Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Beschluss im Insolvenzverfahren, Saarbrücken/Sulzbach; Berichtigung des Datums auf 31.07.2026

Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Beschluss im Insolvenzverfahren, Saarbrücken/Sulzbach; Berichtigung des Datums auf 31.07.2026 Veröffentlichungsdatum: 13.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 109 IN 47/26 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH Sitz / Wohnsitz: Saarbrücken Register: Saarbrücken, HRB 6089 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 47/26 109 IN 47/26 AMTSGERICHT SAARBRÜCKEN Beschluss In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 6089 eingetragenen Ludwig Vogelgesang Klempnerei- und Dachdeckerbetrieb GmbH, Zum Gerlen 11, 66131 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Vogelgesang, wird der Beschluss vom 31.07.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit in Form eines Tippfehlers hinsichtlich des Datums am Ende wie folgt berichtigt: Statt “Sulzbach, 28.07.2026 Amtsgericht” muss es richtig heißen “Sulzbach, 31.07.2026 Amtsgericht”. Gründe: Die Berichtigung erfolgt nach § 4 S. 1 InsO i.V.m. § 319 Abs. 1 ZPO analog von Amts wegen aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers. Der Beschluss datiert auf den 31.07.2026, was sich im Übrigen auch aus der elektronischen Signatur ergibt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 319 Abs. 3 ZPO gegeben. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Saarbrücken, Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken oder dem Landgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Sulzbach, 12.08.2026 Amtsgericht Wagenpfeil Richterin 109 IN 47/26 Saarbrücken, 31.07.2026

August 13, 2026

Bremer Senatsmitglieder führten 496 Dienstreisen in Bremen 2023–2025 durch; 56.447,86 Euro Flugkosten insgesamt

Bremer Senatsmitglieder führten 496 Dienstreisen in Bremen 2023–2025 durch; 56.447,86 Euro Flugkosten insgesamt Seite 1 von 9 Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 9. Juni 2026 und Mitteilung des Senats vom 11. August 2026 „Dienstreisen und Flugverhalten des Bremer Senats – Kosten Verkehrsmittelwahl und CO2-Kompensation“ Vorbemerkung der Fraktion: Der Bremer Doppelhaushalt 2026/2027 sieht nach Angaben des Bundes der Steuerzah- ler hohe neue Schulden vor. In dieser Haushaltslage ist es geboten, das Reiseverhalten der Senatsmitglieder auf Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Dienst- reisen sind ein legitimes Instrument politischer Arbeit. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob bei der Wahl des Verkehrsmittels, der Buchungsklasse und der Erforderlichkeit der Reise selbst ausreichend auf Sparsamkeit geachtet wird. ...

August 13, 2026

Bremer Senat – Dienstreisen 2023–2025 – Bremen; Flugkosten 56.447,86 Euro

Bremer Senat – Dienstreisen 2023–2025 – Bremen; Flugkosten 56.447,86 Euro Landtag der Freien Hansestadt Bremen Haus der Bürgerschaft | Am Markt 20 | 28195 Bremen Drucksache Land - Drucksache 21/1927 1 von 9 Landtag 21. Wahlperiode Drucksache 21/1927 (zu Drs. 21/1823) 11. August 2026 Mitteilung des Senats Dienstreisen und Flugverhalten des Bremer Senats – Kosten Verkehrsmittelwahl und CO2-Kompensation Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS DEUTSCHLAND vom 9. Juni 2026 und Mitteilung des Senats vom 11. August 2026 Vorbemerkung der Fraktion: Der Bremer Doppelhaushalt 2026/2027 sieht nach Angaben des Bundes der Steuerzahler hohe neue Schulden vor. In dieser Haushaltslage ist es geboten, das Reiseverhalten der Senatsmitglieder auf Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Dienstreisen sind ein legitimes Instrument politischer Arbeit. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob bei der Wahl des Verkehrsmittels, der Buchungsklasse und der Erforderlichkeit der Reise selbst ausreichend auf Sparsamkeit geachtet wird. ...

August 13, 2026

Borgar Haug (Union Velbert) and Fanbo Meng (Fulda-Maberzell) face Round of 16 in Nuremberg; new Grand Opening format condenses rounds into a weekend

Borgar Haug (Union Velbert) and Fanbo Meng (Fulda-Maberzell) face Round of 16 in Nuremberg; new Grand Opening format condenses rounds into a weekend The Cup Interview with Borgar Haug (Union Velbert) and Fanbo Meng (TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell): “In theory, you need a perfect day.” The Cup Interview with Borgar Haug (Union Velbert) and Fanbo Meng (TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell): “In theory, you need a perfect day.” The Round of 16 match between last year’s finalist TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell and Union Velbert at the Leapmotor Cup Grand Opening is a rematch of a Final4 clash from the 2012–13 season. In this interview, Velbert’s new signing Borgar Haug and Fulda’s former team vice-world champion Fanbo Meng discuss the roles of favorites and underdogs, memories of past cup highlights, and the importance of strong performances in Nuremberg for the rest of the season. ...

August 12, 2026

Borgar Haug und Fanbo Meng diskutieren Achtelfinale des Leapmotor Pokal Grand Opening in Nürnberg; Fulda Favorit, Velbert hofft auf Überraschung.

Borgar Haug und Fanbo Meng diskutieren Achtelfinale des Leapmotor Pokal Grand Opening in Nürnberg; Fulda Favorit, Velbert hofft auf Überraschung. Das Pokal-Gespräch mit Borgar Haug (Union Velbert) und Fanbo Meng (TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell): „Theoretisch braucht man einen perfekten Tag“ Das Pokal-Gespräch mit Borgar Haug (Union Velbert) und Fanbo Meng (TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell): „Theoretisch braucht man einen perfekten Tag“ Das Achtelfinale zwischen Vorjahresfinalist TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell und Union Velbert beim Leapmotor Pokal Grand Opening ist die Neuauflage eines Final4-Duells aus der Saison von 2012 ...

August 12, 2026

Borgar Haug und Fanbo Meng diskutieren Achtelfinale Velbert vs Fulda-Maberzell in Nürnberg; Gegen Düsseldorf geringe Chancen, vier Topspieler im Team

Borgar Haug und Fanbo Meng diskutieren Achtelfinale Velbert vs Fulda-Maberzell in Nürnberg; Gegen Düsseldorf geringe Chancen, vier Topspieler im Team Das Pokal-Gespräch mit Borgar Haug (Union Velbert) und Fanbo Meng (TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell): „Theoretisch braucht man einen perfekten Tag“ Das Pokal-Gespräch mit Borgar Haug (Union Velbert) und Fanbo Meng (TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell): „Theoretisch braucht man einen perfekten Tag“ Das Achtelfinale zwischen Vorjahresfinalist TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell und Union Velbert beim Leapmotor Pokal Grand Opening ist die Neuauflage eines Final4-Duells aus der Saison von 2012 ...

August 12, 2026

Ini58 berichtet als Patient über Klinikum Saarbrücken gGmbH; extreme Hitze im Zimmer, keine Kühlung

Ini58 berichtet als Patient über Klinikum Saarbrücken gGmbH; extreme Hitze im Zimmer, keine Kühlung Erfahrungen mit Klinikum Saarbrücken gGmbH, 12.08.2026 | Ini58 berichtet als Patient | Jahr der Behandlung: 2026 | Benutzerempfehlung Gesamtzufriedenheit: weniger zufrieden (Hitze, zimmersituation) Qualität der Beratung: sehr zufrieden Mediz. Behandlung: sehr zufrieden Verwaltung und Abläufe: sehr zufrieden Ausstattung und Gestaltung: weniger zufrieden (Zimmersituation, fehlende Kühlung) Pro: Op Vorgespräch, Durchführung der Op, Neurochirurgen alles top Kontra: Hitzebelastung im Zimmer, Feuertür, die nicht arrettiertet werden darf, keine Ventilatoren. Krankheitsbild: Verengungung des Rückenmark C3 ...

August 12, 2026

NovaBau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach; Gläubiger melden Forderungen bis 24.09.2026

NovaBau GmbH Insolvenzverfahren eröffnet am Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach; Gläubiger melden Forderungen bis 24.09.2026 Veröffentlichungsdatum: 12.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 105 IN 51/25 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: NovaBau GmbH Sitz / Wohnsitz: Perl Register: Saarbrücken, HRB 110765 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 105 IN 51/25 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 110765 eingetragenen NovaBau GmbH, Saarwellinger Straße 55, 66740 Saarlouis, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Vitalij Kulis, und Herrn Mathias Fronski, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 11.08.2026, um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 28.08.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Donnerstag, 15.10.2026, 09:30 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 01.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 7 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 105 IN 51/25 Saarbrücken, 11.08.2026

August 12, 2026

Borgar Haug und Fanbo Meng, Achtelfinale Velbert gegen Fulda-Maberzell, Nürnberg; Fulda Favorit, perfekter Tag nötig

Borgar Haug und Fanbo Meng, Achtelfinale Velbert gegen Fulda-Maberzell, Nürnberg; Fulda Favorit, perfekter Tag nötig Das Pokal-Gespräch mit Borgar Haug (Union Velbert) und Fanbo Meng (TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell): „Theoretisch braucht man einen perfekten Tag“ Das Pokal-Gespräch mit Borgar Haug (Union Velbert) und Fanbo Meng (TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell): „Theoretisch braucht man einen perfekten Tag“ Das Achtelfinale zwischen Vorjahresfinalist TTC RhönSprudel Fulda-Maberzell und Union Velbert beim Leapmotor Pokal Grand Opening ist die Neuauflage eines Final4-Duells aus der Saison von 2012 ...

August 12, 2026

Autobahn GmbH West führt Fahrbahninstandsetzung A6 Kaiserslautern durch; A63 Vollsperrung Aug. 18–20, 2026

Autobahn GmbH West führt Fahrbahninstandsetzung A6 Kaiserslautern durch; A63 Vollsperrung Aug. 18–20, 2026 A63/A6: Fahrbahninstandsetzung führt erneut zu Verkehrseinschränkungen im Bereich des AD Kaiserslautern (Update) | Die Autobahn GmbH des Bundes A6: Fahrbahninstandsetzung führt erneut zu Verkehrseinschränkungen im Bereich des AD Kaiserslautern (Update) Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes lässt, wie mitgeteilt, seit Juli 2026 bis voraussichtlich April 2027 im Zuge der A6 zwischen der Anschlussstelle (AS) Kaiserslautern-Einsiedlerhof und dem Autobahndreieck (AD) Kaiserslautern in beide Fahrtrichtungen die Fahrbahn instandsetzen. ...

August 12, 2026