Schwarzwald Tourismus GmbH bietet naturnahe Übernachtungen im Schwarzwald; 150 One-Night-Camps verfügbar

Schwarzwald Tourismus GmbH bietet naturnahe Übernachtungen im Schwarzwald; 150 One-Night-Camps verfügbar Außergewöhnliche Rückzugsorte | Schwarzwald Tourismus GmbH 04.08.2026 Naturnah übernachten im Schwarzwald Freiburg, August 2026 – Abwechslungsreich: Das gilt nicht nur für die Landschaften, sondern auch für die Übernachtungsangebote im Schwarzwald: Die Nacht lässt sich in 30 Metern Höhe im Hängezelt, direkt in der Natur in einem „Trekking-Camp“ sowie gemütlich in einer umgebauten Ski-Gondel, einem „Bubble Tent“ oder einem Holzfässle verbringen. Hier kommen Tipps für naturnahe Rückzugsorte. „One-Night-Camps“ – naturnah übernachten bei privaten Gastgebern Gemeinsam mit der Buchungsplattform Nomady bietet der Schwarzwald seit 2023 „One-Night-Camps“ für naturnahes Campen auf legalen Plätzen im Schwarzwald, welche das Angebot der offiziellen Campingplätze ergänzen und gleichzeitig dem zunehmenden Wild-Campen entgegenwirken. Landwirte, Privatpersonen und Gemeinden können dabei ihre Wiese für ein Zelt oder einen befestigten Platz für ein Reisemobil für eine Nacht zur Verfügung stellen und optional Zusatzleistungen wie sanitäre Anlagen, Grillstelle und Feuerholz, Frühstück oder Vesper anbieten. Neben Zelt und Wohnmobil gibt es zusätzlich noch besondere Angebote wie beispielsweise die Übernachtung im Bauwagen, in einer Blockhütte, im Heuschober oder in einem Tipi – aktuell stehen in der Ferienregion Schwarzwald rund 150 „One-Night-Camps“ zur Auswahl. www.nomady.camp Von Baumhaus zu Baumhaus durch den Naturpark Schwarzwald Mitte ...

August 4, 2026

MTG Wangen Generalversammlung Dorfgemeinschaftshaus Deuchelried, Wangen im Allgäu; Vorratsbeschluss ermöglicht weitere Finanzierungsschritte.

MTG Wangen Generalversammlung Dorfgemeinschaftshaus Deuchelried, Wangen im Allgäu; Vorratsbeschluss ermöglicht weitere Finanzierungsschritte. Männer-Turn-Gemeinde 1849 e.V. Wangen im Allgäu Nr. 2/2026 Vollgas beim Bambinilauf 3 Guckloch 2/2026 Guckloch 2/2026 Guckloch 2/2026 n Liebe Mitglieder der MTG Wangen, hinter uns liegt ein erfolgreiches und ereignisreiches Vereinsjahr. Bei unserer Generalversammlung konnten wir gemeinsam auf viele schöne Momente und wichtige Entwicklungen zurückbli- cken. Die diesjährige Generalversamm- lung war von besonderer Bedeutung. Gemeinsam haben wir über einen wich- tigen Meilenstein für die Zukunft unseres Vereins entschieden. Mit der geplanten Erweiterung der MTG-Sportinsel wurde ein zukunftsweisendes Projekt auf den Weg gebracht. Es geht dabei nicht nur um zusätzliche Räumlichkeiten, sondern um eine Investition in die Zukunft der MTG Wangen – ein attraktives Sport- und Gesundheitsangebot für unsere Mitglieder sowie für die kommenden Generationen. Wir bedanken uns herzlich für das große Vertrauen, das Sie uns mit Ihrer Zustimmung entgegengebracht haben. Der genehmigte „Vorratsbeschluss“ gibt dem Vorstand die Möglichkeit, die näch- sten Schritte zur Umsetzung dieses wich- tigen Bauvorhabens einzuleiten und die notwendigen Finanzierungen auf den Weg zu bringen. Dieses Vertrauen ist für uns eine Verpflichtung, das Projekt verantwortungsvoll und mit Weitblick umzusetzen. Auch finanziell steht unser Verein auf einer soliden Basis. Das ist das Ergeb- nis einer verantwortungsvollen Vereins- führung und des großen Engagements vieler Menschen, die sich täglich für die MTG einsetzen. Ein Verein lebt aber nicht nur von Zah- len und Gebäuden. Er lebt vor allem von den Menschen. Deshalb möchten wir uns ganz herzlich bei allen bedanken, die unsere MTG unterstützen. Euer Ein- satz macht unseren Verein stark und lebendig. Mit Freude blicken wir auf die kom- menden Veranstaltungen und viele gemeinsame sportliche Erlebnisse. Wir freuen uns darauf, den Weg der MTG Wangen gemeinsam mit Euch weiterzu- gehen. Viel Spaß beim Lesen dieses Gucklochs! Eva Welte Inhalt Generalversammlung der MTG Wangen . . . . .4 Mini-Hyröxle begeistert Teilnehmer . . . . . . . . .6 Vorstands-Ausflug nach Stuttgart: . . . . . . . . . .9 Auftaktveranstaltung der Gesundheitsreihe ein voller Erfolg. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Wangens Freiwillige Feuerwehr leistet nicht nur beim Altstadtstolperer Unglaubliches. . 12 Fronarbeiten und Spendensammlung für die Neue Turnhalle der MTG im Frühjahr 1926. 14 Indiaca - Fahrrad-Rallye in den Maien . . . . . 18 Sportlicher und geselliger Abend auf der Boule-Bahn. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Heimische Speisefische – vom Fang in die Küche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Fechten - Fünf Disziplinen, ein Tag. . . . . . . . . 20 Fechten über den Wellen – 100 Jahre IBF . . 22 Die männliche A-Jugend der MTG siegt beim Allgäucup . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 „Sport und mehr“ auf Extremtour. . . . . . . . . . 24 Jahreshauptversammlung des Handballjugend-Fördervereins . . . . . . . . . . . . 25 Abteilungsversammlung der Handballabteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Der Handballjugend-Förderverein „stolpert“ mit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 West-Allgäu-Meeting. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zwei Jugendliche beim Block-Mehrkampf U16 in Tettnang dabei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 Leichtathleten beim 9. Intersport Haisermann- Meeting in Lindenberg erfolgreich. . . . . . . . . 29 Kinder-Leichtathletik-Sportfest in Wangen - ein rundum gelungener Tag! . . . . . . . . . . . . . . 30 Plakatwettbewerb zum Altstadtlauf 2027 . 30 Erfolgreicher Auftritt der Nachwuchsturner beim Oberschwäbischen Turnathlon. . . . . . . 31 Turnerinnen der Turnschule beim Kinderturnfest . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Bundesligamannschaft vor „Hammer-Saison“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Die „Zweite“ auf dem Durchmarsch in die Landesliga. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Talente gesucht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 Geschäftsstelle Öffnungszeiten der Mo – Fr 9.00 – 12.00 Uhr Mo, Mi, Do 15.00 – 18.30 Uhr www.facebook.de/mtgwangen MTG - INFO MTG - INFO ...

August 3, 2026

Archäologinnen und Archäologen legen ein Teilstück der Alblimes-Straße nahe Drackenstein frei; 90 m freigelegt

Archäologinnen und Archäologen legen ein Teilstück der Alblimes-Straße nahe Drackenstein frei; 90 m freigelegt Denkmalpflege Baden-Württemberg: Moderne Autobahn trifft historische Römerstraße Moderne Autobahn trifft historische Römerstraße Wo künftig der neue Albaufstieg verläuft, befand sich vor rund 2.000 Jahren bereits eine der wichtigsten römischen Straßen Südwestdeutschlands. Bei Untersuchungen haben Archäologinnen und Archäologen jetzt ein Teilstück der sogenannten „Alblimes-Straße“ freigelegt. Am 29. Juli 2026 gewährte das Landesamt für Denkmalpflege Einblicke in die Ausgrabungen. ...

July 30, 2026

Friesen Immobilienverwaltungs GmbH, Trossingen; Insolvenzverfahren eröffnet am 29.07.2026 um 10:00 Uhr in Rottweil; Insolvenzverwalter bestellt: Alexander Lutz

Friesen Immobilienverwaltungs GmbH, Trossingen; Insolvenzverfahren eröffnet am 29.07.2026 um 10:00 Uhr in Rottweil; Insolvenzverwalter bestellt: Alexander Lutz Veröffentlichungsdatum: 30.07.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 2 IN 163/25 Gericht: Rottweil Name, Vorname / Bezeichnung: Friesen Immobilienverwaltungs GmbH Sitz / Wohnsitz: Trossingen Register: Stuttgart, HRB 763686 2 IN 263/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Friesen Immobilienverwaltungs GmbH, Friedrichstraße 18, 78647 Trossingen, vertreten durch den Geschäftsführer Eugen Friesen Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 763686 - Schuldnerin - | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 29.07.2026 um 10.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Alexander Lutz Schillerstraße 1, 78628 Rottweil Telefon: 0741 174570 Telefax: 0741 1745720 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 07.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 28.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 28.10.2026, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 14.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO). Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rottweil Königstraße 20 78628 Rottweil einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen. Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 29.07.2026

July 30, 2026