Autobahn GmbH des Bundes führt Gehölzrückschnittmaßnahmen zwischen SB-Bismarckbrücke und SB-St. Arnual durch am Samstag, 8. August 2026; einstreifige Verkehrsführung am Wochenende

Autobahn GmbH des Bundes führt Gehölzrückschnittmaßnahmen zwischen SB-Bismarckbrücke und SB-St. Arnual durch am Samstag, 8. August 2026; einstreifige Verkehrsführung am Wochenende A620: Gehölzrückschnittmaßnahmen zwischen den Anschlussstellen SB-Bismarckbrücke und SB-St. Arnual führen zu temporären Verkehrseinschränkungen | Die Autobahn GmbH des Bundes A620: Gehölzrückschnittmaßnahmen zwischen den Anschlussstellen SB-Bismarckbrücke und SB-St. Arnual führen zu temporären Verkehrseinschränkungen Die Niederlassung West der Autobahn GmbH des Bundes führt am Samstag, 8. August 2026, von ca. 7 Uhr bis ca. 18 Uhr, zwischen den Anschlussstellen (AS) SB-Bismarckbrücke (18) und SB-St. Arnual (19) dringend erforderliche Gehölzrückschnittmaßnahmen durch. Die Arbeiten werden in Fahrtrichtung Autobahndreieck (AD) Saarlouis und AD Saarbrücken durchgeführt. ...

August 6, 2026

Stellvertretende Schulleitung (m/w/d) am Deutsch-Französischen Gymnasium Buc, Frankreich; Bewerbungsfrist 4. September 2026

Stellvertretende Schulleitung (m/w/d) am Deutsch-Französischen Gymnasium Buc, Frankreich; Bewerbungsfrist 4. September 2026 Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen Seite 1 von 3 Bayerisches Ministerialblatt BayMBl. 2026 Nr. 322 5. August 2026 Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 22. Juli 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/326/4 Folgende Stelle für eine stellvertretende Schulleiterin oder einen stellvertretenden Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen: Deutsch-Französisches Gymnasium Buc, Frankreich Besetzungsdatum: Februar 2027 Ende der Bewerbungsfrist: September 2026 Beschreibung der Schule und der Stelle: Das Deutsch-Französische Gymnasium (DFG) in Buc ist eine staatliche Schule in französischer Trägerschaft, der auch eine Grundschule angegliedert ist (Klassenstufen 1 bis 12; Schülerzahl: 940). Die Schule ist Teil eines Netzwerks von derzeit fünf Deutsch-Französischen Gymnasien, die auf der Grundlage eines binationalen Vertrages mit dem Deutsch-Französischen Abitur einen besonderen Abschluss vergeben. Daher besteht eine enge Kooperation mit den anderen Deutsch-Französischen Gymnasien in Freiburg, Saarbrücken, Hamburg und Straßburg. Die stellvertretende deutsche Schulleitung leitet die deutsche Abteilung und unterstützt die von den französischen Behörden bestellte französische Schulleitung in allen Belangen. Dafür sind eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit sowie ein tiefes Verständnis für organisatorische Abläufe zwingend erforderlich. Zudem wird Eigenständigkeit und in Absprache mit der französischen Schulleitung Verantwortungsübernahme bei allen schulischen Prozessen erwartet. Die deutsche stellvertretende Schulleitung repräsentiert zudem das DFG Buc und damit die deutsche Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) auch nach außen hin in besonders exponierter Weise. Ihr Profil: – Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II mit mindestens einem der im deutsch-französischen Abitur unterrichteten Fächer – BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet: – Leitungserfahrung (mindestens drei Jahre erfolgreiche Tätigkeit auf der derzeitigen Leitungsposition im Inlandsschuldienst vor Dienstantritt) – Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen – umfangreiche Erfahrung bei der Durchführung von Abiturprüfungen – Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung – sehr gute Kenntnisse der französischen Sprache (mindestens B2-Niveau, idealerweise Fakultas für Französisch) – hohe Einsatzbereitschaft – hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit, überdurchschnittliche interkulturelle Kompetenz BayMBl. 2026 Nr. 322 5. August 2026 Seite 2 von 3 – betriebswirtschaftliches Verständnis – Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu agieren – Kenntnisse des französischen Bildungssystems – Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) freut sich ergänzend über: – Erfahrungen im Auslandsschuldienst Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen: – Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote – schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes – Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“ Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt. Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren: Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden: https://bewerbung.daisy.auslandsschulwesen.de/frontend/ZfA-2025-0014-D/dashboard.html Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die Bewerbung ist zusätzlich im Ausdruck in einfacher Ausfertigung fristgerecht auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten. Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig. Martin W u n s c h Ministerialdirektor ...

August 6, 2026

DB InfraGO AG Prüfsachverständige:r Teilabnahmeprüfer:in Leit- und Sicherungstechnik Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Stuttgart, Saarbrücken oder Ulm; Großer Modernisierungs- und Instandhaltungsauftrag

DB InfraGO AG Prüfsachverständige:r Teilabnahmeprüfer:in Leit- und Sicherungstechnik Freiburg im Breisgau, Karlsruhe, Stuttgart, Saarbrücken oder Ulm; Großer Modernisierungs- und Instandhaltungsauftrag Prüfsachverständige:r Teilabnahmeprüfer:in Leit- und Sicherungstechnik / bwegt.de Prüfsachverständige:r Teilabnahmeprüfer:in Leit- und Sicherungstechnik Dir ist es wichtig, deine eigenen Ideen bei Projekten einzubringen. Komm in eines der größten Ingenieurbüros Deutschlands. Bei uns im Team erwarten dich viele spannende Aufgaben und verschiedene Möglichkeiten, dich beruflich sowie persönlich weiterzuentwickeln. Unterstütze uns bei der Modernisierung und Instandhaltung unseres Schienennetzes, der Infrastruktur und vielen herausfordernden Projekten. ...

August 6, 2026

Rentenkommission der Bundesregierung schlägt vor Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren in Deutschland; Aktionstag in Saarbrücken am 26.09.2026

Rentenkommission der Bundesregierung schlägt vor Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren in Deutschland; Aktionstag in Saarbrücken am 26.09.2026 Debatte um abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren: „Kein Privileg, sondern eine Frage der Gerechtigkeit“ | DGB Rheinland-Pfalz / Saarland Debatte um abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren: „Kein Privileg, sondern eine Frage der Gerechtigkeit“ Die Rentenkommission der Bundesregierung schlägt vor, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen. Unter anderen der rheinland-pfälzische SPD-Fraktionsvorsitzende Alexander Schweitzer kritisierte die Pläne jüngst. Auch CDU-Ministerpräsidenten schlossen sich an, während die Bundesregierung daran festhält. Der DGB Rheinland-Pfalz ...

August 4, 2026

TSV 1860 München Zwangsabstieg Deutschland

TSV 1860 München Zwangsabstieg Deutschland 3 Alle Angaben, Ergebnisse und Quoten ohne Gewähr. Spielteilnahme ab 18. Glücksspiel kann süchtig machen. Beratung unter 0800 1 37 27 00. Check-dein-spiel.de Erklärung: M = Meister, A = Absteiger, N = Neuling, P = Pokalsieger, L = Ligapokalsieger Ergebnis Tipp Chance auf den Höchstgewinn: 1 zu 1.594.323 Chance auf den Höchstgewinn: 1 zu 8.145.060 Wettrunde TOTO-Ergebnisse 1 WSG Tirol - Sturm Graz 1:1 0 2 FC RB Salzburg - TSV Hartberg 1:0 1 3 Wolfsberger AC - FK Austria Wien 3:0 1 4 SC Austria Lustenau - SV Ried 1:1 0 5 SK Rapid Wien - SCR Altach 1:0 1 6 FC Zürich - Servette FC 2:1 1 7 FC Basel 1893 - FC Lausanne-Sport 0:1 2 8 FC Thun - BSC Young Boys 0:6 2 9 FC Vaduz - FC St. Gallen 1879 2:3 2 10 FC Sion - FC Luzern 3:0 1 11 Grasshopper Club Zürich - FC Lugano 1:4 2 12 FC St. Johnstone - FC Kilmarnock 4:3 1 13 Hibernian Edinburgh - FC Motherwell 1:2 2 14 0:2 15 2:1 16 1:0 17 0:3 18 2:1 19 3:3 20 2:6 grün = Gewinnspiele 6aus45 Auswahlwette, * = Zusatzspiel, E = Ersatzauslosung 21 1:1* 22 2:0 23 1:2 24 0:3 25 3:0 26 2:0 27 0:1 28 0:1 29 1:0 30 3:2 31 1:1 32 1:1 33 2:1 34 0:1 35 2:0 36 0:0 37 1:1 38 4:4 39 0:2 40 0:3 41 2:2 42 6:4 43 2:2 44 4:1 45 0:2 Spieleinsatz 423.404,50 € Gewinnreihe 0 1 1 0 1 1 2 2 2 1 2 1 2 Klasse 1 (13 Richtige) unbesetzt 205.545,80 € Klasse 2 (12 Richtige) 42 x 1.209,70 € Klasse 3 (11 Richtige) 542 x 93,70 € Klasse 4 (10 Richtige) 4.536 x 14,00 € Spieleinsatz 141.764,35 € Gewinnspiele Zusatzspiel 1 4 19 38 41 43 21 Klasse 1 (6) unbesetzt 275.252,00 € Klasse 2 (5+ZS) unbesetzt 15.306,70 € Klasse 3 (5) 7 x 759,40 € Klasse 4 (4) 248 x 42,80 € Klasse 5 (3+ZS) 214 x 24,80 € Klasse 6 (3) 4.080 x 4,30 € vom 01./02.08.2026 (31. VA) Tabellen, Dienstag, 4. August 2026 - Montag, 10. August 2026 ...

August 4, 2026

Petra Nickels und Tobias Magard übernehmen am 01.08.2026 die Geschäftsführung der DRV Saarland; digitale Transformation und bürgernahe Dienstleistungen geplant

Petra Nickels und Tobias Magard übernehmen am 01.08.2026 die Geschäftsführung der DRV Saarland; digitale Transformation und bürgernahe Dienstleistungen geplant Pressemitteilungen | Gemeinsam Zukunft gestalten – Neue Geschäftsführung DRV Saarland übernimmt Verantwortung | Deutsche Rentenversicherung Saarland Gemeinsam Zukunft gestalten – Neue Geschäftsführung DRV Saarland übernimmt Verantwortung Mit frischen Impulsen, hoher fachlicher Kompetenz und einem klaren Blick in die Zukunft hat die neu gewählte Geschäftsführung mit Petra Nickels und Tobias Magard am 01.08.2026 die Verantwortung für die strategische und operative Weiterentwicklung der Deutschen Rentenversicherung Saarland übernommen. ...

August 4, 2026

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote

SportWoche für Alle – deutschlandweites Breitensportprogramm in Deutschland; Bundesweite Inklusionsangebote SportWoche für Alle - Die deutschlandweiten Angebote 2025 SportWoche für Alle das deutschlandweite Programm 2026 Inklusion durch Sport Vielfalt & 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE DAS ANGEBOT 2026 powered by: Foto © Jannik Czauderna Die SportWoche für Alle bietet vom 19. bis 26. September 2026 ein buntes und vielfältiges Breitensport- programm. Reingeschnuppert werden kann in Sportangebote für Menschen mit Behinderung und inklusive Sportangebote für Menschen mit und ohne Behinderung in ganz Deutschland. 19.-26. SEPTEMBER 2026 SPORT WOCHE Hier findet sie statt Veranstal­ tungen in: Baden-Württemberg ������������3 Bayern��������������������������������������9 Berlin��������������������������������������17 Brandenburg ������������������������18 Bremen����������������������������������19 Hessen�����������������������������������20 Mecklenburg- Vorpommern������������������������21 Niedersachsen ���������������������26 Nordrhein-Westfalen ���������28 Rheinland-Pfalz �������������������34 Saarland ��������������������������������36 Sachsen ���������������������������������39 Sachsen-Anhalt��������������������41 Schleswig-Holstein��������������42 Thüringen������������������������������44 Klicke auf die interaktive Karte, um Angebote der jeweiligen Bundesländer zu finden. Sei dabei ! ...

August 3, 2026

comlet Verteilte Systeme GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Zweibrücken; Eigenverwaltung angeordnet

comlet Verteilte Systeme GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Zweibrücken; Eigenverwaltung angeordnet Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 1 IN 32/26 Gericht: Zweibrücken Name, Vorname / Bezeichnung: comlet Verteilte Systeme GmbH Sitz / Wohnsitz: Zweibrücken Register: Zweibrücken, HRB 1732 1 IN 32/26 : Über das Vermögen der comlet Verteilte Systeme GmbH, Amerikastraße 27, 66482 Zweibrücken (AG Zweibrücken, HRB 1732), vertr. d.: 1. Steffen Fromm, Saarbrücken, (Geschäftsführer), 2. Henrik Becker, Zweibrücken, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2026 um 0:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Kirchwies 4, 66119 Saarbrücken, Tel.: 0681 / 87625-0, Fax: 0681 / 87625-100, E-Mail: Dpehl@schultz-braun.de, Internet: www.schultze-braun.de. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO). Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.09.2026 anzumelden; b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 21.10.2026, 10:00 Uhr, Raum 205, Amtsgericht, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweis: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Zweibrücken, 01.08.2026

August 3, 2026

Bernhard & Reiner GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Saarbrücken; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. Dennis B. Blank

Bernhard & Reiner GmbH eröffnet Insolvenzverfahren Saarbrücken; Insolvenzverwalter ernannt: Dr. Dennis B. Blank Veröffentlichungsdatum: 03.08.2026 Aktuelles Aktenzeichen: 111 IN 34/26 Gericht: Saarbrücken Name, Vorname / Bezeichnung: Bernhard & Reiner GmbH Sitz / Wohnsitz: Großrosseln Register: Saarbrücken, HRB 75407 Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 34/26 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 75407 eingetragenen Bernhard & Reiner GmbH, Industriestraße 3, 66352 Großrosseln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Herget, wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.07.2026, um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, Europaallee 29, 66113 Saarbrücken. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.10.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 27.10.2026, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO): - die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, - die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen, - die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, - die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, - die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, - die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 13.10.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Raum 1 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. 111 IN 34/26 Saarbrücken, 31.07.2026

August 3, 2026

Deutscher Wetterdienst meldet 40,5 Grad in Bernburg an der Saale, Sachsen-Anhalt; Juli-Hitzerekord in drei Bundesländern

Deutscher Wetterdienst meldet 40,5 Grad in Bernburg an der Saale, Sachsen-Anhalt; Juli-Hitzerekord in drei Bundesländern Neue Hitzerekorde: 40-Grad-Marke an mehreren Orten geknackt - RADIO RST Offenbach (dpa) - Die 40-Grad-Marke ist am Donnerstag an mehreren Orten in Deutschland geknackt worden. Den höchsten vorläufigen Wert meldete der Deutsche Wetterdienst (DWD) mit 40,5 Grad aus Bernburg an der Saale in Sachsen-Anhalt. Dahinter folgten 40,4 Grad in Kitzingen (Bayern), 40,2 Grad in Ohlsbach (Baden-Württemberg), 40,1 Grad in Frankfurt am Main und Bad Nauheim (Hessen) sowie 40,0 Grad in Rheinfelden in Baden-Württemberg. ...

July 31, 2026