , geleitet von Diplompsychologe Joachim Weiß, bietet Diagnostik, Beratung und Therapie an, wobei Gruppentherapien und Familientherapien einen besonderen Schwerpunkt bilden. ...

August 13, 2026

PSBB des Kreis-Caritasverbandes Rottal-Inn e. V. gedenkt der Drogentoten in Pfarrkirchen; 2.150 Todesfälle 2025 in Deutschland.

PSBB des Kreis-Caritasverbandes Rottal-Inn e. V. gedenkt der Drogentoten in Pfarrkirchen; 2.150 Todesfälle 2025 in Deutschland. Pressemitteilung Drogentotengedenktag Jedes Jahr findet findet im Sommer ein deutschlandweiter Drogentotengedenktag statt. Erschienen am: 13.08.2026 Herausgeber: Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Ringstraße 3 84347 Pfarrkirchen +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-555 geschaeftsstelle@caritas-rottal-inn.de Jedes Jahr findet findet im Sommer ein deutschlandweiter Drogentotengedenktag statt. Jedes Jahr findet findet im Sommer ein deutschlandweiter Drogentotengedenktag statt. Auch in der PSBB des Kreis-Caritasverbandes gedenkt man an diesem Tag der Drogentoten. 2023 wurde auf der Streuobstwiese in der Au in Pfarrkirchen zum Gedenken der Verstorbenen ein Birnenbaum gepflanzt. Gestiftet wurde dieser Baum von der WiFo Pfarrkirchen und durch die Mitarbeiter der Stadt Pfarrkirchen gepflanzt. Inzwischen trägt dieser Baum schöne Früchte. ...

August 13, 2026

FIBE Bus-GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 um 08.04 Uhr Amtsgericht Landshut; Insolvenzverwalter bestellt: Mansfeld Michael

FIBE Bus-GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am 11.08.2026 um 08.04 Uhr Amtsgericht Landshut; Insolvenzverwalter bestellt: Mansfeld Michael Veröffentlichungsdatum: 11.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: IN 317/26 Gericht: Landshut Name, Vorname / Bezeichnung: FIBE Bus-GmbH Sitz / Wohnsitz: Eggenfelden Register: Landshut, HRB 5189 IN 317/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. FIBE Bus-GmbH, Pfarrkirchener Straße 89, 84307 Eggenfelden, vertreten durch den Geschäftsführer Bergmann Hans-Georg Registergericht: Amtsgericht Landshut Registergericht Register-Nr.: HRB 5189 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Toth Andreas, Industriestraße 5, 83395 Freilassing, Gz.: 82/26AT29 ; d/633-26 Geschäftszweig/Beschäftigung: Omnibushandel auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.08.2026 um 08.04 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Mansfeld Michael Rathausplatz 4, 84307 Eggenfelden Telefon: +49(871)4309440 Telefax: +49(871)43094422 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen; der Insolvenzverwalter kann einen gängigen elektronischen Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat vorgeben. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 20.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 22.04.2026 beim Insolvenzgericht Landshut eingegangen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Landshut Maximilianstr. 22 84028 Landshut einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 11.08.2026

August 11, 2026

Regierung von Niederbayern Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau 380-kV-Leitung B162 Prienbach Pleinting Vilshofen an der Donau; Termine 17.–20. Aug. 2026 unöffentlich

Regierung von Niederbayern Erörterungstermin Planfeststellungsverfahren Ersatzneubau 380-kV-Leitung B162 Prienbach Pleinting Vilshofen an der Donau; Termine 17.–20. Aug. 2026 unöffentlich Bekanntmachung Vilshofen an der Donau Bekanntmachung Energiewirtschaftsgesetz (EnWG); Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 380-kV- Leitung B162 Prienbach - Pleinting; Erörterungstermin tef ^THTT^ Vilshofen an der Donau Die Regierung von Niederbayern führt im Rahmen des oben genannten Verfahrens gemäß Art. 73 Abs. 6 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) i. V. m. § 43a Satz l a. F., § 118 Abs. 54 EnWG einen Erörterungstermin durch. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Äußerungen erörtert die Regierung von Niederbayern mit der TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin), den Behörden, den Betroffenen, den Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben (Art. 73 Abs. 6 Satz l BayVwVfG). Der Erörterungstermin findet statt am 17.August 2026 09.00 Uhr für Träger öffentlicher Belange, Kommunen, Behörden, Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG in der Regierung von Niederbayern, Regierungshauptgebäude, Großer Sitzungssaal, Zi. 2 40 H, Regierungsptatz 540, 84028 Landshut, am 18. August 2026 09.00 Uhr für Betroffenheiten in der Stadt Vilshofen an der Donau (mit Ausnahme der Betroffenheiten durch dieTrassenvariante im Bereich Schönerting), im Markt Aidenbach sowie in den Gemeinden Aldersbach, Beutelsbach, Egglham und Künzing 13.30 Uhr für Betroffenheiten durch die Trassenvariante im Bereich Schönerting in der Gaststätte DER KULTURWIRT, Hauptstraße 61, 84385 Egglham, am 19. August 2026 09.00 Uhr für Betroffenheiten in der Stadt Simbach a.1nn, in den Märkten Bad Birnbach und Triftern sowie in den Gemeinden Bayerbach, Haarbach, Stubenberg und Wittibreut 13.30 Uhr für anwaltlich vertretene Einwender in der Gaststätte Huckenhamer Stadl, Huckenham 11, 94137 Bayerbach sowie am 20. August 2026, 09.00 Uhr Reservetermin - nur bei Bedarf, d. h. wenn es Personen gibt, deren Einwendungen aus zeitlichen Gründen am vorgesehenen Tag nicht mehr erörtert werden konnten in der Regierung von Niederbayern, Regierungshauptgebäude, Großer Sitzungssaal, Zi. 2 40 H, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Einlass und Registrierung erfolgen jeweils um 08:45 Uhr bzw. 13:15 Uhr. ...

August 7, 2026

Regierung von Oberbayern Anhang 1 zum IE-Überwachungsplan Immissionsschutz; zahlreiche Standorte mit IE-RL-Überwachung vorgesehen

Regierung von Oberbayern Anhang 1 zum IE-Überwachungsplan Immissionsschutz; zahlreiche Standorte mit IE-RL-Überwachung vorgesehen IE-Überwachungsplan PDF Anhang 1 zum Überwachungsplan der Regierung von Oberbayern für den Bereich Immissionsschutz Überwachungsbehörde Name / Firma Standort Straße / Ortsteil Anlage Nr. Anhang I IE-RL Überwachung der Einleitung durch das Wasserwirtschaftsamt nur Haupttätigkeit in der Anlage Regierung/KVB/LfU/Bergamt Begriffsbestimmung entsprechend Artikel 3 Nr. 3 der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 - IE-RL Regierung von Oberbayern Biomasseheizkraftwerk Zolling GmbH 85406 Zolling Leininger Str. 1 Biomasse-Heizkraftwerk Zolling 5.2.b nein BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH 83301 Traunreut Werner-von-Siemens-Str. 200 Biomasse-Heizkraftwerk Traunreut 5.2.a nein Heinz Entsorgung GmbH & Co. KG 85368 Moosburg a.d.Isar Neue Industriestr. 1 Sonderabfallzwischenlager Moosburg 5.5 nein Heizkraftwerk Altenstadt GmbH & Co. KG 86972 Altenstadt Triebstr. 90 Biomasse-Heizkraftwerk Altenstadt 5.2.a ja Iqony Energies GmbH 85375 Neufahrn b.Freising Ludwig-Erhard-Str. 13 Biomasse-Heizkraftwerk Neufahrn 5.2.a nein Onyx Kraftwerk Zolling GmbH & Co. KGaA 85406 Zolling Leininger Str. 1, OT Anglberg Kraftwerk Zolling 1.1 ja Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG 83022 Rosenheim Färberstraße 47 Heizkraftwerk Rosenheim 1.1 ja SWM Services GmbH 80797 München Kathi-Kobus-Str. 3 Heizwerk Kathi-Kobus-Straße 1.1 nein 80799 München Türkenstr. 42 a Heizwerk Theresienstraße 1.1 nein 80807 München Frankfurter Ring 181 Heizkraftwerk Freimann 1.1 nein 81249 München Bodenseestr. 351 Heizkraftwerk Freiham 1.1 nein 81371 München Schäftlarnstr. 15 Heizkraftwerk Süd 1.1 nein 81379 München Rupert-Mayer-Str. 43 Heizwerk Koppstraße 1.1 nein 81675 München Grillparzerstr. 22 Heizwerk Gaisbergstraße 1.1 nein 81735 München Karl-Marx-Ring 91 Heizwerk Perlach 1.1 nein 85774 Unterföhring Münchner Str. 22 Heizkraftwerk Nord 1.1 ja Uniper Kraftwerke GmbH 85088 Vohburg a.d.Donau Paarstr. 30, OT Irsching Kraftwerk Irsching 1.1 ja 85098 Großmehring Bayernwerkstr. 30 Kraftwerk Ingolstadt 1.1 ja Stadt Ingolstadt AUDI AG 85045 Ingolstadt Ettinger Str. Emulsionsverdampfungsanlage 5.1.b ja Heizhaus Ost und West 1.1 nein Lackiererei 6.7 ja BSR Bodensanierung Recycling GmbH 85053 Ingolstadt Bunsenstr. 19 Abfallzwischenlager 5.5 nein Büchl Entsorgungswirtschaft GmbH 85053 Ingolstadt Robert-Bosch-Str. 1-5 Behandlungsanlage für gefährliche Abfälle 5.1.d nein Shredderanlage (vormals: Altholzshredder) 5.3.b.ii nein Karl Hülmeyer 85051 Ingolstadt Weiherstr. 25 Oberflächenbehandlung 2.6 nein Michael Oblinger Recycling GmbH & Co. KG 85055 Ingolstadt Moosmüllerweg 9 Abfallzwischenlager 5.5 nein Milchwerke Ingolstadt-Thalmässing eG 85051 Ingolstadt Münchener Str. 125 Milchwerk 6.4.c ja von 16 Seite 1 ...

August 6, 2026

Caritas Streetwork Verleihung des Zivilcouragepreises Arnstorf; 14.500 Schüler*innen seit 2010

Caritas Streetwork Verleihung des Zivilcouragepreises Arnstorf; 14.500 Schüler*innen seit 2010 Sie haben nicht weggeschaut! Pressemitteilung Sie haben nicht weggeschaut! Verleihung des Zivilcouragepreises von Caritas Streetwork Erschienen am: 06.08.2026 Herausgeber: Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Ringstraße 3 84347 Pfarrkirchen +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-555 geschaeftsstelle@caritas-rottal-inn.de Verleihung des Zivilcouragepreises von Caritas Streetwork Im Kutschenreuter Saal im Unteren Schloss in Arnstorf fand die Verleihung des Zivilcouragepreises statt. Außerdem erhielten die Sponsoren und Gäste der Veranstaltung interessante Informationen zu den Selbstbehauptungsworkshops “Wir gegen Gewalt” an Schulen sowie dem Projekt Safer Zone. ...

August 6, 2026

Caritas Streetwork Verleihung des Zivilcouragepreises Pfarrkirchen; Preisverleihung zieht zahlreiche Ehrengäste

Caritas Streetwork Verleihung des Zivilcouragepreises Pfarrkirchen; Preisverleihung zieht zahlreiche Ehrengäste Sie haben nicht weggeschaut! Pressemitteilung Sie haben nicht weggeschaut! Verleihung des Zivilcouragepreises von Caritas Streetwork Erschienen am: 06.08.2026 Herausgeber: Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Ringstraße 3 84347 Pfarrkirchen +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-555 geschaeftsstelle@caritas-rottal-inn.de Der Inhalt kann leider nicht korrekt angezeigt werden. Status: SharedContent.Article expected, Presse Release passed Weitere Informationen zum Thema Multimedia Galerie Preisträger, Sponsoren, Ehrengäste Auf dem Bild sind zu sehen: Tanja Haas-Lensing (Firma Haas ...

August 6, 2026

Circus Dumbo zu Besuch im St. Vinzenz; Messerwerfershow begeistert Heimbewohner

Circus Dumbo zu Besuch im St. Vinzenz; Messerwerfershow begeistert Heimbewohner Circus Dumbo zu Besuch im St. Vinzenz Pressemitteilung Circus Dumbo zu Besuch im St. Vinzenz Heimbewohner und Kinder vom Kindergarten St. Elisabeth hatten viel Spaß im Sinnesgarten Erschienen am: 05.08.2026 Herausgeber: Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Kreis-Caritasverband Rottal-Inn e. V. Ringstraße 3 84347 Pfarrkirchen +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-0 +49 8561 3007-555 +49 8561 3007-555 geschaeftsstelle@caritas-rottal-inn.de Circus Dumbo zu Besuch im St. Vinzenz ...

August 5, 2026